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Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 865947 times)
Roccker
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August 01, 2020, 10:14:54 AM
 #2561

Gibt es steuerlich irgendeine Besonderheit wenn ich Bitcoin in US-Dollar kaufe, ein Jahr halte und dann in Euro verkaufe? 1 Jahr halten = steuerfrei?

https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/09/12/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung/

The Case for Bitcoin:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=4882599.msg43979219#msg43979219


[am a noob]
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August 02, 2020, 05:04:27 PM
 #2562

EDIT: Ich habe in anderen Threads gesehen, dass Bilder in Threads eigentlich eingebunden werden können. Ich habe die Links mit [_img][/img] Tags versehen, aber das scheint nicht zu funktionieren. Gibt es da eine AUflösungsbeschränkung?
Bilder kann man leider erst ab Jr. Member anzeigen lassn, dazu braucht man 30 Activity und 1 Merit oder man zahlt an den Chef ein bisschen Bitcoin.



Ich habe mich mit dem Coin zwar bisher wenig beschäftigt aber die steuerlichen Aspekte sind da auf jeden Fall ziemlich trickig.
Was meiner Meinung nach am ehesten Sinn machen würde, wäre die Summe aus [Menge x Preis] zum Verkaufszeitraum im Vergleich zur Summe aus [Menge x Preis] zum Ankaufszeitraum und die Differenz daraus ist der Gewinn. Sofern die Coins innerhalb der Jahresfrist veräußert werden, fällt Steuer an, wie bei normalen Verkäufen auch.


4. Differenz Ankaufspreis 0$ und Verkaufspreis bei Veräußerung.
Am ehesten das hier aber mit Berücksichtigung der Menge an Coins.

Und wenn das so ist, wie folgt:

Gleichzeitig wird das Angebot ausgeweitet und die Token eines jeden Besitzers erhöhen sich um 20%. Wer vor dem Rebase zum Beispiel 1000 Token zu 3$ (=3000$) hatte, hat im Anschluss dann 1200 Token zu 2,5$ (=3000$). Nettovermögen bleibt also unverändert. Dieser „Mechanismus“ wird täglich ausgelöst, wenn der Preis ungleich 1$ ist (+- Toleranzbereich), also auch entsprechend negativ im Bereich kleiner 1$.

Hätte man ja garkeinen Gewinn gemacht? Ist das korrekt?
Dann gäbe es zum Verkaufszeitraum, selbst wenn innerhalb eines Jahres auch keinen Gewinn, weil man keinen gemacht hat. Aber ich kenne den Coin eh kaum...

Jedenfalls ein weiteres Beispiel, es dringend Krypto-spezifische Regelwerke braucht, am besten angepasst auf diverse Eigenheiten (Mining, PoS, Airdrops, Forks etc. ). Dafür bestehende Gesetze so umzudeuten, die am "ehesten passend" sind, klappt halt nur begrenzt.  Cheesy

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Skerberus
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August 07, 2020, 05:42:09 PM
 #2563

Am ehesten das hier aber mit Berücksichtigung der Menge an Coins.

Und wenn das so ist, wie folgt:

Gleichzeitig wird das Angebot ausgeweitet und die Token eines jeden Besitzers erhöhen sich um 20%. Wer vor dem Rebase zum Beispiel 1000 Token zu 3$ (=3000$) hatte, hat im Anschluss dann 1200 Token zu 2,5$ (=3000$). Nettovermögen bleibt also unverändert. Dieser „Mechanismus“ wird täglich ausgelöst, wenn der Preis ungleich 1$ ist (+- Toleranzbereich), also auch entsprechend negativ im Bereich kleiner 1$.

Hätte man ja garkeinen Gewinn gemacht? Ist das korrekt?
Dann gäbe es zum Verkaufszeitraum, selbst wenn innerhalb eines Jahres auch keinen Gewinn, weil man keinen gemacht hat. Aber ich kenne den Coin eh kaum...

Jedenfalls ein weiteres Beispiel, es dringend Krypto-spezifische Regelwerke braucht, am besten angepasst auf diverse Eigenheiten (Mining, PoS, Airdrops, Forks etc. ). Dafür bestehende Gesetze so umzudeuten, die am "ehesten passend" sind, klappt halt nur begrenzt.  Cheesy

Das Vermögen ist zum Zeitpunkt des Erhalts der Coins vermutlich höher, d.h. du machst kurzzeitig in der Regel sehr wohl Gewinn. Denn der Preis dürfte erst durch die anschließenden Verkäufe fallen würde ich vermuten (Die Leute verkaufen die "neuen" Coins nach Erhalt). Das ist aber leider für die Steuer irrelevant, da der Preis zum Zeitpunkt der Erhalts eine Rolle spielt.
Bullethead21
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August 10, 2020, 01:02:09 PM
 #2564

Soweit ich weiß möchte das FA lediglich den Kaufnachweiss von der Börse sehen sowie den Nachweiss der geldlichen Mittel zum Kauf des BTC.

Blockchainnachweiss wird soweit ich weiß von den FA Ämtern noch nicht „rechtlich“ anerkannt.
Würde mich da nicht so einen Kopf machen.

Okay das klingt schonmal ermutigend. Ich mache mir daher einen Kopf drum, da ich den Verlauf der Coins selber nicht mehr nachweisen kann und es "auf den ersten Blick" natürlich erschreckend aussieht, damals Coins im Wert von z.B. 1000€ für jetzt z.B. 150 000€ beim FA anzumelden als normaler Arbeiter. Zum Glück habe ich wenigstens die Kaufbelege von der Börse damals.

Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass selbst bei einer weitaus höheren Summe als 150.000€ als Angestellter damals und Angabe bei der Steuererklärung keinerlei rückfragen auftratten.
Nicht ein Schreiben, nicht ein Telefonat. Es flatterte lediglich der Steuerbescheid ein mit dem Hinweis, dass die dort genannte Summe zu Tag X abgebucht wird.

Scheißt Euch also nicht unnötig ein.
Bullethead21
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August 10, 2020, 01:05:30 PM
 #2565

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir zu folgendem Sachverhalt helfen.

Ich habe 2017 Krypo mit Gewinn verkauft, Haltefrist war weniger als 1 Jahr. Diese Gewinne habe ich aus Unwissenheit in der Steuererklärung nicht angegeben. 2018 habe ich Krypto mit Verlust verkauft. Auch das habe ich in der Steuererklärung nicht angegeben. Die Gewinne von 2017 kann ich komplett mit den Verlusten in 2018 verrechnen, sodass ich im Grunde genommen keine Steuern zahlen muss. Verluste sind höher wie die Gewinne.

Meine Fragen:
1. Muss ich die Gewinne und Verluste in der Steuererklärung 2017 und 2018 nachreichen. Im Endeffekt eine Selbstanzeige machen? Oder ist es dem Finanzamt egal, da ich im Endeffekt sowieso keine Steuern zahlen muss?
2. Ich habe 2018/2019/2020 einige Rewards durch Staking erhalten. Die Rewards muss man am Tag des Erhalts mit dem Tageskurs versteuern. Kann ich den Gewinn hieraus mit den Verlusten aus 2018 verrechnen? Sprich kann ich die Verluste aus 2018 in das Jahr 2019 und 2020 mitnehmen? Analog zum Verlusttopf bei Aktien.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

In Abhängigkeit der Gwinnhöhe rate ich Dir zu einem Anwalt, da es durchaus strafrechtlich geahndet werden kann je nach Höhe.

Die Jahre sind einzeln anzusehen. Sprich der Gewinn aus 2017 wird versteuert (Angabe in 2018), die Verluste aus 2018 dann werden natürlich nicht mit den Gewinnen des Vorjahres verrechnet, dass wäre ja zu schön. Die Verluste kannst Du dann fortschreiben auf zukünftige Jahre.

Mein Tipp... Sollte es um höhere Summen gehen unbedingt einen Fachanwalt ranziehen. Unwissenheit schützt nicht vor dem Gesetz.
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August 11, 2020, 04:37:42 AM
 #2566

Weiss jemand wie es in folgendem Fall aussieht?

Ich habe Anfang 2018 ca einen Bitcoin auf Binance geschickt und damit getradet. Das Konto ist verifiziert, allerdings habe ich keinen Zugang mehr darauf. (Bin mit Binance in Kontakt). Vermutlich werde ich den Bitcoin nicht wieder sehen. Da ich den Zugang verloren habe werde ich ihn auch nie auszahlen. Ich hätte ja theoretisch 2018 angeben müssen dass ich da was mit BTC gemacht habe.

Die Frage ist nun wie wahrscheinlich ist es, dass das FA mal auf Binance zugeht und sich alle Accountinfos von deutschen geben lässt (also ähnlich wie es die IRS bei Coinbase etc gemacht hat) und das dann rückwirkend einfordert? Können die das überhaupt da Binance ihren Sitz ja nicht in der EU haben.

Gruß

Wenn Du dich entsprechend bemühst bekommst DU dort auch dein konto wieder zurück - Must nur erneutes KYC machen - So einfach ist das nicht das man sein konto abschreiben kann  Grin
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August 11, 2020, 12:14:23 PM
 #2567

SkelletonBoneWarrior, geht es nur um Bitcoin oder hast du auch Altcoins gekauft.

Anmelden brauchst du beim FA generell erstmal nichts, solange es steuerlich unrelevant ist.

Ich habe sogar zwischendurch Altcoins gekauft (lächerliche Höhe, 100€, mit Verlust wieder zu Bitcoin gewechselt).

Okay, aber angenommen ich würde jetzt alles offiziell verkaufen und den hohen Betrag auf mein Konto auszahlen lassen, das wird auf jedenfall Nachfrage geben. Und da möchte ich dann nicht als Betrüger da stehen, nur weil ich über die letzten Crypto Jahre viel "rumgespielt" habe Cheesy
Den Kaufnachweis deiner Ursprungsbitcoins hast du aber noch, oder?

Ob Nachfrage kommt, ist abg. von deinen sonstigen Transaktonen auf deinem Bankaccount. Wenn du sowieso mit 5-stelligen Beträgen hantierst ist es eher unwahrscheinlich.
Alternative: In Stablecoins tauschen und kleine Häppchen auszahlen.


Korrekt, ich kann mich auf der Börse einloggen, sehe meine Käufe und Verkäufe so wie die gesendeten Bitcoins auf mein Blockchain Wallet. Der "Nachweis" wäre in dem Fall die Transaktionshistorie auf der Börse. Auf das Blockchain Wallet habe ich keinen Zugriff mehr, ich benutze es seit Jahren nicht mehr.

Meine sonstigen Kontobewegungen sehen nicht so aus, als würde ich regelmäßig z.B. 15 Coins schieben. Damals waren die Coins halt spottbillig, aus 1000€ sind jetzt eventuell 100 000€ geworden, ich denke da kämen auf jedenfall Nachfragen.
Also so wie ich es verstanden habe, hast du im Jahr 201X Bitcoins gekauft, dann etwas davon zu Alts gewechselt und mit Verlust wieder zurück. Den größten Teil deiner BTC von 201X hast du aber nie angerührt.
Wie hast du denn die BTC damals gekauft? Per SEPA? Hast du das noch als Beweis?


Korrekt. Ich habe die per SEPA gekauft (das Konto gibt es nicht mehr, die Kaufbelege sind aber alle bei der Börse hinterlegt und abrufbar. Es steht auch dabei, dass es per Überweisung kam usw.), das sollte soweit kein Problem sein.
Was genau ich mit den Coins alles angestellt habe kann nicht einmal ich mehr nachvollziehen. Etappen waren LiteCoins, ETH, zurück zu Bitcoin, mal CoinJoin ausprobiert. Ich finde da niemals mehr eine nachvollziehbare Kette auf der Blockchain. Ich habe quasi lediglich die Kaufbelege damals und eine "annähernd" gleiche Summe an Coins jetzt vorzuweisen.
Tuple
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August 13, 2020, 09:21:05 AM
 #2568

Weiss jemand wie es in folgendem Fall aussieht?

Ich habe Anfang 2018 ca einen Bitcoin auf Binance geschickt und damit getradet. Das Konto ist verifiziert, allerdings habe ich keinen Zugang mehr darauf. (Bin mit Binance in Kontakt). Vermutlich werde ich den Bitcoin nicht wieder sehen. Da ich den Zugang verloren habe werde ich ihn auch nie auszahlen. Ich hätte ja theoretisch 2018 angeben müssen dass ich da was mit BTC gemacht habe.

Die Frage ist nun wie wahrscheinlich ist es, dass das FA mal auf Binance zugeht und sich alle Accountinfos von deutschen geben lässt (also ähnlich wie es die IRS bei Coinbase etc gemacht hat) und das dann rückwirkend einfordert? Können die das überhaupt da Binance ihren Sitz ja nicht in der EU haben.

Gruß

Wenn Du dich entsprechend bemühst bekommst DU dort auch dein konto wieder zurück - Must nur erneutes KYC machen - So einfach ist das nicht das man sein konto abschreiben kann  Grin

Klar ist in arbeit. Aber dennoch die Frage. Wie wäre das eigentlich in dem Fall? Greift das Finanzamt ohne Verdacht pauschal Daten von Binance oder anderen Börsen ab?
Acura3600
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August 13, 2020, 09:22:18 AM
 #2569

Würde hier sagen nein.
Anfragen könne sie, ob sie jedoch die Daten bekommen is ne andere Sache.
Zumal die meisten Börsen mitunter ihren Sitz in Steuerparadiesen haben.
Tuple
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August 13, 2020, 04:16:22 PM
 #2570

Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?
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August 13, 2020, 08:37:42 PM
 #2571

Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?

Wo würdest du das machen? Also wie genau soll das ablaufen?

Und zu deiner vorherigen Frage.
1. wie schon gesagt kann angefragt werden aber keine Ahnung wie die Chancen stehen auch eine Antwort zu erhalten Smiley
2. denke das Finanzamt holt sich die Daten nicht „einfach so“ und arbeitet die durch. Wenn dann vermutlich nur wenn begründeter Verdacht besteht. Das sprengt sonst doch komplett den Rahmen der Ressourcen.

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August 14, 2020, 09:25:10 AM
 #2572

Irgendwann f*cken sie Euch alle... Hoffentlich

Interessant wäre ob bitcointalk IP´s rausgibt ;-)
Hier präsentieren sich ja doch einige als Steuersünder, so wäre es ein leichtes über die IP den Täter zu ermitteln.
Tuple
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August 14, 2020, 09:32:59 AM
 #2573

Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?

Wo würdest du das machen? Also wie genau soll das ablaufen?

Und zu deiner vorherigen Frage.
1. wie schon gesagt kann angefragt werden aber keine Ahnung wie die Chancen stehen auch eine Antwort zu erhalten Smiley
2. denke das Finanzamt holt sich die Daten nicht „einfach so“ und arbeitet die durch. Wenn dann vermutlich nur wenn begründeter Verdacht besteht. Das sprengt sonst doch komplett den Rahmen der Ressourcen.

Auf Binance zb. Da kann ich ein BTC als Pfand hinterlegen (das bleibt auf meinem Wallet) und kriege dafür USDT und damit kann ich traden. Der BTC bleibt ja weiterhin in meinem Besitz und auf meinem Wallet
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August 14, 2020, 10:20:33 AM
 #2574

Wie ist das eigentlich wenn man seinen Bitcoin als Colleteral, also als Pfandhinterlegt, und dafür USDT kriegt und damit wirtschaftet? Das ist ja in dem sinne keine Veräußerung, man hat den Bitcoin ja noch. Wie wirkt sich das auf die Haltezeit aus?

Wo würdest du das machen? Also wie genau soll das ablaufen?

Und zu deiner vorherigen Frage.
1. wie schon gesagt kann angefragt werden aber keine Ahnung wie die Chancen stehen auch eine Antwort zu erhalten Smiley
2. denke das Finanzamt holt sich die Daten nicht „einfach so“ und arbeitet die durch. Wenn dann vermutlich nur wenn begründeter Verdacht besteht. Das sprengt sonst doch komplett den Rahmen der Ressourcen.

Auf Binance zb. Da kann ich ein BTC als Pfand hinterlegen (das bleibt auf meinem Wallet) und kriege dafür USDT und damit kann ich traden. Der BTC bleibt ja weiterhin in meinem Besitz und auf meinem Wallet

Ist auch ein steuerlicher Vorgang, ist wie das hin und her wechseln innerhalb der Alts. Shit happens
pangu
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August 16, 2020, 09:21:11 AM
 #2575

Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?

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 #2576

Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?

90 von den Coins sind sogar schon nach 11 Monaten (+1 Tag) steuerfrei, die neu gekauften 10 dann nach 12 Monaten +1 Tag. Eventuell liegen die Coins nach dem "Trade" dann auf unterschiedlichen Adressen, aber du kannst ja schlüssig beweisen/erklären, warum dem so ist.

.....wie die Zeit fliegt.....
pangu
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August 16, 2020, 10:02:55 AM
 #2577

Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?

90 von den Coins sind sogar schon nach 11 Monaten (+1 Tag) steuerfrei, die neu gekauften 10 dann nach 12 Monaten +1 Tag. Eventuell liegen die Coins nach dem "Trade" dann auf unterschiedlichen Adressen, aber du kannst ja schlüssig beweisen/erklären, warum dem so ist.

Perfekt, danke.

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August 16, 2020, 08:43:13 PM
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 #2578

Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

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August 17, 2020, 06:22:51 AM
 #2579

Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
pangu
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August 17, 2020, 07:47:14 AM
 #2580

Stimmt dieses Annahme:

Nehmen wir an ich kaufe 100 Coins zum Preis von 1€.
Dann verkaufe ich nach einen Monat 10 Coins zum Preis von 1,10€ und kaufe im Anschluss wieder 10 coins für 1€.
In der Summe habe ich jetzt also wieder 100 Coins sowie 1€ Gewinn, der zu versteuern wäre.

1€ ist jedoch < 801€ Freibetrag also steuerfrei.
Wenn ich die 100 coins jetzt ein weiteres Jahr unangetastet halte und sie würden plötzlich sehr viel Wert sein, ìst der Gewinn dann steuerfrei?
Die Steuer wird nach § 23 (Private Veräußerungsgeschäfte) Abs. 3 5 sogar schon ab 600 Euro pro Kalenderjahr fällig:

Quote
Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/EStG/23.html

und zudem entscheidet das Finanzamt über die Steuerfreiheit, nicht der Steuererklärungsersteller selbst. D.h. Du gibst Deine Trades in der Steuererklärung an, reichen die Zeilen nicht aus, dann als Anhang, und
das Finanzamt entscheidet, welche Trades bzw. Coins der Zwölfmonatigen regel geltend sind und/oder ob die Freibeträge greifen.
macht Sinn, Danke

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