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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 860121 times)
bct_ail
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November 05, 2018, 09:22:27 AM
 #1901

Hilde, guck dir noch mal die Daten genau an  Roll Eyes Die plus sechs Monate sind wohl eher sieben Monate.

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November 05, 2018, 09:28:37 AM
 #1902

Das ist doch nicht vergleichbar mit Bounties. Wenn ich Code beisteuere und ich werde dafür entlohnt, ist es Einkommen und zum Zeitpunkt der Erhalts (Zuflussprinzip) nach auch so zu versteuern

Aber genau, dass ist doch die Natur von Bounties (Geschenk, Belohnung). Du tust irgendwas (folgst und teilst auf Twitter oder Facebook) oder steuerst etwas zum Projekt bei (Artikel schreiben, Code entwickeln, Übersetzungen). Ich sehe es zumindest nicht wirklich als Freelancer-Tätigkeit wo du sonst eine Rechnung stellen müsstest.

Ich bin jetzt nur von Bountys a la Signaturkampagne ausgegangen. Aber die anderen wie Artikel schreiben, Übersetzungen etc. gibt es ja auch noch, stimmt.
Es ändert für mich aber nichts an der Tatsache, dass eine Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG erfolgt bzw. abh. von der "Häufigkeit und dem Arbeitsaufwfand" auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit sein könnten.

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November 05, 2018, 12:21:35 PM
 #1903

Guten Tag,

vielleicht kann mir ja jemand helfen, habe dazu im Internet leider nichts gefunden. Huh
Wenn ich einen Kredit aufnehme, in Kryptowährungen investiere und diese über 1 Jahr halte, sind diese dann steuerfrei oder nicht?

Habe dazu nur das gefunden:
ESTR 5426ff treffen nur Aussagen zu Wertpapiergeschäften:
„Der wiederholte, auf die Schaffung einer dauernden
Erwerbsquelle durch Ausnutzung von Kursschwankungen
gerichtete An­ und Verkauf von Wertpapieren stellt dann einen
Gewerbebetrieb dar, wenn sich die Tätigkeit nicht auf die
nutzbringende Verwertung eigenes Vermögens beschränkt,
sondern in erheblichem Umfang mit Hilfe von Bankkrediten
durchgeführt wird.“
Falls dies zutrifft ist ESt fällig.

Fällt nun eine einmalige Investition mit einem Kredit bereits darunter, oder nicht?

Vielen Dank! Smiley
bct_ail
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November 05, 2018, 01:54:00 PM
 #1904

Guten Tag,

vielleicht kann mir ja jemand helfen, habe dazu im Internet leider nichts gefunden. Huh
Wenn ich einen Kredit aufnehme, in Kryptowährungen investiere und diese über 1 Jahr halte, sind diese dann steuerfrei oder nicht?

Habe dazu nur das gefunden:
ESTR 5426ff treffen nur Aussagen zu Wertpapiergeschäften:
„Der wiederholte, auf die Schaffung einer dauernden
Erwerbsquelle durch Ausnutzung von Kursschwankungen
gerichtete An­ und Verkauf von Wertpapieren stellt dann einen
Gewerbebetrieb dar, wenn sich die Tätigkeit nicht auf die
nutzbringende Verwertung eigenes Vermögens beschränkt,
sondern in erheblichem Umfang mit Hilfe von Bankkrediten
durchgeführt wird.“
Falls dies zutrifft ist ESt fällig.

Fällt nun eine einmalige Investition mit einem Kredit bereits darunter, oder nicht?

Vielen Dank! Smiley

Ich kenne das, was du gefunden hast, nicht. Aber das hier  
Quote
durch Ausnutzung von Kursschwankungen
scheint ja schon mal nicht auf dich zuzutreffen. Also ist mMn das gefundene unrelevant.

Ansonsten ist  deine erste Frage mit "ist steuerfrei" zu beantworten. So wie es aauf der ersten Seite steht, ist bei einer Haltefrist von >1 Jahr keine Steuer zu zahlen. Sobald du aber den Coin nach 1 Jahr verkauftst und einen anderen dafür kaufst, beginnt die Haltefrist für den neu angeschafften Coin von vorne.

Generell: NIEMALS MIT GELIEHENEM GELD SPEKULIEREN! Nur eigenes Geld nehmen, auf welches du wirklich verzichten kannst!

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November 10, 2018, 07:14:48 PM
 #1905

Mt Pelerin Token sollen laut der Telegram Gruppe um Equity Token handeln und habe dazu leider was Steuern angeht nicht viel gefunden.Equity Token sollen wie Aktie oder Wertpapier sein und da kam mir die Frage ob es hier auch die 1 Jahr-Frist gilt ? Oder wird das anders geregelt ? (Copy&Past Frage aus einem anderen Thread)
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November 10, 2018, 10:31:09 PM
 #1906

Mt Pelerin Token sollen laut der Telegram Gruppe um Equity Token handeln und habe dazu leider was Steuern angeht nicht viel gefunden.Equity Token sollen wie Aktie oder Wertpapier sein und da kam mir die Frage ob es hier auch die 1 Jahr-Frist gilt ? Oder wird das anders geregelt ? (Copy&Past Frage aus einem anderen Thread)

Da die Steuer in jedem Land anders ist würde es auch interessant sein, wo du Steuer pflichtigen bist 😉

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November 10, 2018, 10:41:45 PM
Last edit: November 14, 2018, 01:04:45 PM by Hilde X
Merited by qwk (1)
 #1907

Mt Pelerin Token sollen laut der Telegram Gruppe um Equity Token handeln und habe dazu leider was Steuern angeht nicht viel gefunden.Equity Token sollen wie Aktie oder Wertpapier sein und da kam mir die Frage ob es hier auch die 1 Jahr-Frist gilt ? Oder wird das anders geregelt ? (Copy&Past Frage aus einem anderen Thread)

Das wurde auch gerade im Hot ICOs Thread im Altcoins Bereich andiskutiert. Es hört sich recht logisch an, dass die Einjahresfrist wie für normale Utility-Token etc. hier nicht greift, da es sich ja um Anteile an Unternehmen handelt, nur eben in anderer tokenisierer Form.

Sehr wahrscheinlich ist also, dass hier auch entsprechend eher Fristen und Regelungen wie beim Aktienrecht angewandt werden.

https://bitcointalk.org/index.php?topic=2678280.msg47772513#msg47772513


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November 11, 2018, 03:46:15 PM
 #1908

Mt Pelerin Token sollen laut der Telegram Gruppe um Equity Token handeln und habe dazu leider was Steuern angeht nicht viel gefunden.Equity Token sollen wie Aktie oder Wertpapier sein und da kam mir die Frage ob es hier auch die 1 Jahr-Frist gilt ? Oder wird das anders geregelt ? (Copy&Past Frage aus einem anderen Thread)

Da die Steuer in jedem Land anders ist würde es auch interessant sein, wo du Steuer pflichtigen bist 😉
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November 11, 2018, 03:50:13 PM
 #1909

Mt Pelerin Token sollen laut der Telegram Gruppe um Equity Token handeln und habe dazu leider was Steuern angeht nicht viel gefunden.Equity Token sollen wie Aktie oder Wertpapier sein und da kam mir die Frage ob es hier auch die 1 Jahr-Frist gilt ? Oder wird das anders geregelt ? (Copy&Past Frage aus einem anderen Thread)

Das wurde auch gerade im Hot ICOs Thread im Altcoins Bereich andiskutiert. Es hört sich recht logisch an, dass die Einjahresfrist wie für normale Utility-Token etc. hier nicht greift, da es sich ja um Anteile an Unternehmen handelt, nur eben in anderer tokenisierer Form.

Sehr wahrscheinlich ist also, dass hier auch entsprechend eher Fristen und Regelungen wie beim Aktienrecht greifen.

https://bitcointalk.org/index.php?topic=2678280.msg47772513#msg47772513
Ich hatte zuerst die Frage dort gestellt gehabt aber danach hatte einer den Link zu diesem Thread hier gepostet und ich sollte mich dann hier melden damit drüben nicht alles voll gespammt wird.
Ich müsste dann erst die Steuererklärung dazu abgeben wenn ich die Token verkauft habe richtig ? Oder muss ich dies dem Staat auch melden wenn ich Gewinne dadurch erziele die aber nicht auszahle ?
Vielen Dank euch für die Hilfsbereitschaft
Würde mich auf eine Antwort freuen.
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November 12, 2018, 09:04:21 AM
 #1910

Mt Pelerin Token sollen laut der Telegram Gruppe um Equity Token handeln und habe dazu leider was Steuern angeht nicht viel gefunden.Equity Token sollen wie Aktie oder Wertpapier sein und da kam mir die Frage ob es hier auch die 1 Jahr-Frist gilt ? Oder wird das anders geregelt ? (Copy&Past Frage aus einem anderen Thread)

Das wurde auch gerade im Hot ICOs Thread im Altcoins Bereich andiskutiert. Es hört sich recht logisch an, dass die Einjahresfrist wie für normale Utility-Token etc. hier nicht greift, da es sich ja um Anteile an Unternehmen handelt, nur eben in anderer tokenisierer Form.

Sehr wahrscheinlich ist also, dass hier auch entsprechend eher Fristen und Regelungen wie beim Aktienrecht greifen.

https://bitcointalk.org/index.php?topic=2678280.msg47772513#msg47772513
Ich hatte zuerst die Frage dort gestellt gehabt aber danach hatte einer den Link zu diesem Thread hier gepostet und ich sollte mich dann hier melden damit drüben nicht alles voll gespammt wird.
Ich müsste dann erst die Steuererklärung dazu abgeben wenn ich die Token verkauft habe richtig ? Oder muss ich dies dem Staat auch melden wenn ich Gewinne dadurch erziele die aber nicht auszahle ?
Vielen Dank euch für die Hilfsbereitschaft
Würde mich auf eine Antwort freuen.

Ok, da kann ich dann nichts dazu sagen, beim DE Steuerrecht kenne ich mich nicht wirklich aus, das wären alles "Vermutungen".

Eventuell helfen dir folgende Links:

https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg19673755#msg19673755
https://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/steuer-auf-kryptowaehrungen-finanzamt-unsicher-investoren-in-gefahr/21038534.html
https://www.btc-echo.de/kryptowaehrungen-und-steuern-was-jetzt-wichtig-wird/

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November 13, 2018, 09:09:51 AM
 #1911

Wir haben hier mal über den gemeinen Wert bei Zufluss gesprochen:

Quote
Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu berücksichtigen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__9.html

Quote
Wenn es zum Zeitpunkt des Zuflusses keinen "gewöhnlichen Geschäftsverkehr" für den Coin gibt (also keine listende Exchange oder vergleichbares), dann ist der Wert eben: 0 EUR. Es können einem eben auch wertlose Güter zufließen - die später erst wertvoll werden (oder auch nicht).
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg32244399#msg32244399

Wie ist der gemeine Wert bei Zufluss anzusetzen, wenn es noch keine Börse gibt, aber der ICO Preis pro Token bekannt war/ist? Gilt dieser dann? Oder wäre das kein "gewöhnlicher Geschlechtsverkehr"?

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November 13, 2018, 11:07:23 AM
 #1912

Wie ist der gemeine Wert bei Zufluss anzusetzen, wenn es noch keine Börse gibt, aber der ICO Preis pro Token bekannt war/ist? Gilt dieser dann? Oder wäre das kein "gewöhnlicher Geschlechtsverkehr"?
Naja, kommt auf deine sexuellen Präferenzen an, wobei ein Steuer-Fetisch schon ein wenig "kinky" ist Grin

Im Ernst: in Ermangelung anderer Bemessungsgrundlagen würde ich dazu tendieren, den "Ausgabepreis" eines ICO Tokens tatsächlich als maßgeblich anzusehen.
Das mag dann häufig enorm überteuert sein, aber das gehört eben mit zu den negativen Aspekten bei so einem ICO.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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November 13, 2018, 01:52:22 PM
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 #1913

Sch****. Edit bringt jetzt auch nichts mehr  Grin Grin Grin

Zu dem Ernst: Könnte das wirklich so vom FA festgesetzt werden? Wenn ich den Token nicht gegen Euro eintauschen kann, dann kann ich doch auch keine Einkünfte generieren....  Huh

Quote
§ 8 Einnahmen
(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.
(2) 1Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen
Quelle: EStG

Endpreis am Abgeabeort? Was und wo ist das?

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November 13, 2018, 03:27:44 PM
 #1914

Sch****. Edit bringt jetzt auch nichts mehr  Grin Grin Grin

Zu dem Ernst: Könnte das wirklich so vom FA festgesetzt werden? Wenn ich den Token nicht gegen Euro eintauschen kann, dann kann ich doch auch keine Einkünfte generieren....  Huh

Quote
§ 8 Einnahmen
(1) Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 zufließen.
(2) 1Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen
Quelle: EStG

Endpreis am Abgeabeort? Was und wo ist das?


Haha, nice... und danke qwk fürs Zitieren. Ein Edit von bct_ail hätte mir ein handfestes Schmunzeln aus dem Tag genommen Cheesy

Danke auch, dass du das Thema des "Wertes zum Zuflusszeitpunkt" noch einmal auf den Tisch bringst, da dies auch mich (und wsl. viele andere) definitiv interessiert.

Wäre schön, wenn wir dies rausbekommen könnten.

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November 14, 2018, 12:10:38 AM
Last edit: November 14, 2018, 12:33:59 AM by 1miau
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 #1915

Bei der Besteuerung für Airdrop / Bounty wäre ich nach wie vor dafür, dass der Referenzwert zur Versteuerung davon mit dem Preis der ersten Veräußerung angesetzt wird, wie von Kryptotaxpert hier beschrieben:

Die Besteuerung bei Airdrops/Bounties (und sicherlich auch bei Hardforks) ist tatsächlich ein recht kompliziertes Thema, da hier durchaus sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen verfolgt werden können.

Es gibt Stimmen, die sehen sie als "Lotteriegewinn", dem kann ich allerdings nicht wirklich folgen, dann gibt es die Auffassung, den Coin zum Kurswert bei Erhalt zu besteuern, der nachfolgend mögliche Kursgewinn wären dann steuerlich nicht relevante Vermögenszuwächse im privaten Bereich, oder eben die von mir vertretene Auffassung, den Airdrop unabhängig von Haltefristen bei Veräußerung gegen FIAT oder natürlich auch Tausch gegen andere Kryptos in voller Höhe zu versteuern.

Im Ernst: in Ermangelung anderer Bemessungsgrundlagen würde ich dazu tendieren, den "Ausgabepreis" eines ICO Tokens tatsächlich als maßgeblich anzusehen.
Das mag dann häufig enorm überteuert sein, aber das gehört eben mit zu den negativen Aspekten bei so einem ICO.
Die Variante "bei Zufluss" ist zwar generell möglich, aber wäre ziemliches Harakiri und eine Einführung im Zuge der Regulierung wohl auch unwahrscheinlich. Viele Shitcoins bekommt man nach dem Listing nur für einen Bruchteil des ICO-Preises verkauft. Weiterhin geht es bestimmt vielen von euch auch so, dass sich in der wallet einige Airdrop Shitcoins sammeln, deren Besteuerung erst Sinn macht, wenn man sie tatsächlich veräußert. Der Rest bleibt liegen, weil er die Transaktionskosten nicht rechtfertigt. Sollte ein Shitcoin jedoch mal viel Wert werden und man veräußert ihn, wird der Betrag dann voll versteuert - unabhängig von der Haltedauer.

Fix mit eindeutig feststellbarem Preis bei der ersten Veräußerung macht bei Airdrops (viele wertlose Shitcoins) als auch bei Bounties (Volatilität bei Listung) meiner Meinung am meisten Sinn.

Endpreis am Abgeabeort? Was und wo ist das?
Das wäre der Preis an der Exchange, den du für den Token bekommst. Zur Ausgabezeit gibt es allerdings keinen Abgabeort, nur einen Ausgabeort (ICO). Daher würde ich sagen, kann man den Endpreis laut EStG § 8 nicht bestimmen, da es keinen Abgabeort gibt, an dem ein definierter Endpreis für das Gut erhalten werden kann.
Und die Volatilität direkt nach Listing gewährleistet auch keinen definierten Endpreis, bzw gibt viel Spielraum, wenn man es so versteuern würde.

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November 14, 2018, 07:51:39 AM
 #1916


Endpreis am Abgeabeort? Was und wo ist das?
Das wäre der Preis an der Exchange, den du für den Token bekommst. Zur Ausgabezeit gibt es allerdings keinen Abgabeort, nur einen Ausgabeort (ICO). Daher würde ich sagen, kann man den Endpreis laut EStG § 8 nicht bestimmen, da es keinen Abgabeort gibt, an dem ein definierter Endpreis für das Gut erhalten werden kann.
Und die Volatilität direkt nach Listing gewährleistet auch keinen definierten Endpreis, bzw gibt viel Spielraum, wenn man es so versteuern würde.


0 ist ebenfalls eine gültige Zahl. Vermutlich würde das eher nicht angewendet, da man sich die Millionen, die da Schlummern nicht entgehen lassen möchte.
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November 14, 2018, 08:55:50 AM
Last edit: November 14, 2018, 09:16:46 AM by D.Wallace
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 #1917

Die Rechtanwalts und Steuerberater Kanzlei Winheller möchte über deutsches Recht im Kryptomarkt aufklären und bietet in nächster Zeit kostenlose Webinare an. Dachte das könnte hier ganz gut reinpassen.
Am 11.12.2018 gibt es ein Webinar mit dem Thema: ICOs mit Steuerfreien Securty Token, vielleicht ist das ja für den ein oder anderen interessant. Das Webinar soll sich wohl auch mit steuerlichen Aspekten für Unternehmen über Security Token beschäftigen. Hier der Link dazu:
https://www.winheller.com/news/veranstaltungen/veranstaltung/webinar-kryptologisch-security-token.html
Gefunden habe ich das ganze auf Btc-Echo, hier auch der Link dazu:
https://www.btc-echo.de/bitcoin-recht-winheller-startet-kryptologisch/
Denke das ganze könnte interessant werden und versuche wenns zeitlich passt mir das anzuschauen.

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Scheede
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November 14, 2018, 10:29:44 AM
 #1918

Bei der Besteuerung für Airdrop / Bounty wäre ich nach wie vor dafür, dass der Referenzwert zur Versteuerung davon mit dem Preis der ersten Veräußerung angesetzt wird, wie von Kryptotaxpert hier beschrieben:

Die Besteuerung bei Airdrops/Bounties (und sicherlich auch bei Hardforks) ist tatsächlich ein recht kompliziertes Thema, da hier durchaus sehr unterschiedliche Betrachtungsweisen verfolgt werden können.

Es gibt Stimmen, die sehen sie als "Lotteriegewinn", dem kann ich allerdings nicht wirklich folgen, dann gibt es die Auffassung, den Coin zum Kurswert bei Erhalt zu besteuern, der nachfolgend mögliche Kursgewinn wären dann steuerlich nicht relevante Vermögenszuwächse im privaten Bereich, oder eben die von mir vertretene Auffassung, den Airdrop unabhängig von Haltefristen bei Veräußerung gegen FIAT oder natürlich auch Tausch gegen andere Kryptos in voller Höhe zu versteuern.

Im Ernst: in Ermangelung anderer Bemessungsgrundlagen würde ich dazu tendieren, den "Ausgabepreis" eines ICO Tokens tatsächlich als maßgeblich anzusehen.
Das mag dann häufig enorm überteuert sein, aber das gehört eben mit zu den negativen Aspekten bei so einem ICO.
Die Variante "bei Zufluss" ist zwar generell möglich, aber wäre ziemliches Harakiri und eine Einführung im Zuge der Regulierung wohl auch unwahrscheinlich. Viele Shitcoins bekommt man nach dem Listing nur für einen Bruchteil des ICO-Preises verkauft. Weiterhin geht es bestimmt vielen von euch auch so, dass sich in der wallet einige Airdrop Shitcoins sammeln, deren Besteuerung erst Sinn macht, wenn man sie tatsächlich veräußert. Der Rest bleibt liegen, weil er die Transaktionskosten nicht rechtfertigt. Sollte ein Shitcoin jedoch mal viel Wert werden und man veräußert ihn, wird der Betrag dann voll versteuert - unabhängig von der Haltedauer.

Fix mit eindeutig feststellbarem Preis bei der ersten Veräußerung macht bei Airdrops (viele wertlose Shitcoins) als auch bei Bounties (Volatilität bei Listung) meiner Meinung am meisten Sinn.

Endpreis am Abgeabeort? Was und wo ist das?
Das wäre der Preis an der Exchange, den du für den Token bekommst. Zur Ausgabezeit gibt es allerdings keinen Abgabeort, nur einen Ausgabeort (ICO). Daher würde ich sagen, kann man den Endpreis laut EStG § 8 nicht bestimmen, da es keinen Abgabeort gibt, an dem ein definierter Endpreis für das Gut erhalten werden kann.
Und die Volatilität direkt nach Listing gewährleistet auch keinen definierten Endpreis, bzw gibt viel Spielraum, wenn man es so versteuern würde.


Vielen Dank dafür, dass du das noch einmal raufgeholt hast, allerdings bezieht sich hier das Geschriebene überwiegend auf Airdrops und wir waren uns hier schon weitestgehend einig, dass Bounties anders zu betrachten sind, ggf. sogar unterschiedliche Bounties unterschiedlich zu betrachten sind (u.a. könnten Bounties auch als Einkünfte aus selbständiger Arbeit betrachtet & versteuert werden...

Hier brauchen wir vielleicht in den kommenden Wochen noch einmal eine genauere Betrachtung/Einstufung.

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jilsaya
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November 14, 2018, 11:05:31 AM
 #1919

Aus aktuellem Anlass habe ich nun auch eine recht spezielle Frage: Wie verhält es sich mit Coins die man quasi als Ersatz für einen vorherigen Coin bekommt?
In diesem Fall hatte ich letztes Jahr OysterPearl gekauft, die ja nun geforked wurden. Die alten Coins sind nun wertlos und werden nicht mehr gehandelt, das Team hat einen Fork erstellt und man hat nun die gleiche Menge OPQ bekommen. Die Haltefrist für die PRL wäre mittlerweile vorbei, ein Verkauf somit steuerfrei. Die neuen sind ja nun eigentlich ein Ersatz für die alten Coins, sind mir aber jetzt erst zugeflossen und würden laut bisheriger Beiträge komplett versteuert werden müssen, sollte ich sie jemals verkaufen, oder?
Oder könnte ich das in diesem Fall irgendwie glaubhaft machen, dass es sich ja quasi um dieselben coins handelt, da die alten ja mehr oder weniger ersetzt wurden?
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November 14, 2018, 11:13:42 AM
 #1920

Aus aktuellem Anlass habe ich nun auch eine recht spezielle Frage: Wie verhält es sich mit Coins die man quasi als Ersatz für einen vorherigen Coin bekommt?
In diesem Fall hatte ich letztes Jahr OysterPearl gekauft, die ja nun geforked wurden. Die alten Coins sind nun wertlos und werden nicht mehr gehandelt, das Team hat einen Fork erstellt und man hat nun die gleiche Menge OPQ bekommen. Die Haltefrist für die PRL wäre mittlerweile vorbei, ein Verkauf somit steuerfrei. Die neuen sind ja nun eigentlich ein Ersatz für die alten Coins, sind mir aber jetzt erst zugeflossen und würden laut bisheriger Beiträge komplett versteuert werden müssen, sollte ich sie jemals verkaufen, oder?
Oder könnte ich das in diesem Fall irgendwie glaubhaft machen, dass es sich ja quasi um dieselben coins handelt, da die alten ja mehr oder weniger ersetzt wurden?
Sofern es sich tatsächlich um einen quasi "technisch bedingten Ersatz" handelt, ändert sich steuerlich sicherlich nichts.
Die Haltefrist, bzw. der Anschaffungszeitpunkt der Original-Coins wird an die Ersatz-Coins vererbt.
Das ist in etwa so, als würdest du einen alten Geldschein bei der Bank durch einen neuen ersetzen.

Aber: wenn es sich nicht um einen echten Ersatz handelt, sondern um einen Fork, hast du heute sowohl alte als auch neue Coins.
Auch wenn die alten Coins nicht mehr real gehandelt werden, haben sie weiterhin irgendeinen Wert, selbst wenn dieser Wert sehr nahe bei 0 liegt.
Für den Anschaffungszeitraum ändert aber auch das nichts, da es sich bei Forks (wie wir bei BCash festgestellt haben) wohl sinnvoll nur um eine Art "Aktiensplit" handelt.

Kurz gesagt: so oder so ändert sich für dich nichts. Du behältst weiterhin die alte Haltefrist, auch für die neuen Coins.

Sinnvoll ist es sicherlich, das einigermaßen zu dokumentieren, also im Zweifelsfall irgendwo einen Screenshot von der Ankündigung des Tauschs o.ä. aufzubewahren.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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