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Author Topic: Muss ich die Steuer für die Übertragung aus meiner wallet auf meine bank konto?  (Read 749 times)
megazack00 (OP)
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February 20, 2017, 06:48:13 AM
Last edit: February 20, 2017, 06:58:57 AM by megazack00
 #1

Entschuldigen Sie mein Deutsch, da ich hier in Deutschland neu bin.
Ich habe einige Bitcoins in meiner wallet und ich überweise es auf mein Bankkonto über SEPA. Ich frage mich nur, ob ich für diese Einlagen Steuern zahlen müssen.
Bitte helfen. Danke.
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1715603894
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1715603894
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Chefin
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February 21, 2017, 10:01:38 AM
 #2

Grundsätzlich ja

Aber wenn man das Geld nicht in Deutschland verdient hat, gelten sehr viele Ausnahmen. Welche für dich zutreffen, ist aus der Ferne nicht zu beurteilen. Ohne genaue Angaben geht das nicht. Und diese Angaben sind wiederum nichts, was man öffentlich im Forum postet.

In diesem Fall besser einen Steuerberater aufsuchen, ein Steuerberater hat zudem Schweigepflicht. Kostet zwar etwas, aber da es um eine Jahres-Steuererklärung geht dürfte das zwischen 100 und 200 Euro sein. Oder vieleicht auch nur 30 Euro für die Einzelauskunft zu diesem Thema

English Version in case your German is not good enough (equal, not complete translated)

Normaly yes

But there are a lot of exceptions in germany. Which one are usefull for you i dont know. To much data nessessary to decide, but such kind of data is not for public diskussion. Better go to a specialist for Tax. A Steuerberater (german word for such a specialist) is everywhere in germany. German Tax-Law is very difficult.

rquermann
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February 21, 2017, 10:38:04 AM
 #3

Willkommen in Deutschland, Bitcoiner.
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich bei Gewerbetreibenden/Freiberuflern und Privatpersonen und hängt von vielen Einzelheiten ab.

Der Regelfall bei Privatpersonen ist dieser:
Das deutsche Steuerrecht sieht die Übertragung des Vermögenswertes Bitcoin auf ein Konto als Tausch von Bitcoin in Fiat/Euro an. Der Tausch ist einer Veräußerung der coins gleichgestellt.
Bei Privatleuten entsteht eine Steuer auf den Veräußerungsgewinn, wenn Kauf und Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgten. Die Spekulationsfrist beträgt grundsätzlich ein Jahr. Sie verlängert sich, wenn aus den Coins selbst Einkünfte erzielt wurden. Dies ist z. B. bei der verzinslichen Anlage der Fall.

Wird ein coin außerhalb der Spekulationsfrist übertragen bzw. in Euro getauscht, fällt keine Steuer an.

Die Besteuerung hängt auch davon ab, ob der -mögliche- Steuerpflichtige beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist.
Stark vereinfacht:
Wer im Inland eine Wohnung hat oder sich mehr als 183 Tage in Deutschland aufhält, ist unbeschränkt steuerpflichtig. Für den gilt das oben stehende.
Beschränkt Steuerpflichtige versteuern ihre Einkünfte anders. Hier sind die Veräußerungsgewinne aus Bitcoin ggf. steuerfrei. Dies sollte aber ein Fachmann prüfen, der den gesamten Sachverhalt kennt. Da hat Chefin völlig recht.

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