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Author Topic: Drone drops leaflets over NSA facility in Germany  (Read 1093 times)
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October 05, 2015, 01:07:35 PM
 #1

Drone drops leaflets over NSA facility in Germany

https://www.youtube.com/watch?v=5v2z7KwThIg


Hrhr...und die Drohne sieht noch aus wie ein B2 Bomber  Cheesy

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whywefight
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October 07, 2015, 07:41:34 AM
 #2

Drone drops leaflets over NSA facility in Germany

https://www.youtube.com/watch?v=5v2z7KwThIg


Hrhr...und die Drohne sieht noch aus wie ein B2 Bomber  Cheesy

geile sache, das gibt ärga glaub ich Cheesy

mezzomix
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October 07, 2015, 08:28:00 AM
 #3

Die NSA wird vermutlich bald neue Gesetze machen, die den privaten Modellflug in DE weiter einschränken.
Borpf
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October 07, 2015, 09:25:13 AM
 #4

Dann müssen wir bei Drohnen jetzt eben Tarnkappentechnik einführen.
Wie hiess die gleich? War das Stealth oder Burka ?

Je kleiner der IQ, desto größer die Bildschirmdiagonale
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October 07, 2015, 01:22:47 PM
 #5

Ich wette, das die da eine Überflugsverbotszone haben, evtl. sogar als Hoheitsgebiet eines anderen Staates, wie eine Botschaft.
Wäre interessant gewesen zu sehen, ob eine DJI da hinwill: die Dinger haben alle möglichen Verbotszonen eingebaut und fliegen da einfach vor einen virtuellen Zaun.

Alles wird gut, die Frage ist nicht ob, nur wann!
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October 07, 2015, 02:14:42 PM
 #6

Das Abwerfen der Flugblätter war auch ohne explizite Flugverbotszone sowieso schon verboten, da Abs 2 und 3 nicht zutreffen dürfte:

Quote from: LuftVO
§ 7 Abwerfen von Gegenständen
(1) Das Abwerfen oder Ablassen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen aus oder von Luftfahrzeugen ist verboten. Dies gilt nicht für Ballast in Form von Wasser oder feinem Sand, für Treibstoffe, Schleppseile, Schleppbanner und ähnliche Gegenstände, wenn sie an Stellen abgeworfen oder abgelassen werden, an denen eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(2) Die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes kann Ausnahmen von dem Verbot nach Absatz 1 Satz 1 zulassen, wenn eine Gefahr für Personen oder Sachen nicht besteht.
(3) Das Abwerfen von Post regelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder die von ihm bestimmte Stelle im Einvernehmen mit der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes.

Trotzdem ein willkommener Anlass, den privaten Sport- und Modellflug weiter einzuschränken.  Embarrassed
hodlcoins
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October 07, 2015, 03:07:29 PM
 #7

Die Regel gilt m.W. nur für Luftfahrzeuge, und Modellflieger sind keine solchen, da zu klein.

Alles wird gut, die Frage ist nicht ob, nur wann!
mezzomix
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October 07, 2015, 03:39:57 PM
 #8

Die Regel gilt m.W. nur für Luftfahrzeuge, und Modellflieger sind keine solchen, da zu klein.

Doch: §1 Abs 2 9. LuftVG

Quote from: LuftVG
§ 1
...
(2) Luftfahrzeuge sind
...
9. Flugmodelle
...

Hah, dank dem kriminellen ÖR Rundfunk bin ich inzwischen besser im Paragraphendschungel, als die meisten Anwälte - auch wenn unsere Gesetze in der Praxis tatsächlich irrelevant sind und die Ausdrucke nicht mal dazu taugen sich auf dem Klo den Arsch abzuwischen.
hodlcoins
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October 07, 2015, 03:45:12 PM
 #9

Aha?
War da nicht was mit <5kg und <15kg?
Ich glaube kaum, das die Hobbypiloten die aus der Galaxy ein paar Bonbons oder Fallschirmspringer abwerfen eine Sondergenehmigung für ihren Porestabomber haben.
Oder "wo kein Kläger da kein Richter"? Wink
Das könnte bei der NSA in die Hose gehen, vor allem wenn die die Person im Video direkt erkennbar haben.

Kommen wir ja hinter, wenn demnächst "der vor kurzem durch eine spektakuläre Flugblattaktion im Zusammenhang mit dem Gelände der NSA-Niederlassung bekannt gewordene Günter L. hatte einen Autounfall und wurde tödlich verletzt. Eine Unfallursache konnte nicht festgestellt werden, daher wird Eigenverschulden durch Unachtsamkeit angenommen." in der Bild steht...

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October 07, 2015, 03:50:09 PM
 #10

Ich hoffe doch die Hobbypiloten waren schlau genug um anonym dabei zu bleiben.

....wo ist eigentlich deren Bitcoinadresse? Ich will ein paar bits schicken als Dank  Cheesy

mezzomix
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October 07, 2015, 03:54:09 PM
 #11

Aha?
War da nicht was mit <5kg und <15kg?

Nein. Das gilt selbst für einen 50g Quadrocopter. Oberhalb von 5kg müss(t)en die Flüge von einem zugelassenen Platz aus stattfinden oder einzeln genehmigt werden.

Ich glaube kaum, das die Hobbypiloten die aus der Galaxy ein paar Bonbons oder Fallschirmspringer abwerfen eine Sondergenehmigung für ihren Porestabomber haben.
Oder "wo kein Kläger da kein Richter"? Wink

So ist das in den meisten Fällen. Die Regeln greifen erst, wenn sich einer, der etwas zu melden hat, auf den Schlipps getreten fühlt. Und das könnte im vorliegenden Fall durchaus so sein.
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