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Author Topic: Gewerbliches Mining / Steuerinfo zur möglichen Haltefrist  (Read 625 times)
qwk
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February 12, 2018, 12:55:50 AM
 #21

Zweitens ist Mining in (imho) den meisten Fällen gerade nicht als gewerblich einzustufen. Wenn dein Mining klar darauf abzielt, lediglich für dich selbst ein Gerät zu betreiben, um damit deine Bitcoins zu vermehren, ist eines der wichtigsten Kriterien gewerblichen Handelns, nämlich das Anbieten der Leistung nach Außen, nicht erfüllt.
Sobald du Mining in einem Pool betreibst ist die Taetigkeit naemlich nach aussen gerichtet. Und deine Bezahlung fuer das zuer Verfuegung stellen deiner Rechenleistung sind die Auszahlungen der Coins.
Das kann man so sehen, muss man aber nicht.
Ich würde den Pool eher als Dienstleister betrachten, der deine Leistung mit der Leistung Dritter bündelt, vergleichbar z.B. mit dem Betreiber einer Tippgemeinschaft beim Lotto.
Eine "Bezahlung" für deine Rechenleistung erhältst du nämlich vom Pool-Betreiber in aller Regel nicht, sondern lediglich eine anteilige Ausschüttung an eventuell erhaltenen Block-Rewards. Bei kleineren Pools macht sich das auch deutlich in Form des sog. "Pool-Luck" bemerkbar.
Da es aber an einer Vergütung deiner Tätigkeit fehlt, kann hiermit ebenfalls keine Gewerblichkeit begründet werden.

das Mining ist ja nur mein Hobby, was ich betreibe weil ich Cryptowaehrungen so cool finde und das Netzwerk absichern moechte und nicht weil man so viel Geld verdienen kann. Bin halt ein netter Kerl, dass man damit immense Gewinne macht ist halt so hinzunehmen, das nehme ich auf mich.
Bitte denk immer daran, die Gewinnerzielungsabsicht alleine begründet niemals ein Gewerbe.
Ansonsten würde jeder Lotto-Spieler gewerblich handeln.
Auch die Höhe deiner Einnahmen alleine begründet keine Gewerblichkeit, sonst würde jeder Oldtimer- oder Kunst-Sammler, und auch größere Immobilien-Besitzer gewerblich handeln. Das tun sie aber eben in aller Regel nicht.

Es ist schlicht und ergreifend egal, ob du bei einem Deal Millionen oder sogar Milliarden verdienst.
Das alleine begründet keine Gewerblichkeit.

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CryptoMarv
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February 12, 2018, 10:50:41 AM
 #22

Ich bin der Meinung das Du es Dir zu einfach machst wenn Du sagst es ist in der Regel kein Gewerbe. Vieles ist sicherlich auch Auslegungssache des FA, aber nehmen wir doch mal §15 EStG:

"Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."

Warum also soll das Finanzamt Dir kein Gewerbe unterstellen können wenn alle Punkte erfüllt sind:
1. Du machst es dauerhaft
2. Du machst es um Gewinn zu erzielen
3. Durch die Nutzung von Pools und dem Verkauf der Coins über Exchanges trifft auch der Punkt "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" zu

Ein entscheidener Punkt dürfte doch sein das Du es dauerhaft machst. Somit nicht zu vergleichen wenn Du vielleicht irgendwann mal 2 Gemälde und 2 Oldtimer gekauft hast und die irgendwann mal mit Gewinn verkaufst. Wenn Du sowas ständig machst (Gemälde kaufen/verkaufen oder Oldtimer kaufen/verkaufen) wird Dir auch hier das FA ein Gewerbe unterstellen KÖNNEN. Dies ist zumindest meine persönliche Einschätzung.
mattyforcrypto
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February 12, 2018, 06:46:05 PM
 #23

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Das kann man so sehen, muss man aber nicht.
Ich würde den Pool eher als Dienstleister betrachten, der deine Leistung mit der Leistung Dritter bündelt, vergleichbar z.B. mit dem Betreiber einer Tippgemeinschaft beim Lotto.
Eine "Bezahlung" für deine Rechenleistung erhältst du nämlich vom Pool-Betreiber in aller Regel nicht, sondern lediglich eine anteilige Ausschüttung an eventuell erhaltenen Block-Rewards. Bei kleineren Pools macht sich das auch deutlich in Form des sog. "Pool-Luck" bemerkbar.
Da es aber an einer Vergütung deiner Tätigkeit fehlt, kann hiermit ebenfalls keine Gewerblichkeit begründet werden.

Nun ja, darfst du gerne so sehen, aber da kommt wieder das von einem Vorredner erwaehnte Problem zur Geltung, die Frequenz. Laut deinen Ausfuehrungen kann quasi jeder Autohaendler somit als Liebhaber gelten. Ein Sammler kauft nicht mehrere Autos pro Tag und verkauft diese auch nicht sofort oder in sehr kurzen Abstaenden wieder. Ebenso der Verkaeufer auf Ebay, wenn man dort ab und zu etwas verkauft, dann ist das kein Problem. Wenn man dort aber regelmaessig Artikel anbietet, dann wird das FA dieser Person sehr schnell die Gewerblichkeit unterstellen, denn Gewinnabziehlungsabsicht und Dauerhaftigkeit haben wir gegeben, die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr sowieso. Das war damals aus dem 1. Semester in der Klausur fuer Rechnungslegung nach HGB eine Frage, hatten wir auch mal so in der Vorlesung behandelt.

Falls du selber Miner bist kann ich dir nur empfehlen das ganze nicht so auf die leichte Schulter zu nehmen. Der Staat versteht keinen Spass wenn es um sein Geld geht. Ich habe im Familienkreis 2 Leute, welche dort taetig sind. Einmal bei der Steuerfahndung und einmal bei der Betriebspruefung, sehr nette Menschen aber unglaublich gewissenhaft und streng. Hatte mich zu Weihnachten mit denen etwas unterhalten, einer hatte noch keine Probleme (der Betriebspruefer) was Cryptowaehrungen angeht, wohl weil er fuer eine laendliche Region zustaendig ist.
Der von der Steuerfahndung dagegen schon, die unterstellen dir auch schnell LIFO statt FIFO usw, wie es ihnen passt und sie am meisten Steuer berechnen koennen, oder eben auch den hoehren Kurs (bei der Frage ob Eroeffnungs-, Schluss- oder Durchschnittskurs des Tages).

Es liegt an dir dies zu beweisen wenn dir etwas unterstellt wird, nur zu sagen, dass man das ja als Hobby macht entlockt denen eventuell ein Schmunzeln, aber das wars dann auch schon.

Du wirst dich sicherlich schon per eigener Recherche informiert haben, daher kennst du sicher auch die meisten Links, welche ich dir hier praesentieren wuerde. Darunter sind eben auch einige Quellen von den im angehefteten Thread genannten Steuerberatern, die bekannten Gesichter aus dem Thread tauchen per Googlesuche sehr weit oben auf.

Wir koennen uns gerne darauf einigen, dass wir uns nicht einig darin werden.
Ich weiss immernoch nicht wie viel Erfahrung du darin hast und ob du schon Kontakt mit dem FA hattest, aber das werden wir wohl sehen, wenn es soweit ist.
thr33dog (OP)
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February 12, 2018, 07:47:24 PM
 #24

Wie in der Überschrift bereits steht, zielt dieser thread zieht speziell auf ein angemeldetes Mining-Gewerbe ab. CryptoMarv hat Gründe für ein Gewerbe nochmals ausführlich aufgestellt.

Größe des Mining-Umfangs sind hierfür egal, es geht vielmehr um eine zusätzliche Steuervermeidung bei Wertanstieg der Coins.
Wann fallen Steuern an:
1. zum Zeitpunkt des Eingangs der geminten Coins auf der Wallet, das sind Einnahmen
2. bei Kursanstieg ist auch die Differenz zu besteuern, da hier ein zusätzlicher Wert entsteht

Durch eine Privatentnahme auf eine als privat deklarierte Wallet, werden die geminten Coins aus dem Betriebsvermögen entnommen. Da sie dann privat sind, können Sie nach mindestens einem Jahr Haltefrist steuerfrei veräußert werden.

Erfahrungen von gewerblich angemeldeten Minern hierzu sind gerne willkommen: Erfasst ihr jeden Tag den Eingang sowie den €-Gegenwert – oder fasst ihr mehrere Tage zusammen? Welche Tools nützt ihr um hieraus keinen gigantischen Aufwand zu machen?
Wie handhabt ihr die Privatentnahme – ebenfalls jeden Tag oder auch hier einen längeren Zeitraum zusammenfassen?


Shelltux
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February 19, 2018, 03:38:07 PM
 #25

Hi,

ich betreibe das Mining auch als Kleingewerbe und kann nur die Dinge wiedergeben die ich mit meinem Steuerberater besprochen habe, deswegen besteht kein Anspruch auf rechtliche Korrekheit ... aber genug des Disclaimers :-)

Ich handhabe das so: In dem Moment wo ein Coin gemined wird, er in meinen Besitz übergeht, passiert ein besteuerbarer Vorgang, sprich auf diesen Coin muss ich, da er eine "Einkunft aus einem Gewerbebetrieb" ist, Einkommenssteuer zahlen (diese ist natürlich vom entsprechenden Lohn abhängig, wie gesagt ... Nebengewerbe). Da ich nicht vorhabe auf einen Jahresumsatz > 17.500 EUR zu kommen is dies die einzige Steuer die berechnet wird.
Bedeutet: Keine Umsatzsteuer, keine Gewerbesteuer, keine Körperschaftssteuer und was es da nicht noch alles für Steuern gibt, je nach Unternehmensform.

Sodenn ich diesen Coin aber habe wird dieser direkt in FIAT umgetauscht, so umgehe ich den Fall dass wenn du einen Coin zum Zeitpunkt X mit Wert Y geminded hast und du diesen zu Zeitpunkt M zum Wert Y+N verkaufst (der Wert also gestiegen ist) dann auch noch den Wertanstieg versteuern musst. Sollte man dir unterstellen dass diese "Spekulation" gewerblich betrieben wird hast du, meiner Meinung nach, sowieso verloren denn dann brauchst du ,so meine ich, spezielle Freigaben der BaFin (Achtung: Gefährliches Halbwissen).

Was du aber machen kannst ist, den Coin dem Gewerbe-Topf praktisch zu entnehmen und dir auf ein privates Wallet zu überweisen. Dann hast du, wenn du ihn verkaufst und nicht 1 Jahr dazwischen liegt, ein privates Veräußerungsgeschäft und wie das versteuert wird ist zu genüge nachzulesen.
Man muss aber drauf achten, nicht alles zu entnehmen, schließlich wird am Ende des Jahres versteuert, wenn nicht gar jedes Quartal das Finanzamt die Vorsteuer haben möchte.

Offene Punkte sind nun aber zum Beispiel noch:

- Wenn ich das Mining in einem Pool betreibe, welches Steuerrecht wird angewendet?
- Mined man im Pool, wenn wird ein Steuerbarer Vorgang ausgelöst. Zum Zeitpunkt wo der Pool einen BLock findet oder zum Zeitpunkt wo man das Guthaben auf sein Wallet überweist?
Ragman67
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February 20, 2018, 03:53:28 PM
 #26

Hallo zusammen,

mich macht dieses Steuerthema ganz kirre im Kopf.
Bin erst seit Mitte Januar am Start und versuche händeringend einen Steuerberater zu finden,
der sich damit auskennt.

Ich wohne in 53424 Remagen ( zwischen Bonn und Koblenz am Rhein gelegen ).
Habe hier und an vielen anderen Stellen im Internet schon einiges gelesen,
aber so wirklich Hib- und Stichfest ist da aus meiner Sicht nichts.

Wenn Ihr hier auch alle im "Mining Business" tätig seid,
zu welchem Steuerberater geht Ihr?
Kann mir vielleicht jemand einen in meiner Region empfehlen?
( Und ja ich weiß das es hier einen Thread gibt wo Steuerberater aufgelistet sind,
habe auch den für mich nächsten in Bonn angeschrieben, der hat sich aber bis dato nicht gemeldet,
vermutlich wird er mit Anfragen überschüttet ... )

Vielen Dank im Voraus,

VG
Ragman67
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February 20, 2018, 04:04:14 PM
 #27

mich macht dieses Steuerthema ganz kirre im Kopf.
Bin erst seit Mitte Januar am Start und versuche händeringend einen Steuerberater zu finden
Wenn du erst seit einem Monat "am Start" bist, brauchst du den Steuerberater ohnehin erst im Frühjahr 2019.
Aber, wenn du z.B. vorhast, tatsächlich in größerem Umfang Mining zu betreiben oder in exotische Coins zu investieren, etc., ist es sicherlich in jedem Fall ratsam, sich über die entsprechenden Steuerfragen und -fallen vorab zu informieren.

Pro-Tipp: nicht nur (aber auch) aus steuerlichen Gründen ist Mining in Deutschland so ziemlich die ungeschickteste Art, in Krypto zu "investieren".

Wenn du also nicht schon deine große Mining-Farm im Keller stehen hast, solltest du dir überlegen, ob du es nicht besser erst einmal sein lässt, bis du eine (auch in steuerlicher Hinsicht) qualifizierte Entscheidung treffen kannst.

So lange du noch "kirre im Kopf" bist, rate ich dir von Mining, ICOs & exotischen Coins dringend ab.
Im Zweifelsfall kannst du auch erstmal Bitcoins kaufen und erstmal in deiner Wallet halten, so verpasst du den Zug nicht und bist erstmal auf der sicheren Seite.

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bitte1bitcoin
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February 23, 2018, 11:54:51 AM
Last edit: February 23, 2018, 12:11:50 PM by bitte1bitcoin
 #28

​betreibt hier jemand ein angemeldetes Mining-Gewerbe in Deutschland?
Mich interessiert dabei der steuerliche Aspekt. Gibt es Erfahrungswerte wie die geminten Coins zu versteuern sind? Das FA kann hierüber noch keine Anagben machen.

Meine bisherige Info: für einen Coin muss der tatsächliche Eurowert am Tag der Auszahlung aufs Wallet herangezogen werden. Steuer fällt jeweils auf den Euro-Tageskurs an.

Wie verhält es sich wenn die Coins an Wert steigen (was tendenziell anzunehmen ist) ? Ist hierfür der Kursgewinn zusätzlich als Einnahme zu versteuern?
Bei gewerblichem Mining gilt die aus dem privaten Bereich bekannte Haltepflicht von 1 Jahr nicht. Ist es daher möglich alle geminten Coins unverzüglich ins Privatvernögen auszuzahlen …dann wiederum gilt die steuerfreue Möglichkeit Coins nach einem Jahr zu veräußern.

Ziel ist es ein Gewerbe anzumelden und steuerlich auf einer sicheren Seite beim Mining zu sein.
Danke für eine Info.

Wir betreiben Mining nebenbei über ein Gewerbe, das einem anderen Hauptzweck dient und müssen das jetzt auch steuerlich für 2016 bewerten. Richtlinien vom Finanzamt haben wir keine, aber auch noch nicht nachgefragt. Via Lexware-Suche habe ich die Info, daß das Wallet wie ein Fremdwährungskonto geführt werden muß. Das führen wir in einer Excel-Tabelle zur Buchhaltung. Soweit ich das verstanden habe, wird das Bitcoin-Mining-Konto (bzw. die verschiedenen Kryptowährungen) zum Ende des Geschäftsjahres bewertet. Fremdwährungskonten müssen immer im Gegenwert € bewertet werden. Da die Steuer jeweils für das Geschäftsjahr erhoben wird, wird auch der G-Walletwert zum Ende desselben herangezogen. Die Wallet G sei die geschäftliche Wallet, P-Wallet die private. Die Steuer fällt meiner Meinung nach nicht auf den Euro-Tageskurs der Übertragung an, sondern auf den €-Gegenwert der G-Wallet am 31.12. an.
Das Bitcoin-Konto (G-Wallet und jeweilige Gegenwerte) wird initial mit der ersten Übertragung der Bitcoins aus dem Pool auf das G-Wallet gefüllt (inkl €-Gegenwert im Moment der Übertragung, sinnvollerweise stets dieselbe Börse, wir nehmen Durchschnitt 24 Stunden bitcoin.de). Z.B. Käufe in Bitcoin (Strom im Rechenzentrum oder Minerkauf) werden auf gleiche Weise zum vereinbarten Zahlzeitpunkt berechnet, da das der Gegenwert der Bitcoins ist. Ebenso die Privatentnahme = Übertragung von Bitcoins in P-Wallet.
So jedenfalls werden wir es in der Buchhaltung machen. Aber das ist ja alles Work-in-progress - learning by doing, zumal wir uns den Steuerberater sparen wollen.



Offene Punkte sind nun aber zum Beispiel noch:

- Wenn ich das Mining in einem Pool betreibe, welches Steuerrecht wird angewendet?
- Mined man im Pool, wenn wird ein Steuerbarer Vorgang ausgelöst. Zum Zeitpunkt wo der Pool einen BLock findet oder zum Zeitpunkt wo man das Guthaben auf sein Wallet überweist?
Frage, ob Poolmining ist meiner Meinung nach für Steuer irrelevant, man bekommt seinen Anteil gutgeschrieben und der wird als Einnahme für die gewerbliche Besteuerung behandelt (nach Übertragung in Wallet->).
Der zu versteuernde Vorgang wird erst durch die Überweisung ausgelöst. Der Pool könnte sich auch auflösen und weg wären die Coins, was mir leider schon passiert ist. Auch der Diebstahl der Wallet wäre ein Verlust und würde sich steuermindernd auswirken.
Shelltux
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February 23, 2018, 05:59:55 PM
 #29

Der zu versteuernde Vorgang wird erst durch die Überweisung ausgelöst. Der Pool könnte sich auch auflösen und weg wären die Coins, was mir leider schon passiert ist. Auch der Diebstahl der Wallet wäre ein Verlust und würde sich steuermindernd auswirken.

Das sehe ich nicht so. Das ganze Thema muss unter anderem als Gewerbe betrieben werden weil etwas erschaffen wird, ein Coin. Somit ist die Entstehung des Coins, oder auch nur der Anteil eines solchen, eben der "steuerbare" Vorgang. Nehmen wir mal an du minest im Pool und lässt die Coins da liegen bis du einen Coin hast und nehmen wir weiter an, das dauert 1 Monat. Dann kannst du den Verlust den du machst, wenn der Pool nach 3 Wochen mit der Kohle abhaut, auch geltend machen, schließlich hast du ja auch Rechenkapazität dafür aufgewendet.
Ob der Coin in "deinem" Wallet beim Pool oder in "deinem" Wallet zuhause auf deinem Rechner liegt ist meiner Meinung nach egal.

PS: Ich erhebe natürlich nach wie vor keinen Anspruch auf die Richtigkeit meiner Meinung Wink
PPS: Interessant könnte aber die Frage sein wie es zu beweisen ist dass die Coins die im Pool gelagert wurden auch tatsächlich mal da waren ... mmhh
Estex
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February 23, 2018, 06:36:45 PM
 #30

Als Mitglied eines Pools stellt man lediglich Rechenleistung zur Verfügung und aus rein technischer Sicht, wird auch kein Coin "erschaffen". Man wird lediglich für seine Rechenleistung entlohnt.
bitte1bitcoin
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February 25, 2018, 10:06:44 PM
Last edit: February 26, 2018, 02:12:46 PM by bitte1bitcoin
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 #31

Der zu versteuernde Vorgang wird erst durch die Überweisung ausgelöst. Der Pool könnte sich auch auflösen und weg wären die Coins, was mir leider schon passiert ist. Auch der Diebstahl der Wallet wäre ein Verlust und würde sich steuermindernd auswirken.

Das sehe ich nicht so. Das ganze Thema muss unter anderem als Gewerbe betrieben werden weil etwas erschaffen wird, ein Coin. Somit ist die Entstehung des Coins, oder auch nur der Anteil eines solchen, eben der "steuerbare" Vorgang. Nehmen wir mal an du minest im Pool und lässt die Coins da liegen bis du einen Coin hast und nehmen wir weiter an, das dauert 1 Monat. Dann kannst du den Verlust den du machst, wenn der Pool nach 3 Wochen mit der Kohle abhaut, auch geltend machen, schließlich hast du ja auch Rechenkapazität dafür aufgewendet.
Ob der Coin in "deinem" Wallet beim Pool oder in "deinem" Wallet zuhause auf deinem Rechner liegt ist meiner Meinung nach egal.
Dein Einwurf ist bedenkenswert.
Der Coin wird immer im Pool erzeugt (solo nicht betrachtet). Aber Du hast keinen Zugriff darauf, solange Du nicht den Mindestwert für Übertragung erreicht hast (und ausführst). Für den Verlust stimme ich Dir bei Deinem Beispiel zu, aber wann ist es zu versteuern, war auch die Frage. Wann hast Du einen Gewinn? Beim Mining ist steuerlich betrachtet jeder positive Wert in der Wallet G ein Gewinn, im Pool ein potentieller, weil nicht anders möglich, für Verlust demnach auch relevant. Das sind Feinheiten zwischen Pool und Wallet. Vielleicht kann man es auch auf Pool-Ebene verlagern. Mit der Überweisung in die Wallet, die in die Blockchain geht und Transaktiongebühren kostet, geht es erst effektiv in den Gewerbebesitz über und ist verfügbar für neue Überweisungen. Das ist meiner Meinung nach erst die Ausschüttung des "Gewinns".

Im übrigen glaube ich nicht, daß das Finanzamt die Entnahme von Wallet-G auf Wallet-P (+1 Jahr) akzeptieren wird und die Abschreibung für ein Gewerbe, das nur für den Mining-Zweck angemeldet wurde (oder zusätzlich geführt wird), anerkennt. Mithin also das Gewerbe die Miningkosten als Abschreibung verarbeitet und die Gewinne privat steuerfrei verbucht werden. Also entweder Abschreibung + Gewinne gewerblich oder alles gleich privat durchführen.

siehe dazu Diskussion https://www.rechnungswesen-portal.de/Forum/messages/buchungssaetze::36/kryptowaehrungen-verbuchen::11596/message42864/#message42864
Shelltux
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February 26, 2018, 08:16:53 PM
 #32

Im übrigen glaube ich nicht, daß das Finanzamt die Entnahme von Wallet-G auf Wallet-P (+1 Jahr) akzeptieren wird und die Abschreibung für ein Gewerbe, das nur für den Mining-Zweck angemeldet wurde (oder zusätzlich geführt wird), anerkennt. Mithin also das Gewerbe die Miningkosten als Abschreibung verarbeitet und die Gewinne privat steuerfrei verbucht werden. Also entweder Abschreibung + Gewinne gewerblich oder alles gleich privat durchführen.

Da geb ich dir natürlich recht, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Wenn der Coin (Anteil) in deinen Besitz übergeht ist der "Gewinn" steuerrechtlich zu betrachten und somit grundsätzlich zu versteuern. Konkret: Du musst ihn also auch in der EÜR angeben. Entnimmst du diesen Coin aber dem Wallet-G, transferierst ihn auf dein Wallet-P und lässt ihn dort ein Jahr liegen, denke ich, muss ein eventueller Kursgewinn nicht noch einmal versteuert werden.
bitte1bitcoin
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February 27, 2018, 08:01:08 AM
 #33


Da geb ich dir natürlich recht, da habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Wenn der Coin (Anteil) in deinen Besitz übergeht ist der "Gewinn" steuerrechtlich zu betrachten und somit grundsätzlich zu versteuern. Konkret: Du musst ihn also auch in der EÜR angeben. Entnimmst du diesen Coin aber dem Wallet-G, transferierst ihn auf dein Wallet-P und lässt ihn dort ein Jahr liegen, denke ich, muss ein eventueller Kursgewinn nicht noch einmal versteuert werden.

Ich vergaß beim letzten Absatz den Bezug zu thr33dog einzufügen.

Größe des Mining-Umfangs sind hierfür egal, es geht vielmehr um eine zusätzliche Steuervermeidung bei Wertanstieg der Coins.
...
Durch eine Privatentnahme auf eine als privat deklarierte Wallet, werden die geminten Coins aus dem Betriebsvermögen entnommen. Da sie dann privat sind, können Sie nach mindestens einem Jahr Haltefrist steuerfrei veräußert werden.

Dieses Modell wird auch unter dem oben beigefügten Link diskutiert. Klingt natürlich schön: Anschaffungskosten als Abschreibung und Betriebskosten verrechnen mit Anteilen der G-Wallet und den Rest privat steuerfrei auf die P-Wallet und irgendwann verkaufen. Genau das wird das Finanzamt nachgewiesen haben wollen und bewerten, mattyforcrypto hat dazu weiter oben auch was geschrieben, inwieweit mit dem Finanzamt nicht zu spaßen ist.

Zumindest müßten wohl die Coins aus dem G-Wallet direkt in Euro getauscht werden, aber auch das wäre ja auch nur ein kleiner Umweg mit Transaktionskosten, wenn danach gleich wieder privat gekauft würde. Ich vermute, das Finanzamt will bei gewerblichem Mining einen nennenswerten Anteil im G-Wallet liegen sehen, um die Kosten anzuerkennen und dann muß eben auch versteuert werden. Privatentnahme wird auch möglich sein müssen (wird ja in Euro auch geregelt via Überentnahme), aber der Anteil wird die Frage sein und vor allem der Zeitpunkt, bestimmt nicht gleich nach der Auszahlung aus dem Pool. Vielleicht kommt irgendwann eine Richtlinie, wieviel Prozent wielange gehalten werden müssen.
thr33dog (OP)
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March 02, 2018, 03:00:02 PM
 #34

Dazu auch eine aktuelle Meldung des Bundesfinanzministerium, auch hier wird das Mining aufgefriffen:

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2018-02-27-umsatzsteuerliche-behandlung-von-bitcoin-und-anderen-sog-virtuellen-waehrungen.pdf
Shelltux
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March 03, 2018, 12:28:51 AM
 #35


Interessant finde ich hier den Absatz über das "Minen". Dort steht

Quote
Bei den Leistungen der Miner handelt es sich um nicht steuerbare Vorgänge

Weiterhin wird beim Umtausch von Bitcoin zu konventioneller Wärung, und vice versa, auf
Quote
Art. 135 Abs. 1 Buchst. e MwStSysRL
verwiesen was für mich bedeutet das keine Steuer gezahlt werden muss.

Mein Verständnis ist hier nun gerade dass ich weder für den Tausch in oder von Bitcoin, noch das Mining, Steuern zahlen muss. Wo ist mein Denkfehler?

twbt
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March 03, 2018, 12:36:21 AM
 #36

Mein Verständnis ist hier nun gerade dass ich weder für den Tausch in oder von Bitcoin, noch das Mining, Steuern zahlen muss. Wo ist mein Denkfehler?
Darin, dass es in diesem BMF-Schreiben um Umsatzsteuern geht, nicht um andere Steuerarten, z.B. um Einkommenssteuern.

bitte1bitcoin
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March 03, 2018, 12:32:24 PM
Last edit: March 04, 2018, 02:36:38 PM by bitte1bitcoin
 #37

Danke für den Link! Smiley
Jetzt fehlt noch eine solche Klarstellung für die gewerbliche Behandlung der geschürften Coins bezüglich der Einkommensteuer.

Ja, es geht im Schreiben nur um Umsatzsteuer, "nicht steuerbare Vorgänge" bezieht sich nur darauf (und nur auf Tausch und Mining). Das hatte in den letzten Wochen für Aufregung bei Daytradern gesorgt. https://www.btc-echo.de/bundesfinanzministerium-umsatzsteuerfreiheit-bei-kryptowaehrungen
Ein Warenkauf, der in Deutschland mit Bitcoin bezahlt wird, unterliegt weiterhin der Umsatzsteuer und ist vorsteuerabzugsfähig.
Hier wird das Schreiben auch erläutert: https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10334217-umsatzsteuerliche-behandlung-bundesfinanzministerium-virtuellen-waehrungen

Schön auch die Klarheit, daß gewerbliches Schürfen von der Umsatzsteuer befreit ist. Wäre ja auch kompliziert geworden, das z.B. für einen Drittland-Pool deutschen Pool zu machen.


@Shelltux
Ich habe das die Tage gebucht und mich gegen Poolbetrachtung entschieden. Der Verlust der eigenen Poolcoins (vor Übertragung in Wallet) ist meiner Meinung nach steuerlich nur relevant, wenn er auch vorher als Gewinn gebucht wird, ansonsten besteht der Verlust nur aus den Betriebskosten, die ja gewerblich so oder so geltend gemacht werden. Ich nehme Steuerkonto SKR03 2650 "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge", Jahresgewinn jeweils Jahresendbestand - Anfangsbestand. Ich überlege noch, aber vermutlich muß ich einen Kauf mit im Laufe des Jahres übertragenen Coins auch auf 2650 buchen.
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