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Author Topic: Sind Gutscheine mit Nennwert in (Bit/Alt)Coins Umsatzsteuerpflichtig?  (Read 484 times)
whywefight (OP)
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May 13, 2014, 11:35:31 AM
 #1

Moinsen,

ich habe mir jetzt das hier mehrfach durchgelesen und meine Erkenntnis schwankt nach jedem Absatz hin und her.

Wenn ich das grunsätzlich richtig Verstehe enthält ein Gutschein MwSt. Folgendes Beispiel: H&M verkauft einen 100 Euro Gutschein für 100 Euro, dann sind darin 19MwSt enthalten. Beim einlösen/kauf eines Artikels damit verechnet sich dann der Netto und Brutto Wert des Gutscheins gegen den Produktpreis Netto und Brutto. Da ansonsten MwSt zweimal gezahlt werden würde. Das gleiche gilt wenn der Gutschein nicht selbst von H&M sondern an der Araltanke verkauft wird. Der Steuerkreislauf wird hierbei immer vom Endkunden bei kauf eines Produktes geschlossen.

Jetzt fängt H&M and und gibt den HM$ aus und verschickt den an seine Kunden, die Kunden kommen jetzt in den Laden und tauschen den HM$ gegen Gutscheine ein -> keine ust/mwst da der Kunde im eigentlichen Sinne nichts bezahlt hat. Wenn der Kunde jetzt mit dem Gutschein für ein produkt zahlt ist auf dem Produkt MwSt drauf die zu lasten des kunden geht. wie schließt der kunde hier den mwst kreislauf?

So jetzt kann sich ja jeder denken worauf ich hinaus will. Wenn ich also Scratchcards gegen cryptocoins verkaufe, dann habe ich keine ust/mwst da die coins keine legitime währung im eigentlichen sinne sind. verkaufe ich die gegen fiat dann muss ich auch ust darauf zahlen bzw mein endpreis müsste inkl mwst sein. davon ausgehend ich betreibe ein gewerbe. Stimmt das so oder nicht?

bevor einer schreit, ja ich habe schon dem finanzamt die fragestellung unterbreitet, wird aber noch dauern bis antwort kommt und das lässt mir keine ruhe. vor allem weil immer dann wenn ich was lese und meine es verstanden zu haben, drei sätze später etwas kommt das es wiederlegt. Vllt ist jemand von euch schlauer als ich und kann das mal für blöde erklären. Danke

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