Bitcoin Forum
April 19, 2024, 04:47:51 AM *
News: Latest Bitcoin Core release: 26.0 [Torrent]
 
   Home   Help Search Login Register More  
Pages: « 1 ... 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 [66] 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 ... 176 »
  Print  
Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 859136 times)
Kryptotaxpert
Member
**
Offline Offline

Activity: 108
Merit: 51

...Steuerberater können das!


View Profile WWW
February 26, 2018, 06:16:23 PM
 #1301

@kryptotaxpert

Will ich ja auch aber halt nicht mit dem Wert den sie bei Eingang hatten. Z.b würde dann bei byteball für 2017 eine hohe 5 stellige Summe stehen obwohl ich ja noch nichts verkauft habe.

Also möchte ich die kosten Basis auf 0 setzen und erst wenn ich verkaufe den realen Gewinn versteuern.

Was aber so nicht empfohlen wird, weil das Finanzamt das wahrscheinlich nicht anerkennt. Bei Byteball musst du den Airdrop sobald du ihn bekommst als Einkommen versteuern und wenn du ihn innerhalb der Spekulationsfrist verkaufst nochmal versteuern.

Hat man da als steuerpflichtiger die Wahl wie man die airdrops versteuern will oder gibt es nur den einen richtigen Weg?

Ich sehe grade deine PN, wie Du weißt habe ich da nur begrenzt Möglichkeiten, zu schreiben und bitte darum, dass Du mir, falls das Thema noch aktuell ist, eine klassische email schreibst. steuerberater.densch@gmx.de

Gruß
C. Densch - "Kryptotaxpert"
Steuerberater
1713502071
Hero Member
*
Offline Offline

Posts: 1713502071

View Profile Personal Message (Offline)

Ignore
1713502071
Reply with quote  #2

1713502071
Report to moderator
The Bitcoin software, network, and concept is called "Bitcoin" with a capitalized "B". Bitcoin currency units are called "bitcoins" with a lowercase "b" -- this is often abbreviated BTC.
Advertised sites are not endorsed by the Bitcoin Forum. They may be unsafe, untrustworthy, or illegal in your jurisdiction.
1713502071
Hero Member
*
Offline Offline

Posts: 1713502071

View Profile Personal Message (Offline)

Ignore
1713502071
Reply with quote  #2

1713502071
Report to moderator
qwk (OP)
Donator
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 3542
Merit: 3411


Shitcoin Minimalist


View Profile
February 26, 2018, 06:26:11 PM
 #1302

Der Gründer einer Facebookgruppe, die sich ausschließlich mit der Besteuerung von Kryptowährungen beschäftigt, behauptet als Steuerberater, dass die Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre Unsinn ist...
Tut er nach wie vor und begründet es damit, dass die Cois eben nicht zB zu Ertragszwecken vermietet werden, sondern lediglich durch die Zusammenfassung vieler Coins nach PoS weitere Coins generiert werden.

Wäre ja irgendwie nicht so sinnig, zB Neo´s Haltefrist auf 10 Jahre zu verlängern, weil da Gas entweicht oder wegen eines Forks die ursprünglichen Coins zu 10 Jahren Haltefrist zu verdammen... Woraus ergibt sich die  "Ertragsgenerierung"?
Ich bin ja auch gerne bereit, deinen Ausführungen Glauben zu schenken, nur wüsste ich eben gerne, wie sich das begründen lässt.
Es soll ja nicht irgendjemand im blinden Vertrauen auf die FAQ sein sauer Erspartes in POS-Coins anlegen, nur um hinterher festzustellen, dass er mit einer Nicht-POS-Coin letztlich aus steuerlichen Gründen erheblich besser gefahren wäre.

Deswegen nochmal für Dummies wie mich:
Eine POS-Coin ist ein immaterielles Wirtschaftsgut(?), aus dessen Nutzung sich unmittelbar Erträge ergeben.
Warum verlängert sich die Haltefrist nicht auf zehn Jahre?


Du könntest ja zur Abgrenzung einmal den sogenannten "Container-Erlass" googln, darin ist sehr gut beschrieben, was der Gesetzgeber mit Erträge erzielen und Verlängerung der Haltefrist meint.
Den Hinweis auf den sog. "Container-Erlass" konnte ich sogar in deiner FB-Gruppe schon finden.
Das Problem dabei: wenn ich nach "Container-Erlass" (in Anführungszeichen, sonst wird's unübersichtlich) google, kommt da rein gar nix zu Steuern. Insgesamt meldet mir google genau 66 Treffer, von denen mir nur 11 angezeigt werden.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
twbt
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 994
Merit: 1098


An AA rated Bandoneonista


View Profile
February 26, 2018, 06:49:26 PM
 #1303

dann geht es aber ja eben nicht um die POS-Coins

Ich würde in dieser FAQ einfach keine Aussagen zu Altcoins machen. Aus meiner Sicht lässt sich das auch nicht wirklich sinnvoll in dieser Allgemeinheit tun, da unter dieser Bezeichnung alles zusammengefasst wird, was nicht Bitcoin ist. Wahrscheinlich müsste man, wenn man sich mit Altcoins steuerlich beschäftigt, jede einzelne Gruppe von Coins/Token gesondert behandeln.

Da könnte ich mal vorsichtig umformulieren, dass das strittig ist. Ich will nicht voreilig Entwarnung geben, nur weil ein oder zwei Steuerberater Bitcoins den Devisen gleichstellen.
Grundsätzlich tendiere ich dazu, in der FAQ Vorsicht walten zu lassen. Lieber jemand hält seine Coins dann erstmal ein paar Jahre, weil er denkt, er muss 10 Jahre warten und bekommt nach einiger Zeit "Entwarnung", als wenn er sie freimütig verkauft, weil er sich sicher glaubt, die Haltefrist betrage lediglich ein Jahr.

Ja, nachvollziehbar und sinnvoll. Aber genau aus diesen defensiven Gründen würde ich da den Konjunktiv verwenden:



Haltefrist beim Lending
Auf manchen Börsen kann man seine Bitcoins gegen Zinsen verleihen. Erhält man diese Zinsen im ersten Jahr nach der Anschaffung der Bitcoins, könnte sich die Haltefrist auf 10 Jahre verlängern.





Skerberus
Hero Member
*****
Offline Offline

Activity: 909
Merit: 663


View Profile
February 26, 2018, 06:57:22 PM
 #1304

Auch die Verlängerung der Haltefrist von POS-Coin auf 10 Jahres ist so nicht korrekt.
Ich weiß bis heute nicht, was daran nicht korrekt sein soll.
Lediglich eine Facebookgruppe* behauptet, dass sich in diesem Fall die Haltefrist nicht verlängert.
Ansonsten scheint nach meinem Kenntnisstand allgemein Einigkeit über die Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre zu bestehen.

* in dieser Facebookgruppe bin zumindest ich zu blöd, eine Suchfunktion zu finden, insofern kann ich dort nicht einmal die Argumentation nachvollziehen. Insofern habe ich da auch keine Lust, mir das da rauszuklamüsern.

Das ist nicht richtig! Die Fachleute (z. B. Iudica, Quermann, Kryptotaxpert) sind mittlerweile ebenfalls der Meinung, dass sich die Haltefrist nicht um 10 Jahre verlängert. Bei POS erhält niemand Zugriff auf die Coins (kein Verleihen) und sie ermöglichen es lediglich eine Netzwerkaufgabe auszuführen für die man wiederum vergütet wird. (Müssten also Sonstige Einnahmen sein ohne Verlängerung der Haltefrist)
Kryptotaxpert
Member
**
Offline Offline

Activity: 108
Merit: 51

...Steuerberater können das!


View Profile WWW
February 26, 2018, 06:59:47 PM
 #1305

Ich bin ja auch gerne bereit, deinen Ausführungen Glauben zu schenken, nur wüsste ich eben gerne, wie sich das begründen lässt.
Es soll ja nicht irgendjemand im blinden Vertrauen auf die FAQ sein sauer Erspartes in POS-Coins anlegen, nur um hinterher festzustellen, dass er mit einer Nicht-POS-Coin letztlich aus steuerlichen Gründen erheblich besser gefahren wäre.

Deswegen nochmal für Dummies wie mich:
Eine POS-Coin ist ein immaterielles Wirtschaftsgut(?), aus dessen Nutzung sich unmittelbar Erträge ergeben.
Warum verlängert sich die Haltefrist nicht auf zehn Jahre?


Weil da nichts "genutzt" wird! Es besteht auch keine unmittelbare Rechtsbeziehung zu einem "Dritten" der den Coin zur ertragserzielung nutzt, das Gas pupt so da raus.

Gleiches gilt für Lending/staking und die vielen anderen Kunstwörter, hinter deren Sinn man erstmal kommen muss, auch da werden die Coins nicht zu Ertragszwecken vermietet und durch den Mieter weiter zu Ertragszwecken genutzt.

Habe den besagten Erlass auch nicht auf die schnelle gefunden, schaue ich noch.

Geht dabei darum, dass Person A einen Container kauft und im Rahmen an eine Person B vermietet, Person B vermietet den Container weiter und lässt ihn durch die Gegend schippern, damit nutzt Person A den Container als Einkunftsquelle, er tut also was damit.

Was tut man mit Coins die pupen? Nix! die liegen einfach miteinander rum...

Der Artikel ist ganz nett, oben findet sich auch die Fundstelle zum betreffenden Erlass: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/lfd-kommentierung-keine-kapitaleinkuenfte-bei-container-leasing_164_122930.html

Gruß
C. Densch - "Kryptotaxpert"
Steuerberater
qwk (OP)
Donator
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 3542
Merit: 3411


Shitcoin Minimalist


View Profile
February 26, 2018, 07:41:16 PM
 #1306

Eine POS-Coin ist ein immaterielles Wirtschaftsgut(?), aus dessen Nutzung sich unmittelbar Erträge ergeben.
Warum verlängert sich die Haltefrist nicht auf zehn Jahre?
Weil da nichts "genutzt" wird! Es besteht auch keine unmittelbare Rechtsbeziehung zu einem "Dritten" der den Coin zur ertragserzielung nutzt, das Gas pupt so da raus.
Dass es keinen Dritten gibt, zu dem eine Rechtsbeziehung besteht, mag man so sehen. Würde ich aber schon in Frage stellen. Dieser Dritte ist abstrakt das Netzwerk als solches, also im Zweifelsfall eine fiktive GbR aller Teilnehmer. Nur letztlich ist das nicht zielführend, da auch dieser Dritte den Coin nicht zur Ertragserzielung nutzt, sondern der Stakende an sich.

Die eigentliche Frage ist aber doch, was unter "Nutzung als Einkunftsquelle" im Sinne von EStG 23 zu verstehen ist.
Ich persönlich hätte laienhaft angenommen, dass das Staking selbst eine Nutzung als Einkunftsquelle darstellt.

Prinzipiell kann ich den Coin als Zahlungsmittel nutzen, aber eben auch als Einkunftsquelle mittels Staking, insofern erschließt sich mir nicht, wieso aus meiner aktiven Entscheidung, letzteres zu tun, plötzlich keine Rechtsfolge erwachsen soll.

Es ist ja auch nicht so, dass der Coin quasi "gegen meinen Willen" sich vermehrt, so wie die Hamster meiner Kinder, von denen der Verkäufer gesagt hat, es seien zwei Männchen Wink


Gleiches gilt für Lending/staking und die vielen anderen Kunstwörter, hinter deren Sinn man erstmal kommen muss, auch da werden die Coins nicht zu Ertragszwecken vermietet und durch den Mieter weiter zu Ertragszwecken genutzt.
Beim Lending kann ich der Argumentation erst recht nicht mehr folgen.
Aber da kann man wenigstens noch mit o.g. LfSt Bayern 12.3.2013 , Az. S 2256.1.1-6/4 St 32 kontern.


Habe den besagten Erlass auch nicht auf die schnelle gefunden, schaue ich noch.

Geht dabei darum, dass Person A einen Container kauft und im Rahmen an eine Person B vermietet, Person B vermietet den Container weiter und lässt ihn durch die Gegend schippern, damit nutzt Person A den Container als Einkunftsquelle, er tut also was damit.

Was tut man mit Coins die pupen? Nix! die liegen einfach miteinander rum...
Ja. Die liegen einfach rum. Man nutzt sie, indem man sie liegen lässt und dadurch Einkünfte aus ihnen generiert.
Man muss die bewusste Entscheidung treffen, einen möglichst großen Batzen dieser Coins möglichst lange nicht zu bewegen, um in den Genuss dieser Einkünfte zu gelangen, und erst dadurch generiert man die entsprechenden Einkünfte.

Wie gesagt, vielleicht habe ich Schuppen auf den Augen, aber mir erschließt sich nicht, wieso das keine Nutzung sein soll.
Man hat sich ja sogar im Vorfeld üblicherweise bewusst für die entsprechende POS-Coin entschieden, eben weil man daraus Einkünfte erhält.


Langer Rede kurzer Sinn:
was ist eine "Nutzung als Einkunftsquelle" im Sinne von EStG 23?
Von Vermietung an Dritte oder so steht da ja mal zunächst nix.


Der Artikel ist ganz nett, oben findet sich auch die Fundstelle zum betreffenden Erlass: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/lfd-kommentierung-keine-kapitaleinkuenfte-bei-container-leasing_164_122930.html
Okay, also geht es um den "Leasing-Erlass vom 19.4.1971".
Der Artikel ist, mit Verlaub, schwer verdaulich Grin
Soweit ich es verstehe, geht es da um einen versuchten Steuertrick, Einkünfte zu vermeiden, und stattdessen Kapitalertragsteuern zu zahlen.
Nur, inwieweit sich das jetzt auf POS-Coins anwenden lässt, verstehe ich ehrlich gesagt überhaupt nicht.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
bct_ail
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2618
Merit: 2204


https://t1p.de/6ghrf


View Profile WWW
February 27, 2018, 07:51:00 AM
 #1307

Zu POS und Co.: Es geht doch um diesen Satz im §23 EStg:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre
In Verbindung mit Satz 1:
Quote
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt

Ich wäre ja auch dafür, dass es keine Haltefristverlängerung gibt, kann aber leider so nichts finden. Bei POS werden Einkünfte erzielt. Oder was sind die "Zinsen, Rewards etc." denn sonst? Ich habe durch den Erhalt einen wirtschaftlichen Vorteil und an dem will das FA auch dran teilhaben. Die werden schon Möglichkeiten finden.

Das einzige, was man als Diskussionen anstreben könnte, wäre: Wie ist "Anschaffung" definiert?

.
.airbet.
██
██
██
██
██
██
██
██

██

██

██

██

██
.

▄████▄▄▄██████▄
███████████████
███████████████
███████▀▀▀▀████
██████████████
▀███▀███████▄██
██████████▄███
██████████████
███████████████
███████████████
██████████████
█████▐████████
██████▀███████▀
▄███████████████▄
████████████████
█░██████████████
████████████████
████████████████
█████████████████
█████████████████
███████░█░███████
████████████████
█████████████████
██████████████░█
████████████████
▀███████████████▀
.
.
.
.
██▄▄▄
████████▄▄
██████▀▀████▄
██████▄░░████▄
██████████████
████████░░▀███▌
░████████▄▄████
██████████████▌
███░░░█████████
█████████░░░██▀
░░░███████████▀
██████░░░██▀
░░▀▀███▀

   
6,000+
GAMES
|
WEEKLY
PROMOS
.
....100%....
1ST DEPOSIT
BONUS
....
....125%.....
2ND DEPOSIT
BONUS
██
██
██
██
██
██
██
██

██

██

██

██

██
.
.PLAY NOW.
micaxel
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 554
Merit: 175


View Profile
February 27, 2018, 08:19:00 AM
 #1308

wie verhält es sich eigentlich wenn ich bitcoins privat kaufe und wieder verkaufe. Also alles bar. Jedoch nicht gewerblich.
Fci_2
Member
**
Offline Offline

Activity: 166
Merit: 24


View Profile
February 27, 2018, 09:20:24 AM
 #1309

Kleiner Einwurf, hab eine Weile nicht mitgelesen:
Vor einer Weile hab ich eine recht aufschlussreiche Seite des Finanzministeriums verlinkt, allerdings war mir entgangen, dass die aus Österreich ist:
https://www.bmf.gv.at/steuern/kryptowaehrung_Besteuerung.html

Sorry dafür, blinder Fleck! Hatte mich noch über das seltsame Logo gewundert und gedacht..naja..Finanzministerium halt  Tongue

Skerberus
Hero Member
*****
Offline Offline

Activity: 909
Merit: 663


View Profile
February 27, 2018, 09:21:40 AM
 #1310

Zu POS und Co.: Es geht doch um diesen Satz im §23 EStg:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre
In Verbindung mit Satz 1:
Quote
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt

Ich wäre ja auch dafür, dass es keine Haltefristverlängerung gibt, kann aber leider so nichts finden. Bei POS werden Einkünfte erzielt. Oder was sind die "Zinsen, Rewards etc." denn sonst? Ich habe durch den Erhalt einen wirtschaftlichen Vorteil und an dem will das FA auch dran teilhaben. Die werden schon Möglichkeiten finden.

Das einzige, was man als Diskussionen anstreben könnte, wäre: Wie ist "Anschaffung" definiert?



Du kriegst die Coins für das Ausführen der Netzwerkaufgabe. Die Coins selber sind nur eine Art Befähigungszertifikat um die Netzwerkaufgabe auszuführen. --> Sonstige Einnahmen, keine Verlängerung der Haltefrist.
Skerberus
Hero Member
*****
Offline Offline

Activity: 909
Merit: 663


View Profile
February 27, 2018, 09:23:14 AM
 #1311

wie verhält es sich eigentlich wenn ich bitcoins privat kaufe und wieder verkaufe. Also alles bar. Jedoch nicht gewerblich.

Wie sonst auch. Bar oder nicht macht keinen Unterschied.
bct_ail
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2618
Merit: 2204


https://t1p.de/6ghrf


View Profile WWW
February 27, 2018, 10:49:17 AM
 #1312

Zu POS und Co.: Es geht doch um diesen Satz im §23 EStg:
Quote
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre
In Verbindung mit Satz 1:
Quote
Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt

Ich wäre ja auch dafür, dass es keine Haltefristverlängerung gibt, kann aber leider so nichts finden. Bei POS werden Einkünfte erzielt. Oder was sind die "Zinsen, Rewards etc." denn sonst? Ich habe durch den Erhalt einen wirtschaftlichen Vorteil und an dem will das FA auch dran teilhaben. Die werden schon Möglichkeiten finden.

Das einzige, was man als Diskussionen anstreben könnte, wäre: Wie ist "Anschaffung" definiert?



Du kriegst die Coins für das Ausführen der Netzwerkaufgabe. Die Coins selber sind nur eine Art Befähigungszertifikat um die Netzwerkaufgabe auszuführen. --> Sonstige Einnahmen, keine Verlängerung der Haltefrist.
Ich kenne diese Aussage und ich habe ja auch in anderen Threads mit iudica darüber diskutiert. Und so schön ich diese Strategie auch finde, so unsicher bin ich in der Durchführung dessen. Denn im Grunde genommen, gebe ich -als Steuerpflichtiger- meine Steuererklärung ab, ich unterschreibe und ich bin in erste Linie haftbar für jede verkehrte Auslegung. Nicht (m)ein Steuerberater.

Ich weiß da noch nicht, welche Strategie ich fahren werde. Schriftliche Rücksprache mit dem FA? Ein Schreiben der Steuererklärung hinzufügen, mit der Begündung warum ich das so und so gemacht habe, mit Beantragung der Günstigerprüfung.....

Mich würde mal interessieren, ob einige schon ihre Steuerbescheide erhalten haben und was sie so angegeben haben.



.
.airbet.
██
██
██
██
██
██
██
██

██

██

██

██

██
.

▄████▄▄▄██████▄
███████████████
███████████████
███████▀▀▀▀████
██████████████
▀███▀███████▄██
██████████▄███
██████████████
███████████████
███████████████
██████████████
█████▐████████
██████▀███████▀
▄███████████████▄
████████████████
█░██████████████
████████████████
████████████████
█████████████████
█████████████████
███████░█░███████
████████████████
█████████████████
██████████████░█
████████████████
▀███████████████▀
.
.
.
.
██▄▄▄
████████▄▄
██████▀▀████▄
██████▄░░████▄
██████████████
████████░░▀███▌
░████████▄▄████
██████████████▌
███░░░█████████
█████████░░░██▀
░░░███████████▀
██████░░░██▀
░░▀▀███▀

   
6,000+
GAMES
|
WEEKLY
PROMOS
.
....100%....
1ST DEPOSIT
BONUS
....
....125%.....
2ND DEPOSIT
BONUS
██
██
██
██
██
██
██
██

██

██

██

██

██
.
.PLAY NOW.
raetsch
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 957
Merit: 1006



View Profile
February 27, 2018, 01:42:43 PM
Last edit: February 27, 2018, 02:40:44 PM by raetsch
 #1313

ich habe eigentlich was anderes gesucht, bin dabei aber auf folgendes gestoßen:
Code:
Zinsen und sonstige Erträge wie Airdrops oder Voting, die durch den Verleih von Kryptogeld erwirtschaftet wurden, werden mit 25 % besteuert, sofern die Einnahmen (einschließlich anderer Zinseinnahmen) für Singles über 801 Euro pro Jahr (Verheiratete: 1.602 Euro) liegen

gefunden auf: https://www.hulacoins.de/investment/kryptowaehrungen-bitcoin-steuer-deutschland-oesterreich-schweiz-excel-cointrackingtool-fifo-lifo-freigrenze-steuerhinterziehung-mining/a-18


ich habe schon antworten einiger steuerlich bewandeter vor augen,, dennoch die Frage: wie kommt man hier auf die 25% (abgeltungssteuer?)?

edit:
hier mehr details:
Weiter kann es sein, dass man durch den Besitz bestimmter Kryptowährungen, z.B. Lisk, zu Abstimmungen (Voting) berechtigt ist und dadurch weitere Lisk-Coins eingenommen werden können.

1. Wie ist im Fall von Voting und Airdrops steuerlich vorzugehen?
Einnahmen aus ‚sonstigen Erträgen‘ durch Voting und Airdrops sind Zinseinnahmen ähnlich, sofern die Höhe der Erträge abhängig von der Anzahl der eigenen Coins ist. Steigt also das eigene Stimmgewicht mit der Höhe der Einlage und damit auch die ausgeschütteten neuen Coins, so werden Kapitalerträge erwirtschaftet. Auf diese Erträge ist die Kapitalertragsteuer (= Abgeltungssteuer) in Höhe von 25 Prozent der Einnahmen zu entrichten.

2. Wie ist im Fall vom Claimen neuer Altcoins steuerlich vorzugehen?
Einen anderen Weg geht etwa NEO (hier unser Test ): Hier kann mit den eigenen NEO-Coins der weitere Altcoin NEOGas generiert werden. Wie bei Voting und Airdrops handelt es sich trotz des technischen Ansatzes nicht um klassisches Mining (Betreiben einer Fullnode), sondern um Claimen. Dabei wird NEOGas als erwirtschafteter Kapitalertrag angesehen, der wiederum mit 25 % Kapitalertragssteuer belegt ist.

Nicht vergessen:
Auch durch ‚sonstige Erträge‘ jenseits von Zinsen erhöht sich die Dauer bis zur Steuerfreiheit auf Gewinne auf 10 Jahre.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich stets, einen professionellen Steuerberater zu konsultieren!
micaxel
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 554
Merit: 175


View Profile
February 27, 2018, 01:49:14 PM
 #1314

wie verhält es sich eigentlich wenn ich bitcoins privat kaufe und wieder verkaufe. Also alles bar. Jedoch nicht gewerblich.

Wie sonst auch. Bar oder nicht macht keinen Unterschied.

aha und beim kauf/verkauf soll ich eine Rechnung verlangen oder wie?
Mgsys
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 28
Merit: 41


View Profile
February 27, 2018, 02:10:44 PM
 #1315

ich habe gestern mit 2 finanzbeamten gesprochen und die sagten mir, es gab bis mitte 2017 die Anweisung, Crypto-Währungen als Umsatzsteuerfrei zu behandeln. Diese Anweisung wäre mitte 2017 widerrufen worden, da es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll (was ja den aktuellen entwicklungen entspricht).
Interessant ist, dass diese beiden in anderen Bundesländern als NRW arbeiten. Persönlich war mir nicht klar, dass dort auf Länderebene solche unterschiede herrschen. Ich dahcte immer, dass wäre bundesweit (im rahmen des ermessungspielraums) gleich.

@raetsch

Habe deinen interessanten Post leider erst jetzt gesehen, weil er hier leider zwischen einige Posts zu einer anderen Diskussion gerutscht ist. Ich quote deinen wichtigen Hinweis mal rüber in den Umsatzsteuerthread, dann können wir uns dort weiter unterhalten, ok?
CryptoSpeck
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 103
Merit: 0


View Profile
February 27, 2018, 02:47:46 PM
 #1316

Ich will nicht wissen wie viele Leute ohne es zu wissen Steuern bei Kryptowährungen hinterzogen haben.
Man sieht hier mal wieder wie weit das deutsche Gesetz hinterher hinkt und irgendwelche Gesetze zur Anwendung kommen, die dem Kryptomarkt nicht angepasst sind sondern ursprünglich für was ganz anderes gedacht waren.

Am verwirrendsten finde ich den Bereich des Tradings.

u.a. verfällt meine Frist, wenn ich z.b. mit Bitcoin Altcoins kaufe, diese dann ein Jahr liegen lasse und diese zurück in Bitcoin tausche? Also durch den Rücktausch in Bitcoin?


"Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?
Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen. Dies stellt tatsächlich eine der gefährlichsten Steuerfallen im Bereich der Kryptowährungen dar."

Diesen Punkt von der Auflistung halte ich für kompletten Schwachsinn. Wieso soll man Steuern auf etwas zahlen das man noch nicht ausbezahlt hat?
Wenn ich 1000 € in Kryptowährungen stecke und es später alles auszahle und dafür 2000 € zahle, dann macht es doch Sinn nur für die 1000 € Gewinn Steuern zu zahlen und ob es zwischenzeitlich mal bei 10 000 € war spielt doch keine Rolle da mein Gewinn nur 1000 € zu dem Zeitpunkt an dem ich auszahle beträgt.

raetsch
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 957
Merit: 1006



View Profile
February 27, 2018, 02:58:37 PM
 #1317

ich habe gestern mit 2 finanzbeamten gesprochen und die sagten mir, es gab bis mitte 2017 die Anweisung, Crypto-Währungen als Umsatzsteuerfrei zu behandeln. Diese Anweisung wäre mitte 2017 widerrufen worden, da es eine bundeseinheitliche Regelung geben soll (was ja den aktuellen entwicklungen entspricht).
Interessant ist, dass diese beiden in anderen Bundesländern als NRW arbeiten. Persönlich war mir nicht klar, dass dort auf Länderebene solche unterschiede herrschen. Ich dahcte immer, dass wäre bundesweit (im rahmen des ermessungspielraums) gleich.

@raetsch

Habe deinen interessanten Post leider erst jetzt gesehen, weil er hier leider zwischen einige Posts zu einer anderen Diskussion gerutscht ist. Ich quote deinen wichtigen Hinweis mal rüber in den Umsatzsteuerthread, dann können wir uns dort weiter unterhalten, ok?

kein problem.



Ich will nicht wissen wie viele Leute ohne es zu wissen Steuern bei Kryptowährungen hinterzogen haben.
Man sieht hier mal wieder wie weit das deutsche Gesetz hinterher hinkt und irgendwelche Gesetze zur Anwendung kommen, die dem Kryptomarkt nicht angepasst sind sondern ursprünglich für was ganz anderes gedacht waren.

Am verwirrendsten finde ich den Bereich des Tradings.

u.a. verfällt meine Frist, wenn ich z.b. mit Bitcoin Altcoins kaufe, diese dann ein Jahr liegen lasse und diese zurück in Bitcoin tausche? Also durch den Rücktausch in Bitcoin?
der rücktausch in btc ist steuerfrei, du musst dann die btc wieder 1 jahr liegen lassen um sie ebenfalls steuerfrei zu verkaufen (falls das die frage war)


"Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?
Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen. Dies stellt tatsächlich eine der gefährlichsten Steuerfallen im Bereich der Kryptowährungen dar."

Diesen Punkt von der Auflistung halte ich für kompletten Schwachsinn. Wieso soll man Steuern auf etwas zahlen das man noch nicht ausbezahlt hat?
Wenn ich 1000 € in Kryptowährungen stecke und es später alles auszahle und dafür 2000 € zahle, dann macht es doch Sinn nur für die 1000 € Gewinn Steuern zu zahlen und ob es zwischenzeitlich mal bei 10 000 € war spielt doch keine Rolle da mein Gewinn nur 1000 € zu dem Zeitpunkt an dem ich auszahle beträgt.



du hast nur einen Million gewinn gemacht, wenn du sie auch ausbezahlt hast. alles andere mag in deinem kopf ein gewinn sein, es geht aber um realisierte gewinne.
wenn du also altcoins im wert von 1mio € in btc getauscht hast und diese btc sehr stark im wert fallen, dann bist du allerdings in diese falle getappt (denn mit den altcoins hast du bereits einen gewinn realisiert).

ob das alles zeitgemäß ist, sei mal dahingestellt.

qwk (OP)
Donator
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 3542
Merit: 3411


Shitcoin Minimalist


View Profile
February 27, 2018, 03:04:27 PM
 #1318

"Muss ich Steuern bezahlen, obwohl der Wert meiner Coins jetzt „zu niedrig“ ist?
Ja. Nehmen wir an, man hat im letzten Jahr eine Million Gewinn gemacht, und muss nun 400.000 EUR Steuern bezahlen. Da der Kurs aber gefallen ist, hat man nur noch Coins im Wert von 200.000 EUR. In diesem Fall hat man Pech gehabt. Das Finanzamt wird die volle Summe haben wollen. Dies stellt tatsächlich eine der gefährlichsten Steuerfallen im Bereich der Kryptowährungen dar."

Diesen Punkt von der Auflistung halte ich für kompletten Schwachsinn. Wieso soll man Steuern auf etwas zahlen das man noch nicht ausbezahlt hat?
Weil: isso. Tongue

Im Ernst, ich werde das wahrscheinlich in der nächsten Version der FAQ rot und fett hervorheben, weil es eben eine fiese Falle ist.

Glücklicherweise wird natürlich nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben und dann halt zwischendurch auch schon die Verluste realisieren, dann kann man das gleich verrechnen. Das bisschen Strafe für die Verspätung lässt sich da sicherlich verschmerzen. Wink

Ansonsten gibt's noch Möglichkeiten wie Stundung etc., also keine Angst, man entkommt dem Schuldturm schon irgendwie.
Aber auch wichtig: die Verluste im kommenden Jahr auch tatsächlich realisieren, wenn man da aus Versehen plötzlich die Haltefrist von einem Jahr überschreitet, hat man keinen Verlust mehr.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
bct_ail
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2618
Merit: 2204


https://t1p.de/6ghrf


View Profile WWW
February 27, 2018, 03:09:40 PM
Last edit: February 28, 2018, 07:35:27 AM by bct_ail
 #1319


Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben und dann halt zwischendurch auch schon die Verluste realisieren, dann kann man das gleich verrechnen. Das bisschen Strafe für die Verspätung lässt sich da sicherlich verschmerzen. Wink

Man kann ja auch einfach per Mail oder auch telefonisch um Verlängerung bitten. Bis Ende September ist meistens möglich. Dann braucht man auch nichts verschmerzen
Edit: Korrigiert aufgrund #1326

.
.airbet.
██
██
██
██
██
██
██
██

██

██

██

██

██
.

▄████▄▄▄██████▄
███████████████
███████████████
███████▀▀▀▀████
██████████████
▀███▀███████▄██
██████████▄███
██████████████
███████████████
███████████████
██████████████
█████▐████████
██████▀███████▀
▄███████████████▄
████████████████
█░██████████████
████████████████
████████████████
█████████████████
█████████████████
███████░█░███████
████████████████
█████████████████
██████████████░█
████████████████
▀███████████████▀
.
.
.
.
██▄▄▄
████████▄▄
██████▀▀████▄
██████▄░░████▄
██████████████
████████░░▀███▌
░████████▄▄████
██████████████▌
███░░░█████████
█████████░░░██▀
░░░███████████▀
██████░░░██▀
░░▀▀███▀

   
6,000+
GAMES
|
WEEKLY
PROMOS
.
....100%....
1ST DEPOSIT
BONUS
....
....125%.....
2ND DEPOSIT
BONUS
██
██
██
██
██
██
██
██

██

██

██

██

██
.
.PLAY NOW.
qwk (OP)
Donator
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 3542
Merit: 3411


Shitcoin Minimalist


View Profile
February 27, 2018, 03:19:15 PM
 #1320

Pro-Tipp: Steuererklärung einfach aus Versehen verspätet im folgenden Jahr abgeben und dann halt zwischendurch auch schon die Verluste realisieren, dann kann man das gleich verrechnen. Das bisschen Strafe für die Verspätung lässt sich da sicherlich verschmerzen. Wink
Man kann ja auch einfach per Mail oder auch telefonisch um Verlängerung bitten. Bis Ende September ist meistens möglich. Dann braucht man auch nichts verschmerzen
Nur bis Ende September bringt dir nix, weil du da immer noch nicht die Verluste aus dem laufenden Jahr verrechnen kannst.
Du musst dich schon ins nächste Jahr "retten", damit du beide Erklärungen gleichzeitig abgibst.
Im Übrigen bekommst du mit Steuerberater auch eine Verlängerung bis Ende des Jahres. Das reicht dann eigentlich schon (fast) aus.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
Pages: « 1 ... 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 [66] 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109 110 111 112 113 114 115 116 ... 176 »
  Print  
 
Jump to:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.19 | SMF © 2006-2009, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!