Auf Anfrage eines Abgeordneten der FDP hat das Finanzministerium der Bundesrepublik Deutschland die digitale Währung Bitcoin offiziell als Rechnungseinheit anerkannt. Somit unterliegt der Handel mit dem virtuellen Zahlungsmittel der Umsatzsteuerpflicht und ist rechtlich und steuerlich gebilligt. Im Gegensatz zu Aktiengeschäften sind Spekulationsgewinne beim An- und Verkauf von Bitcoins nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei, eine Abgeltungssteuer wie auf Aktien- und Zinsgeschäfte wird nicht fällig.
Die virtuelle Währung Bitcoin hat laut Aussage des Bundesfinanzministeriums die größte Hürde zur Anerkennung als legitimes Zahlungsmittel überwunden. Da sie nun steuerlich und rechtlich gebilligt und als Rechnungseinheit anerkannt ist, gilt sie als eine Art „privates Geld“. Somit ist der Handel mit den digitalen Münzen wirtschaftlich legitimiert und neuen Regelungen unterworfen.
Bereits zuvor hatte das Bundesfinanzministerium verkündet, dass im Gegensatz zu Aktien- und Zinsgeschäften, keine Abgeltungssteuer auf Spekulationsgewinne beim An- und Verkauf von Bitcoins fällig wird. Nach einem Jahr Haltefrist sind diese steuerfrei.
Spekulationen mit Bitcoins
Bitcoins wecken als die bekannteste digitale Währung, bereits seit einiger Zeit immer wieder das Interesse von Medien und Politik. Die Währung wird nicht von einer Zentralbank oder einem Staat kontrolliert, sondern digital und dezentral „geschürft“. Anwender benötigen eine bestimmte Software und können durch von dieser ausgeführten komplizierte Rechenoperationen Bitcoins generieren. Im Gegensatz zu „realer” Währung ist die Menge von Bitcoins auf 21 Millionen Einheiten begrenzt. Zusätzliche Bitcoins werden nicht in Umlauf gebracht werden.
Immer mehr Onlineshops akzeptieren Bitcoins als legitimes Zahlungsmittel. Dadurch und da die Menge an Bitcoins begrenzt ist und diese auch in reales Geld eingetauscht werden können, rückt die Währung verstärkt in das Blickfeld von Spekulanten. An virtuellen Börsen wird mit dem Zahlungsmittel gehandelt wie mit jedem anderen auch. Der Kurs wird durch Angebot und Nachfrage geregelt. Letztens sorgten die Winklevoss-Brüder für Schlagzeilen, nachdem sie bei der amerikanischen Börsenaufsicht die Zulassung eines Bitcoin-Fonds beantragt haben, der den Handel mit Bitcoins an der normalen Börse möglich machen sollte.
http://www.finanzweblog.de/news/2013/08/19/bitcoins-sind-in-deutschland-offizielle-wahrung/