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Author Topic: Steuer: Wie Haltedauer nachweisen?  (Read 2190 times)
blacky90
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June 02, 2018, 05:14:21 PM
 #21

im offiziellen Bitcon & Steuer Thread gab es den Vorfall das einer auch keine Kaufnachweise hatte, jedoch per Blockchain die Haltefrist nachweisen wollte, jedoch bestand er Bearbeiter iM FA auf einen Kaufnachweiss - Ende vom Lied, volle Versteuerung.


Kann man die Kaufnachweise nicht einfach auch per Transaktion nachweisen ?

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CoinyGer
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June 02, 2018, 06:34:20 PM
 #22

Als ehemaliger Finanzbeamter kann ich echt nur sagen, dass das auf jeden Fall klar dokumentiert sein muss. Sobald da der Schatten eines Zweifels ist oder man irgendeinen impliziten Schluss ziehen muss, ist es meist vergeblich.

Es ist aktuell sehr unwahrscheinlich, dass das Finanzamt hier Daten zu Kryptos erhält. Klar ist aber, dass jegliches Verschweigen Steuerhinterziehung ist. Wenn wider Erwarten da was kommt und man dann nicht die Nicht-Steuerbarkeit beweisen kann, dann sieht es eher schlecht aus.
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June 03, 2018, 10:37:15 AM
 #23

Als ehemaliger Finanzbeamter kann ich echt nur sagen, dass das auf jeden Fall klar dokumentiert sein muss. Sobald da der Schatten eines Zweifels ist oder man irgendeinen impliziten Schluss ziehen muss, ist es meist vergeblich.

Es ist aktuell sehr unwahrscheinlich, dass das Finanzamt hier Daten zu Kryptos erhält. Klar ist aber, dass jegliches Verschweigen Steuerhinterziehung ist. Wenn wider Erwarten da was kommt und man dann nicht die Nicht-Steuerbarkeit beweisen kann, dann sieht es eher schlecht aus.
Wieso sollte Verschweigen Steuerhinterziehung sein? Wenn man im Besitz von Bitcoins ist die man vor 3 Jahren privat gekauft/gemined hat, besteht keine Meldepflicht. Wenn ich Goldmünzen besitze muss ich meinen Bestand ja auch nicht melden, wir sind ja nicht in Indien. Außerdem benötigt man keinen Kaufbeleg um die Haltedauer nachzuweisen, der Timestamp in der Blockchain reicht und ist heute in den meisten Ländern offiziell anerkannt.

Diese Beamtengehabe: "Wehe, wenn nicht alles 200prozentig korrekt und zweifelsfrei nachweisbar ist, ... Sobald da der Schatten eines Zweifels ist, blabla ..., dann wird es böse enden blabla ..." dient seit je der Volkseinschüchterung und beeindruckt heute nur noch Omas und manche Hosenscheisser. Wer schon unterwürfig und stammelnd in das Beamtenzimmer reingekrochen kommt, hat natürlich gleich die Arschkarte gezogen.

Hier im (deutschen) Forum scheinen sich besonders viele dieser Exemplare zu tummeln.

"Die Fähigkeiten, die man braucht, um eine richtige Lösung zu finden, sind genau jene Fähigkeiten, die man braucht, um eine Lösung als richtig zu erkennen.“ Dunning - Kruger
CoinyGer
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June 05, 2018, 11:52:36 AM
 #24

Man kann in solchen Foren natürlich immer schreiben, dass sich niemand Sorgen machen muss, aber damit würde man es a) sich selbst zu einfach machen und b) nicht helfen. Geht hier alleine darum versuchen zu antizipieren wie das Finanzamt reagieren würde.

Ohne jeglichen objektiven Nachweis zum Kauf bzw. der Haltedauer auszusagen, dass das nach Strich einem Jahr kein Problem ist, halte ich für fragwürdig.
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June 05, 2018, 01:18:08 PM
 #25

Ohne jeglichen objektiven Nachweis zum Kauf bzw. der Haltedauer auszusagen, dass das nach Strich einem Jahr kein Problem ist, halte ich für fragwürdig.

Wenn du "nach Strich einem Jahr" feststellen kannst, dann hast du deinen Nachweis der Haltedauer.  Roll Eyes
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June 05, 2018, 01:23:39 PM
 #26

Könnte nur blöd laufen wenn der Prüfer im FA auf einen Kaufnachweiss besteht und die Blockchain nicht aktzeptiert als Nachweiss.
Den Fall gabs im Bitcoin Steuerthread. BTC privat Face2Face gekauft, Ende vom Lied war das der BTC voll versteuert werden musste.
blacky90
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June 05, 2018, 01:54:11 PM
 #27

warum sollte man die blockchain nicht als nachweis akzeptieren ? lol?
sellten so ein Blödsinn gehört!

Acura3600
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June 05, 2018, 01:55:44 PM
 #28

warum sollte man die blockchain nicht als nachweis akzeptieren ? lol?
sellten so ein Blödsinn gehört!

Weil der FA Beamte es eben nicht aktzeptierte.
Man könnte ja den BTC auch aus dubiosen Dienstleistungen etc. erstanden haben - glaube so in etwa war die Begründung des Prüfers.
Daher wollte er explizit den Kaufnachweiss haben.
bct_ail
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June 05, 2018, 02:32:50 PM
 #29

warum sollte man die blockchain nicht als nachweis akzeptieren ? lol?
sellten so ein Blödsinn gehört!

Weil der FA Beamte es eben nicht aktzeptierte.
Man könnte ja den BTC auch aus dubiosen Dienstleistungen etc. erstanden haben - glaube so in etwa war die Begründung des Prüfers.
Daher wollte er explizit den Kaufnachweiss haben.

Das wäre doch mal etwas um die Judikative zu bemühen.
Wenn mir sowas widerfahren würde, würde ich das hier posten, um Spenden bitten und mit Anwalt & Co. durchboxen.
Schrippe
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December 29, 2018, 01:07:26 PM
 #30

warum sollte man die blockchain nicht als nachweis akzeptieren ?

Dass du heute alleiniger Kenntnishaber der privaten Schlüssel bist mit denen sich die Bitcoins ausgeben lassen, bedeutet nicht zwangsläufig dass du auch bereits vor 1 Jahr der exklusive Kenntnisshaber warst.
Daher erfolgt aus einem Blockchaineintrag kein Nachweis.

Sonst wäre z.B. auch folgendes denkbar:
A besitzt Bitcoin sein 1 Jahr. A verkauft Bitcoin an B, er sendet seine Bitcoin an B und damit B die Steuerfrei verkaufen kann gibt er ihm noch seine (nun leeren) paperwallets obendrauf.
So besitzt B die Schlüssel für alle Adressen auf denen die Bitcoins seit mehr als 1 Jahr waren.

Quote
Man könnte ja den BTC auch aus dubiosen Dienstleistungen etc. erstanden haben
Die Begründung find ich unlogisch, weil wenn das Geld aus illegalen Tätigkeiten stammt ändert sich das ja nicht dadurch dass man mehr Steuern zahlt. Geldwäsche und Steuerhinterziehung sind ja 2 verschiedene Sachen.

lassdas
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December 29, 2018, 01:56:27 PM
 #31

..
Daher erfolgt aus einem Blockchaineintrag kein Nachweis..
Kein Nachweis, aber nachweisen muss man ja auch nix.
Sieh es eher als Beleg, der Deine Aussagen bestätigt.


Sonst wäre z.B. auch folgendes denkbar:
A besitzt Bitcoin sein 1 Jahr. A verkauft Bitcoin an B, er sendet seine Bitcoin an B und damit B die Steuerfrei verkaufen kann gibt er ihm noch seine (nun leeren) paperwallets obendrauf.
So besitzt B die Schlüssel für alle Adressen auf denen die Bitcoins seit mehr als 1 Jahr waren.
Ein solches Szenario ist durchaus denkbar,  
gefakete Belege und Lügen werden dem FA sicher öfter aufgetischt,
ist und bleibt halt Steuerhinterziehung, selbst wenn man nicht erwischt wird.

21M
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March 29, 2019, 07:18:40 PM
 #32

Man kann z.b. sein Profil samt Btc Adresse(n) in der Namecoin Blockchain registrieren und hat somit einen unwiderlegbaren Zeitstempel.
https://namecha.in/tx/bad34775b63b265ee1ca68a01202016f6c7595cb0e2f957e24bd452b1c122772

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MishaMuc
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March 31, 2019, 04:56:50 PM
 #33

Finanzamt München hat als Nachweis die Blockchain akzeptiert.
Habe explorer Link zur Verfügung gestellt pro ausgecashtem Coin - aber erst nach Aufforderung durch das Finanzamt. Ging um 2016, der MA dort wusste schon was er tut..
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