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February 21, 2017, 10:38:04 AM |
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Willkommen in Deutschland, Bitcoiner. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich bei Gewerbetreibenden/Freiberuflern und Privatpersonen und hängt von vielen Einzelheiten ab.
Der Regelfall bei Privatpersonen ist dieser: Das deutsche Steuerrecht sieht die Übertragung des Vermögenswertes Bitcoin auf ein Konto als Tausch von Bitcoin in Fiat/Euro an. Der Tausch ist einer Veräußerung der coins gleichgestellt. Bei Privatleuten entsteht eine Steuer auf den Veräußerungsgewinn, wenn Kauf und Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist erfolgten. Die Spekulationsfrist beträgt grundsätzlich ein Jahr. Sie verlängert sich, wenn aus den Coins selbst Einkünfte erzielt wurden. Dies ist z. B. bei der verzinslichen Anlage der Fall.
Wird ein coin außerhalb der Spekulationsfrist übertragen bzw. in Euro getauscht, fällt keine Steuer an.
Die Besteuerung hängt auch davon ab, ob der -mögliche- Steuerpflichtige beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig ist. Stark vereinfacht: Wer im Inland eine Wohnung hat oder sich mehr als 183 Tage in Deutschland aufhält, ist unbeschränkt steuerpflichtig. Für den gilt das oben stehende. Beschränkt Steuerpflichtige versteuern ihre Einkünfte anders. Hier sind die Veräußerungsgewinne aus Bitcoin ggf. steuerfrei. Dies sollte aber ein Fachmann prüfen, der den gesamten Sachverhalt kennt. Da hat Chefin völlig recht.
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