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Author Topic: Cloud Mining Steuern  (Read 1145 times)
Linearum (OP)
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July 13, 2017, 10:34:00 AM
 #1

Hey leute, ich wollte mal nachfragen wie sich das bei Cloud Mining mit den steuern verhällt. Muss man bei Cloud Mining anbietern wie Genisis Mining oder Hashflare ebenfalls ein Gewerbe anmelden?
Wenn ja, sie soll das angegeben werden, wenn man keine bitcoins kauft, die man investierr, sondern alles aus faucets und so bekommt.
Alles was ich im internet gefunden habe, hat mich nur noch mehr verwirrt. Könnte mir das bitte jemand erklären?

MfG Linearum
Midcoast92
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November 19, 2017, 08:34:43 PM
 #2

Versuche auch schon ewig da ein wenig Licht ins dunkle zu bringen, komme aber einfach nicht weiter.
Hat damit schon jemand Erfahrung?
zeitspringer
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November 26, 2017, 11:15:21 AM
 #3

Naja, ich bin natürlich nicht das Finanzamt. Jeder Finanzbeamte hat da sicherlich seine eigene Meinung oder einen Vorgesetzten mit einer Meinung. Finanzanwälte haben vermutlich wieder eine andere Meinung. Im Zweifel ist es daher ratsam, eine schriftliche Anfrage an Dein Finanzamt zu stellen. Dann gibt es hinterher keine Probleme.

Und nun kommt das, so wie ich es mit meinem Erfahrungsstand sehe:

(1) FAUCETS
Bei Faucets bekommst Du Geschenke. Muss man Geschenke versteuern?

Außer beim Trinkgeld im Restaurant, eigentlich nicht. Das Trinkgeld muss auch nur deshalb versteuert werden, weil der Unternehmer es als Ausgabe absetzt. Das ist nur eine logische Begründung. Die deutschen Steuergesetze sind nicht so gemacht, dass da irgendeine durchgehende Logik drin steckt. Aber ich will hier nicht verwirren.


(2) MINING
Beim Mining beauftragst Du einen Dritten mit einer Dienstleistung, ähnlich einem Fremdwährungskauf. Du erhältst eine fremde Währung (Krypto-Assets).
Wenn Du die Währung länger als ein Jahr hältst, ist der Gewinn nach dem Rücktausch in Euro steuerfrei, da die dafür gültige Spekulationsfrist von einem Jahr verstrichen ist.
Das Gleiche gilt für den direkten Kauf von BTC & Co.

Es gilt das FIFO-Prinzip (First in, first out).

Strittig beim Mining ist hingegen die Lieferung der BTC (wir gehen in diesem Beispiel vom BTC-Mining aus). Hier könnte ein findiger Steuereintreiber auf die Idee kommen, dass man den Liefertermin der BTC heranziehen könnte. Fraktale BTC werden während der Vertragsdauer normalerweise laufend geliefert. Da aber in Deutschland (Österreich sicher auch) der Zeitpunkt des Bezahlens mit Euro und des Rücktauschs in Euro - meiner Meinung nach - der steuerlich zu betrachtende Zeitraum ist, greift diese Ansicht nicht.

Also solange Du in Kryptos bleibst, ist alles gut. (Schlimmer sind die US-Amerikaner dran, die bei jedem Tausch von einer in die andere Kryptowährung alles in US-Taler umrechnen müssen und die Differenz versteuern. Wir haben es in Europa einfacher.)


Zur weiteren Lektüre möchte ich auf folgende Webseite verweisen, wo Du einige Links zum Thema vorfindest:
http://123-bitcoin.de/blockchain/steuerlich.html

zeitspringer
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November 26, 2017, 11:27:25 AM
 #4

Ergänzend möchte ich hinzufügen, dass Kosten vom zu versteuernden Betrag abgezogen werden können.

Sofern Du Überweisungskosten, Kosten für das Wallet, für das Gerät, auf dem das Wallet läuft usw. hast, kannst Du diese Kosten natürlich in Abzug bringen.

Anmerkung:
DAS Wallet, weil ich Wallet nicht mit Geldbörse, sondern mit Schlüsselbund übersetze. Denn Deine Kryptos liegen nicht in dem Wallet, sondern nur die Schlüssel zum Bewegen der Kryptos (auf der Blockchain) liegen dort.


PS:
Sofern Du Bitcoin minst und viele kleine Auszahlungen bekommst, bedenke, dass bei den derzeitigen Transaktionsgebühren aufgrund der Bytegröße dieser Transaktion teuer wird, viele kleine Münzen zu überweisen.

WallofWolfstreet
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November 27, 2017, 11:47:10 AM
 #5

(1) FAUCETS
Bei Faucets bekommst Du Geschenke. Muss man Geschenke versteuern?

Außer beim Trinkgeld im Restaurant, eigentlich nicht. Das Trinkgeld muss auch nur deshalb versteuert werden, weil der Unternehmer es als Ausgabe absetzt. Das ist nur eine logische Begründung. Die deutschen Steuergesetze sind nicht so gemacht, dass da irgendeine durchgehende Logik drin steckt. Aber ich will hier nicht verwirren.


Es gibt eine Schenkungssteuer, welche an die Erbschaftssteuer angelehnt ist.
http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-25974/erbschaftsteuer-vermoegen-retten-wann-die-abgabe-anfaellt_aid_760709.html


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butch3r
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November 27, 2017, 11:50:07 AM
 #6

Das müsste dann aber ein großzügiger Faucet sein, damit es für die Schenkungssteuer relevant wird.
WallofWolfstreet
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November 27, 2017, 01:08:19 PM
 #7

Ja, bei Faucets eher unrealistisch, aber bei Airdrops könnte es theoretisch möglich sein, je nachdem wie sich der Token entwickelt.

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November 27, 2017, 01:26:53 PM
 #8

Aber relevant ist doch der Wert beim Zeitpunkt des Schenkens. Was die Dinger nach ein paar Jahren wert sind, ist für die Steuer doch nicht relevant.

Wenn ich ein Haus oder eine Briefmarkensammlung erbe muss ich ja auch keine Steuer nachzahlen, wenn sich der Wert nach ein paar Jahren verdoppelt
WallofWolfstreet
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November 27, 2017, 08:37:40 PM
 #9

Da hast du natürlich recht, von daher auch auf airdrops nicht wirklich anwendbar. Trotzdem gibt es eine Schenkungssteuer Grin

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November 28, 2017, 07:09:49 AM
 #10

Wir haben beide Recht. Was für ein harmonisches Forum Cheesy
koeb88
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November 30, 2017, 10:44:31 AM
 #11

Ich sehe das leider aus einer anderen Perspektive.

Wenn man selber Kapital in die Hand nimmt und eine Miningfarm aufstellt ist es ziemlich klar, wie die zu versteuern ist. Man hat sozusagen ein eigenes Unternehmen diesbezüglich und besteuert somit alles, kann aber auch vieles absetzen. Eben ein ganz normales Geschäftsmodell.

Beim CloudMining ist es schwieriger, aber ich würde sagen, dass man sich ja an eben einen Unternehmen, welches Profite abwirft beteiligt. Egal ob das jetzt Mining ist oder sonst was, muss man dort eben auch die Profite, welche man in diesem Fall vom CloudMiner bekommt, normal besteuern. Das Problem hierbei ist, dass eben noch kein Gericht sich mit solchen Fällen beschäftigt hat, bzw will, weil es viel zu aufwändig ist das nachzuvollziehen.
Bis dahin sind wir schätze ich mal in einer Grauzone die man ausnützen kann oder auch nicht.
WallofWolfstreet
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November 30, 2017, 01:09:46 PM
 #12

Ich sehe das ähnlich. Beispiel:

Du investierst 1.000 € ins Cloud Mining. Am Ende der Laufzeit hast du deine Coins gemined. Insgesamt sind deine Coins jetzt aber 4.000 € wert. Der Gewinn beträgt folglich 3.000 € und wäre zu versteuern, sofern man die Haltezeit von 1 Jahr (wichtig: pro Auszahlung des Coins) nicht einhält und sofort FIAT daraus machen würde.

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