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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 856709 times)
iudica
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March 02, 2018, 10:28:32 AM
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 #1361

In der FAQ bleibt LIFO als "Option" aber zumindest vorerst mal drin, noch gibt es Steuerberater, die diese bejahen.

Nun ja, zwischen "bejahen" und "man bekommt es durch", ist ein Unterschied. Aber so langsam schließt sich diese Tür.

1. Grds. muss man beachten, dass das BMF ein Exekutivorgan ist. Die können einen Gesetz interpretieren, aber wenn da Fremdwährung steht, gibt es eine Wortlautgrenze. Das ein BMF oder auch eine Regierung falsch liegen kann, sollte eigentlich jedem, der das EuGH-Urteil kennt, klar sein.

Ich denke aber, dass sich langfristig(!) das FiFo-Verfahren durchsetzt, da es praktisch ist. Sollte es keine richterrechtliche Rechtsfortbildung geben (vgl. Lifo von Wertpapieren im Betriebsvermögen), wird der § 23 EStG wahrscheinlich vom Gesetzgeber angefasst. Sollten Cryptos weiter boomen, wandern die m.E. sowieso in den § 20 EStG.

2.  Man sollte nicht übersehen, dass bei einigen Coins die technische Möglichkeit der tatsächlichen Verbrauchsreihe besteht, wenn man auf dem eigenen Wallet tradet. Diese ist lustigerweise fast immer Lifo. Ich bin jetzt technisch nicht so versiert, zu verifizieren, dass es immer LiFo ist. Auf den Börsen klappt das natürlich nicht, weil die ja abgekoppelt von der Blockchain agieren.

Es ist also mit entsprechendem Aufwand möglich (teilweise) zu seinem LiFo zu kommen.

Quote
BCash / BGold / Forks der Bitcoin Blockchain
Vermutlich ergeben sich aus dem "Entstehen" von Altcoins wie BCash auf den Private Keys deiner Bitcoins keine steuerlichen Folgen.
Weder kann man hier von einem Zufluss sprechen, noch hat man eine Schenkung erhalten, es ist nichts neues entstanden, es handelt sich nicht um Zinsen / Dividenden oder dergleichen. Entsprechend verlängert sich ziemlich sicher auch nicht die Haltefrist der Bitcoins auf zehn Jahre. Die Ähnlichkeit zu einem Aktiensplit ist wahrscheinlich noch die beste Annäherung an das Thema.
Dennoch kann man hierzu keine abschließende Beurteilung vornehmen.

DOCH KANN MAN UND DER VERGLEICH MIT EINEM AKTIENSPLITT IST NICHT GEGEBEN, DA HIER ZWEI VERSCHIEDENE AUCH IN DER BEWERTUNG ZU TRENNENDE SACHVERHALTE GEGEBEN SIND, DER URSPRUNGSCOIN ÄNDERT SEINEN WERT NICHT UND DER NEUE COIN HAT NIX MEHR MIT DEM ALTEN ZU TUN; BEIM SPLITT IST DAS VÖLLIG ANDERS:

DER FORK "BLÖPPT" AUS DER ALTEN BLOCKCHAIN RAUS UND HUCH, ER IST DA. IM PRIVATVERMÖGEN DÜRFTE ES SICH NACH VERKAUF UM EINKÜNFTE AUS § 22 1 3 EStg HANDELN; KEIN § 23 WEIL ES KEINE ANSCHAFFUNGSKOSTEN GIBT (WER MEINT RECHTSFOLGE DURCH FUSSTAPFENTHEORIE IRRT GEWALTIG)

Wer sich mit Forks auskennt, weiß, dass dem nicht so ist. Bei einem Fork teilen sich 2 Projekte softwaretechnisch gleichberechtigt auf. Es gibt kein "blöpt". Was ist die alte Blockchain bei Ethereum? Dann doch wohl der classic. Aber das alte Entwicklerteam ist auf den neuen(!) Fork aufgesprungen. Daher sehen viele den neuen Coin als den "original" Ethereum.

Welche Software das Erbe des vorherigen Projektes antritt, wird durch viele Parameter bestimmt. Da man die Coins aus den Forks auch nur bekommt, wenn man in der Ursprungschain schon coins hatte, halte ich es auch für sachgerecht, hier die Anschaffungskosten der ursprungscoins auf die beiden Forks zu verteilen. WIE man das macht, kann man heftig diskutieren.


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iudica
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March 02, 2018, 10:41:08 AM
 #1362

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iudica
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March 02, 2018, 10:49:34 AM
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 #1363

Miner -> Kauft Büchsen (Vorsteuer) -> meint Coins (nicht steuerbar, damit ist der Vorsteuerabzug nicht ausgeschlossen) -> Vertickt die Coins (sterfrei (Inland: Ausschluss - Ausland: kein Ausscluss)... eigentlich erstmal alles klar, allerdings ist der unmittelbare "Umsatz" der der Anschaffung der Büchse folgt, nicht steuerbar, sollte nur dieser betrachtet werden, dann "Holla die Waldfee" spielt es keine Rolle mehr ob er die Dinger im In aoder Ausland verkauft. Dies muss ich nochmals klären... (Hab nur nicht soviel Zeit zu lesen, Umsatzsteueranwendungserlass ist schon dick, insbesondere wird viel zu § 15 geschrieben).


Sehe ich anders.

Gemäß § 15 II Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen ausgeschlossen. (Solo-)Mining ist gemäß § 4 Nr. 8 b UStG steuerfrei. Demnach wäre der Vorsteuerabzug nicht zulässig.

Die Ausnahme der Ausnahme § 15 III Nr. 1 b) UStG ist nicht einschlägig, weil es sich weder auf einen Gegenstand bezieht, noch Coins ins Ausland "geliefert" werden.

§ 15 III Nr. 2 b) UStG ist m.E. allerdings relevant (sprich Auslandsbeziehung)

Wie gesagt, ich sehe das nur bei Solomining so. Bei Poolmining sieht es wieder anders aus.

Edit: §§ hinzugefügt.

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March 02, 2018, 11:33:16 AM
 #1364


Sehe ich anders.

Gemäß § 15 II Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen ausgeschlossen. (Solo-)Mining ist gemäß § 4 Nr. 8 b UStG steuerfrei. Demnach wäre der Vorsteuerabzug nicht zulässig.


Bitte nochmal das Anwendungsschreiben und die Änderung des Umsatzsteuererlasses lesen. Sorry!

Solomining kann nicht steuerfrei sein. Steuerfrei kann nur das sein, was auch steuerbar im Sinne von § 1 UStG ist. Mining ist umsatzsteuerlich nicht steuerbar und zwar weil es keinen Leistungsaustausch gibt, steht ja niemand auf der Blockchain und wirft dir die coins rüber und der Blockchain kann man wohl keine USt ID verpassen...

Ich würde sagen, dass 1b und 2b passen können, warum sollte 1b nicht einschlägig sein wenn der Miner seine Exchange zB in USA nutzt? Aber hier diskutieren wir auf K1 Niveau, ich sprech das nächste Woche im LaFiMi D´dorf an, ist auf jeden Fall ein interessantes Thema, zumal der Verkauf ja erst aus der nicht steuerbaren Leistung entsteht und diese würde den Vorsteuerabzug ja nicht ausschließen.

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March 02, 2018, 01:46:19 PM
Last edit: March 02, 2018, 02:57:36 PM by twbt
 #1365

Mal zu den Verbrauchsfolgeverfahren: Es spielt genau genommen keine Rolle, ob man FiFo oder LiFo anwendet und das in seine Tradingstrategie einbezieht, man käme immer zu dem gleichen Ergebnis. Beide Verfahren kann sich plastisch ganz gut wie einen "Rangierbahnhof" vorstellen, ich muss die Züge eben entsprechend sortieren, damit ich zum gewünschten Ergebnis komme.

Das Bild passt ja ganz gut: Was genau sind dann diese Depots in der Bitcoinwelt? Und wie weise ich dem Finanzamt gegenüber nach, dass meine Züge jeweils in getrennte Depots rangiert wurden? Genau von dieser Fragestellung kamen wir ja letztens hier im Thread. Die Antwort darauf kann sein: Die Depots sind unterschiedliche Wallets. Nun muss man dann aber eben klarhaben, was überhaupt ein solches Wallet technisch genau ist.

Ich mach' das nochmal praktisch: Auch Bitcoin Core nutzt die in meinem Post beschriebenen HD-Wallets (seit Version 0.13, wenn ich es recht sehe). Es besteht also ein technisch klar dokumentierbarer Zusammenhang der im Wallet generierten Adressen. Damit kann ich also belastbar behaupten: Dieses Wallet A ist mein Hodl-Wallet, dieses Wallet B ist mein Trading-Wallet. Auf beide wende ich (depotgetrennt) FIFO an. Was aber, wenn ich die Wallets mit Version 0.12 erstellt habe? Muss ich dann dem Finanzamt gegenüber einfach nur behaupten, dass diese (technisch beliebige) Ansammlung von Adressen und Transaktionen ein Depot ist? Und machst Du das für Deine Mandanten mit Excel-Tabellen, in die Du einfach die Transaktionen einträgst, die für den Mandanten am vorteilhaftesten sind? Und das kauft Dir dann der Klaus vom Finanzamt ab? "Wunderbar. Exceldepots. Die verstehe sogar ich. Vielen Dank."

Darum geht es mir bzgl. der völlig pragmatischen Ausgangsfragestellung von bct_ail, an die ich hier nochmal erinnern möchte:

Zur Walletgetrennter Berechnung: Wie beweise ich ggü. dem FA, dass Wallet A fürs Traden und Wallet B für HODL genutzt wird?

Also, ebenso pragmatisch die Frage an Dich, Kryptotaxpert: Was genau sind die konkreten Depots, die Du empfehlen kannst, um die Züge passend zu rangieren?

EDIT: Nochmal zur Erläuterung, warum ich da die ganze Zeit technisch so drauf rumreite: Der in der Szene wohlbekannte Craig Pseudo-Satoshi Wright hat sich das mit den öffentlich in der Blockchain dokumentierten Transaktionen schlicht zunutze gemacht, um gegenüber seinem Finanzamt Ausgaben zu behaupten, die er wohl nie getätigt hat:

Besonders interessant ist ein Beweismittel der Anklageschrift: Ein angeblicher Vertrag zwischen Craig Wright und Dave Kleiman. Wie die meisten von Craig vorgelegten Dokumente war dieser zurückdatiert, und die Unterschrift von Kleiman war mit der erwähnten Computerschrift Otto gefälscht. Dieser Vertrag benennt zwei Adressen, die Craig gehören, die 12hRmmSda9qSSEH656zBaKEbeisH6ZhdTm sowie die 12C9c9VQLMrLi4Ffzq2wDvwrKnUPaAaNFp. Dem Vertrag zufolge würde Wright bis zum 30. April mehr als 200.000 Bitcoins von diesen Adressen an Adressen im Besitz von Kleiman senden, welche dieser bis zum 30. Dezember 2013 zurückzahlen sollte. ...Was Craig mit diesem gefälschten Dokument genau wollte, ist unklar. Eventuell wollte er beanspruchen, der Eigentümer irgendwelcher echten oder erdachten Produkte zu sein, die W&K entwickelt hatte, vielleicht wollte er den Erben von Dave Kleiman vormachen, dieser schulde ihm noch mehrere hunderttausend Bitcoins. Am wahrscheinlichsten ist aber, dass das Dokument dort hinführt, wo die Operette begann: zum  australischen Finanzamt. Denn Craig konnte durch das Dokument behaupten, im Jahr 2011 40 Millionen Australische Dollar ausgegeben zu haben, um so seine Steuerlast mittels Abschreibungen vermutlich über Jahre hin auf Null zu drücken.

Ähnliches kann man auch selbst mit Transaktionen treiben, die man sich einfach beliebig aus der Blockchain raussucht: Hier Klaus, schau mal: Ich hab' die Coins vor zwei Jahren gekauft und dann am 15.11.2017 verkauft. Haltefrist klar eingehalten. Steuerfrei. Beweis: Blockchain. Usw. Usf.

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March 02, 2018, 03:39:00 PM
 #1366

Exeldepots, is klar, war jetzt lustig gemeint...

Depots sind zB die verschiedenen Exchanges und die Adressen, unter denen Du die Coins auf den Wallets hälst.

Du kommst immer mit Beispielen an, die ich so nicht erlebt habe, warum haben die Leute, die mir Ihre Daten schicken nicht das gleiche Problem wie Du, ich kann Dir tatsächlich oft nicht mehr folgen Wallet 0.12... was soll mir das sagen?

Und wenn der Klaus das glaubt, was Du ihm auf der Blockchain zeigst... Ich denke Klaus will sehen wo du die Kohle auf die Exchange geschoben hast und dort gekauft hast...

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March 02, 2018, 04:21:24 PM
Last edit: March 02, 2018, 04:58:14 PM by twbt
 #1367

Depots sind zB die verschiedenen Exchanges

Exchanges habe ich ja erstmal bewusst außen vor gelassen - das ist ja der zweite Schritt, wenn überhaupt. Oder verwaltet irgendwer mit gesundem Menschenverstand etwa immer noch seine Bitcoin-Bestände auf irgendeiner Exchange? Und soll es nicht auch Leute geben, die Bitcoins überhaupt nicht von/an Exchanges transferieren, wenn sie sie kaufen/verkaufen? Und was ist mit der Nutzung von Bitcoins zum Bezahlen? Gerade da will ich ja nicht unbedingt in die Falle laufen, beim Rasenmäherkauf auch noch Einkommenssteuer bezahlen zu müssen.

die Adressen, unter denen Du die Coins auf den Wallets hälst.

Hm. Dein Wallet erzeugt von diesen Adressen aber laufend neue. Nahezu mit jeder Transaktion. Ganz automatisch. Das ist doch gerade das Thema, wenn es um Bitcoin-Wallets geht und wie die technisch (unter der Haube) funktionieren. Ich hab' das letztens hier etwas erklärt. Findest aber natürlich auch zig Beschreibungen im Netz.

Du kommst immer mit Beispielen an, die ich so nicht erlebt habe, warum haben die Leute, die mir Ihre Daten schicken nicht das gleiche Problem wie Du,

Vlt. weil die Leute, mit denen Du z.B. auf Facebook zu tun hast, erst im letzten Jahr angefangen haben, sich mit dem Thema zu beschäftigen? Und die vor allem mit verschiedensten Altcoins handeln, deren Technik sie überhaupt nicht kennen und von denen sie auch noch nie ein Wallet installiert haben in ihrem Leben? Das machen die dann solange, bis ihnen die Exchanges um die Ohren fliegen und von dem Spaß nix bleibt außer der Steuerpflicht?

ich kann Dir tatsächlich oft nicht mehr folgen Wallet 0.12... was soll mir das sagen?

Hatte ich doch erklärt: Bitcoin Core in der Version 0.12. Core kannte bis zu diesem Zeitpunkt keine HD-Wallets, sondern hat einfach beliebig Einzel-Adressen generiert.

Und wenn der Klaus das glaubt, was Du ihm auf der Blockchain zeigst... Ich denke Klaus will sehen wo du die Kohle auf die Exchange geschoben hast und dort gekauft hast...

Tja. Dann müssen manche keine Steuern zahlen, wenn Klaus so denkt. - Exchange? War ich noch nie. Bin ich bekloppt?

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March 02, 2018, 05:28:31 PM
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 #1368

Ein paar kurze Infos aus dem Fachliteratur-Schreiben (Quelle: DWS-Verlag):

- Airdrops sind steuerfrei da sie Lottogewinnen ähnlich sind
- gelegentliches privates mining ist steuerfrei (ACHTUNG: Der Übergang zum gewerblichen mining ist fließend und sollte genau geprüft werden)
- zu den Hard-Forks gibt es zwei Aussagen:
1) wie bisher Anschafffung für 0€ und Verkauf voll steuerpflichtig
2) steuerfrei (auch hier ist Vorsicht angesagt)
- ICOs haben einen Anschaffungswert zum Zeitpunkt des ICOs nicht des Börsengangs und die Jahresfrist beginnt auch schon mit dem ICO

Info ist von Robert NACO KG Steuerberatung
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March 02, 2018, 05:30:31 PM
 #1369

Kann ich Verluste aus einem Jahr im nächsten Jahr geltend machen?
Ja. Innerhalb einer Einkunftsart ist ein Verlustvortrag möglich.
Auch ein Verrechnen der Verluste aus einem Jahr mit den Gewinnen aus dem Vorjahr ist möglich (s.o.).
OK; HINWEIS: NUR INNERHALB DIESER EINKÜNFTE; KEINE VERRECHNUNG MIT ANDEREN EINKÜNFTEN (AUSNAHME-zb: GEWERBEBETRIEB-ALSO 15er EINKÜNFTE)
Steht doch da: "Innerhalb einer Einkunftsart", vielleicht stelle ich noch ein "Nur" davor, um es deutlicher zu machen.
Oder ich setze "einer Einkunftsart" in italics oder so. Ist schon richtig, dass man darauf deutlich hinweisen sollte, dass das eben nicht gegen Verluste aus Pokerspielen oder so verrechnet werden kann Wink


Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre
[...]
Die Haltefrist von Coins mit Dividenden oder Zinsen jeder Art verlängert sich möglicherweise auf 10 Jahre, wenn im ersten Jahr nach der Anschaffung eine solche Dividende ausgeschüttet wurde. Dies ist strittig und wird derzeit von der überwiegenden Mehrheit der fachspezifischen Steuerberater verneint.
ICH VERNEINE DIE VERLÄNGERUNG DER HALTEFRIST IN ALLEN HIER ANGESPROCHENEN FÄLLEN; DA NICHT EINE NUTZUNG ZU ERTRAGSZWECKEN IM SINNE DES GESETZES VORLIEGT
Zur Kenntnis genommen. Ich bin, wie bereits erwähnt, geneigt, deiner Auffassung zu folgen, schließlich kennst du dich da besser aus als ich.
Aber aus der FAQ fliegt der Hinweis erst, sobald ich diese Auffassung auch verstehe.
Für mich als Laien ist und bleibt die erstmal unverständlich.
Ich sehe POS-Coins weiterhin als Wirtschaftsgut an, aus dessen Nutzung sich Einkünfte ergeben, und dann ... weiß ich auch nicht weiter Grin
Technisch kann ich mit Bestimmtheit sagen, dass man aus der Nutzung von POS-Coins unmittelbar Einkünfte erzielt. Endgültige Antwort. Cool


FIFO / LIFO
Will oder kann man die Coins nicht individuell oder in „Töpfen“ aufgeteilt verbrauchen, gibt es vereinfachend die beiden Verfahren FIFO und LIFO.
SPÄTESTENS MIT DEM SCHREIBEN DES BMF UND DER GLEICHSTELLUNG GEGENÜBER GESETZLICHEN ZAHLUNGSMITTELN GILT FÜR DEN PRIVATEN TRADER NUR FIFO.
LIFO werde ich in der nächsten Version der FAQ nur noch in einem Nebensatz erwähnen, das ist mir auch klar geworden.
Ganz löschen will ich das vorerst noch nicht. Der Leser der FAQ soll zumindest den Hinweis erhalten, dass FIFO denkbar / durchsetzbar ist, damit er ggf. seinen Steuerberater mal darauf ansprechen kann, ob das für ihn in seiner spezifischen Situation nicht eventuell eine sinnvolle "Gestaltungsmöglichkeit" bietet.

FÜR GEWERBLICH TÄTIGE, DIE BILANZIEREN IST NACH § 6 ESTG LIFO VORGESCHRIEBEN; SOLLTE FÜR MINER ABER NICHT SO DASS PROBLEM SEIN.
Die FAQ richtet sich nicht an Gewerbetreibende Wink
Zugegebenermaßen ist meine Abgrenzung in der FAQ aber nicht immer ganz konsequent, eigentlich sollte ich dann auch das Thema Ust. komplett rauslassen.


Steuern auf Coins aus Mining
Die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.
WER SAGT DAS?
Ich. Die Quelle weiß ich nicht mehr. Ist seit den Anfängen der FAQ drin.
Historisch betrachtet ist die FAQ an einem Nachmittag "aus meinem Kopf" auf die Schnelle entstanden, da können also wirklich grobe Schnitzer drin sein. Deswegen auch v.0.04 und nicht v.1.0. Grin
Hat bisher keiner bemängelt, aber weil du das jetzt noch mal angesprochen hast, werde ich da nochmal drüber gucken.

Habe die Quelle gefunden: Schaeffler 2013. Ist in einem der Schreiben drin.

Aber kleiner Hinweis: da geht es um Mining "im Privaten", also definitiv ohne Gewerblichkeit.
Die Frage, ob Mining immer gewerblich ist, wird ja an anderer Stelle beantwortet.
Der Punkt "Steuern auf Coins aus Mining" bezieht sich also auf Coins, die man eindeutig privat, für den "Eigenbedarf" im eigenen "Gemüsegarten" angepflanzt hat.


HINWEIS: STRENGES REALISATIONSPRINZIP NACH HGB;
Nochmal von mir der Hinweis: Die FAQ richtet sich nicht an Gewerbetreibende.


Berechtigt Mining zum Vorsteuerabzug?
Nein, da man auch beim Verkauf seiner geminten Coins keine Mehrwertsteuer bezahlt.
VÖLLIGER BLÖDSINN!!! SELBSTVERSTÄNDLICH BERECHTIGT MINING ZUM VORSTEUERABZUG.
Sehe ich ein, das ist mit Sicherheit Blödsinn.
Abgesehen davon kann das weg. Grin
Vorsteuerabzug ist auch nur gewerblich, das hat in der FAQ nix verloren.


Muss man auf Coins aus Mining Umsatzsteuer bezahlen?
Nein. Auch für die Transaktionsgebühr fällt nach aktueller Auffassung des Finanzministeriums offensichtlich keine Ust. an.
Dies ist (im Detail) umstritten, es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sich an dieser Auffassung noch viel ändern wird.
ES IST NICHT UNWAHRSCHEINLICH, ES IST UNDENKBAR, DASS DIE FINANZVERWALTUNG DEN GRUNDSATZ: DIE NEBENLEISTUNG FOLGT DER HAUPTLEISTUNG; VERWIRFT
Das Thema ist für mich nicht abschließend gegessen.
Aber auch hier eigentlich: betrifft Gewerbe, kann weg.

Irgendwie ist das Thema Umsatzsteuer immer so präsent, dass ich mich genötigt fühle, auch dazu was in die FAQ zu schreiben. Es ist ja eine häufig gestellte Frage. Aber so recht gelingen will es mir nicht, das sinnvoll in die FAQ aufzunehmen. Bleibt immer irgendwie in Nebensätzen stecken.


BCash / BGold / Forks der Bitcoin Blockchain
Die Ähnlichkeit zu einem Aktiensplit ist wahrscheinlich noch die beste Annäherung an das Thema.
Dennoch kann man hierzu keine abschließende Beurteilung vornehmen.
DOCH KANN MAN UND DER VERGLEICH MIT EINEM AKTIENSPLITT IST NICHT GEGEBEN, DA HIER ZWEI VERSCHIEDENE AUCH IN DER BEWERTUNG ZU TRENNENDE SACHVERHALTE GEGEBEN SIND, DER URSPRUNGSCOIN ÄNDERT SEINEN WERT NICHT UND DER NEUE COIN HAT NIX MEHR MIT DEM ALTEN ZU TUN;
Da haben wir eindeutig unterschiedliche Auffassungen, ich in erster Linie technisch begründet, du sicherlich steuerlich begründet.

Technisch:
Bei einem Fork entsteht genau: nix. Basta.
Wer das anders sieht: bitte Informatik-Diplom abgeben und Merkbefreiung beantragen.

Volkswirtschaftlich:
Bei einem Fork ist der Wert der Summe der Tokens in beiden "Tochter-Chains" in Summe immer exakt gleich dem Wert der Summe der Tokens in der Ursprungschain. Wer etwas anderes behauptet, ist, mit Verlaub, ein Idiot. Es hat keine Wertschöpfung durch den Fork stattgefunden, so simpel ist das.
Wenn man überhaupt in die Richtung argumentieren wollte, müsste man auf den Wert der "Marke" der Fork-Chain abzielen, aber das dürfte schon deswegen nicht zielführend sein, weil die Marke bereits vor dem Fork erzeugt wurde und in Erwartung des Forks bereits dem Wert der Ursprungschain zugeflossen ist.
Ergo: ein Fork enthält keine Wertschöpfung. Es kann keinen wie auch immer gearteten Zugewinn geben.
Es wird jetzt "Idioten" geben, die empirisch argumentieren wollen, dass ja beim Fork tatsächlich der Bitcoin-Kurs nicht um den Wert der BCash-Coins gefallen ist. Aber das ist nur eine Periodenungenauigkeit, da der Wertverfall an den Märkten bereits vorher eingepreist war.

In diesem Sinne bleibe ich dabei:
Fork = Aktiensplit.


Aus gegebenem Anlass noch einmal wiederholt:
Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?
Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "Coinmageddon"-Geschrei.
SEIT 2015! DARF MAN MIT EINER ERFOLGSAUSSICHT VON 100% KLAGEN, SEIT 2.2018 DÜRFEN DIE FINANZÄMTER AUCH NACH HEDQUIST ENTSCHEIDEN.
2015 war Hedqvist.
2013 hat sich das BMF schon mehrfach z.B. gegenüber Schaeffler geäußert, unter anderem in Fragen zu Mining etc.
In irgendeinem Schreiben, das ich jetzt auf die Schnelle nicht finden kann, war dann das mir bis heute komisch klingende "Hingabe von Bitcoins zu Zahlungszwecken" drin. Das Schreiben selbst finde ich, wie gesagt, gerade nicht auf die Schnelle, liegt hier bestimmt irgendwo rum Grin
Aber auf Heise habe ich immerhin kurz einen Verweis auf das Schreiben gefunden:
https://www.heise.de/ct/ausgabe/2014-22-Was-das-Finanzamt-zu-Kryptogeld-sagt-2406479.html
Der Artikel ist von 2014, aber es wird sich auf ein Schreiben aus September 2013 bezogen.

Naja, ist letztlich nur ein bisschen "Historie".
Ich wollte nur klarstellen, dass zumindest das Thema "Ust. beim Zahlen mit Bitcoins" schon 2013 vom Tisch war.

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March 02, 2018, 05:51:53 PM
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Nimm bitte nichts persönlich, wenn ich knackiger schreibe, ich weiß selber, wie schwer es ist, eine belastbare Struktur in die ganzen Facetten des Kryptomarktes zu bekommen, um die daraus entstehenden Einzelsachverhalte dann steuerlich möglicht richtig einzuordnen. Dein Einsatz ist schon Lobenswert.
Persönlich nehme ich hier sowieso nix.
Was mich eher stört, sind "zu kurze" "hingeschmissene" Antworten, die wenig zur Klärung beitragen.
Daraus kann ich nämlich dann oft nichts Verwertbares für die FAQ mitnehmen, ich kann ja nicht einfach die "Meinung" von einem Steuerberater als Fakt darstellen.
In diesem Sinne vielleicht einfach meine Bitte: lieber seltener schreiben, dafür dann auch mal ein wenig ausführlicher und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich bei den Lesern um Leute handelt, die in steuerlichen Fragen manchmal schwer von Begriff sind (so wie ich) Wink
Das gilt auch übrigens auch für jeden anderen hier im Thread.


Wenn ich dann mal "Blödsinn" zu einer Aussage schreibe
Wenn ich Blödsinn schreibe, darf soll man das auch als Blödsinn bezeichnen.


Mal zu den Verbrauchsfolgeverfahren: Es spielt genau genommen keine Rolle, ob man FiFo oder LiFo anwendet und das in seine Tradingstrategie einbezieht, man käme immer zu dem gleichen Ergebnis.
Ich kenne auch kein konkretes Beispiel, wo LIFO nützlich ist, insofern tendiere ich ja ohnehin zu FIFO, aber wie in einem Post weiter oben steht, ich will es nicht "rausschmeißen", weil es vielleicht für Einzelne ein Hinweis auf potentielle Gestaltungsmöglichkeiten sein kann, die er dann mit seinem Steuerberater individuell ausarbeiten darf.


Hinsicht meiner Aussage zum Vorsteuerabzug, muss ich nochmal was nachlesen, die Aufhebung der Einschränkung des Vorstateuerabzugs so wie ich ihn dargestellt habe, ist so richtig (also im Drittland verhökern), ich "stolpere" jedoch noch etwas, ob die einfacherer Variante nicht auch funzt.

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Wenn ich dich richtig verstehe, ist es also möglich, dass (in bestimmten Fallkonstellationen) der Vorsteuerabzug nicht erlaubt ist? In der Regel ist der Vorsteuerabzug aber erlaubt?

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Aus gegebenem Anlass noch einmal wiederholt:
Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?
Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "Coinmageddon"-Geschrei.
SEIT 2015! DARF MAN MIT EINER ERFOLGSAUSSICHT VON 100% KLAGEN, SEIT 2.2018 DÜRFEN DIE FINANZÄMTER AUCH NACH HEDQUIST ENTSCHEIDEN.
Noch mal gestöbert: Ebenfalls Schaeffler 2013, aber an anderer Stelle:
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/10/2013_09_27-Antwort-Koschyk-Bitcoin3.pdf
27. September 2013 Hartmut Koschyk (BMF) an Frank Schäffler MdB:
Quote
Die bloße Entgeltentrichtung ist keine Lieferung oder Leistung im Sinne des § 1 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz. Dementsprechend ist die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel nicht umsatzsteuerbar.

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March 02, 2018, 06:10:19 PM
 #1372

Aus gegebenem Anlass noch einmal wiederholt:
Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?
Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "Coinmageddon"-Geschrei.
SEIT 2015! DARF MAN MIT EINER ERFOLGSAUSSICHT VON 100% KLAGEN, SEIT 2.2018 DÜRFEN DIE FINANZÄMTER AUCH NACH HEDQUIST ENTSCHEIDEN.
Noch mal gestöbert: Ebenfalls Schaeffler 2013, aber an anderer Stelle:
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/10/2013_09_27-Antwort-Koschyk-Bitcoin3.pdf
27. September 2013 Hartmut Koschyk (BMF) an Frank Schäffler MdB:
Quote
Die bloße Entgeltentrichtung ist keine Lieferung oder Leistung im Sinne des § 1 Absatz 1 Umsatzsteuergesetz. Dementsprechend ist die Verwendung von Bitcoins als Zahlungsmittel nicht umsatzsteuerbar.

Aber eben nicht beim Tausch gegen Fiat, worüber Du ja an dieser Stelle eine Aussage machst. Da finden wir die Argumentation, die auch beim EuGH vorgetragen wurde von deutscher Seite:

Nach § 4 Nummer 8 Buchstabe b Umsatzsteuergesetz (UStG) sind, die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln steuerfrei. Gesetzliche Zahlungsmittel sind kursgültige Banknoten und Münzen, die nach den Gesetzen eines international anerkannten Staats dazu bestimmt sind, im allgemeinen Zahlungsverkehr zur Erfüllung von Geldschulden zu dienen. Von § 4 Nummer 8 Buchstabe b UStG werden nicht nur deutsche, sondern auch alle ausländischen Banknoten erfasst, die in ihrem Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel sind; dies gilt selbst dann, wenn solche Zahlungsmittel in Deutschland ohne Umtausch in Euro nicht zur Zahlung verwendet werden können.
Daraus folgt, dass eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nummer 8 Buchstabe b UStG für Umsätze von „bitcoins“, die lediglich als Akt privater Geldschöpfung entstehen und demnach kein gesetzliches Zahlungsmittel sind, nicht in Betracht kommt.

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March 02, 2018, 06:18:33 PM
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 #1373

Bitte nochmal das Anwendungsschreiben und die Änderung des Umsatzsteuererlasses lesen. Sorry!

Solomining kann nicht steuerfrei sein. Steuerfrei kann nur das sein, was auch steuerbar im Sinne von § 1 UStG ist.


Das sehe ich anders. S.o. Aber unabhängig davon:


Quote
Ich würde sagen, dass 1b und 2b passen können, warum sollte 1b nicht einschlägig sein wenn der Miner seine Exchange zB in USA nutzt?

Hatte ich dazu geschrieben. Coins sind keine Gegenstände. Da kann man nichts liefern

Quote
Aber hier diskutieren wir auf K1 Niveau, ich sprech das nächste Woche im LaFiMi D´dorf an, ist auf jeden Fall ein interessantes Thema, zumal der Verkauf ja erst aus der nicht steuerbaren Leistung entsteht und diese würde den Vorsteuerabzug ja nicht ausschließen.

Wenn man dem BMF folgt (nicht steuerbar) dann fehlt es m.E. schon an der sonstigen Leistung, die ein Unternehmer ausführt -- § 1 I Nr. 1 UStG.

Wenn daher das Mining nicht der USt unterliegt (also generell nicht und nicht nur der Ort der Leistung nicht in der BRD ist) dann wäre es systemwidrig hier Vorsteuerabzug zuzulassen.

Vgl. hierzu auch EuGH, Urteil vom 12.02.2009, Rs. C-515/07

Quote
Der Unternehmer (Steuerpflichtiger i. S. d. 6. EG-RL) soll nur dann durch  Vorsteuerabzug  von der Steuer entlastet werden, sofern er die bezogenen Leistungen für Tätigkeiten verwendet, die der Mehrwertsteuer unterliegen.
Anmerk v. Dr. Suse Martin, München zu obigen Urteil.




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March 02, 2018, 06:20:00 PM
 #1374

Gemäß § 15 II Nr. 1 UStG ist der Vorsteuerabzug bei steuerfreien Umsätzen ausgeschlossen. (Solo-)Mining ist gemäß § 4 Nr. 8 b UStG steuerfrei. Demnach wäre der Vorsteuerabzug nicht zulässig.
Die Ausnahme der Ausnahme § 15 III Nr. 1 b) UStG ist nicht einschlägig, weil es sich weder auf einen Gegenstand bezieht, noch Coins ins Ausland "geliefert" werden.
§ 15 III Nr. 2 b) UStG ist m.E. allerdings relevant (sprich Auslandsbeziehung)

Wie gesagt, ich sehe das nur bei Solomining so. Bei Poolmining sieht es wieder anders aus.
Vielleicht darf ich das kurz aufgreifen und mal grundsätzlich fragen, aus welchen Gründen Solomining und Poolmining unterschiedlich betrachtet werden müssen?

Für mich stellt der Pool lediglich einen Dienstleister dar, der die Leistungen der Miner bündelt, er ist kein Leistungsempfänger, er bezahlt nicht für die Rechenleistung der Miner oder ähnliches. Er hat also imho keine andere Aufgabe als beispielsweise auch der Internetprovider, über dessen Leitungen die Datenpakete übertragen werden.

Analogie, die ich in mal einem anderen Thread gebraucht hatte: der Pool ist so zu sehen wie der Betreiber einer Lotto-Tippgemeinschaft.

Wieso also spielt der Pool steuerlich überhaupt eine Rolle?

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March 02, 2018, 06:37:14 PM
 #1375

- Airdrops sind steuerfrei da sie Lottogewinnen ähnlich sind
Kurzes Nitpicking meinerseits:
Lottogewinne sind nicht "steuerfrei". Sie sind "nicht steuerbar". Ist aber in der Praxis kein Unterschied Wink

Lottogewinne sind ja deshalb "steuerfrei", weil sie unter keine Einkunftsart fallen.
Das kann ich aber bei Airdrops nicht nachvollziehen.
Die sind imho eindeutig eine Schenkung.


- gelegentliches privates mining ist steuerfrei (ACHTUNG: Der Übergang zum gewerblichen mining ist fließend und sollte genau geprüft werden)
Das ist schon stark vereinfachend. Dazu gab es mal irgendwann in grauer Vorzeit eine Auskunft des BMF, dass das ab 256 EUR im Jahr (oder wo die Grenze da ist) unter sonstige Einkünfte fällt. Muss ich wirklich mal wieder raussuchen.


- zu den Hard-Forks gibt es zwei Aussagen:
1) wie bisher Anschafffung für 0€ und Verkauf voll steuerpflichtig
2) steuerfrei (auch hier ist Vorsicht angesagt)
1) ist wohl die vorherrschende Meinung. Die Frage ist dabei eben nur der Anschaffungszeitpunkt, darüber streiten die Experten ja noch.
Ich selber bleibe aber bis zum Beweis des Gegenteils dabei, dass ein Fork einem Aktiensplit gleichzusetzen ist.

- ICOs haben einen Anschaffungswert zum Zeitpunkt des ICOs nicht des Börsengangs und die Jahresfrist beginnt auch schon mit dem ICO
Hm, ICOs muss ich mir irgendwann auch mal anschauen.
Aber erst ab v.1.0 der FAQ oder so Cool

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March 02, 2018, 07:45:19 PM
 #1376

- Airdrops sind steuerfrei da sie Lottogewinnen ähnlich sind
Kurzes Nitpicking meinerseits:
Lottogewinne sind nicht "steuerfrei". Sie sind "nicht steuerbar". Ist aber in der Praxis kein Unterschied Wink

Lottogewinne sind ja deshalb "steuerfrei", weil sie unter keine Einkunftsart fallen.
Das kann ich aber bei Airdrops nicht nachvollziehen.
Die sind imho eindeutig eine Schenkung.


Führt eine Schenkung nicht auch zur Einzelrechtsnachfolge? In den meisten Fällen haben die vorherigen Besitzer der Airdrops die Token oder Coins erschaffen und nicht angeschafft! Dementsprechend müsste ein bestehender Gewinn auch hier steuerfrei bleiben?
Mal abgesehen davon, dass bei den meisten Airdrops die Token/Coins zum Zeitpunkt des Erhalts (abgesehen z. B.von Byteball) eh kaum Wert haben.

Sehe hier dringend notwendige Rechtssicherheit bei dem Thema, weil man z. B. bei Byteball wirklich große Summen bekommen hat und man entsprechend der Schlußfolgerung gar nicht in der Steuererklärung angeben muss. Wenn das nun später doch anders entschieden wird hat man plötzlich in hohem Maße Steuern hinterzogen.
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March 02, 2018, 08:34:28 PM
 #1377

Das kann ich aber bei Airdrops nicht nachvollziehen.
Die sind imho eindeutig eine Schenkung.
Führt eine Schenkung nicht auch zur Einzelrechtsnachfolge? In den meisten Fällen haben die vorherigen Besitzer der Airdrops die Token oder Coins erschaffen und nicht angeschafft! Dementsprechend müsste ein bestehender Gewinn auch hier steuerfrei bleiben?
Da bin ich überfragt, aber:
wie wäre das z.B. wenn ein Schriftsteller ein Buch schreibt und es dir (als E-Book) schenkt?


Mal abgesehen davon, dass bei den meisten Airdrops die Token/Coins zum Zeitpunkt des Erhalts (abgesehen z. B.von Byteball) eh kaum Wert haben.
Das ist sicherlich richtig, aber die Frage kommt trotzdem häufig.
Die "Beschenkten" befürchten üblicherweise, dass sie die Token/Coins eben im schlimmsten Fall zum späteren Wert nach der Pump-Phase versteuern müssen. Das ist aber wohl auszuschließen.


Sehe hier dringend notwendige Rechtssicherheit bei dem Thema, weil man z. B. bei Byteball wirklich große Summen bekommen hat und man entsprechend der Schlußfolgerung gar nicht in der Steuererklärung angeben muss. Wenn das nun später doch anders entschieden wird hat man plötzlich in hohem Maße Steuern hinterzogen.
Byteball ist ja noch mal 'ne andere Schiene als "normale" Airdrops.
Wenn man jetzt ganz gemein ist, unterstellt man, dass aus der Nutzung von Bitcoins als Wirtschaftsgut Byteballs als Erträge entstanden sind, und dann verlängert sich die Haltefrist der Bitcoins Roll Eyes
Ne, sorry, ich trolle gerade nur noch.

Aber ganz eindeutig, das sind Fälle, die man eventuell unterscheiden muss:
a) Airdrop von komplett neu geschaffenen, wertlosen Tokens
b) Airdrop von komplett neu geschaffenen, wertvollen Tokens
c) Airdrop von komplett neu geschaffenen Tokens, zu deren "Bezug" man durch die Nutzung seiner Bitcoins berechtigt ist

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March 02, 2018, 11:43:50 PM
Last edit: March 02, 2018, 11:55:04 PM by twbt
 #1378

Vielleicht darf ich das kurz aufgreifen und mal grundsätzlich fragen, aus welchen Gründen Solomining und Poolmining unterschiedlich betrachtet werden müssen?

Für mich stellt der Pool lediglich einen Dienstleister dar, der die Leistungen der Miner bündelt, er ist kein Leistungsempfänger, er bezahlt nicht für die Rechenleistung der Miner oder ähnliches. Er hat also imho keine andere Aufgabe als beispielsweise auch der Internetprovider, über dessen Leitungen die Datenpakete übertragen werden.

Nein. Dein Internetprovider gibt Dir ja nicht vor, welche TCP/IP-Verbindungen Dein Rechner aufbauen kann und was er darauf dann für Pakete übermitteln soll. Das macht aber ein Mining-Pool. Um Dich als "Miner" an einem Pool zu beteiligen, brauchst Du keinen Fullnode betreiben, kannst die Transaktionen nicht auswählen, die in den zu hashenden Block sollen, kannst keine Blöcke im Netzwerk verteilen - nichts. Du löst Aufgaben, die Dir vom Pool-Betreiber vorgegeben werden. Und Du wirst für Deine konkrete Hashingpower (PPS) aus dem Bitcoin-Vermögen, über das der Pool-Betreiber allein verfügt, bezahlt. Du hast sozusagen keinerlei Mitspracherecht bei der ganzen Geschichte. Du vermietest schlicht Deine Rechenleistung gegen ein Entgelt. Wenn man das auf die Spitze treibt, könnte man sogar sagen: Der Pool-Betreiber kann mit den Shares, die Du ihm übermittelst, auch völlig andere Aufgaben lösen und gar keine Blöcke im Bitcoin-Netzwerk verteilen. Wenn er Dich dennoch aus seinem Betriebsvermögen nach den vereinbarten Konditionen bezahlt, ist der geschlossene Vertrag schlicht erfüllt, ohne, dass ein einziger BTC-Block dabei rausgekommen ist.

EDIT: P2Pool funktioniert nach dem von Dir beschriebenen Modell. Aber, das werden wohl die wenigsten Pool-Miner nutzen.

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March 03, 2018, 12:40:25 AM
 #1379

Mein lieber twbt, erst muss ich dir Ethereum erklären, jetzt noch Mining-Pools? Tongue
Mach ich doch gerne. Cool

Für mich stellt der Pool lediglich einen Dienstleister dar, der die Leistungen der Miner bündelt, er ist kein Leistungsempfänger, er bezahlt nicht für die Rechenleistung der Miner oder ähnliches. Er hat also imho keine andere Aufgabe als beispielsweise auch der Internetprovider, über dessen Leitungen die Datenpakete übertragen werden.
Nein. Dein Internetprovider gibt Dir ja nicht vor, welche TCP/IP-Verbindungen Dein Rechner aufbauen kann und was er darauf dann für Pakete übermitteln soll.
Der Vergleich mit dem Internetprovider ist wahrscheinlich wirklich ein wenig über's Ziel hinaus geschossen.


Das macht aber ein Mining-Pool. Um Dich als "Miner" an einem Pool zu beteiligen, brauchst Du keinen Fullnode betreiben, kannst die Transaktionen nicht auswählen, die in den zu hashenden Block sollen, kannst keine Blöcke im Netzwerk verteilen - nichts.
Soweit alles richtig, allerdings kann das der "gemeine" Solominer auch nicht.
Dazu müsste er sich schon tief in die Materie einarbeiten und eine sehr spezifische Konfiguration betreiben.
Ansonsten macht das alles die Software in ihrer Standard-Konfiguration für ihn.


Du löst Aufgaben, die Dir vom Pool-Betreiber vorgegeben werden. Und Du wirst für Deine konkrete Hashingpower (PPS) aus dem Bitcoin-Vermögen, über das der Pool-Betreiber allein verfügt, bezahlt.
Da muss ich deutlich widersprechen.
Ich muss zugeben, dass ich nicht auf dem Laufenden bin, wie das die Pools heutzutage handhaben.
Aber: traditionell bezahlt der Pool-Betreiber eben nicht aus seinem Vermögen.
Der Pool-Betreiber wartet vielmehr ab, bis eine Block-Reward eingeht und verteilt diese dann anteilig auf die "angeschlossenen" Miner.
Abzüglich einer kleinen Bearbeitungsgebühr, selbstverständlich.
Deine konkrete Hashingpower berechtigt dich also nur zu einem bestimmten Anteil an der "Beute", bzw. dem Ertrag.
Es ist für dich auch nicht vorher absehbar, ob du überhaupt für deine Rechenleistung bezahlt wirst.
Bleibst du nur kurz im Pool, und wird in dieser Zeit kein Block gefunden, gehst du komplett leer aus.


Du vermietest schlicht Deine Rechenleistung gegen ein Entgelt.
Nein. Es besteht keine Vereinbarung über eine wie auch immer geartete Vergütung deiner Rechenleistung. Von Vermietung kann also nicht die Rede sein. Kommt eine Block-Reward rein, wirst du beteiligt. Kommt keine Reward, kannst du dich auf keinen Vertrag berufen, der dir eine Vergütung zusichert.


Wenn man das auf die Spitze treibt, könnte man sogar sagen: Der Pool-Betreiber kann mit den Shares, die Du ihm übermittelst, auch völlig andere Aufgaben lösen und gar keine Blöcke im Bitcoin-Netzwerk verteilen.
Technisch betrachtet, ja. Das ist aber sicherlich für die steuerliche Einordnung unerheblich.
Rechtlich bietet der Pool-Betreiber eine Dienstleistung an: "ich bündle deine Rechenleistung mit der von anderen und kümmere mich um eine gerechte Verteilung der Beute". Dafür erhält er einen Teil der Beute, sozusagen eine Provision.


Wenn er Dich dennoch aus seinem Betriebsvermögen nach den vereinbarten Konditionen bezahlt, ist der geschlossene Vertrag schlicht erfüllt, ohne, dass ein einziger BTC-Block dabei rausgekommen ist.
Naja, man kann natürlich überprüfen, ob der Poolbetreiber überhaupt konkrete Angaben dazu macht, was er mit deinen Shares vorhat und dergleichen. Im Regelfall gehe ich mal davon aus, dass hierzu kein gesonderter Vertrag geschlossen wird, sondern der Poolbetreiber ein Angebot macht, das relativ unzweideutig zu beschreiben ist mit "Bitcoin Mining Pool, 99,8% FPPSLN" oder ähnlichem. Dieses Angebot nimmt der Miner an, indem er sich beim Pool anmeldet. Sofern da jetzt nicht doch irgendwo versteckte Klauseln sind, die dem Poolbetreiber etwas anderes erlauben, darf der Miner sich darauf berufen, dass er jedenfalls nur diese Dienstleistung in Anspruch genommen hat.
Und das ist sicherlich das, was steuerlich zählt. Wenn der Pool-Betreiber dich arglistig täuscht und NSA-Datenbanken mit deinen Hashes knackt, hat das für dich sicherlich keine steuerlichen Folgen (gehe ich mal von aus).


P2Pool funktioniert nach dem von Dir beschriebenen Modell. Aber, das werden wohl die wenigsten Pool-Miner nutzen.
Also früher, damals, vor langer, langer Zeit, als unsereins noch meilenweit durch den Schnee gestapft ist, um den kohlebetriebenen Miner anzuwerfen, haben alle Pools so funktioniert.

Es mag sein, dass es heutzutage wirklich so ist, wie du schreibst, dass ein Pool also Hashes von den Miners kauft, bzw. deren Rechenleistung mietet. Das wäre z.B. dann gegeben, wenn der Pool dich auch dann vergütet, wenn der Pool in der Zeit, in der du mitgehasht hast, keinen einzigen Block gefunden hat, dich aber dennoch bezahlt. Machen das die Pools heutzutage?

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March 03, 2018, 08:56:44 AM
Last edit: March 03, 2018, 11:07:14 AM by twbt
 #1380

Mein lieber twbt, erst muss ich dir Ethereum erklären, jetzt noch Mining-Pools? Tongue

Hehe. Nicht abzustreiten, dass ich mich bei Ethereum auf Abwegen befand.

Soweit alles richtig, allerdings kann das der "gemeine" Solominer auch nicht.
Dazu müsste er sich schon tief in die Materie einarbeiten und eine sehr spezifische Konfiguration betreiben.
Ansonsten macht das alles die Software in ihrer Standard-Konfiguration für ihn.

Naja, es geht hier letztlich darum, dass er die volle Kontrolle hat, nicht, welchen Gebrauch er davon wahrscheinlich machen wird. Mal ganz abgesehen davon, dass wir das Solo-Exemplar wahrscheinlich kaum noch antreffen werden in freier Wildbahn.

Da muss ich deutlich widersprechen.
Ich muss zugeben, dass ich nicht auf dem Laufenden bin, wie das die Pools heutzutage handhaben.
Aber: traditionell bezahlt der Pool-Betreiber eben nicht aus seinem Vermögen.
Der Pool-Betreiber wartet vielmehr ab, bis eine Block-Reward eingeht und verteilt diese dann anteilig auf die "angeschlossenen" Miner.
Abzüglich einer kleinen Bearbeitungsgebühr, selbstverständlich.
Deine konkrete Hashingpower berechtigt dich also nur zu einem bestimmten Anteil an der "Beute", bzw. dem Ertrag.
Es ist für dich auch nicht vorher absehbar, ob du überhaupt für deine Rechenleistung bezahlt wirst.
Bleibst du nur kurz im Pool, und wird in dieser Zeit kein Block gefunden, gehst du komplett leer aus.

Da muss ich widersprechen - und zwar auch für die Vergangenheit. Das war nämlich auch keine Neandertaler"romantik", wo die Jäger mit ihren Speeren und Keulen morgens zusammen ausgezogen sind, um das Großwild gemeinsam zu erlegen und anschließend zu verteilen. Beim PPS wirst Du schlicht nach abgelieferten Shares bezahlt. Der Pool-Betreiber trägt das Varianz-Risiko, dass eben eine Zeitlang keine Blöcke gefunden werden, er die Miner aber trotzdem bezahlen muss (so zumindest das Leistungsversprechen). Wenn ich es recht sehe, bieten die großen heutigen Pools weiterhin PPS an.

Nein. Es besteht keine Vereinbarung über eine wie auch immer geartete Vergütung deiner Rechenleistung. Von Vermietung kann also nicht die Rede sein. Kommt eine Block-Reward rein, wirst du beteiligt. Kommt keine Reward, kannst du dich auf keinen Vertrag berufen, der dir eine Vergütung zusichert.

Das eben genau nicht.

Technisch betrachtet, ja. Das ist aber sicherlich für die steuerliche Einordnung unerheblich.
Rechtlich bietet der Pool-Betreiber eine Dienstleistung an: "ich bündle deine Rechenleistung mit der von anderen und kümmere mich um eine gerechte Verteilung der Beute". Dafür erhält er einen Teil der Beute, sozusagen eine Provision.

Man müsste sich die anderen Vergütungsverfahren (CPPSRB, PPLNS, Score, ...) anschauen, ob die näher bei diesem Modell sind. Und natürlich kann auch der PPS-Pool das Modell nur solange anbieten, wie er noch über Rücklagen verfügt, um "schlechte Zeiten" zu überbrücken.

Also früher, damals, vor langer, langer Zeit, als unsereins noch meilenweit durch den Schnee gestapft ist, um den kohlebetriebenen Miner anzuwerfen, haben alle Pools so funktioniert.

Es mag sein, dass es heutzutage wirklich so ist, wie du schreibst, dass ein Pool also Hashes von den Miners kauft, bzw. deren Rechenleistung mietet. Das wäre z.B. dann gegeben, wenn der Pool dich auch dann vergütet, wenn der Pool in der Zeit, in der du mitgehasht hast, keinen einzigen Block gefunden hat, dich aber dennoch bezahlt. Machen das die Pools heutzutage?

Ich hab' jetzt einfach mal in die Mining-Section geschaut. Eine der meistgelesenen Threads dort ist dieser. Geht sofort um die Frage, ob PPS angeboten wird. Der Thread ist sicher nicht repräsentativ und ich muss auch gestehen, dass ich mich damit jetzt seit Jahren nicht mehr näher beschäftigt habe - aber: zumindest bei den heutigen Pools, die PPS anbieten, ist die Sache mE recht eindeutig.

BTW: Winheller schlägt sich wohl damit auch rum:

Offensichtlich unterscheidet das BMF jedoch nicht zwischen Solo-Mining und Pool-Mining. Beim Pool-Mining drängt sich jedoch die Frage auf, ob zwischen dem Mining-Poolbetreiber und den Kunden, die die Rechnerleistung zur Verfügung stellen, ein Leistungsaustauschverhältnis besteht, das umsatzsteuerrechtlich zu bewerten ist.

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