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Author Topic: Ich mag keine BTC mehr ausgeben wg. Finanzamt  (Read 242 times)
Thura (OP)
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May 07, 2018, 06:38:05 PM
 #1

Wenn ich jemandem BTC spende (oder z.B. einen Kaffee bezahle), muss ich buchhalterisch dem Finanzamt nachweisen können, wann ich die verwendeten BTC erworben habe - nach dem FIFO-Prinzip - damit die steuerrechtliche Relevanz (mehr als 1 Jahr Haltezeit oder nicht? falls Kurs gestiegen = realisierter Gewinn = zu versteuerndes Einkommen) dargelegt wird. Dazu habe ich keine Lust, daher habe ich keine Lust mehr, BTC auszugeben. Das betrübt mich.
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KingScorpio
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May 07, 2018, 06:41:02 PM
 #2

Wenn ich jemandem BTC spende (oder z.B. einen Kaffee bezahle), muss ich buchhalterisch dem Finanzamt nachweisen können, wann ich die verwendeten BTC erworben habe - nach dem FIFO-Prinzip - damit die steuerrechtliche Relevanz (mehr als 1 Jahr Haltezeit oder nicht? falls Kurs gestiegen = realisierter Gewinn = zu versteuerndes Einkommen) dargelegt wird. Dazu habe ich keine Lust, daher habe ich keine Lust mehr, BTC auszugeben. Das betrübt mich.

verwende halt BCH or LTC
.... Roll Eyes

wird immer wieder eine neue kryptische währung herauskommen die die noch nicht kennen

Thura (OP)
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May 07, 2018, 06:54:59 PM
 #3

Wenn ich jemandem BTC spende (oder z.B. einen Kaffee bezahle), muss ich buchhalterisch dem Finanzamt nachweisen können, wann ich die verwendeten BTC erworben habe - nach dem FIFO-Prinzip - damit die steuerrechtliche Relevanz (mehr als 1 Jahr Haltezeit oder nicht? falls Kurs gestiegen = realisierter Gewinn = zu versteuerndes Einkommen) dargelegt wird. Dazu habe ich keine Lust, daher habe ich keine Lust mehr, BTC auszugeben. Das betrübt mich.

verwende halt BCH or LTC
.... Roll Eyes

wird immer wieder eine neue kryptische währung herauskommen die die noch nicht kennen

Beim Kauf von BCH oder LTC für BTC entsteht möglicherweise auch ein realisierter Gewinn, den ich versteuern muss, bringt also nichts, wird nur noch komplizierter nachzuweisen, bei Nachfrage. Dazu habe ich keine Lust.

Ich möchte auch nichts vertuschen, das Finanzamt soll sich gerne all meine Kraken-Trades anschauen (was sie auch können).

P.S. Außerdem ist dies hier das Bitcoin-Forum, da geht's um BTC.
makuny
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May 07, 2018, 07:13:09 PM
 #4

Dann halte die BTC doch einfach 12 Monate in einem Wallet und voila Steuerfrei ...
Wo ist das Problem?

Bei der letzten Erklärung habe ich einfach ein Screen beigelegt welche beweist, dass Sie da 12 Monate lagen.
Dann den Verkaufsbeleg über diese Summe und voila keine Nachfragen.

Erklärung ohne Beanstandung erledigt.
KingScorpio
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May 07, 2018, 07:17:46 PM
Last edit: May 08, 2018, 11:40:25 AM by KingScorpio
 #5

Wenn ich jemandem BTC spende (oder z.B. einen Kaffee bezahle), muss ich buchhalterisch dem Finanzamt nachweisen können, wann ich die verwendeten BTC erworben habe - nach dem FIFO-Prinzip - damit die steuerrechtliche Relevanz (mehr als 1 Jahr Haltezeit oder nicht? falls Kurs gestiegen = realisierter Gewinn = zu versteuerndes Einkommen) dargelegt wird. Dazu habe ich keine Lust, daher habe ich keine Lust mehr, BTC auszugeben. Das betrübt mich.

verwende halt BCH or LTC
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wird immer wieder eine neue kryptische währung herauskommen die die noch nicht kennen

Beim Kauf von BCH oder LTC für BTC entsteht möglicherweise auch ein realisierter Gewinn, den ich versteuern muss, bringt also nichts, wird nur noch komplizierter nachzuweisen, bei Nachfrage. Dazu habe ich keine Lust.

Ich möchte auch nichts vertuschen, das Finanzamt soll sich gerne all meine Kraken-Trades anschauen (was sie auch können).

P.S. Außerdem ist dies hier das Bitcoin-Forum, da geht's um BTC.

das finanzamt hat kein plan wie kapitalismus funktioniert, das überlassen sie den füchsen in der schweiz und luxemburg die deutschen sind dazu da für geld ihre zeit zu verkaufen nicht mit geld zu handeln.....

ich denke das es allgemein keine gute idee ist das zu versteuern das finanzamt nimmt viel geld durch indirekte steuer (mehrwertsteuer) ein, sollen sie halt damit zufrieden sein, steuern sind eigentlich sowiso freiwillig.

wird halt absichtlich misinterpretiert

romanengel
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May 08, 2018, 04:05:39 AM
 #6

Moin,
zurück zum Thema:

-Wegen einem Kaffe wird dich keiner Belangen Wink

...
verwende halt BCH or LTC
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wird immer wieder eine neue kryptische währung herauskommen die die noch nicht kennen

-So einfach ist das nicht. AUch von der BaFin wird möglich schwammig formuliert, um die eigenen Vorstellungen durchzusetzen!
https://www.bafin.de/DE/Aufsicht/FinTech/VirtualCurrency/virtual_currency_node.html

Dann halte die BTC doch einfach 12 Monate in einem Wallet und voila Steuerfrei ...
Wo ist das Problem?

Bei der letzten Erklärung habe ich einfach ein Screen beigelegt welche beweist, dass Sie da 12 Monate lagen.
Dann den Verkaufsbeleg über diese Summe und voila keine Nachfragen.

Erklärung ohne Beanstandung erledigt.

- So läuft es halt.

light crypto!
Neelix
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May 08, 2018, 05:36:52 AM
 #7

Mir war als hätte ich vor kurzem gelesen, dass keine Steuern anfallen wenn man die BTC nutzt um etwas direkt zu erwerben (oder war das nur die Umsatzsteuer?)...

Bitte um Erleuchtung!
Chefin
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May 14, 2018, 05:57:35 AM
 #8

wenn du es schaffst sowas zu etablieren, würde der btc auf millionenhöhe jumpen. Weil dann alle ihre waren per Btc kaufen, damit es steuerfrei wird.

Das kann also definitiv nicht sein.

Egger
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May 14, 2018, 11:32:32 AM
 #9

Siehe (zahlreiche) Steuerthreads.
Jeder Trade ist ein steuerbarer Vorgang und damit Steuerpflichtig. Einzige Ausnahme ist das Halten der Coins über einen Zeitraum von 1 Jahr aufwärts, wobei natürlich verschoben aber nicht gehandelt werden darf. Ansonsten gilt wieder: steuerbarer Vorgang, also Steuerpflicht. Dabei ist immer der Fiat-Wert zu berücksichtigen, Tradingkurs in BTC interessiert nicht, also immer umrechnen -> BTC -> Altcoin -> BTC -> Dollar -> EUR
Umsatzsteuer entfällt, selbst bei gewerblicher Tätigkeit, z.B: Mining. Außer man fällt nicht mehr unter "Kleingewerbe", wenn es einem selbst betrifft. Bei Händelern einzukaufen ist diese natürlich mit drin und zahlt man als Konsument ganz normal mit, wie sonst auch. Buchhaltungstechnisch liegt es nun am Gewerbetreibenden dies "auszuklamüsern"

Das nur als grobe Zusammenfassung, Details - wie geschrieben - im Steuer-Thread

Ganz kleines Beispiel:
Du kaufst heute für 10 EUR BTC.
Kommendes Wochenende bestellst du dir bei einem Lieferdienst eine Pizza und willst das Zahlen mit BTC ausprobieren. Der Kurst ist aber gestiegen, nun sind deine BTC 11 EUR wert.
Du zahlst die Pizza im Wert von 11 EUR. Mehrwertsteuer ist ja mit drin.
Auf den Mehrwert (Gewinn) von 1 EUR sind Steuern zu zahlen.
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