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Author Topic: Steuern auf Bitcoin in Österreich?  (Read 19859 times)
maxl (OP)
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April 21, 2013, 06:19:42 PM
 #1

Guten Abend.

Ich bin schon ne weile hier im Forum, hab aber meistens nur mitgelesen.
Jatzt hab ich eine Frage und zwar:

Wie sind Bitcoins in Österreich zu versteuern?
z.B Ich tausche mir bei mt. Gox bitcoins im wert von 1000€ um und überweise diesen Betrag auf mein Bankkonto.

Schonmal Danke im vorraus für die Hilfe.

mfg
maxl
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candoo
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April 21, 2013, 06:20:48 PM
 #2

Steuerberater!

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
ComCle
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April 30, 2013, 12:50:55 PM
 #3

Irgendwo im Forum wurde schon einmal darüber diskutiert. Es gibt noch keine verbindlich Aussage von Behörden (Finanzamt fragen), aber vermutlich wird ,wie bei allen Kapitalerträgen, die KEST fällig sein:

(Verkaufspreis - Kaufpreis) * 0.25 = abzuführende Steuer

Alle Angaben ohne Gewähr.
maxl (OP)
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April 30, 2013, 01:38:30 PM
 #4

Danke.
Am besten Frage ich wenns soweit ist einfach Finanzamt/Steuerberater.
Strahlex
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May 26, 2013, 11:15:05 AM
 #5

So um die 400€ Zuverdienst durch Spekulation sind frei. Alles darüber müsste versteuert werden. Wenn du das Ganze gewerblich machst ist vermutlich die vermutlich die Umsatzsteuer von 20% + Lohnsteuer zu entrichten. Falls es also nur 1 mal 1000€ sind würd ich das Ganze einfach mal nicht versteuern, wenn du richtig zum Traden  anfangen willst ist ein Steuerberater hilfreich. Unter 30.000€ im Jahr kannst du in Österreich auf die Umsatzsteuer verzichten, dafür aber keine Abschreibungen machen. Um steuerlich gut rauszukommen kannst du z.B. auch einen Raum in deiner Wohnung als Büro widmen und Abschreiben. Auch Dinge wie PCs oder GWG kannst du vom Privatvermögen ins Unternehmensvermögen umschreiben. Must dir nur bei der Wirtschaftskammer einen Gewerbeschein holen und ein Einzelunternehmen anmelden.

One remote to control them all: qremote.org
maxl (OP)
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May 26, 2013, 04:39:01 PM
 #6

Danke Strahlex für die ausführliche antwort.

Also wenn wirklich mal größere Beträge anfallen werde ich mich dann einfach an einen Steuerberater richten.
killver
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November 23, 2013, 06:55:48 PM
 #7

Hat da in der Zwischenzeit jemand neue Erkenntnisse?
ComCle
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November 24, 2013, 12:09:57 AM
 #8

Leider nein. Hab selbst aber erst in diversen Foren herum gefragt. Den offiziellen Weg zum Finanzamt bin ich noch nicht gegangen.

Meine Vermutung und abschließende Meinung nach dem Lesen der Gesetze ist ebenfalls die KeSt von 25% auf die Gewinne.
maxl (OP)
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November 24, 2013, 10:10:19 AM
 #9

Ich hab auch den weg zu einer öffentlichen stelle noch nicht geschafft und mich nur online informiert.
killver
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November 24, 2013, 12:41:59 PM
 #10

Okay, falls irgendwer was genaueres weiß, bitte sagen Smiley
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November 30, 2013, 12:37:40 AM
 #11

Gibts schon irgendwelche Neuigkeiten dazu?
JackRecher69
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December 26, 2013, 04:32:31 AM
 #12

Die Steuer fällt nur beim Verkauf der Coins und nicht beim Kauf an, richtig?
realcoin
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December 26, 2013, 11:27:38 AM
 #13

Die Steuer fällt nur beim Verkauf der Coins und nicht beim Kauf an, richtig?

Gibt es in AT nur eine Steuer?  Wink

I am not "Realcoin REC"! There were no REC when I sign up the forum...
JackRecher69
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December 26, 2013, 09:55:47 PM
 #14

Die Steuer fällt nur beim Verkauf der Coins und nicht beim Kauf an, richtig?

Gibt es in AT nur eine Steuer?  Wink
Es war ziemlich spät. Du weißt, was ich meine.  Grin
Naja fallen nun nur beim Verkauf Steuern an oder nicht?
SOS
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January 05, 2014, 10:50:15 PM
Last edit: January 06, 2014, 01:01:14 AM by SOS
 #15

Griaß eich! Also ich gehöre ja zu jenen Menschen, die das derzeitige Finanzsystem inkl. aller angeschlossenen Unternehmen nicht mehr unterstützen wollen. Daher auch mein Interesse an Bitcoin udgl. Ich bin weiters der Ansicht, daß das Eintreiben von Steuern auf Arbeit und Einkommen (egal ob selbst- oder unselbstständig) gleichzusetzen ist mit Sklaverei. Daher werde ich es auch unter allen Umständen vermeiden, Steuern zu bezahlen. Ob KEST abzuführen ist, wage ich zu bezweifeln, da Bit-und Altcoins weder gesetzliche noch handelsrechtlich gültige Zahlungsmittel sind. Es ensteht also kein Einkommen aus Kapital. Desgleichen würde ich für die Spekulationssteuer gelten lassen, wobei die nicht nur auf Kapital gilt, sondern auch auf andere Wertanlagen, wie Immobilien, Kunst usw. Das scheint also heikel, da aber meines Wissen die digitalen Währungen noch nirgens gesetzlich definiert sind, seh ich da erstmal wenig Probleme (abgesehen von unserer völlig losgelösten, mutwillig agierenden Justiz). Wären also allenfalls Umsatzsteuer und Einkommenssteuer abzuführen. Umsatzsteuer fällt nur dann an, wenn die Umsätze von Geld gegen Ware od Dienstleistung im eigenen Land anfallen. Wenn du also am PC deine (Geld-)Buchungen von einer im Ausland befindlichen Börse auf dein ausländisches Bankkonto durchführst, fallen im Inland auch keine Umsätze an. Dasselbe gilt für Kreditkarten, deren Kontenserver im Ausland befindlich sind. Die Grauzone liegt m.M.n. beim Transfer von e-coins gegen Kohle im Inland, solange allerdings privat gedealt wird (nicht erwerbsmässig) gibts keine Ust.. Für das reine Traden von Bitcoins gegen Ware oder Altcoins, kann ebenfalls keine Ust. anfallen, da kein gesetzliches Zahlungsmittel verwendet wird.. Gesetzliches Zahlungsmittel ist übrigens €. Alles andere ist handelsrechtlich gültig, so dort definiert. Es ist davon auszugehen, daß e-coins z.Z. private Tauschmittel sind. Diese unterliegen meines Wissens keiner Besteuerung. Bleibt also die Einkommenssteuer, die wiederrum davon abhängt, wieviel Kohle du im Inland generierst (gesetzl. Zahlungsmittel) oder/und du von deinem Auslandskonto ins Inland schaffst und angibst. Ausserdem wären dann noch Fragen, wie, Nachweis des erwerbsmässigen Betriebs oder doch Glücksspiel udgl. zu klären. Und Gewerbeschein lösen? Sorry, aber das geht gar nicht. Keine Zwangsbeiträge mehr für Schmarotzer, die nichts zur Wertsteigerung oder Wirtschaftsleistung beitragen. Im Übrigen sind alle Staaten und deren angeschlossenen Behörden und Ämter als Unternehmen im Data Universal Numbering System (D-U-N-S) Register (das einzig international gültige Unternehmensregister) eingetragen und bräuchten unsere Zustimmung inkl. Vertrag, um Steuern und Beiträge zu erheben. Aber das ist eine andere Geschichte.

Edit: lese gerade von der deutschen BaFin:
"Die BaFin hat BTC rechtlich verbindlich als Finanzinstrumente in der Form von Rechnungseinheiten gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) qualifiziert. Dies sind Einheiten, die mit Devisen vergleichbar sind und nicht auf gesetzliche Zahlungsmittel lauten. Hierunter fallen Werteinheiten, die die Funktion von privaten Zahlungsmitteln bei Ringtauschgeschäften haben, sowie jede andere Ersatzwährung, die aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen als Zahlungsmittel in multilateralen Verrechnungskreisen eingesetzt wird. Auf einen zentralen Emittenten kommt es hierbei nicht an..."
http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2014/fa_bj_1401_bitcoins.html
Bin mir sicher, die österreichische BaFin schließt sich voll inhaltlich dieser Meinung an.
Sukrim
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January 06, 2014, 01:29:06 AM
 #16

blablubb

Bin mir sicher, die österreichische BaFin schließt sich voll inhaltlich dieser Meinung an.

Frag sie doch! http://www.fma.gv.at/de/footer/kontakt.html

https://www.coinlend.org <-- automated lending at various exchanges.
https://www.bitfinex.com <-- Trade BTC for other currencies and vice versa.
Bitcoinreminder.com
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February 05, 2014, 07:25:19 PM
 #17

push?
ComCle
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May 09, 2014, 10:46:54 AM
 #18

http://diepresse.com/home/techscience/internet/1569509/Bitcoin_Virtuelles-Geld-im-rechtsfreien-Raum?from=suche.intern.portal

Von Imke Gerdes UND Lukas Feiler  (Die Presse):
"Auch der Handel mit Bitcoins kann einkommensteuerlich relevant sein: Bitcoins sind als sonstige Vermögensgegenstände einzuordnen, deren Handel aus einem Anschaffungs- und einem Veräußerungsvorgang besteht. Werden nun Bitcoins nach der Anschaffung innerhalb eines Jahres wieder veräußert, liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor. Erfolgt die Veräußerung hingegen erst nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, ist ein allfälliger Gewinn – oder auch Verlust – steuerlich grundsätzlich irrelevant. Wird der Handel mit Bitcoins allerdings gewerbsmäßig betrieben, liegt also eine selbstständige, nachhaltige Betätigung vor, die mit Gewinnabsicht unternommen wird, ist jeder Gewinn oder Verlust als Einkünfte aus Gewerbebetrieb unabhängig von einer Spekulationsfrist steuerpflichtig bzw. im Fall eines Verlustes abzugsfähig. Dies wurde so auch vom Deutschen Bundesministerium für Finanzen am 20. Juni 2013 in einer schriftlichen Anfragebeantwortung vertreten."

... stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

http://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/information-zu-bitcoin.html
maxl (OP)
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May 09, 2014, 11:06:16 AM
 #19

Interessante Aussage. Danke ComCle.
Buchi-88
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May 11, 2014, 06:31:26 AM
 #20

http://diepresse.com/home/techscience/internet/1569509/Bitcoin_Virtuelles-Geld-im-rechtsfreien-Raum?from=suche.intern.portal

Von Imke Gerdes UND Lukas Feiler  (Die Presse):
"Auch der Handel mit Bitcoins kann einkommensteuerlich relevant sein: Bitcoins sind als sonstige Vermögensgegenstände einzuordnen, deren Handel aus einem Anschaffungs- und einem Veräußerungsvorgang besteht. Werden nun Bitcoins nach der Anschaffung innerhalb eines Jahres wieder veräußert, liegt ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor. Erfolgt die Veräußerung hingegen erst nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist, ist ein allfälliger Gewinn – oder auch Verlust – steuerlich grundsätzlich irrelevant. Wird der Handel mit Bitcoins allerdings gewerbsmäßig betrieben, liegt also eine selbstständige, nachhaltige Betätigung vor, die mit Gewinnabsicht unternommen wird, ist jeder Gewinn oder Verlust als Einkünfte aus Gewerbebetrieb unabhängig von einer Spekulationsfrist steuerpflichtig bzw. im Fall eines Verlustes abzugsfähig. Dies wurde so auch vom Deutschen Bundesministerium für Finanzen am 20. Juni 2013 in einer schriftlichen Anfragebeantwortung vertreten."

... stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar.

http://www.fma.gv.at/de/sonderthemen/information-zu-bitcoin.html

Die Gewinne mit BTC wird also so wie früher vor der Transaktionssteuer ablaufen, das die im Einkommensteuerbescheid angeführt werden "sollen". Ist natürlich jeden selber überlassen ob er das auch macht Wink

mfg

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