WTBuracc
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January 05, 2019, 02:03:12 PM |
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Hi Freunde, folgendes Szenario scheint mir nicht völlig geklärt: November 2013: 1 BTC geminert (Zeitwert 800 Euro, keine Werbungskosten) .. Aufbewahrung des Bitcoin in eigener Wallet, kein Trading in der Zwischenzeit ..Dezember 2017: 1 BTC verkauft (Erlös 15000 Euro) Lasst uns annehmen, der Mining-Vorgang war unstrittig nicht-gewerblich (z.B. einmaliges, kurzzeitiges Cloudmining). [Gewerblichkeit von Mining ist ein weites Feld, möchte ich hier nicht thematisieren. Wenn jemand der Meinung ist, man kann nicht mal 1 Satoshi nicht-gewerblich minen, bitte kurz zurückstellen..] Üblicherweise bejaht wird die Steuerbarkeit des Minings als sonstige Einkünfte i.H.v. EUR 800 im Rahmen der Einkommensteuer 2013. (Oder..?) Ich gehe davon aus, das ist die überwältigende Mehrheitsmeinung, daher möchte ich das im Moment auch nicht thematisieren. Worum es mir hier geht, ist, ob im Dez. 2017 ein steuerbares Ereignis vorliegt, und wenn ja als welche Steuerart. Da es sich hierbei m.M.n. um eine ganz zentrale Frage geht, wundert es mich, so viele komplett unterschiedliche Meinungen zu finden. PRO STEUEREREIGNIS 2017: Die im Juni von der Bundesregierung gegebene Einschätzung, dass Kursgewinne aus dem Handel mit Bitcoins für Privatleute nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei sind, greift bei geschürften Coins nicht. Um als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG zu gelten, müsste laut Ministerium zunächst die Anschaffung des später veräußerten Wirtschaftsgutes erfolgen. Beim Mining findet keine solche Anschaffung statt.
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Einkuenfte-aus-Bitcoin-Mining-koennen-steuerpflichtig-sein-1981629.htmlsowie, minimal abgewandelt: https://www.steuerschroeder.de/Bitcoin-und-die-Steuer.htmlEin privates Veräußerungs- geschäft liegt nur vor, wenn die Bitcoins zuvor angeschafft wurden. Anschaffung bedeutet entgeltlichen Erwerb, sprich den Kauf von Bitcoins. Hat man Bitcoins jedoch selber beim Mining erzeugt, liegt keine Anschaffung vor. Damit ist auch der Tatbestand des privaten Veräußerungsgeschäfts nicht erfüllt, weshalb auch keine vollständige Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist besteht. https://www.winheller.com/fileadmin/redaktion/Publikationen/anka_hakert/Anka_Hakert_Steuergeheimnis_Bitcoin.pdfCONTRA STEUEREREIGNIS 2017: Ähnlich wie bei der Frage der Besteuerung von normalen Tauschvorgängen gilt auch beim Mining die Fiktion, dass die Einnahme im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern ist. Das heißt, auch hier ist es egal, wann die Coins in Euro getauscht werden. Die Steuerpflicht tritt im Zeitpunkt des Zugangs auf der Wallet ein.
Das heißt, in dem Zeitpunkt in dem Du die Coins in FIAT tauschen könntest hast du die Einnahme zu versteuern. Es gibt hier keine Ausnahme und jegliche andere Aussage ist falsch. Der Tauschvorgang ist hier, nämlich Rechenleistung gegen Coin. Wer ansonsten dieser Logik folgt, könnte sich auch steuerfrei in Immobilien, Gold, Autos oder anderem bezahlen lassen. Schön wärs. https://www.finanzgefluester.de/steuerliches-faq-zu-bitcoin-damit-ist-alles-beantwortet/Innerhalb eines Jahres getätigte Verkäufe haben steuerliche Folgen. Es entsteht ein Gewinn bzw. -verlust aus einem privaten Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 Einkommensteuergesetz. Gewinne sind zu versteuern. Verluste sind mit gleichartigen Gewinnen zu verrechnen oder in Folgejahre vorzutragen. Verkäufe nach Ablauf eines Jahre haben keine steuerlichen Folgen. Gewinne wie Verluste interessieren die Steuer nicht. Aber: Keine Regel ohne Ausnahme. Erzielten Sie aus den Coins Zinseinkünfte, so gilt eine Frist von zehn Jahren. Völlig steuerfrei bleibt der Verkauf einer privat geminten Coin. Dies teilte das Finanzministerium auf eine Anfrage von heise online mit. Nach Auffassung der Finanzverwaltung fehlt es hier an einer Anschaffung, weshalb keinerlei Frist in Lauf gesetzt wird. https://steuerberater-quermann.de/?c=steuerliche-Behandlung-von-BitcoinsÄUSSERUNGEN DIE ICH NICHT EINDEUTIG EINORDNEN KANN: Bezüglich etwaiger neu geschaffener Coins kommt bei einer späteren Veräußerung derselben eine Steuerbarkeit als privates Veräußerungsgeschäft mangels Anschaffung nicht in Betracht. https://www.winheller.com/bankrecht-finanzrecht/bitcointrading/bitcoinundsteuer/besteuerung-kryprowaehrungen.htmlBeim Mining liegen unseres Erachtens die Voraussetzungen von § 22 Nr. 3 EStG nicht vor. So erhält nur derjenige „neue“ Coins als eine Art Prämie, welcher die Aufgabe als Schnellster löst. Maßgeblich ist somit der Zufall in Kombination mit dem Umfang der eingesetzten Rechnerleistung, nicht hingegen Geschicklichkeit. Es fehlt mithin an einer Gegenleistung, da diese Prämie weder von anderen Wettbewerbsteilnehmern noch von einer zentralen Stelle zugeteilt wird. Ein u.U. entstehender Veräußerung bei einer späteren Veräußerung der durch Hobby-Mining erzeugten Coins ist aufgrund des Fehlens einer Anschaffung nicht nach § 23 EStG steuerbar. [..]
Cloudmining: Hierbei kaufen Investoren von einem Mining-Unternehmen sog. Hashrates, d. h. Rechenleistung. Im Gegenzug findet eine anteilige Zurechnung des anteilig geschürften Coins statt. Die Steuerbarkeit wird unterschiedlich beurteilt: Einerseits wird eine gewerbliche Tätigkeit bejaht, sodass Einkünfte aus Gewerbebetrieb vorliegen. Andererseits wird vertreten, dass die Grenze zur Gewerblichkeit nicht überschritten wird, weil es an einer Selbständigkeit fehle, da der Einfluss des Steuerpflichtigen auf die Serverstruktur nicht ausreichend sei.. Innerhalb dieser Ansicht wird teilweise sodann aber das Vorliegen von Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG bejaht. https://www.lhp-rechtsanwaelte.de/themen/einkommensteuer/kryptowaehrungen-bitcoin-und-das-finanzamt/Die Tendenz des Bundesministeriums der Finanzen scheint aber dahin zu gehen, dass das Mining ähnlich einem Kauf zu betrachten ist, sodass der beim Verkauf verwirklichte Gewinn nach dem Einkommensteuergesetz zu versteuern ist. Dieser Ansicht folgend errechnet sich dann der Gewinn aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten. Als Anschaffungskosten könnten beim eigenen Generieren von Bitcoin die Kosten für Hardware, Internet und Strom berücksichtigt werden. Hier könnte ein anteiliger Ansatz der Aufwendungen denkbar sein oder aber auch der Ansatz fiktiver Anschaffungskosten nach § 23 Abs. 3 Satz 3 EStG mit dem Teilwert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. https://steuerberater-münchen.de/de/privatperson/steuertipps/2018/02/09/bitcoin-ethereum-versteuerung-kryptowaehrungen/
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tyKiwanuka
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#birdgang
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January 05, 2019, 09:25:01 PM |
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Wie versteuert A nun die 0,2 BTC Gewinn?
Gar nicht bzw. nur eventuelle Kursgewinne bei unterjährigem Verkauf ganz "normal". Glücksspielgewinne sind steuerfrei.
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.....wie die Zeit fliegt.....
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Sarius98
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January 06, 2019, 02:55:06 PM |
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Hallo😊 Ich bin ein 20-jähriger Student (Maschinenbau) der Interesse auf Cloudmining hat. Ich möchte 15330 $ für einen 2-jährigen Vertrag bei IQ MINING ausgeben. Dabei bieten sie für 2 Jahre 500000 Gigahash/s (mit 20% Promocode wären es 600000 Gigahash/s) an. Die täglichen Wartungsgebühren wären 0.001$ / 10 GH/s und die bieten dafür den SHA-256 Pro Algorithmus an. Und schon hätte ich drei Fragen: Habt ihr schon Erfahrung mit https://www.iqmining.com gehabt und war es positiv? Was hält ihr von dieser Website? Nach dem Vertrag möchte ich die Bitcoins in meiner Wallet mehr als 1 Jahr lang behalten. Das möchte ich mit einem Kredit finanzieren (15.000 Euro, 120 Monate Laufzeit & 0,99% Zinsen…also monatlich 131,31 Euro zahlen) Jetzt stellt sich für mich als Student die Frage welche Steuerlichen Probleme ich dann hätte: Welche und wie viele Abzüge würden mich erwarten. Müsste ich dann die Einkommenssteuer bezahlen? Werde ich dann aus der gesetzlichen Krankenversicherung (von meinen Eltern) rausgeschmissen und müsste dann selber Geld zahlen? Müsste ich dann auch für die Rentenversicherung zahlen? Wie schaut es dann mit meinen Werbungskosten aus wenn ich eine Steuererklärung machen möchte? Und wie schaut es aus wenn ich noch zusätzlich für einen Minijob arbeite oder sogar einen Midi Job ( Studentenwerk) mache? Ich möchte wirklich sicher gehen, damit ich später keine böse Überraschung kommt. Mit freundlichen Grüßen Sarius98 😊
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Rindertiger
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January 06, 2019, 05:31:38 PM |
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@Sarius98 Steuerlich ist das alles noch recht unsicher, eine mögliche Betrachtungsweise hat qwk auf der ersten Seite genannt: Besteuerung von Cloud Mining Beim Cloud Mining handelt es sich möglicherweise um eine Kapitalanlage. Das bedeutet, dass die Coins, welche man erhält, mit 25% Kapitalertragsteuer abgegolten werden. Man schafft dann die Coins zum Wert beim Zufluss an. Es beginnt dann wieder die Haltefrist zu laufen. Dies ist eine sehr umstrittene Sichtweise (genau genommen kenne ich lediglich einen Steuerberater, der dies so sieht).
Aber vielleicht sieht ein anderer Steuerberater eine andere Variante. Im zweiten Beitrag gibt es einen guten Vergleich zwischen diversen Mining-Arten: 3. Cloud-Miner
1. - 4. mietet lediglich Rechenleistung von einem Anbieter 5. - 7. unterschiedliche Modelle: a) ab hier wie Solo-Miner (in der Praxis kenne ich diesen Fall allerdings nicht) b) ab hier wie Pool-Miner (ggf. Pool-Auswahl beschränkt auf Pools des Cloud-Mining-Anbieters) c) 5. hat keine Wahlfreiheit, welche Coin gemint wird, welcher Pool bedient wird 6. fällt weg 7. erhält eine (vorab nicht vertraglich zugesicherte) Vergütung für die geleistet Arbeit
Nichts desto trotz weiß ich nicht, ob Cloudmining noch eine gute Einkunftsquelle ist bzw. das jemals war. Die bisherige Entwicklung hat gezeigt, dass man stets deutlich besser dran war, wenn man einfach nur auf den Kursanstieg von Bitcoin gehofft hatte. Von IQ Mining habe ich bisher nichts gehört, generell wäre ich bei Cloudminern immer äußerst vorsichtig, ob dort auch wirklich Mining in vollem Umfang betrieben wird. Viele sagen zwar, sie würden das machen und zeigen dann als "Beweis" irgendetwas, das irgendwie nach Mining aussieht. Auf YouTube gibt es zwar zwei Videos, aber die sind auch schon 1 Jahr alt und sie zeigen nur einen kleinen Teil einer Mining-Farm (wohl in Russland). Da IQ angibt, in 6 verschiedenen Ländern zu minen, wären davon ebenfalls Beweise gut, die gibt es jedoch nicht. Das komplette Team ist auf der Webseite ebenfalls nicht genannt. Die 2 YouTube Videos und eine Person vom Team sind mir für eine Firma mit 6 internationalen Standorten etwas sehr dünn. Auf der Seite sind ebenfalls kaum Angaben über den durchschnittlichen Strompreis, den IQ zahlt. Der Strompreis ist beim Bitcoin-Mining mittlerweile der wichtigste Faktor, alles über 0,05 - 0,06 USD ist aktuell nicht wirklich profitabel. Für SHA-256 geben sie einen jährlichen ROI von 128% an. Das halte ich in der derzeitigen Marktlage für unmöglich bzw. gibt es keinerlei Eckdaten, wie sie darauf kommen von wann diese Berechnung stammt. Um profitabel Bitcoin zu Minen sind aktuell sehr niedrige Strompreise nötig. Die ASICS haben nur eine bestimmte Lebensdauer von etwa 3 Jahren (wenn man sie nicht übertaktet) und in dieser Zeit muss man den ROI generieren. Selbst Marktführer Genesis ist unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr lohnenswert und ich würde daher von Cloudmining generell abraten. Die 20% Affiliate-Bonus von IQ sind ebenfalls oft ein Indiz für Ponzi- oder Schneeballsysteme, um neue Kunden zu gewinnen. Ich habe zwar kein Beweis, dass IQ Scam ist, aber die verfügbaren Informationen sind mir viel zu dünn, um dort Geld zu investieren. Einen Kredit würde ich auf keinen Fall aufnehmen, denn sollte man Verluste erleiden, kann man den Kredit nicht zurück zahlen. Dann würde man auf einem hohen Schuldenberg sitzen, wenn sich das Investment als Fehlgriff herausstellen sollte. Daher würde ich persönlich ein Investment durch Kreditaufnahme in Cloudmining vermeiden und einfach etwas Spielgeld, dessen Totalverlust dir nicht weh tun würde, in Bitcoin zu investieren und auf den Kursanstieg zu spekulieren. Ein Totalverlust halte ich bei einem solchen Investment direkt in BTC zwar für nahezu ausgeschlossen, aber Bitcoin ist sehr volatil was der Vergleich von letztem Jahr zu diesem Jahr zeigt. Da der Kurs jetzt allerdings schon sehr niedrig ist, wäre ein höherer Kurs in den nächsten 2 Jahren durchaus möglich. Die steuerliche Situation wäre dann ebenfalls deutlich einfacher. Nach 1 Jahr Haltefrist könntest du deine Bitcoin steuerfrei verkaufen.
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bct_ail
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January 07, 2019, 09:14:47 AM |
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Hi Freunde,
folgendes Szenario scheint mir nicht völlig geklärt:
November 2013: 1 BTC geminert (Zeitwert 800 Euro, keine Werbungskosten) .. Aufbewahrung des Bitcoin in eigener Wallet, kein Trading in der Zwischenzeit .. Dezember 2017: 1 BTC verkauft (Erlös 15000 Euro)
Worum es mir hier geht, ist, ob im Dez. 2017 ein steuerbares Ereignis vorliegt, und wenn ja als welche Steuerart. Da es sich hierbei m.M.n. um eine ganz zentrale Frage geht, wundert es mich, so viele komplett unterschiedliche Meinungen zu finden.
Die unterschiedlichen Meinungen beruhen darauf, da es noch keine umfassende Aussage des Bundesministerium der Finanzen bzw des BHF bezüglich der Steuerbarkeit im Kryptouniversum gibt. Das ist doch alles Neuland Ich bin in der steuerlichen Relevanz bezüglich Mining nicht so bewandert, aber das, was in der FAQ auch Seite 1 zum Mining steht, ist eigentlich die Zusammenfassung der Miningthemen in diesem Thread. Heißt also, der Verkauf hat keine steuerliche Relevanz.
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Münzpräger
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January 07, 2019, 02:18:36 PM |
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Hi Freunde,
folgendes Szenario scheint mir nicht völlig geklärt:
November 2013: 1 BTC geminert (Zeitwert 800 Euro, keine Werbungskosten) .. Aufbewahrung des Bitcoin in eigener Wallet, kein Trading in der Zwischenzeit .. Dezember 2017: 1 BTC verkauft (Erlös 15000 Euro)
Worum es mir hier geht, ist, ob im Dez. 2017 ein steuerbares Ereignis vorliegt, und wenn ja als welche Steuerart. Da es sich hierbei m.M.n. um eine ganz zentrale Frage geht, wundert es mich, so viele komplett unterschiedliche Meinungen zu finden.
Die unterschiedlichen Meinungen beruhen darauf, da es noch keine umfassende Aussage des Bundesministerium der Finanzen bzw des BHF bezüglich der Steuerbarkeit im Kryptouniversum gibt. Das ist doch alles Neuland Ich bin in der steuerlichen Relevanz bezüglich Mining nicht so bewandert, aber das, was in der FAQ auch Seite 1 zum Mining steht, ist eigentlich die Zusammenfassung der Miningthemen in diesem Thread. Heißt also, der Verkauf hat keine steuerliche Relevanz. Wie wäre es, wenn das Mining als Gewerbe angesehen wird? Der Verkauf wäre sicher immer noch kein Veräußerungsgeschäft, weil es keine Anschaffung gab, aber vielleicht kommen dann noch andere Steuern in Betracht?
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bct_ail
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January 07, 2019, 02:24:27 PM |
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Hi Freunde,
folgendes Szenario scheint mir nicht völlig geklärt:
November 2013: 1 BTC geminert (Zeitwert 800 Euro, keine Werbungskosten) .. Aufbewahrung des Bitcoin in eigener Wallet, kein Trading in der Zwischenzeit .. Dezember 2017: 1 BTC verkauft (Erlös 15000 Euro)
Worum es mir hier geht, ist, ob im Dez. 2017 ein steuerbares Ereignis vorliegt, und wenn ja als welche Steuerart. Da es sich hierbei m.M.n. um eine ganz zentrale Frage geht, wundert es mich, so viele komplett unterschiedliche Meinungen zu finden.
Die unterschiedlichen Meinungen beruhen darauf, da es noch keine umfassende Aussage des Bundesministerium der Finanzen bzw des BHF bezüglich der Steuerbarkeit im Kryptouniversum gibt. Das ist doch alles Neuland Ich bin in der steuerlichen Relevanz bezüglich Mining nicht so bewandert, aber das, was in der FAQ auch Seite 1 zum Mining steht, ist eigentlich die Zusammenfassung der Miningthemen in diesem Thread. Heißt also, der Verkauf hat keine steuerliche Relevanz. Wie wäre es, wenn das Mining als Gewerbe angesehen wird? Der Verkauf wäre sicher immer noch kein Veräußerungsgeschäft, weil es keine Anschaffung gab, aber vielleicht kommen dann noch andere Steuern in Betracht? Als Gewerbe wäre blöd. Dann wäre auch der Verkauf steuerlich relevant.
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WTBuracc
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January 07, 2019, 04:19:01 PM |
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Als Gewerbe wäre in sofern blöd, als dass es keine Haltefrist gibt, nach der der Spekulationsgewinn steuerfrei wäre. In meinem Beispiel jedoch - sollte dieser eine BTC tatsächlich als gewerblich gemined klassifiziert werden - endet die Gewerblichkeit irgendwann da nur 2013 gemined wurde. Daher tritt auch irgendwann (z.B. Dez. 2013) eine fiktive Entnahme des Coins aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen ein. Zu diesem Zeitpunkt ist der Kursgewinn zu versteuern, nicht mehr aber der Verkauf 2017.
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bct_ail
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January 08, 2019, 08:19:18 AM |
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Als Gewerbe wäre in sofern blöd, als dass es keine Haltefrist gibt, nach der der Spekulationsgewinn steuerfrei wäre. In meinem Beispiel jedoch - sollte dieser eine BTC tatsächlich als gewerblich gemined klassifiziert werden - endet die Gewerblichkeit irgendwann da nur 2013 gemined wurde. Daher tritt auch irgendwann (z.B. Dez. 2013) eine fiktive Entnahme des Coins aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen ein. Zu diesem Zeitpunkt ist der Kursgewinn zu versteuern, nicht mehr aber der Verkauf 2017.
Du hast doch ausdrücklich darum gebeten, Meinungen zur Gewerblichkeit zurückzustellen. Und nun doch? Na ja, wie auch immer. Eine Entnahme und Bewertung des Wirtschaftsgut nach §6 EStG ist sicherlich möglich. Soweit 2013 ein Gewerbe angemeldet war, sollte die Steuererklärung aber ja schon rechtskräftig sein. Werden Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens entnommen, so gilt die Entnahmehandlung als vollzogen, wenn es zu einer Beendigung der betrieblichen Zweckbestimmung kommt und die Wirtschaftsgüter fortan nur noch zu privaten Zwecken genutzt werden. Eine Umbuchung oder Willenserklärung ist nicht ausreichend. https://www.steuertipps.de/lexikon/e/entnahmen
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Hilde X
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January 15, 2019, 12:59:09 PM Last edit: January 15, 2019, 01:14:14 PM by Hilde X |
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Ich habe ein Detailfrage:
Ich muss meine Einkünfte aus Übersetzungen ggü dem Finanzamt angeben und für die Berechnung ist ein tagesaktueller Kurs bei Erhalt der Token nötig.
Auf CMC wird Eröffnung- und Schlusskurs sowie Tageshoch und -tief angegeben. Mach ich einen Durchschnitt aus Hoch- und Tief?
Danke für eure Hilfe!
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bct_ail
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January 15, 2019, 02:36:07 PM Merited by qwk (3), Hilde X (1) |
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Ich habe ein Detailfrage:
Ich muss meine Einkünfte aus Übersetzungen ggü dem Finanzamt angeben und für die Berechnung ist ein tagesaktueller Kurs bei Erhalt der Token nötig.
Auf CMC wird Eröffnung- und Schlusskurs sowie Tageshoch und -tief angegeben. Mach ich einen Durchschnitt aus Hoch- und Tief?
Danke für eure Hilfe!
Genauso habe ich es auch gemacht. Ich bin sogar soweit gegeangen und habe die Durchschnittskurse von Open/Close uns High/Low mit meinem Trades verglichen und dann den besten Durchschnitt rangezogen. Zusätzlich noch andere Indexe wie coingecko genommen. coingecko zeigt dir auch die Historie in Euro an. Alternative mit cointracking. Die machen Sekundengenaue Kurse aus, ich glaube 3 Börsen. Das kannst du auch händisch machen oder mit einem kostenlosen Account csv hochladen. Und falls du es brauchst: Auf https://bitcoincharts.com/charts/ kannst du die BTC-Euro Preise verschiedener Börsen historisch anzeigen lassen
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Hilde X
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January 16, 2019, 06:03:47 PM Last edit: January 20, 2019, 07:47:17 PM by Hilde X |
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Und noch eine Frage in meiner Bounty-Steuerangelegenheit:
Gibts Archive, die Coin-Trades nachweisen, auch wenn dier Coin nicht mehr aktiv ist und auch auf IDEX und den Deltas nicht mehr getradet wird? Komm ich da über ne TX-Nummer ran?
Ich hab da am Anfang einen Shitcoin übersetzt, den ich jetzt versteuern muss und brauch jetzt Daten, die ich auf den klassischen Wegen nicht bekomme.
Gibts irgendeinen Weg über Internetarchive oder so?
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zidane
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January 17, 2019, 07:18:49 AM |
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Und noch eine Frage in meiner Bounty-Steuerangelegenheit:
Gibts Archive, die Coin-Trades nachweisen, auch wenn dier Coin nicht mehr aktiv ist und auch auf IDEX und den Deltas nicht mehr getradet wird? Komm ich das über TX-Nummer ran?
Ich hab da am Anfang einen Shitcoin übersetzt, den ich jetzt versteuern muss und brauch jetzt Daten, die ich auf den klassischen Wegen nicht bekomme.
Gibts irgendeinen Weg über Internetarchive oder so?
Einfach nach bestem möglichen Wissen Dokumentieren. Wenn es plausiber ist fragt keiner nach, Ist es unplausibel gibts nur einen Anruf. Ich selbst hatte letztes Jahr einen 6 stelligen Betrag zum nachversteuern. Es kamen keinerlei Nachfragen seitens des Finanzamtes und der vorm Steuerbescheid. Das Jahr davor hatte ich lediglich einen 4 steligen Betrag zum nachversteuern und hier kam es zu einer simplen Rückfrage. Im Finanzamt arbeiten auch nur Menschen wie Du und Ich. Bei unverständlichekeiten wird nachgefragt und solange man ehrlich ist passiert da auch nichts. Immer diese Angst vorm Amt, verstehe es nicht.
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bct_ail
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January 17, 2019, 08:56:23 AM |
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Und noch eine Frage in meiner Bounty-Steuerangelegenheit:
Gibts Archive, die Coin-Trades nachweisen, auch wenn dier Coin nicht mehr aktiv ist und auch auf IDEX und den Deltas nicht mehr getradet wird? Komm ich das über TX-Nummer ran?
Ich hab da am Anfang einen Shitcoin übersetzt, den ich jetzt versteuern muss und brauch jetzt Daten, die ich auf den klassischen Wegen nicht bekomme.
Gibts irgendeinen Weg über Internetarchive oder so?
Hast du den bekommen und dann auf einmal in Fiat getauscht? Hast du irgendwelche Unterlagen dazu? Welcher Coin ist das denn? Stichwort: Eigenbeleg.
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Ebrahmos
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January 17, 2019, 12:26:52 PM |
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Hallo,
ich hätte drei kleine Fragen bezüglich Kryptowährungen:
1. Ich habe Ende 2017 - 1 Monat fast täglich gedaytradet (2-5 Trades) Anfang 2018 ebenso 1 Monat fast täglich gedaytradet, allerdings unterm Strich kaum Gewinn gemacht. Das Geld habe ich mir auch nicht auszahlen lassen. Wie werde ich durch dieses Verhalten eingestuft gewerblich oder privat?
1b- nehmen wir an es gilt als gewerblicher Handel (das obige) und ich habe mich ab März 2018 entschieden nur noch zu hodln, quasi alles vorhandene verkauft und alles in ein Startup gesetzt: Fällt das Jahr 2018 und das Jahr 2019 ebenso unter gewerblichen Bedingungen? Oder wird jedes Jahr aufs Neue definiert, ob jemand privat veräußert oder gewerblich handelt? 2018 wurde nur Verlust erzielt.
2- Mein Token bietet ein Referendum (Voting), das jährlich 2-3 mal abgehalten werden. Man erhält auf seine privatwallets "Stimmen" je nach dem wie viele Tokens man benutzt, quasi prozentual, die man dann an die jeweilige "voting" adresse schickt. Als danke schön erhält man 1% (aller Tokens) als Entschädigung im Form des Tokens den man auf der Wallet hält.
Sollte ich am Referendum teilnehmen, geht damit die private Haltefrist zu nichte und verlängert sie sich auf 10 Jahre? Was ist wenn, erst nach dem einen Jahr, quasi nach der Haltefrist anfange am Referendum teilzunehmen, muss ich dann nur noch die Gewinne versteuern?
Danke
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qwk (OP)
Donator
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January 17, 2019, 12:34:21 PM |
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ich hätte drei kleine Fragen bezüglich Kryptowährungen:
Alle deine Fragen wurden hier im Thread zigmal durchgekaut Weil ich gnädig gestimmt bin: 1. Ich habe Ende 2017 - 1 Monat fast täglich gedaytradet (2-5 Trades) Anfang 2018 ebenso 1 Monat fast täglich gedaytradet, allerdings unterm Strich kaum Gewinn gemacht. Das Geld habe ich mir auch nicht auszahlen lassen. Wie werde ich durch dieses Verhalten eingestuft gewerblich oder privat?
Privat. 1b- nehmen wir an es gilt als gewerblicher Handel (das obige)
Trifft ja nicht zu. 2- Mein Token bietet ein Referendum (Voting) [...] erhält man 1% (aller Tokens) als Entschädigung im Form des Tokens den man auf der Wallet hält.
Sollte ich am Referendum teilnehmen, geht damit die private Haltefrist zu nichte und verlängert sie sich auf 10 Jahre?
Nein. Was ist wenn, erst nach dem einen Jahr, quasi nach der Haltefrist anfange am Referendum teilzunehmen, muss ich dann nur noch die Gewinne versteuern?
Die Frage verstehe ich nicht, aber erübrigt sich wohl wegen "2-".
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Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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Hilde X
Sr. Member
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January 17, 2019, 12:42:18 PM |
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Und noch eine Frage in meiner Bounty-Steuerangelegenheit:
Gibts Archive, die Coin-Trades nachweisen, auch wenn dier Coin nicht mehr aktiv ist und auch auf IDEX und den Deltas nicht mehr getradet wird? Komm ich das über TX-Nummer ran?
Ich hab da am Anfang einen Shitcoin übersetzt, den ich jetzt versteuern muss und brauch jetzt Daten, die ich auf den klassischen Wegen nicht bekomme.
Gibts irgendeinen Weg über Internetarchive oder so?
Hast du den bekommen und dann auf einmal in Fiat getauscht? Hast du irgendwelche Unterlagen dazu? Welcher Coin ist das denn? Stichwort: Eigenbeleg. Nee, leider nichts dergleichen. Sie kamen in mein Wallet, ein Teil liegt bei IDEX, durch irgendeinen Fehler hab ich keinen Zugriff mehr auf das Wallet dort, also Verlust. Die heißen Equitybase, waren nur auf dezentralen Börsen für recht kurze Zeit handelbar. Twitter, Telegram, alles tot. Das mit dem Eigenbeleg hab ich leider zu spät geschnitten. Ich werde dieses Problem sonst wohl auch nicht mehr haben, die waren leider voll der Griff ins Klo. Belege fertige ich mir jetzt an, bin schlauer mittlerweile.
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Ebrahmos
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January 17, 2019, 12:54:06 PM |
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ich hätte drei kleine Fragen bezüglich Kryptowährungen:
Alle deine Fragen wurden hier im Thread zigmal durchgekaut Weil ich gnädig gestimmt bin: 1. Ich habe Ende 2017 - 1 Monat fast täglich gedaytradet (2-5 Trades) Anfang 2018 ebenso 1 Monat fast täglich gedaytradet, allerdings unterm Strich kaum Gewinn gemacht. Das Geld habe ich mir auch nicht auszahlen lassen. Wie werde ich durch dieses Verhalten eingestuft gewerblich oder privat?
Privat. 1b- nehmen wir an es gilt als gewerblicher Handel (das obige)
Trifft ja nicht zu. 2- Mein Token bietet ein Referendum (Voting) [...] erhält man 1% (aller Tokens) als Entschädigung im Form des Tokens den man auf der Wallet hält.
Sollte ich am Referendum teilnehmen, geht damit die private Haltefrist zu nichte und verlängert sie sich auf 10 Jahre?
Nein. Was ist wenn, erst nach dem einen Jahr, quasi nach der Haltefrist anfange am Referendum teilzunehmen, muss ich dann nur noch die Gewinne versteuern?
Die Frage verstehe ich nicht, aber erübrigt sich wohl wegen "2-". Ich hätte ja nicht gedacht, dass die Gesetze so lasch sind, dann ich kann guten Gewissens am Referendum nächstes mal teilnehmen, denn ich habe 2 bereits verpasst, weil ich angst hatte, dass die Haltefrist davon berührt wird. Die Gewinne aus den Referendums werde ich natürlich versteuern, auch wenn sie nichts wert sind Danke
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bct_ail
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January 17, 2019, 03:51:06 PM |
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Ich hätte ja nicht gedacht, dass die Gesetze so lasch sind, dann ich kann guten Gewissens am Referendum nächstes mal teilnehmen, denn ich habe 2 bereits verpasst, weil ich angst hatte, dass die Haltefrist davon berührt wird. Die Gewinne aus den Referendums werde ich natürlich versteuern, auch wenn sie nichts wert sind Danke Die Gesetze sind nicht lasch, sie sind nach überwiegender Mehrheit* der im Kryptobereich vertretenden Angehörigen des steuerberatenden Berufes nur nicht auf diesen Fall (Erhöhung der Haltefrist auf 10 Jahre) anwendbar. Das Wort Referendum hört sich irgendwie zur Zeit nicht so toll an.... *Vielleicht stuft der Gesetzgeber das in 2 Jahren auch anders ein. Dann nimmst du das Wort "lasch" bestimmt nicht mehr in Mund sondern heulst dich hier aus und bittest um Hilfe.
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bct_ail
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January 17, 2019, 03:56:24 PM |
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Nee, leider nichts dergleichen. Sie kamen in mein Wallet, ein Teil liegt bei IDEX, durch irgendeinen Fehler hab ich keinen Zugriff mehr auf das Wallet dort, also Verlust.
Die heißen Equitybase, waren nur auf dezentralen Börsen für recht kurze Zeit handelbar. Twitter, Telegram, alles tot. Das mit dem Eigenbeleg hab ich leider zu spät geschnitten. Ich werde dieses Problem sonst wohl auch nicht mehr haben, die waren leider voll der Griff ins Klo.
Belege fertige ich mir jetzt an, bin schlauer mittlerweile.
Als Verlust kannst du es aber nicht in der Steuer angeben, wenn du keinen Zugang mehr dazu hast. Die Frage ist halt: Wie nachweisbar ist es und um welche Höhe geht es überhaupt? Also wie hoch wäre überhaupt die strafrechtliche Seite? Man kann ja Token auch so als Airdrop bekommen, ohne Leistung, ohne etwas dafür zu tun...... Das ist keine Anstiftung auf Steuerhinterziehung!
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