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Author Topic: Steuern und die praktische Umsetzung  (Read 3426 times)
Acura3600
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November 27, 2017, 08:23:17 AM
 #21

Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

https://www.btc-echo.de/russland-kuendigt-veroeffentlichung-von-cryptoruble-an/

Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

https://www.bitcoinnews.ch/7066/bitcoin-weissrussland-praesident-will-bitcoin-legalisieren/

Wenn andere Länder wie China & Indien auch aufspringen , so verkaufe ich gerne zum günstigsten Prozentsatz je nach Land als das ich hier 40% und mehr abdrücken muss ^^
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stfN2128
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November 27, 2017, 08:44:49 AM
 #22

Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

https://www.btc-echo.de/russland-kuendigt-veroeffentlichung-von-cryptoruble-an/

Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

https://www.bitcoinnews.ch/7066/bitcoin-weissrussland-praesident-will-bitcoin-legalisieren/

Wenn andere Länder wie China & Indien auch aufspringen , so verkaufe ich gerne zum günstigsten Prozentsatz je nach Land als das ich hier 40% und mehr abdrücken muss ^^

?? Die Steuer müsstest du trotzdem abdrücken, egal wo oder an wen du das verkaufst.
Acura3600
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November 27, 2017, 08:50:18 AM
 #23

Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

https://www.btc-echo.de/russland-kuendigt-veroeffentlichung-von-cryptoruble-an/

Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

https://www.bitcoinnews.ch/7066/bitcoin-weissrussland-praesident-will-bitcoin-legalisieren/

Wenn andere Länder wie China & Indien auch aufspringen , so verkaufe ich gerne zum günstigsten Prozentsatz je nach Land als das ich hier 40% und mehr abdrücken muss ^^

?? Die Steuer müsstest du trotzdem abdrücken, egal wo oder an wen du das verkaufst.

Korrekt, in dem Fall in Russland mit 13% da man nicht doppelt besteuert wird in 2 Ländern  (Doppelbesteuerungsabkommen)
stfN2128
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November 27, 2017, 09:03:21 AM
 #24

Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

https://www.btc-echo.de/russland-kuendigt-veroeffentlichung-von-cryptoruble-an/

Nach der geplanten Veröffentlichung soll es möglich werden, die KryptoRubel jederzeit gegen reguläre Rubel umzutauschen. Im Falle, dass die Besitzer nicht erklären können, woher ihre KryptoRubel stammen, werde eine 13-prozentige Steuer erhoben. Derselbe Prozentsatz wird auf die Differenz zwischen dem Verkaufs- und Einkaufspreis der jeweiligen Token erhoben.

Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

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?? Die Steuer müsstest du trotzdem abdrücken, egal wo oder an wen du das verkaufst.

Korrekt, in dem Fall in Russland mit 13% da man nicht doppelt besteuert wird in 2 Ländern  (Doppelbesteuerungsabkommen)

Guten Morgen, erstmal Kaffee... ich hab das vorher zitierte nicht gelesen. War grad nur bei Bitcoin in Russland verkaufen.

Vergiss meinen Kommentar...Cheesy
c_lab
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November 30, 2017, 02:06:40 AM
 #25

Interessant finde ich die Russen mit ihrer Idee und dem Kryptorubel... Jetzt mag man sich vielleicht denken was das mit der Steuern zu tun hat...

Jetzt kommts...

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Meines Erachtens nach würde das bedeuten... Bitcoin einzahlen an die Staatliche Börse von Russland, davon Cryptorubel kaufen , Cryptorubel verkaufen in Staatlichen Rubel , Auszahlung auf Bankkonto FIAT - 13% Steuer.
Russland hat zudem ein Abkommen mit Deutschland das man nicht doppelt besteuert wird.



Eine regelrechte Einladung für Geldwäsche. Egal, solange die Mafia hinter Putin steht.  Tongue

https://www.bitcoinnews.ch/7066/bitcoin-weissrussland-praesident-will-bitcoin-legalisieren/

Wenn andere Länder wie China & Indien auch aufspringen , so verkaufe ich gerne zum günstigsten Prozentsatz je nach Land als das ich hier 40% und mehr abdrücken muss ^^

Die Panama-Papers Mentalität lässt hier des Öfteren grüßen, Bitteschön. Aber dann nicht rumheulen, wenn deine Kinder in einer verschimmelten unsanierten Schule unterrichtet werden müssen. Oder der Lambo durch ein ungeflicktes Schlagloch ruiniert wird.
Acura3600
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November 30, 2017, 04:39:22 AM
 #26

Wusste gar nicht das es in Deutschland nich verschimmelte & unsanierte Schulen gubt - dafür werden doch unsere Steuergelder mitunter genutzt zur Aufrechterhaltung Cheesy
zackbum
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November 30, 2017, 10:26:04 AM
 #27

Könnte mir bitte jemand der sich auskennt folgende Fragen beanworten?

1. Ich habe angenommen 5 BTC. Seit mehreren Jahren. Dann habe ich vor kurzem auf die Selbe Adresse nochmal 2 BTC hinzugefügt. Wenn ich mir das jetzt in FIAT auszahlen lasse, muss ich nur die 2 BTC versteuern und nicht die Kompletten 7 oder? die 5 BTC Kann ich als Fiat auszahlen lassen und Steuerfrei behalten?
2. Lässt das Transferieren von BTC (z.b. von Bitstamp auf eine Paperwallet) die 1-Jährige Haltezeit erneut beginnen?
3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

Danke im Vorraus!
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November 30, 2017, 10:48:43 AM
 #28

Könnte mir bitte jemand der sich auskennt folgende Fragen beanworten?

1. Ich habe angenommen 5 BTC. Seit mehreren Jahren. Dann habe ich vor kurzem auf die Selbe Adresse nochmal 2 BTC hinzugefügt. Wenn ich mir das jetzt in FIAT auszahlen lasse, muss ich nur die 2 BTC versteuern und nicht die Kompletten 7 oder? die 5 BTC Kann ich als Fiat auszahlen lassen und Steuerfrei behalten?
2. Lässt das Transferieren von BTC (z.b. von Bitstamp auf eine Paperwallet) die 1-Jährige Haltezeit erneut beginnen?
3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

Danke im Vorraus!

zu 1.) FIFO Prinzip wie auf Seite 1 steht, 5 sind steuerfrei und die 2 müsstest du versteuern.
zu 2.) Nein, transferieren lässt die Haltezeit nicht neu beginnen.
zu 3.) Am besten Auszug aus dem Blockexplorer, am einfachsten wäre es wenn du den Kauf und den Verkauf nachweisen kannst. (Natürlich mit Datum)
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December 09, 2017, 03:19:09 PM
 #29

Zu 3. hätte ich eine Frage:

Meine Coins habe ich immer wieder verschoben, seit heute liegen alle auf einer einzigen Adresse.
Wenn ich auf blockchain.info diese Adresse angebe, kann ich den Transaktionsverlauf zurückverfolgen. Wie weiß das Finanzamt aber nun, seit wann das meine Coins sind? Und wie stellt man das überhaupt übersichtlich dar, es kommt ja eine ganze Menge an Adressen zusammen, die im Spiel sind  Huh
twbt
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December 09, 2017, 04:09:33 PM
Last edit: December 09, 2017, 04:30:29 PM by twbt
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 #30

Der 37ste Steuerthread, eigentlich ist fast alles schon im entsprechenden FAQ-Thread beantwortet. Da es hier aber immer wieder Verwirrung gibt, kurz zu diesem Punkt:

3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

zu 3.) Am besten Auszug aus dem Blockexplorer, am einfachsten wäre es wenn du den Kauf und den Verkauf nachweisen kannst. (Natürlich mit Datum)

Meine Coins habe ich immer wieder verschoben, seit heute liegen alle auf einer einzigen Adresse.
Wenn ich auf blockchain.info diese Adresse angebe, kann ich den Transaktionsverlauf zurückverfolgen. Wie weiß das Finanzamt aber nun, seit wann das meine Coins sind? Und wie stellt man das überhaupt übersichtlich dar, es kommt ja eine ganze Menge an Adressen zusammen, die im Spiel sind  Huh

Man muss sich einfach die entsprechenden Gesetze vergegenwärtigen. § 22 EStG regelt die zu versteuernden Arten der sonstigen Einkünfte. § 23 definiert die für BTC-Verkäufe einschlägigen privaten Veräußerungsgeschäfte. Wurden aus solchen Geschäften Gewinne erzielt, so sind diese in der Anlage SO der Steuererklärung anzugeben:

Private Veräußerungsgeschäfte (Zeilen 31–51)
Zu erfassen sind Verkäufe von privaten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, private Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck, Oldtimer etc.), wenn diese nur kurze Zeit in Ihrem Besitz waren. Beträgt der Gewinn nicht mehr als 599 EUR im Jahr, ist nichts zu versteuern. Auch Verluste aus solchen Geschäften können Sie geltend machen.

Jetzt muss man sich klarmachen, was § 23 EStG als ein solches Geschäft definiert:

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.[...] Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

Bedeutet: Alles, was diesen Definitionskriterien nicht entspricht, ist kein privates Veräußerungsgeschäft im steuerlichen Sinne und muss folglich auch nicht in der Anlage SO angegeben werden. Wenn Ihr Eure Coins also > ein Jahr gehalten habt vor dem Verkauf und zuvor keine Einkünfte (Zinsen usw.) daraus erzielt habt, dann geht das das Finanzamt schlicht nichts an. Ob die Coins vorher in der Blockchain 137 Mal transferiert wurden ist ebenso relevant wie die Tatsache, dass Ihr ein Auto verkauft, mit dem Ihr drei Jahre lang 75.000 km quer durch die Republik gefahren seid, nämlich: gar nicht. (Technisch streng genommen bewegt man überhaupt keine Coins in der Blockchain, aber, egal.)

Stabilitys
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December 11, 2017, 03:02:45 AM
 #31

Der 37ste Steuerthread, eigentlich ist fast alles schon im entsprechenden FAQ-Thread beantwortet. Da es hier aber immer wieder Verwirrung gibt, kurz zu diesem Punkt:

3. Wie kann ich dem Finanzamt die Haltezeit auf Bitstamp und Paperwallet am besten nachweisen?

zu 3.) Am besten Auszug aus dem Blockexplorer, am einfachsten wäre es wenn du den Kauf und den Verkauf nachweisen kannst. (Natürlich mit Datum)

Meine Coins habe ich immer wieder verschoben, seit heute liegen alle auf einer einzigen Adresse.
Wenn ich auf blockchain.info diese Adresse angebe, kann ich den Transaktionsverlauf zurückverfolgen. Wie weiß das Finanzamt aber nun, seit wann das meine Coins sind? Und wie stellt man das überhaupt übersichtlich dar, es kommt ja eine ganze Menge an Adressen zusammen, die im Spiel sind  Huh

Man muss sich einfach die entsprechenden Gesetze vergegenwärtigen. § 22 EStG regelt die zu versteuernden Arten der sonstigen Einkünfte. § 23 definiert die für BTC-Verkäufe einschlägigen privaten Veräußerungsgeschäfte. Wurden aus solchen Geschäften Gewinne erzielt, so sind diese in der Anlage SO der Steuererklärung anzugeben:

Private Veräußerungsgeschäfte (Zeilen 31–51)
Zu erfassen sind Verkäufe von privaten Wirtschaftsgütern (Grundstücke, private Wertgegenstände wie Münzen, Schmuck, Oldtimer etc.), wenn diese nur kurze Zeit in Ihrem Besitz waren. Beträgt der Gewinn nicht mehr als 599 EUR im Jahr, ist nichts zu versteuern. Auch Verluste aus solchen Geschäften können Sie geltend machen.

Jetzt muss man sich klarmachen, was § 23 EStG als ein solches Geschäft definiert:

Private Veräußerungsgeschäfte (§ 22 Nummer 2) sind [...] Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.[...] Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre.

Bedeutet: Alles, was diesen Definitionskriterien nicht entspricht, ist kein privates Veräußerungsgeschäft im steuerlichen Sinne und muss folglich auch nicht in der Anlage SO angegeben werden. Wenn Ihr Eure Coins also > ein Jahr gehalten habt vor dem Verkauf und zuvor keine Einkünfte (Zinsen usw.) daraus erzielt habt, dann geht das das Finanzamt schlicht nichts an. Ob die Coins vorher in der Blockchain 137 Mal transferiert wurden ist ebenso relevant wie die Tatsache, dass Ihr ein Auto verkauft, mit dem Ihr drei Jahre lang 75.000 km quer durch die Republik gefahren seid, nämlich: gar nicht. (Technisch streng genommen bewegt man überhaupt keine Coins in der Blockchain, aber, egal.)

was ist dann mit Zinsen  , das ist doch staking oder minting auch . Warum erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre .Zum beispiel deine Brieftasche hat 1 coin generiert zumindest in einem Kalenderjahr aber Wert war 10 cent . Das is nicht logisch 10 Jahre warten . Was ist dann mit diese pdf 256 euro Freigrenze bei staking?

http://explore-ip.com/2017_Besteuerung-von-digitalen-Assets-wie-Kryptowaehrungen-und-Tokens.pdf

Staking. Anders verhält es sich beim sog. Staking, bei welchem vereinfacht
gesagt Coins an das Netzwerk verliehen werden um dadurch neue Coins zu
generieren. Da allein durch die Hingabe der Assets regelmäßig nicht das
Tatbestandsmerkmal der Selbständigkeit erfüllt sein sollte, kommen hier
lediglich die sonstigen Einkünfte aus Leistungen in Betracht, die insbesondere
auch die Vermietung von beweglichen Sachen miteinschließen. Folglich
wäre auch hier der persönliche Einkommensteuertarif anwendbar und es
bestünde eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr. Alternativ wäre eine Klassifizierung
als Zinsertrag aus einer durch das Staking begründeten Kapitalforderung
i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG denkbar. In diesem Fall wären die
o.g. Grundsätze des Abgeltungsteuer-Regimes einschlägig.
Sollte im Einzelfall Unklarheit über die Zuordnung der Einkunftsart herrschen,
ist eine Anfrage beim zuständigen Einkommensteuerfinanzamt empfehlenswert.
Handelt es sich um größere Mining-Vorhaben, kann Rechtssicherheit
im Rahmen einer kostenpflichtigen aber verbindlichen Auskunft
nach § 89 Abgabenordnung erlangt werden.
micaxel
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December 11, 2017, 10:11:22 AM
 #32

Bedeutet: Alles, was diesen Definitionskriterien nicht entspricht, ist kein privates Veräußerungsgeschäft im steuerlichen Sinne und muss folglich auch nicht in der Anlage SO angegeben werden. Wenn Ihr Eure Coins also > ein Jahr gehalten habt vor dem Verkauf und zuvor keine Einkünfte (Zinsen usw.) daraus erzielt habt, dann geht das das Finanzamt schlicht nichts an. Ob die Coins vorher in der Blockchain 137 Mal transferiert wurden ist ebenso relevant wie die Tatsache, dass Ihr ein Auto verkauft, mit dem Ihr drei Jahre lang 75.000 km quer durch die Republik gefahren seid, nämlich: gar nicht. (Technisch streng genommen bewegt man überhaupt keine Coins in der Blockchain, aber, egal.)

Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD
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December 11, 2017, 10:21:58 AM
 #33

Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.
micaxel
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December 11, 2017, 10:25:41 AM
 #34

Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.

wieso soll es auf einer Börse einfacher sein? Sehe das genau umgekehrt. Kann ja getradet haben und dann? Geht ja nicht nur um den Deposit. Selbst den halte ich für kritisch. Kann mir doch auch einfach ne passende Adresse ausdenken. Wer sagt mir das dies nicht meine Deposit Adresse zu dem Zeitpunkt war?! Was ist wenn ich nicht mehr auf der Börse bin...sehe das viel mehr Probleme.
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December 11, 2017, 10:53:51 AM
 #35

Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.

wieso soll es auf einer Börse einfacher sein? Sehe das genau umgekehrt. Kann ja getradet haben und dann? Geht ja nicht nur um den Deposit. Selbst den halte ich für kritisch. Kann mir doch auch einfach ne passende Adresse ausdenken. Wer sagt mir das dies nicht meine Deposit Adresse zu dem Zeitpunkt war?! Was ist wenn ich nicht mehr auf der Börse bin...sehe das viel mehr Probleme.


Die meisten Börsen haben eine Export-Funktion, so dass Du die ganzen Umsätze exportieren kannst. Zumindest bei Bitstamp, Kraken & Blockchain.info geht es, wenn ich mich richtig erinnere.

Wenn Du nicht mehr auf der Börse bist und auch keinen Zugang mehr dazu hast, dann hast Du natürlich etwas falsch gemacht.
micaxel
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December 11, 2017, 11:33:59 AM
 #36

Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.

wieso soll es auf einer Börse einfacher sein? Sehe das genau umgekehrt. Kann ja getradet haben und dann? Geht ja nicht nur um den Deposit. Selbst den halte ich für kritisch. Kann mir doch auch einfach ne passende Adresse ausdenken. Wer sagt mir das dies nicht meine Deposit Adresse zu dem Zeitpunkt war?! Was ist wenn ich nicht mehr auf der Börse bin...sehe das viel mehr Probleme.


Die meisten Börsen haben eine Export-Funktion, so dass Du die ganzen Umsätze exportieren kannst. Zumindest bei Bitstamp, Kraken & Blockchain.info geht es, wenn ich mich richtig erinnere.

Wenn Du nicht mehr auf der Börse bist und auch keinen Zugang mehr dazu hast, dann hast Du natürlich etwas falsch gemacht.

Ah und das erkläre ich so dem FA? Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.
Paper-Wallet ist deutlich einfacher. Egal wie du es drehst.
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December 11, 2017, 11:59:09 AM
 #37

Ah und das erkläre ich so dem FA? Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.
Paper-Wallet ist deutlich einfacher. Egal wie du es drehst.

Sehe ich auch so, aber der Fall ist auch in der FAQ kurz angerissen.

Wird die Haltefrist unterbrochen wenn ...
[...]
- ich coins auf eine Börse schicke, dort aber lediglich aufbewahre?
Nein(?). Theoretisch ist es denkbar, dass die Coins auf einer Börse etwas "Anderes" sind als die coins in der Wallet und somit quasi diese anderen Dinge auf der Börse erworben werden. Es gibt es im Moment aber zumindest keinen Grund zu der Vermutung, dass das Finanzamt das so sehen könnte. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte dennoch (nicht nur aus steuerlichen Gründen) keine coins unnötig auf Börsen transferieren.

Ist man in der Pflicht, dem Finanzamt gegenüber einen Nachweis zu erbringen, muss man eben die entsprechenden Logs der Exchange heranziehen. Dort ist ja vermerkt, wann man was auch immer dort hintransferiert hat und damit dann gehandelt. Ob einem das Finanzamt das glaubt? Keine Ahnung, aber allein der Zweifel des FA an den Nachweisen, die man erbracht hat, reicht nicht aus, um willkürlich Steuern festzustellen. Noch gilt auch in diesem Rechtsgebiet nicht einfach die Beweislastumkehr zuungunsten des Steuerpflichtigen.

Castrosito
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December 11, 2017, 12:04:41 PM
 #38

Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.

wieso soll es auf einer Börse einfacher sein? Sehe das genau umgekehrt. Kann ja getradet haben und dann? Geht ja nicht nur um den Deposit. Selbst den halte ich für kritisch. Kann mir doch auch einfach ne passende Adresse ausdenken. Wer sagt mir das dies nicht meine Deposit Adresse zu dem Zeitpunkt war?! Was ist wenn ich nicht mehr auf der Börse bin...sehe das viel mehr Probleme.


Die meisten Börsen haben eine Export-Funktion, so dass Du die ganzen Umsätze exportieren kannst. Zumindest bei Bitstamp, Kraken & Blockchain.info geht es, wenn ich mich richtig erinnere.

Wenn Du nicht mehr auf der Börse bist und auch keinen Zugang mehr dazu hast, dann hast Du natürlich etwas falsch gemacht.

Ah und das erkläre ich so dem FA? Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.
Paper-Wallet ist deutlich einfacher. Egal wie du es drehst.


Naja, ein Paper Wallet allein hilft Dir nicht wirklich weiter. Du musst dem FA schon nachweisen dokumentieren, was für Ein- und Ausgänge auf dem Paper Wallet stattgefunden haben.

Was ist denn bei meiner Argumentation für Dich nicht nachvollziehbar (wobei ich es nicht wirklich eine Argumentation nennen würde)? Vielleicht kann ich es Dir erläutern.


Mir hat im Jahr 2013 die Exportfunktion von MT. Gox und Bitstamp genügt, um meine Einkünfte durch Veräußerungsgeschäfte nachzuweisen. Natürlich musste ich diese Daten in ein leserliches Format bringen. Vielleicht hat das Finanzamt auch nicht weiter nachgefragt, weil ich Steuern nachzahlen musste ;-)





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 #39

Ob einem das Finanzamt das glaubt? Keine Ahnung, aber allein der Zweifel des FA an den Nachweisen, die man erbracht hat, reicht nicht aus, um willkürlich Steuern festzustellen.

Doch. Allerdings müsste der Finanzgerichtshof diese Schätzung ohne Nachweis wieder korrigieren. Theoretisch.

Noch gilt auch in diesem Rechtsgebiet nicht einfach die Beweislastumkehr zuungunsten des Steuerpflichtigen.

Steht auf einem Papier namens Gesetz. Und wieviel so ein Papier in der Praxis wert ist, wissen wir ja inzwischen ganz genau. Nämlich genau gar nichts.
micaxel
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December 11, 2017, 12:12:59 PM
 #40

Und lustig wird es wenn ich die Coins Jahre auf einer Börse liegen hatte und jetzt auscashen möchte xD.
Wenn das Finanzamt sich jetzt fragt woher meine Kohle kommt kann ich denen sagen das sie 2-3 Jahre auf einer Börse in Timbuktu lagen und mir seit der Zeit gehören.
Glauben Sie einem das oder nicht? xD

Du musst halt, wenn nötig nachweisen können, seit wann Du die Coins besitzt. Das ist bei einer Börse kein Problem. Bei einem Paper Wallet wird es etwas aufwendiger, aber die Blockchain vergisst ja nix.

wieso soll es auf einer Börse einfacher sein? Sehe das genau umgekehrt. Kann ja getradet haben und dann? Geht ja nicht nur um den Deposit. Selbst den halte ich für kritisch. Kann mir doch auch einfach ne passende Adresse ausdenken. Wer sagt mir das dies nicht meine Deposit Adresse zu dem Zeitpunkt war?! Was ist wenn ich nicht mehr auf der Börse bin...sehe das viel mehr Probleme.


Die meisten Börsen haben eine Export-Funktion, so dass Du die ganzen Umsätze exportieren kannst. Zumindest bei Bitstamp, Kraken & Blockchain.info geht es, wenn ich mich richtig erinnere.

Wenn Du nicht mehr auf der Börse bist und auch keinen Zugang mehr dazu hast, dann hast Du natürlich etwas falsch gemacht.

Ah und das erkläre ich so dem FA? Deine Argumentation ist für mich nicht nachvollziehbar.
Paper-Wallet ist deutlich einfacher. Egal wie du es drehst.


Naja, ein Paper Wallet allein hilft Dir nicht wirklich weiter. Du musst dem FA schon nachweisen, was für Ein- und Ausgänge auf dem Paper Wallet stattgefunden haben.

Was ist denn bei meiner Argumentation für Dich nicht nachvollziehbar (wobei ich es nicht wirklich eine Argumentation nennen würde)? Vielleicht kann ich es Dir erläutern.


Mir hat im Jahr 2013 die Exportfunktion von MT. Gox und Bitstamp genügt, um meine Einkünfte durch Veräußerungsgeschäfte nachzuweisen. Natürlich musste ich diese Daten in ein leserliches Format bringen. Vielleicht hat das Finanzamt auch nicht weiter nachgefragt, weil ich Steuern nachzahlen musste ;-)







Naja das wichtigste: Es ist mein Account. Wie kannst du denen glaubhauft machen das dies alles von dir kommt? Ich meine ich kann ja auch einfach die Eingänge von einem x-beliebigen Wallet nennen der auf die Börse eingezahlt wurde(bissel Arbeit, wird aber sicher klappen und natürlich vor über einem Jahr) und einfach als Auszahlung deine Walletadresse eingeben und schwups habe ich eben getradete coins über 1 jahr gehalten. Das als Excel Tabelle dem FA präsentieren^^

Und besonders hat mmn. die Haltefrist nichts damit zu tun ob ich die Börse noch benutze oder nicht. Kann ja sein das ich keine Lust mehr hatte und nach dem Withdraw alles gelöscht habe.
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