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Author Topic: 1 Jahr Haltefrist für Steuerfreiheit: Praktische Umsetzung  (Read 11998 times)
Nik1ab
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November 27, 2013, 08:18:51 PM
 #21

Ihr Deutschen versteht wirklich garnichts von der Welt.

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Lord F(r)og
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November 27, 2013, 08:21:26 PM
 #22

Ihr Deutschen versteht wirklich garnichts von der Welt.

Aha! Und welche glorreiche Nation versteht was davon?
huggybear
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November 27, 2013, 08:56:45 PM
 #23

Ihr Deutschen versteht wirklich garnichts von der Welt.
geh bitte
Nik1ab
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November 27, 2013, 08:57:42 PM
 #24

Ihr Deutschen versteht wirklich garnichts von der Welt.

Aha! Und welche glorreiche Nation versteht was davon?
Es geht hier nicht um Nationen, sondern um Menschen. Hört auf dauernd von Gesetzen zu predigen, denn die sind größtenteils absoluter Schwachsinn.

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November 27, 2013, 09:10:53 PM
 #25

Ihr Deutschen versteht wirklich garnichts von der Welt.

Aha! Und welche glorreiche Nation versteht was davon?
Es geht hier nicht um Nationen, sondern um Menschen. Hört auf dauernd von Gesetzen zu predigen, denn die sind größtenteils absoluter Schwachsinn.

Na dann stelle deine Anschichten und Argumente in einer annehmbaren Form dar und platz' hier nicht von schräg links mit deiner Verallgemeinerungsscheiße rein. Wahlweise einen neuen Thread, weil weitestgehend OT.
Nik1ab
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November 27, 2013, 09:18:37 PM
 #26

Ihr Deutschen versteht wirklich garnichts von der Welt.

Aha! Und welche glorreiche Nation versteht was davon?
Es geht hier nicht um Nationen, sondern um Menschen. Hört auf dauernd von Gesetzen zu predigen, denn die sind größtenteils absoluter Schwachsinn.

Na dann stelle deine Anschichten und Argumente in einer annehmbaren Form dar und platz' hier nicht von schräg links mit deiner Verallgemeinerungsscheiße rein. Wahlweise einen neuen Thread, weil weitestgehend OT.
Es ist keine Veralgemeinerung, sondern eine Mehrheitsfeststellung.

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btcash
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November 27, 2013, 10:35:29 PM
 #27

Nehmen wir an, dem Finanzamt würden Transaktionen aus der Blockchain nicht reichen, da diese keinen Kauf belegen. Dann müsste doch trozdem die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltefrist gelten, wenn ich die Coins zu dem Kurs am Eingangstag auf meine Wallet als Einkommen versteuere.
Beispiel:
11.11.2012 - Eingang von 100 Bitcoins - Kurs 10 Euro -> Versteuerung von 1000 Euro unter sonstige Einkommen
12.11.2013 - Verkauf von 100 Bitcoins - Kurs 100 Euro -> 10000 Euro steuerfrei

@Nik1ab Die Diskussion ist hier völlig fehl am Platz. Wenn dir die Gesetzestreue der Deutsche nicht passt, dann mache bitte einen THread im OT Bereich auf.
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November 28, 2013, 12:28:35 PM
 #28

Habe gerade mit einem Steuerberater und dem Finanzamt telefoniert. Die nette Dame konnte mir leider nicht wirklich was dazu sagen. Aber sie meinte dass es prinzipiell ausreicht wenn ich nachweisen kann dass das Geld ein Jahr lang lag. Und das kann ich zweifelsfrei anhand der Blockchain. Der Steuerberater mit dem ich sprach sagte dass man steuerfreie Gewinne gar nicht angeben muss aber wenn ich es mache, ein Ausdruck der Adresse mit Eingangs- und Ausgangsdatum als Beleg reicht.

Eine anderes wichtiges Thema das mich beschäftigt sind die Krankenkassen Beiträge. Angenommen man ist selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, was so viel heißt dass die Beiträge einkommensabhängig berechnet werden. In wie fern haben solche Gewinne Relevanz? Ich weiß dass Zinseinkünfte mit angegeben werden müssen, theoretisch. Sogar Pensionen werden bis zum Eintritt des Rentenalters durch die jeweiligen Monate gesplittet und der Beitrag erhöht sich. Aber wie sieht es mit steuerfreien Gewinnen aus bzw. in wie fern stehen solche Gewinne auf dem Steuerbescheid den man der Krankenkasse vorlegen muss?



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November 28, 2013, 02:53:13 PM
 #29

Interessantes Thema, da ich auch vorhabe, meine Gewinne durch Bitcoins ordnungsgemäß beim Finanzamt anzugeben.

Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde: Ich habe dieses Jahr Bitcoins gekauft, diese aber durch Handel auf Bitfinex vermehrt. Werden die dann auch nach einem Jahr Paperwallet von der Steuerpflicht befreit (was ich mir schwer vorstellen kann), oder wie muss ich da vorgehen?
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November 28, 2013, 03:30:41 PM
 #30

Interessantes Thema, da ich auch vorhabe, meine Gewinne durch Bitcoins ordnungsgemäß beim Finanzamt anzugeben.

Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde: Ich habe dieses Jahr Bitcoins gekauft, diese aber durch Handel auf Bitfinex vermehrt. Werden die dann auch nach einem Jahr Paperwallet von der Steuerpflicht befreit (was ich mir schwer vorstellen kann), oder wie muss ich da vorgehen?


Solange du beweisen kannst, dass du die Dinger ein Jahr hast, ist alles gut. Eigentlich müsste ein Screenshot von Blockchain.INFO reichen wo alle relevanten Dinge eindeutig zu sehen sind.
huggybear
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November 28, 2013, 03:35:19 PM
 #31

Interessantes Thema, da ich auch vorhabe, meine Gewinne durch Bitcoins ordnungsgemäß beim Finanzamt anzugeben.

Was mich in dem Zusammenhang interessieren würde: Ich habe dieses Jahr Bitcoins gekauft, diese aber durch Handel auf Bitfinex vermehrt. Werden die dann auch nach einem Jahr Paperwallet von der Steuerpflicht befreit (was ich mir schwer vorstellen kann), oder wie muss ich da vorgehen?


Solange du beweisen kannst, dass du die Dinger ein Jahr hast, ist alles gut. Eigentlich müsste ein Screenshot von Blockchain.INFO reichen wo alle relevanten Dinge eindeutig zu sehen sind.

sehe ich auch so

hab noch was interessantes gefunden:

Quote
Steuerfreie Gewinne

Steuerfrei sind Gewinne aus dem Kauf von Wertpapieren, die bereits vor 2009 erworben wurden. Sie müssen in der Anlage KAP der Steuererklärung nicht benannt werden. Wurden die Wertpapiere jedoch vor Ablauf der Jahresfrist veräußert, so sind diese Gewinne zu versteuern und müssen in der Anlage SO benannt werden.
Quelle: http://www.investmentsparen.net/kapitalertraege.html
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November 28, 2013, 03:49:20 PM
 #32

Das wäre ja zu schön um wahr zu sein! Aber ich habe ja beim Handeln unterhalb der Haltefrist Gewinne erwirtschaftet -- müsste ich die denn nicht versteuern? Verluste könnte ich wohl gegenrechnen...

Und wenn ich Gewinne in BTC erwirtschafte, muss ich die zum Kurs des Gewinnzeitpunkts in EUR umrechnen?

Gut, wahrscheinlich bleibt mir nächstes Jahr der Gang zum Steuerberater nicht erspart. Ich möchte halt sicher sein, wie die Rechtslage ist.
UnDerDoG81
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November 28, 2013, 04:44:57 PM
 #33

Naja, ich muss gestehen, ich sehe das ähnlich wie Nik1ab. Wenn ich einer der Glücklichen wäre der mehr als 1000 Coins besitzt, würde ich auch auf diese Abzockstaaten verzichten, mich im warmen Puerto Rico niedersetzen (vorhin gelesen das dort BTCs steuerfrei ausgezahlt werden können) und mein Leben genießen.

Ich riskiere hier mein gesamtes Kapital, reiße mir täglich den Hintern auf, belaste meinen Körper mit dem ganzen Stress der ups and downs und dann kommt der handaufhaltende Staat und will 1/4 von meinem Gewinn. Pah. Da hat sich seit dem Königtum nichts geändert. Nur das einem beim Verweigern nicht mehr der Kopf abgehackt wird sondern man einfach sehr hart bestraft wird. Meist mit unbezahlbar hohen Strafen oder beim armen Volk mit Freiheitsberaubung.
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November 28, 2013, 04:53:34 PM
 #34

Und wenn die Summe einträglich ist, aber nicht dazu reicht, sich abzusetzen? Oder man aus anderen Gründen hier bleiben will, wie z.B. Familie?

Die Rechtslage ist für den Laien nicht so klar. Diese klarzustellen ist der Zweck dieses Threads

Und bevor man die Entscheidung trifft, ob man das hier geltende Recht lieber ignoriert und die Konsequenzen trägt (Risiko oder Auswandern), oder sich daran hält, sollte man doch erstmal genau wissen, was Sache ist. Da ist es wenig hilfreich, wenn ständig Leute herumposaunen, dass Steuern eh Mist sind und so weiter. Das ist eine andere Frage und trägt zum Thema hier rein gar nichts bei.
ImI
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November 28, 2013, 05:03:21 PM
 #35



Vorschlag:

Wie sähe es auch wenn man statt der vollkommen verzwickten (und auch für Sachbearbeiter unduchsichtigen) Abrechnung per Blockchain einfach den €-Aus- und Eingang nimmt?

Also sprich zB: Am 6.2.2013 500.- überwiesen an Bitstampkonto in Slowenien und am 7.2.2014 50000.- zurücküberwiesen von Bistamp auf normales Bankkonto?

Ich hatte als Selbstständiger inkl. Steuerberater schon etliche Finanzkonstellationen und kann daher aus Erfahrung sagen das die Sachbearbeiter ebenfalls nur Menschen sind. Die haben auch keinen Bock auf Blockchainanalyse. Erst Recht nicht wenn man noch nichtmal versteht was die Blockchain ist.

Aber ein eindeutiger Aus- und Eingang von Euro ist nunmal klar und unmissverständlich.

btcash
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November 29, 2013, 12:43:38 AM
 #36

Also sprich zB: Am 6.2.2013 500.- überwiesen an Bitstampkonto in Slowenien und am 7.2.2014 50000.- zurücküberwiesen von Bistamp auf normales Bankkonto?
Solange der Verkauf und die Überweisung im selben Jahr liegen, sollte das eigentlich funktionieren. Also nur wenn du vorhast den Gewinn unter der Einkommenssteuer zu versteuern.
Mit der Methode kannst du nicht die Haltefrist von einem Jahr beweisen, also die Eträge unversteuert lassen.

Quote
Das wäre ja zu schön um wahr zu sein! Aber ich habe ja beim Handeln unterhalb der Haltefrist Gewinne erwirtschaftet -- müsste ich die denn nicht versteuern? Verluste könnte ich wohl gegenrechnen...
Die Gewinne werden im Rahmen der Einkommenssteuer auf jeden Fall versteuert.

http://devisen-handeln.org/forex-news/grundlagen/trading-gewinne-versteuern
Die Frage ist, wie man das Bitcoin Guthaben (Gewinne in Bitcoin) behandelt.
Quote
Verluste aus einzelnen privaten Veräußerungsgeschäften dürfen Sie im gleichen Jahr nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften jeder Art verrechnen
Dies kann zusammen mit der Tatsache, dass die Steuer nicht automatisch beim Handel abgeführt wird, zu bösen Verlusten führen. So können aus kumulierten Gewinnen auch schnell kommulierte herbe Verlusten werden:
1. Ich kaufe in Jahr A 100BTC zu einem Kurs von 10 Euro
2. Ich verkaufe die 100BTC zu einem Kurs von 30 Euro. Gewinn: 2000
3. Ich kaufe 150BTC zu einem Kurs von 20 Euro.
4. In Jahr B verkaufe ich die 150BTC zu einem Kurs von 1 Euro. Verlust: 2750
-> Wenn man in Jahr A den Gewinn versteuert hat und in Jahr B den Verlust mit keinen Veräußerungsgewinnen verrechnen kann, hat man nicht nur 850 Euro von den ursprünglichen 1000 verloren, sondern hat auch noch 2000*0,xx Einkommenssteuer bezahlt.
Abgesehen von dem immensen Aufwand, weis man auch nicht seinen genauen Einkommenssteuersatz und daher nicht den exakten Betrag an Bitcoins den man nach jedem Trade zurücklegen müsste, um obiges zu vermeiden.

Am einfachsten währe es die Differenz "Fiat Guthaben zu Ende des Jahres" - "Fiat Guthaben zu Beginn des Jahres" zu besteuern. Alle nicht Fiat Werte würden ignoriert.

Bin mal gespannt auf was für eine Regelung die Landesfinanzministerien kommen.
malkusch
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November 29, 2013, 08:09:10 AM
 #37

Sorry wenn ich hier so reinplatze, aber ich hab das auch nicht ganz gecheckt was mit diesen BTC in diesem Jahr passieren darf. Müssen meine BTC unangetastet ein Jahr auf der gleichen Adresse verweilen oder darf ich die Dinger nach Lust und Laune im BTC-Universum verwenden (z.B. BitFunder) und dann nach einem Jahr eine andere Menge (u. auch technisch gesehen andere BTC) steuerfrei in EUR konvertieren. Mein FA hat mir bislang noch nicht antworten wollen.
Tesla71
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November 29, 2013, 09:00:28 AM
 #38

Solange Sie nur zwischen eigenen Adressen transferiert werden dürfte es steuerlich nicht relvant sein, also (wallet <-> wallet , wallet <-> exchange).
Problematisch wird es, wenn man es wirklich beweisen müsste.
Ich habe mir für diesen Fall eine Exceltabelle erstellt, in der ich alle Bewegungen dokumentiere.
Ist zwar nicht fälschungssicher aber anhande der Protokolle der Exchanges und der Transaktionen in der wallet gibt es ja den Bezug.

Ob das ausreicht? K.A.
Aber letztendlich is es ja bei Ebayverkäufen nicht anders, wenn das FA Nachweise will, gibt es ja auch nur die Möglichkeit es vorher protokolliert zu haben und durch Screenshots, Kontoauszüge zu belegen.
preparation
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November 29, 2013, 12:04:11 PM
 #39

Solange Sie nur zwischen eigenen Adressen transferiert werden dürfte es steuerlich nicht relvant sein, also (wallet <-> wallet , wallet <-> exchange).
Problematisch wird es, wenn man es wirklich beweisen müsste.
Ich habe mir für diesen Fall eine Exceltabelle erstellt, in der ich alle Bewegungen dokumentiere.
Ist zwar nicht fälschungssicher aber anhande der Protokolle der Exchanges und der Transaktionen in der wallet gibt es ja den Bezug.

Ob das ausreicht? K.A.
Aber letztendlich is es ja bei Ebayverkäufen nicht anders, wenn das FA Nachweise will, gibt es ja auch nur die Möglichkeit es vorher protokolliert zu haben und durch Screenshots, Kontoauszüge zu belegen.


So mache ich das mehr oder weniger auch. Excel hilft relativ schnell die FIFO Kalkulation zu machen und alle Transaktionen können anhand der Blockchain oder der exportierten Protokolle von allen möglichen Seiten belegt werden.

Zum Thema Verluste:
Quote
Verluste aus einzelnen privaten Veräußerungsgeschäften dürfen Sie im gleichen Jahr nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften jeder Art verrechnen, nicht aber mit anderen positiven Einkünften wie etwa aus Arbeitnehmertätigkeit (BFH-Urteil vom 6.3.2007, IX R 31/04, BFH/NV 2007 S. 1478). Umgekehrt dürfen aber Spekulationsgewinne Ihre Verluste aus anderen Einkunftsarten ausgleichen. Zusammen veranlagte Ehegatten dürfen untereinander Spekulationsverluste mit Spekulationsgewinnen über der Freigrenze aus dem gleichen Jahr verrechnen.

Ergibt sich nach Verrechnung ein Gesamtverlust aus allen Ihren privaten Veräußerungsgeschäften, ist entweder ein Rücktrag ins Vorjahr oder ein Vortrag in die Folgejahre möglich. Ausnahme: Einen Verlustrücktrag für im Jahr 2009 entstandene Altverluste aus Wertpapier- und Termingeschäften sieht § 23 Abs. 3 Satz 10 EStG aber nicht vor.

Sie können den Verlustrücktrag in der Anlage SO auf der Rückseite in der letzten Zeile beschränken oder komplett verhindern, wenn im Vorjahr keine verrechenbaren Gewinne in ausreichender Höhe vorliegen. Wird der Verlust nicht oder nicht vollständig zurückgetragen, läuft der Verlustvortrag in die Folgejahre automatisch ab: Das Finanzamt stellt seit 2007 die Veräußerungsverluste gemäß § 23 EStG, die nicht zurückgetragen werden, zum Zwecke des Vortrags gesondert fest und erteilt Ihnen zum Schluss eines Veranlagungszeitraums einen »Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags«.

Beim Verlustrück- oder Verlustvortrag wird die Freigrenze nur auf den Gesamtgewinn des Vor- bzw. Folgejahres vor Verlustverrechnung angewendet. Sollte sich also erst nach erfolgtem Verlustabzug in dem betreffenden Jahr ein Gesamtgewinn unter € 600,00 ergeben, so bleibt dieser Gewinn dennoch voll steuerpflichtig.

Quelle: http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-39196.xhtml?currentModule=home

Wenn ich das richtig verstehe (und da bin ich mir absolut NICHT sicher ;-) ) könnte man in dem von btcash genannten Beispiel das ganze doch noch zur Geltung bringen. Entweder durch Verlustrücktrag oder eben auf mögliche Gewinne im nächsten Jahr.
ImI
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November 29, 2013, 02:05:47 PM
 #40

Also sprich zB: Am 6.2.2013 500.- überwiesen an Bitstampkonto in Slowenien und am 7.2.2014 50000.- zurücküberwiesen von Bistamp auf normales Bankkonto?
Solange der Verkauf und die Überweisung im selben Jahr liegen, sollte das eigentlich funktionieren. Also nur wenn du vorhast den Gewinn unter der Einkommenssteuer zu versteuern.
Mit der Methode kannst du nicht die Haltefrist von einem Jahr beweisen, also die Eträge unversteuert lassen.

Hmm...ehrlich gesagt wollte ich aber genau darauf hinaus. Denn eins wird meiner Meinung nach definitiv NICHT passieren:

Das Sachbearbeiter sich stundenlang mit eurer Steuererklärung und Blockchainanalyse beschäftigen.

Ich komme aus dem Tradingbreich und hatte daher Steuererklärungen mit tausenden einzelner Trades in unterschiedlichsten Anlageklassen. Das ganze mit Umsätzen in Millionenhöhe.

Die Abrechnung des Brokers war unglaublich lang, verworren und kompliziert.

Wie glaubt ihr hat das der Steuerberater gelöst?

Eingang , Ausgang. Sprich wie war der Stand am 1.Januar und wie war der Stand am 31.12. Fertig!

Und das Finanzamt hat das auch, wahrscheinlich dankend, aktzeptiert da sie eben keinerlei Lust hatten sich mit dem Wust zu beschäftigen. Und mit Bitcoin wird es ähnlich sein imo.
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