Im November 2017 wurde es bereits angepriesen, jetzt wird es kommen.
http://blog.berliner-sparkasse.de/echtzeit-ueberweisung-was-muss-ich-dazu-wissen/—————
Auszug Sparkasse (offiziell):Einführung der Echtzeit-Überweisung
auf Basis der Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen sowie
Änderung unseres Preis- und Leistungsverzeichnisses jeweils zum 10. Juli 2018
Ab dem 10. Juli 2018 bieten wir im Online-Banking die Echtzeit-Überweisung an. Wenn das Kreditinstitut des Zahlungsempfängers Echtzeit-Überweisungen entgegennimmt, ist der Betrag (maximal 15.000,– Euro) in 10 bis maximal 20 Sekunden beim Empfänger.
Der Preis für diese besondere Service-Leistung beträgt 1,50 Euro pro Überweisung.
Bedingungen für Echtzeit-Überweisungen (gültig ab 10. Juli 2018)
Für die Ausführung von Aufträgen von Kunden im Echtzeit-Überwei- sungsverfahren gelten die folgenden Bedingungen. Ergänzend gelten die Bedingungen für den Überweisungsverkehr, soweit im Folgenden keine anderweitige Vereinbarung getroffen wird.
1.1 Wesentliche MerkmaleDer Kunde kann die Sparkasse beauftragen, durch eine Echtzeit-Über- weisung einen Geldbetrag in Euro innerhalb des einheitlichen Euro-Zah- lungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA, siehe Anhang) an den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers rechtzeitig gemäß Nr. 1.5 zu übermitteln, sofern dieser solche Zahlungen auf der Basis des „SEPA INSTANT CREDIT TRANSFER (SCT INST)“ Abkommens annimmt und über das von der Sparkasse genutzte Zahlungssystem erreichbar ist. Die Erreichbarkeit kann vorab anhand einer in der Internet- filiale der Sparkasse veröffentlichten Auflistung der teilnehmenden Insti- tute ermittelt werden. Der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ist gegenüber dem Zahlungsempfänger verpflichtet, ihm den Zahlungsbe- trag möglichst innerhalb von Sekunden zur Verfügung zu stellen. Die Sparkasse stellt dem Zahler Informationen über die Ausführung einer Echtzeit-Überweisung in der über das Online-Banking abrufbaren Umsatzliste oder über einen anderen vereinbarten elektronischen Weg sowie nachträglich über den Kontoauszug zur Verfügung. Entsprechen- des gilt, wenn die Überweisung abgelehnt wird oder nicht ausgeführt werden kann.
Erhält die Sparkasse für ein in Euro geführtes Zahlungskonto eine Echt- zeit-Überweisung, so wird sie den Überweisungsbetrag annehmen und hierüber den Zahlungsempfänger in der vereinbarten Form sowie über den Kontoauszug informieren.
1.2 BetragsgrenzeFür Aufträge bestehen Betragsgrenzen, die sich aus dem Preis- und Leis- tungsverzeichnis der Sparkasse ergeben.
1.3 Zugang und Widerruf des AuftragsDie Sparkasse unterhält in Änderung der Nummer 1.4 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr sowie Nummer 5 Absatz 1 der Bedingun- gen für das Online-Banking den für die Ausführung von Echtzeit-Überwei- sungen erforderlichen Geschäftsbetrieb für die vereinbarten elektroni- schen Zugangswege (z. B. Online-Banking) ganztägig an allen Kalender- tagen eines Jahres. Mit dem Zugang des Auftrages bei der Sparkasse kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen.
1.4 Ablehnung der AusführungDie Sparkasse wird in Ergänzung der Nummer 1.7 der Bedingungen für den Überweisungsverkehr die Ausführung des Auftrags kurzfristig ableh- nen, wenn:
– das Belastungskonto nicht für Echtzeit-Überweisungen vereinbart
wurde,
– die Prüfung der Ausführungsbedingungen, z. B. die wirksame Autorisie-
rung, die Einhaltung der Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder der
Embargobestimmungen nicht kurzfristig abschließend möglich ist,
– die Kontowährung des Belastungskontos nicht der Euro ist (Fremdwäh-
rungskonto),
– der Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers über das von der
Sparkasse genutzte Zahlungssystem nicht erreichbar ist, insbesondere weil er dieses Verfahren nicht nutzt.
Die Sparkasse wird den Kunden darüber gemäß Nummer 1.1 informieren.
1.5 AusführungsfristDie Sparkasse ist in Änderung der Nummern 3.1.2 und 3.2.2 der Bedin- gungen für den Überweisungsverkehr verpflichtet sicherzustellen, dass der Geldbetrag einer Echtzeit-Überweisung nach erfolgreicher Prüfung der Ausführungsvoraussetzungen gemäß der im Preis- und Leistungsver- zeichnis vereinbarten Ausführungsfrist bei dem Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.
Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch- Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Nieder- lande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slo- wenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern.
Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen.
Sonstige Staaten und Gebiete
Guernsey, Jersey, Insel Man, Monaco, San Marino, Schweiz, St. Pierre und Miquelon.
Quelle:
22.11.2017
https://m.tagesspiegel.de/wirtschaft/instant-payment-die-echtzeit-ueberweisung-kommt/20619158.html?26.04.2018
http://m.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/sparkassen-ermoeglichen-sekundenschnelle-ueberweisung-ab-juli-15560073.html