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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 860121 times)
mole0815
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October 10, 2018, 11:32:05 AM
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 #1861

das irgendjemand einen Airdrop bekommt ohne in irgendeiner Form eine Beteiligung zu haben ist wohl ausgeschlossen.

ist zwar eher die ausnahme aber doch sowas gibt es auch. zwar wirklich selten aber ist nicht auszuschließen.
z.B. wurden damals 7,77 VIN an alle möglichen adressen versendet die irgendwo zu finden waren.

Somit komme ich schlichtweg zu dem Schluss, dass eine Versteuerung zum Verkaufszeitpunkt, unabhängig von der Haltefrist, erfolgt.

damit könnte ich leben. mMn. ist es nur wichtig dass hier endlich 100%ig fixe regeln die dann für alle gelten aufgestellt werden.
aktuell gibt es in diesem bereich so viele unklarheiten und auslegungssachen dass man es sich fast hinrechnen kann wie man möchte Smiley

@bct_ail
da hast du recht... es fehlen eig. noch viel mehr smileys die man immer wieder brauchen könnte Grin

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October 10, 2018, 11:44:31 AM
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 #1862

Nun, dann hat man immerhin eine Adresse gehabt Wink, sich also in irgendeiner Form am Kryptomarkt beteiligt.

Wir werden hier sicher keine "abschließende" Regelung treffen können, dies ist Sache des Gesetzgebers, im Rahmen eines Telefonats mit dem für sonstige Einkünfte zuständigen Mitarbeiters bei der OFD Münster, hielt dieser eine solche Besteuerung am zutreffensten.

Es geht ja im Rahmen einer Steuererklärung oft nicht darum, einen "Sachverhalt" so zurecht zu drehen, dass er einem am besten passt, dass wird ja oft dann wieder zerschossen, sondern mit Umständen zu arbeiten, die einem nutzen können.

Gruß
C. Densch - "Kryptotaxpert"
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October 10, 2018, 11:52:06 AM
 #1863

Somit komme ich schlichtweg zu dem Schluss, dass eine Versteuerung zum Verkaufszeitpunkt, unabhängig von der Haltefrist, erfolgt.

Verstehe ich dich richtig, dass du aufgrund fehlender Vorschriften/Paragaphen zu dieser Ansicht kommst? Dann würde ich ja eher argumentieren, da es keine Paragraphen dazu gibt, gibt es auch keine Versteuerung....ätschibätsch, liebes FA  Grin

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October 10, 2018, 12:17:37 PM
 #1864

Du verstehst es falsch, die Versteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG dürfte tatsächlich greifen und die ist unabhängig von einer Haltefrist.

Gruß
C. Densch - "Kryptotaxpert"
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October 10, 2018, 02:35:19 PM
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 #1865

Herr Densch, danke für die ausführliche Erläuterung!

ich nehme an, tyz spricht von meinem kurzen Webinar beim Crypto Club?

Ich kenne das Seminar nicht. Tatsächlich hatte ich kürzlich auf einem Meetup im Rhein/Main-Gebiet eine Diskussion mit einem Steuerexperten. Im Rahmen dessen kam diese Ansicht von ihm hoch. Ob er unabhängig von Ihnen zu der gleichen Auffassung kam oder ob er vielleicht sogar ihr Webinar sah, kann ich nicht sagen.

Ich persönlich habe meine Steuererklärung bereits abgegeben und in dieser wurde nach dem Zeitpunkt des Zuflusses versteuert. Ich finde aber diese Vorgehensweise für den Betroffenen sehr riskant, da das Bounty zum Zeitpunkt der Erhalts 1000 Euro wert sein könnte und zum tatsächlichen Veräußerungszeitpunkt nur noch 10€, mit einem dementsprechend hohen tatsächlichen Verlust durch die Steuerzahlung zum Wert des Zuflusszeitpunkts. Darum wäre die Besteuerung zum Zeitpunkt der Veräußerung das wesentlich risikofreiere und meines Erachtens auch realitätsnähere Vorgehen.
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October 11, 2018, 08:33:20 AM
 #1866

Sehe ich genauso, wenn man die möglichen Scenarien zu Ende denkt, bedeutet eine Versteuerung zum Zuflusszeitpunkt ja auch, dass die weitere Entwicklung steuerlich nicht mehr relevant ist, dies bedeutet aber auch, dass Verluste dann nicht mehr anzusetzen wären.

Gruß
C. Densch - "Kryptotaxpert"
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October 13, 2018, 11:05:32 AM
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 #1867

Sehr interessanter Artikel !

https://www.btc-echo.de/bitcoin-handel-ist-nicht-strafbar-laut-urteil-des-kammerberichts/
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October 13, 2018, 11:33:16 AM
 #1868

Ist hier allerdings off-topic, weil nicht steuerlich relevant Wink

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October 15, 2018, 01:51:55 PM
 #1869

Gibt es mittlerweile steuerliche Klarheit darüber, wie es aussieht wenn man eine Coin 1 Jahr hält (diese dann steuerfrei ist) und man diese dann umtauscht in eine andere Coin? Muss man die neue Coin dann wieder ein Jahr halten damit eventuelle Gewinne steuerfrei sind oder läuft die steuerfreie Frist quasi weiter?
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October 15, 2018, 02:18:21 PM
 #1870


Laut dem Artikel würde ich nun meine Bitcoin bei Handelsplatformen oder Auktionshäusern wie Ebay etc. ja nun verkaufen können - da der Handel mit Bitcoin in der festgestellten Form nicht erlaubnispflichtig sei.
Bei Bitcoin handele es sich nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des KWG.

Klar, es gibt ja noch die AGB´s der jeweiligen Platform - aber dennoch interessant finde Ich.
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October 15, 2018, 02:20:38 PM
Merited by BitcoinArsenal (1)
 #1871

Gibt es mittlerweile steuerliche Klarheit darüber, wie es aussieht wenn man eine Coin 1 Jahr hält (diese dann steuerfrei ist) und man diese dann umtauscht in eine andere Coin? Muss man die neue Coin dann wieder ein Jahr halten damit eventuelle Gewinne steuerfrei sind oder läuft die steuerfreie Frist quasi weiter?
Das ist schon immer klar.
Es handelt sich beim Umtausch um einen neuen Anschaffungsvorgang, für die neu gekauften Coins gilt also wieder die Vorbedingung, sie mindestens 1 Jahr lang zu halten, bevor man sie steuerfrei weiterverkaufen kann.

In diesem Sinne gilt auch in steuerlicher Hinsicht: "hin und Her macht Taschen leer" Wink

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October 15, 2018, 02:22:22 PM
 #1872

Laut dem Artikel würde ich nun meine Bitcoin bei Handelsplatformen oder Auktionshäusern wie Ebay etc. ja nun verkaufen können - da der Handel mit Bitcoin in der festgestellten Form nicht erlaubnispflichtig sei.
Bei Bitcoin handele es sich nicht um ein Finanzinstrument im Sinne des KWG.

Klar, es gibt ja noch die AGB´s der jeweiligen Platform - aber dennoch interessant finde Ich.
Ja, interessant, aber eben hier offtopic, bitte weiter im passenden Thread diskutieren:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=5049907

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October 18, 2018, 03:42:00 PM
Merited by qwk (3)
 #1873

Ich hatte kürzlich ein interessantes Gespräch mit einem Steuerexperten bei einem Krypto-Treffen. Wir hatten verschiedene Punkte hinsichtlich Kryptos u. Steuern diskutiert. Insgesamt lag er da auf Höhe der aktuell geltenden Meinungen und wie hier auch regelmäßig dargestellt.

Bei dem Punkt der Airdrops und Bounties unterschied sich seine Meinung aber. Er ist der Auffassung, dass diese nicht mit dem Wert zum Zeitpunkt des Zuflusses versteuert werden müssen, sondern erst wenn diese in Fiat umgetauscht werden. Auch wenn dies erst nach Jahren des Erhalts passieren sollte. Gibt es innerhalb des Steuerrechts derartige Unsicherheiten zu dieser Sachlage, dass diese Sichtweise realistisch sein könnte?

Der Meinung wäre ich auch, wenn es um die Versteuerung von Airdrops und Bounties geht, eine fällige Versteuerung dürfte erst dann eintreten, wenn man den Wert dieser Gratistoken veräußert und in eine andere Kryptowährung / Fiat tauscht, egal wie lange die Haltefrist war.

Lotteriegewinn würde ich auch nur dann sehen, wenn man sie ohne Zutun auf die wallet bekommt, was in den meisten Fällen nicht gegeben ist.

Erst einmal ist es so, dass man bei Airdrops / Bounties keine gegenrechenbaren Anschaffungskosten hat, daher keine Spekulation und keine damit verbundene Steuerbefreiung nach einem Jahr. Man bekommt sie ja gratis, im Vergleich zu einem Investment kann man also nichts gegenrechnen, was man bei einem späteren Verkauf als Anschaffungskosten gegenrechnen könnte. (Gewinn = Verkaufspreis – Anschaffungskosten).

Weiterhin gibt es die Unsicherheit, was denn nun als Zeitpunkt des Zuflusses angesetzt werden würde. Ich denke, es ist sogar garnicht möglich, einen exakten Preis zum Zeitpunkt des Zuflusses zu definieren, insbesondere, da dieser nach Gutdünken manipuliert werden könnte. Wenn ein Token im ICO jetzt 1€ gekostet hat und er wird aber für 5€ gelistet, weil sich das Team maßlos überschätzt hat und zur Strafe von den Investoren direkt auf 0,20€ gedumped wird, gibt es hier keinen verlässlichen Wert, der als Grundlage zur Besteuerung gelten könnte.
Zudem gibt es oft Airdrops, die mit irgendwelchen Mondpreisen locken, welche ihre Token angeblich wert sein sollen und später sind sie dann garnichts mehr wert.

Zudem sind Gewinne aus Airdrops bzw. einer Bounty wie unrealisierte Verluste bzw. Gewinne. Wenn man die unrealisierten Gewinne dann realisiert, ob durch Tausch in Fiat oder andere Kryptowährungen, fällt darauf die Steuer an – allerdings auf den vollen Betrag.

Eine Versteuerung nach §22 bei Verkauf, also Realisierung eines Gewinns, wäre daher meiner Meinung nach die plausibelste Variante, die ebenfalls wenig Raum für Manipulation und Risiko gibt. Vermeidung von Manipulationen, um Steuern zu sparen und Minimierung von Risiken für den Verbraucher sollte ja am Ende das Ziel von Regulierungen sein.



Theoretisch könnte auch folgende Regelung gelten, was aber erst zu einem späteren Zeitpunkt realistisch wäre: 

Das Finanzamt könnte eine Begleichung der Steuer in diesen Token fordern und zwar als fixer, prozentualer Anteil der Token, die man durch die Bounty / den Airdrop erhält. Denn damit könnte man den exakten Wert der Token bei Erhalt feststellen, von denen dann ein bestimmter prozentualer Anteil abzugeben ist.
Was ich aber auch in Zukunft als eher unrealistisch einschätze, da man sich dort bestimmt nicht mit den ganzen Unmengen an Shitcoins herumschlagen möchte.



damit könnte ich leben. mMn. ist es nur wichtig dass hier endlich 100%ig fixe regeln die dann für alle gelten aufgestellt werden.
aktuell gibt es in diesem bereich so viele unklarheiten und auslegungssachen [...]
Das ist ein sehr wichtiger Punkt, ich denke viele Steuerberater, die vorher nicht mit der Sache konfrontiert waren, schauen hier auch rein. Und je mehr Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden, desto fixer werden die Regeln dort. Ganz nach dem Motto: "Ah, den Fall Bounty/Airdrop hatte ich schonmal, das wird so und so gerechnet". So etablieren sich die Standards und ich denke, dass der Weg mit der Versteuerung beim ersten Verkauf aktuell am plausibelsten ist und auch den anstehenden Regulierungen am nächsten kommt, da man dadurch Risiko und Manipulation eindämmen kann.

Mit jeder eingereichten Steuererklärung festigt sich der Standard ein bisschen - das Thema ist halt einfach noch sehr neu.


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October 18, 2018, 03:52:04 PM
 #1874

Das Finanzamt könnte eine Begleichung der Steuer in diesen Token fordern
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October 18, 2018, 04:36:10 PM
 #1875

Das Finanzamt könnte eine Begleichung der Steuer in diesen Token fordern
Nicht mehr in unserer Lebenszeit Grin
Haha ja, vielleicht würde man die versehentlich irgendwo versenken  Wink

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October 19, 2018, 03:44:16 PM
 #1876

Da in dem ersten Post nichts dazu steht, wie man Margin steuerlich behandelt, aber sicherlich irgendwo diskutiert wurde, möchte ich die Experten hier fragen:
- Ist Margin Gewinn anders besteuerbar, wie Leerverkäufe also Kapitalgewinn, mit 25%?
- Falls nicht, ist es irgendwie nicht seltsam von der Logik her, dass man normale Trades und Margin Trades zusammenwürfelt, wie es Cointracking bei der Berechnung macht?
- Ist jemanden schon gelungen, reine Margin Gewinne/Verluste in Kraken und Bitfinex zu berechnen, bei der komplizierten Verrechnungsstruktur mit Settlement, Gebührenbegleichung durch Zwangsverkauf von kollateral Coins usw.
Danke für die Hilfe
Scheede
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October 19, 2018, 03:53:35 PM
 #1877

Ich hätte da mal eine -etwas andere- Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen könntet, wie dies steuerrechtlich in D behandelt wird / höchstwahrscheinlich behandelt werden könnte.

Ich warte wie viele auf das Produkt "BeliEve" von Peculium (closed beta startet in knapp 2 Wochen).

Das wird so ablaufen:

- User gibt ein selbstgewählten Portfolio (sagen wir 10.000€, 1 BTC oder 1 Mio PCL) an BeliEve (künstliche Intelligenz für Trading)
- BeliEve wird dann für einen Zeitraum X diese Summe regelmäßig in diverse Coins und aus diesen wieder raus traden
- nach Ablauf des Zeitraum X wird (höchstwahrscheinlich) ein Gewinn von Y € erwirtschaftet und abzüglich Gebühren auf den Gewinn ausgezahlt

Ist das dann Lending?

Bzw. wie ist dieser Gewinn zu versteuern?

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October 21, 2018, 09:02:32 PM
 #1878

Ich hätte da mal eine -etwas andere- Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen könntet, wie dies steuerrechtlich in D behandelt wird / höchstwahrscheinlich behandelt werden könnte.

Ich warte wie viele auf das Produkt "BeliEve" von Peculium (closed beta startet in knapp 2 Wochen).

Das wird so ablaufen:

- User gibt ein selbstgewählten Portfolio (sagen wir 10.000€, 1 BTC oder 1 Mio PCL) an BeliEve (künstliche Intelligenz für Trading)
- BeliEve wird dann für einen Zeitraum X diese Summe regelmäßig in diverse Coins und aus diesen wieder raus traden
- nach Ablauf des Zeitraum X wird (höchstwahrscheinlich) ein Gewinn von Y € erwirtschaftet und abzüglich Gebühren auf den Gewinn ausgezahlt

Ist das dann Lending?

Bzw. wie ist dieser Gewinn zu versteuern?

Das ist ein interessanter Diskussionstoff.
Überträgst du das Portfolio an BeliEve oder verbleibt es auf deinem Wallet? Hast du jederzeit Zugriff auf das Portfolio?

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October 22, 2018, 09:40:12 AM
 #1879

Ich hätte da mal eine -etwas andere- Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen könntet, wie dies steuerrechtlich in D behandelt wird / höchstwahrscheinlich behandelt werden könnte.

Ich warte wie viele auf das Produkt "BeliEve" von Peculium (closed beta startet in knapp 2 Wochen).

Das wird so ablaufen:

- User gibt ein selbstgewählten Portfolio (sagen wir 10.000€, 1 BTC oder 1 Mio PCL) an BeliEve (künstliche Intelligenz für Trading)
- BeliEve wird dann für einen Zeitraum X diese Summe regelmäßig in diverse Coins und aus diesen wieder raus traden
- nach Ablauf des Zeitraum X wird (höchstwahrscheinlich) ein Gewinn von Y € erwirtschaftet und abzüglich Gebühren auf den Gewinn ausgezahlt

Ist das dann Lending?

Bzw. wie ist dieser Gewinn zu versteuern?

Das ist ein interessanter Diskussionstoff.
Überträgst du das Portfolio an BeliEve oder verbleibt es auf deinem Wallet? Hast du jederzeit Zugriff auf das Portfolio?


Wenn BeliEve wie das/in Form des Pendant (Solidus smart contract) aufgesetzt wird -wovon ich Stand heute ausgehe, überträgt man das Portfolio in selbstgewählter Höhe und man hat für die ebenfalls selbstgewählte Laufzeit keinen Zugriff auf dieses.

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October 22, 2018, 10:01:18 PM
 #1880

Ich hätte da mal eine -etwas andere- Frage und würde mich freuen, wenn ihr mir mitteilen könntet, wie dies steuerrechtlich in D behandelt wird / höchstwahrscheinlich behandelt werden könnte.

Ich warte wie viele auf das Produkt "BeliEve" von Peculium (closed beta startet in knapp 2 Wochen).

Das wird so ablaufen:

- User gibt ein selbstgewählten Portfolio (sagen wir 10.000€, 1 BTC oder 1 Mio PCL) an BeliEve (künstliche Intelligenz für Trading)
- BeliEve wird dann für einen Zeitraum X diese Summe regelmäßig in diverse Coins und aus diesen wieder raus traden
- nach Ablauf des Zeitraum X wird (höchstwahrscheinlich) ein Gewinn von Y € erwirtschaftet und abzüglich Gebühren auf den Gewinn ausgezahlt

Ist das dann Lending?

Bzw. wie ist dieser Gewinn zu versteuern?

Das ist ein interessanter Diskussionstoff.
Überträgst du das Portfolio an BeliEve oder verbleibt es auf deinem Wallet? Hast du jederzeit Zugriff auf das Portfolio?


Wenn BeliEve wie das/in Form des Pendant (Solidus smart contract) aufgesetzt wird -wovon ich Stand heute ausgehe, überträgt man das Portfolio in selbstgewählter Höhe und man hat für die ebenfalls selbstgewählte Laufzeit keinen Zugriff auf dieses.

Laienbegründung gegenüber dem FA: Ich würde das wie einen aktiv gehandelten Investmentfond ansehen und den Gewinn/Verlust als Kapitalertrag angeben mit der Bitte um Günstigerprüfung.

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