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"You Asked For Change, We Gave You Coins" -- casascius
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klaus
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April 23, 2017, 03:23:24 PM Last edit: April 23, 2017, 03:42:13 PM by klaus |
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Sie fressen es leider nur nicht sondern schauen kurz in die Richtung, und wenn sie sehen um was es geht schauen sie ganz schnell höflich weg (.. huch hat schon keiner gesehen).
Denen schmecken nämlich andere Gerichte, wie zb. die Legenden der gefundenen Ausweise an Tatorten. New York, Paris, Nizza, Berlin.
Diese verspeisen sie mit Genuss. Bringt nichts sich darüber aufzuregen.
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klaus
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April 23, 2017, 03:29:54 PM |
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Er brachte es letzte Weihnachten prima auf den Punkt: KenFM über: Ausweise als Beweise https://youtu.be/d2ci85PCNwU'Elefantenspuren' - BEST!
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klaus
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April 23, 2017, 04:05:34 PM |
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Das passt auch prima ins Thema Rechtsverständnis von Vater Staat: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/angela-merkel-soll-hintergrundgespraeche-mit-journalisten-offenlegen-a-1135134.htmlHintergrund: Merkel zitierte im Höhepunkt der sog. Flüchtlingskrise Journalisen ins Kanzleramt um sie 'einzunorden' wie und was über die Flüchtlinge zu berichten sei. Familien zeigen usw. Das war nicht in Ordnung, deshalb das Verfahren gegen das Kanzleramt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Kanzleramt hat die Frechheit besessen gegen das negative Urteil in Berufung zu gehen.
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phantastisch
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May 02, 2017, 06:28:04 AM |
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Die nette Dame betreibt einen Drogenhandel mit Geldwäsche im Gesamtvolumen von 500k €. Lies doch mal die Posthistory von ihr.
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david123
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May 02, 2017, 07:36:35 AM |
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Hmm, sicher? Sie mixt Coins und benutzt Alphabay. Finde ich erst mal super! Wir sollten alle unsere Coins mixen, unsere Geburtstagsgrüße PGP verschlüsseln und unseren Shisha-Tabak bei Alphabay kaufen (ja so was profanes gibts da wirklich). Damit der Staat es nicht zu einfach hat, seine Allmachts-Phantasien zu realisieren.
Ausserdem war ihre eine Frage, wie sie Kohle nach Alphabay einzahlt. Also wollte sie eher kaufen als verkaufen. Ich bin der Meinung (die man sicher diskutieren kann) dass es diesen Staat einen feuchten Kehrricht angeht, wenn sich seine Bürger selbst schaden, zB durch Drogen. Jedenfalls sind diese Polizeitrampel die einzigen und wahren Verbrecher, die ich in dieser ganzen Angelegenheit entdecken kann.
Und selbst wenn man Drogenprohibition aus irgendeinem Grund sinnvoll findet, dann sollte man vielleicht erst mal kritisieren, dass die Polizei die Verfolgung in manchen Gegenden komplett eingestellt hat. ZB in Berlin gibt es de facto rechtsfreie Räume, wo der Staat kapituliert hat. Was dort verkauft wird ist aus meiner Sicht das kleinere Problem, eher dass dort kriminelle Banden aus aller Herren Länder völlig unbehelligt öffentliche Plätze unter ihre Gewalt gebracht haben. Und so ein Menschenschlag war nie “nette Dame“ dann wohl doch nicht. Sorry dass es jetzt ein bisschen OT ging.
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cagrund
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CTO für den Bundesverband Bitcoin e. V.
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May 02, 2017, 08:57:59 AM |
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Mittlerweile hat der 6. Senat der OVG Berlin-Brandenburg am 08.03.2017 unter dem Aktenzeichen OVG 6 S 1.17 der Beschwerde des Kanzleramt statt gegeben und die erstinstanzliche Entscheidung des VG Berlin vom 22.12.2016 unter dem Aktenzeichen 27 L 369.16 geändert und den Antrag des Journalisten insgesamt zurückgewiesen. Afaik, bezieht sich der Beschluss nur auf das Eilverfahren, eine Entscheidung in der / den Hauptsacheverfahren steht nach meinem jetzigen Kenntnisstand noch aus.Tenor:- Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter teilweiser Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Dezember 2016 der Antrag des Antragstellers insgesamt zurückgewiesen.
- Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt der Antragsteller.
- Der Wert des Beschwerdegegenstandes wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
... - Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152 Abs. 1 VwGO, § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG).
Quellen:Gruß Carsten.
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