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Author Topic: Gewerbe für 1-2 Miner anmelden??  (Read 3408 times)
google98 (OP)
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April 04, 2016, 07:07:57 AM
 #1

Hi,

vielleicht blickt ja hier jemand mehr durch als ich:

Muss ich für 1-2 Altcoin-Miner, die 24/7 laufen (je 3-4 Grakas) bereits ein Gewerbe anmelden?
Möchte ETH minen und diese auf lange Sicht hin liegen lassen (minen geht ja ohnehin nur bis Sommer). Es wird nichts in fiat umgetauscht werden, bis die Dinger vielleicht irgendwann mal etwas wert sind.

Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden (da "gewerbliche" Absicht) oder reicht es den potentiellen Gewinn dann ganz normal zu versteuern (was natürlich stattfinden wird!)?

Danke für Hinweise.

1714060610
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April 04, 2016, 07:33:07 AM
 #2

https://bitcointalk.org/index.php?topic=1411527.msg14332163#msg14332163    

ich würds ( wie dort beschreiben ) als privates Veräusserungsgeschäft laufen lassen.

irgendjemand spitzfindiges könnte bemerken, dass beim "(virtuellem) Geld erzeugen" auf jeden Fall eine Gewinnabsicht und somit ein Gewerbe vorliegt. Aber da das Finanzamt sowas von keine Ahnung von Bitcoins hat, sind wir ein einer absoluten Grauzone, in der sowohl Gewerbe als auch Privatgeschäft möglich sind.

Ein Nachteil könnte natürlichs ein, dass du deine Ausgaben ( Hardware, Strom, Arbeitszeit ) nicht so richtig absetzen kannst. Ich kenne andere Leute, die selbst für ein paar Miner ein Gewerbe anmelden, sogar an der Mehrwertsteuer teilnehmen - sie bekommen dann ja sofort die 19% des Harwarepreises erstattet. Bei einer Gewerbe kann mann auch gut mehrere Jahre negative Gewinne haben und somit seine Einkommenssteuer senken - wird bei einem Privatgeschäft bestimmt schwierig.
scriptfarm
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April 04, 2016, 08:13:10 AM
Last edit: April 04, 2016, 08:25:24 AM by scriptfarm
 #3

Es ist natürlich klar, wenn gewerbliche Einkünfte erzielt werden, der Gewinn versteuert werden sollte, trotzdem würde ich erst einmal vorab nichts machen.

Mining im privaten Rahmen kann als gelegentliche Tätigkeit gelten, die Einnahmen als Einkünfte aus sonstigen Leistungen.
Es kommt darauf an, was man einnimmt, bis zu 260 Euro im Jahr sind sie steuerfrei, ansonsten greift der Einkommenssteuersatz.

Lasse die Sache mal etwas laufen und schaue was rauskommt und dann kannste Dir immer noch eine Steuernummer holen.

 

Spenden an das Tierheim Berlin, sind ausdrücklich erwünscht : 1H6B4GaxPTQKSysvrmjKgjwycUZonzf4Cp - Alle Tiere sagen Danke.
Werko
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April 04, 2016, 12:01:30 PM
 #4

Mein Steuerberater meinte, dass es Steuerfrei wird wenn du die Coins ein Jahr liegen läßt und dann veräussert. Ähnlich wie beim Gold.
Ein Gewerbe tut ja auch erstmal nicht weh. Du kannst dich ja auch erstmal von einem Steuerberater beraten lassen.

mezzomix
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April 04, 2016, 12:50:53 PM
 #5

Es geht aber um Mining und da gehen die Meinungen auseinander. Ein Gewerbe erhöht den Aufwand. Nebenbei kommen dann potentiell die ganzen Geier (IHK, Rundfunk) und wollen etwas vom Kuchen abhaben. Nach ein paar Jahren dürfte dann auch das Finanzamt die Verluste nicht länger aktzeptieren und das ganze als Liebhaberei einstufen.

Meine unmassgebliche Meinung: Ich würde es von Anfang an als Liebhaberei betreiben, die 19% für Anschaffungen aus dem meinem versteuerten Einkommen bezahlen, den Mining-Verlust selber tragen und die erwirtschafteten BTC nicht angeben. Daneben würde ich sämtliche Belege aufheben. Sollte der sehr sehr unwahrscheinliche Fall eintreten, dass das Finanzamt doch etwas will, würde ich den Verlust geltend machen.
iudica
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April 04, 2016, 01:17:38 PM
 #6

Die Finanzverwaltung geht bis jetzt noch davon aus, dass es sich beim mining/forging um eine nicht steuerbare Betätigung handelt. Das kann man natürlich auch anders sehen.

Wenn Du deine BTC nicht angibst, kann das ggfs. eine Steuerhinterziehung werden.

Wenn Du auf der sicheren Seite sein willst, kannst Du deinen Sachbearbeiter anschreiben(!) und ihn nach seiner Meinung fragen. Dann hast Du später was schriftlich, wenn das Finanzamt es mal anders sehen sollte.

mezzomix
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April 04, 2016, 04:11:38 PM
 #7

Sicher sein kannst Du Dir erst, wenn Du eine kostenpflichtige verbindliche Aussage seitens des FA anforderst. Der Sachbearbeiter teilt Dir auch nur seine eigene Meinung mit. Wenn das schriftlich passiert ist das besser als nichts, aber im Ernstfall kannst Du Dich nicht darauf berufen. Wenn Dir dagegen seine Meinung nicht passt, kannst Du schlecht Deiner eigenen Meinung folgend etwas anderes machen und behaupten Du hättest es nach bestem Wissen gemacht.

Daher bleibe ich bei meiner Meinung: Eigene Meinung bilden und umsetzen. Nicht lange fragen.
ds06
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April 04, 2016, 08:11:50 PM
 #8

Hi,

vielleicht blickt ja hier jemand mehr durch als ich:

Muss ich für 1-2 Altcoin-Miner, die 24/7 laufen (je 3-4 Grakas) bereits ein Gewerbe anmelden?
Möchte ETH minen und diese auf lange Sicht hin liegen lassen (minen geht ja ohnehin nur bis Sommer). Es wird nichts in fiat umgetauscht werden, bis die Dinger vielleicht irgendwann mal etwas wert sind.

Muss ich hierfür ein Gewerbe anmelden (da "gewerbliche" Absicht) oder reicht es den potentiellen Gewinn dann ganz normal zu versteuern (was natürlich stattfinden wird!)?

Danke für Hinweise.

Wie nur bis Sommer ETH Minen?? Was ist denn danach?

Mein Tipp wegen dem Gewerbe.
Lass es. Kein Gewerbe anmelden. Da du eh nur (anscheinend) bis Sommer minen kannst. Falls du später trotzdem noch Gewinn machen solltest, kannst du in der Gewerbeanmeldung auch ein "früheres" Datum angeben seit wann dein Gewerbe läuft. Aber soweit wird es nicht kommen. Kann ich dir schonmal vorraussagen...  Wink
iudica
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April 05, 2016, 09:58:31 AM
 #9

Sicher sein kannst Du Dir erst, wenn Du eine kostenpflichtige verbindliche Aussage seitens des FA anforderst. Der Sachbearbeiter teilt Dir auch nur seine eigene Meinung mit. Wenn das schriftlich passiert ist das besser als nichts, aber im Ernstfall kannst Du Dich nicht darauf berufen.

Die verbindliche Auskunft brauchst Du nicht, wenn Du Dich nur darauf berufen willst, dass du keine Steuern hinterzogen hast. Dann reicht der Wisch deines Sachbearbeiters, der das so und so gesehen hat, damit du erst einmal keinen Vorsatz hattest keine Steuern zu hinterziehen.

Will ich mir auch für die Zukunft das Geschäftsmodell sichern, dann brauche ich natürlich die verbindliche Auskunft und die ist wie mezzomix anmerkte, kostenpflichtig.

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