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Author Topic: Steuern auf Bitcoin in Österreich?  (Read 19859 times)
1r0n1c
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May 18, 2018, 02:08:48 PM
 #101

Hallo, ich hoffe das passt iwie zum Thema, geht zwar nicht direkt um Bitcoin, aber vielleicht kann mir jemand helfen  Smiley

Weil ich hab mir über binance.com IOTA gekauft.
Nur hab ich mich da zuerst bei Bitpanda angemeldet und mir Ethereum, Bitcoin usw. gekauft, da man ja sonst nicht wirklich direkt IOTA kaufen kann.
Deshalb hab ich dann mein ganzes Ethereum zu Binance transferiert und dann gleich gegen IOTA umgetauscht.

Mir ist schon klar, dass es steuerfrei ist, wenn ich es jetzt eben mehr als ein Jahr bei binance liegen lasse.
Aber muss ich das jetzt zum Beispiel auch versteuern, wenn ich Ethereum ca. 1 Stunde nach dem Einzahlen bei Bitpanda nach Binance transferiere und gegen IOTA tausche, wenn der Kurs diese eine Stunde gestiegen ist und ich ja dann Ethereum mit einem Gewinn verkaufe.
Im Prinzip hab ich mich ja nur bei Bitpanda angemeldet und mir Ethereum gekauft, damit ich dann gleich darauf IOTA kaufen kann.  Wink

Würde mich freuen, wenn mir das jemand sagen könnte.  Cheesy

Lg Alex

Ja das gehört versteuert.
Jedoch sollte innerhalb dieser Zeit der Kurs sich nicht all zu sehr verändert haben. Und es Freigrenze gibt es ja auch noch.
Ich würde aber mir den Kurs zum Zeitpunkt von jedem Trade notieren, damit man in der Lage ist, dem FA alles korrekt vorzulegen.
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Sukrim
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May 18, 2018, 03:31:51 PM
 #102

Könnte Leute in/aus Graz hier interessieren:

https://www.meetup.com/BlockchainHub-Graz/events/250871442/

28.05.: Part 1 - Tax & Legal @ RESOWI-Zentrum, SZ 15.21

https://www.coinlend.org <-- automated lending at various exchanges.
https://www.bitfinex.com <-- Trade BTC for other currencies and vice versa.
1r0n1c
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May 22, 2018, 08:49:28 AM
 #103

Könnte Leute in/aus Graz hier interessieren:

https://www.meetup.com/BlockchainHub-Graz/events/250871442/

28.05.: Part 1 - Tax & Legal @ RESOWI-Zentrum, SZ 15.21

Danke!
Ich wohne in Graz - noch irgendwer?
xtrusion
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February 17, 2020, 09:59:09 AM
 #104

ÖSTERREICH - Besteuerung von Staking / Leasing Einnahmen

Folgendes:
Kann jemand eine möglichst verlässliche Angabe zur Steuerbarkeit und zur Besteuerung von Staking Einnahmen/ Einnahmen für Coins oder Token Leasing für ÖSTERREICH tätigen?
BSP: Ich habe 1.000 WAVES, möchte diese ein Jahr lang für rd. 6% p.a. verleasen.

  • Verlängert sich die Haltefrist des ursprünglichen Investments (1.000 WAVES) von einem Jahr auf 10 Jahre?
  • Gibt es eine Haltefrist der Leasing-Einnahmen? Wenn ja: Dauer?
mole0815
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February 17, 2020, 03:15:28 PM
Merited by qwk (1)
 #105

In der Steuer FAQ sollte sich das finden lassen.
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0
Bin nur mobil online aber kann das sonst gerne in den nächsten Tagen raussuchen für dich.

Sonst gibt es aber vermutlich auch in der passenden Telegram Gruppe Infos zu dem Thema:
t.me/kryptotaxaustria

Obwohl die User dort vom Gefühl her nicht so viele Infos zu den Themen haben Tongue

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Sukrim
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February 17, 2020, 04:20:30 PM
 #106

In der Steuer FAQ sollte sich das finden lassen.
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0

Naja....

Quote
Diese FAQ soll häufig gestellte Fragen zum Thema Bitcoin und Steuern von privaten Anwendern beantworten.
Sie bezieht sich auf die steuerliche (und ggf. rechtliche) Situation in Deutschland, und ist nicht ohne weiteres übertragbar auf die Situation z.B. in Österreich oder der Schweiz.

"Verleasen" ist vermutlich sowieso der falsche Ausdruck - du verleihst einfach eine Sache für Zinsen. Der Grundstock ist damit ein Wirtschaftsgut geworden und wird mit 27.5% Sondersteuer auf eventuellen Kursgewinn versteuert, auch nach über einem Jahr.

Generell solltest du das aber sowieso mit einer Steuerberaterin abklären.

https://www.coinlend.org <-- automated lending at various exchanges.
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February 17, 2020, 10:21:57 PM
 #107

Weiß nicht ob es schon gepostet wurde, aber hier sind auch noch nützliche Links für Österreich.

https://blockpit.io/de/kryptowaehrungen-steuern/oesterreich
https://www.trend.at/branchen/steuern/fragen-antworten-krypto-anleger-gewinne-10673931
https://futurezone.at/b2b/wie-gewinne-aus-kryptowaehrungen-zu-besteuern-sind/308.750.894

Und natürlich das ganz offizielle vom Finanzamt

https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/Steuerliche-Behandlung-von-Krypto-Assets.html

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Sukrim
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February 17, 2020, 10:33:22 PM
 #108

Generell solltest du das aber sowieso mit einer Steuerberaterin abklären.

weiß die das besser als ein Steuerberater?

Meine schon. :-)

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February 18, 2020, 10:53:00 AM
 #109

Also in "Steuerberater in Deutschland mit "Bitcoin-Kompetenz" (Liste)"

https://www.coinlend.org <-- automated lending at various exchanges.
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February 18, 2020, 01:01:45 PM
 #110

In der Liste steht kein einziger Steuerberater aus Österreich. Aber hey, ich habe weder Bedarf Werbung zu machen, noch abseits vom Thema zu posten. Wer was zu dem Thema in Österreich braucht kann sich eh recht schnell bei einem Meetup oder über diverse Vereine oder auch Geschäfte (Coinfinity etc.) vernetzen.

Die ursprüngliche Frage war:

Quote
Folgendes:
Kann jemand eine möglichst verlässliche Angabe zur Steuerbarkeit und zur Besteuerung von Staking Einnahmen/ Einnahmen für Coins oder Token Leasing für ÖSTERREICH tätigen?
BSP: Ich habe 1.000 WAVES, möchte diese ein Jahr lang für rd. 6% p.a. verleasen.

Verlängert sich die Haltefrist des ursprünglichen Investments (1.000 WAVES) von einem Jahr auf 10 Jahre?
Gibt es eine Haltefrist der Leasing-Einnahmen? Wenn ja: Dauer?

Haltefrist auf den Grundstock: 10 Jahre, da Wirtschaftsgut (sonst 27.5% Sondersteuer auf Kursgewinne).
Haltefrist auf Zinseinnahmen: 1 Jahr, sonst auch noch Einkommenssteuer auf Kursgewinne, da Spekulationsgewinn. Vermutlich auch noch generell KeSt (27.5%) auf den Kurswert beim Erhalt der Zinsen.
Nach Haltefrist steuerfrei.

Bin kein Steuerberater, geh zu einem Profi, falls du eine tatsächlich verlässliche Auskunft brauchst. Das ist deren Job und das kostet entsprechend.

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February 18, 2020, 02:47:29 PM
 #111

Haltefrist auf den Grundstock: 10 Jahre, da Wirtschaftsgut (sonst 27.5% Sondersteuer auf Kursgewinne).
Haltefrist auf Zinseinnahmen: 1 Jahr, sonst auch noch Einkommenssteuer auf Kursgewinne, da Spekulationsgewinn. Vermutlich auch noch generell KeSt (27.5%) auf den Kurswert beim Erhalt der Zinsen.
Nach Haltefrist steuerfrei.

Bin kein Steuerberater, geh zu einem Profi, falls du eine tatsächlich verlässliche Auskunft brauchst. Das ist deren Job und das kostet entsprechend.

Danke sehr!!!

Meine, dass dies die schonmal erwähnte Fr Enzinger ebenso erläutert hatte im Zuge eines Meetups (hatte insgeheim erhofft, dass jetzt jemand ..
Das ist - leider (sofern korrekt) - ein wesentlicher Knackpunkt, weshalb staken etc. uninteressant sein kann (wenn man nicht >10 Jahre auf seinen Coin/ Token setzen will).. KeSt auf überproportionale Gewinne somit > Ausschüttung
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