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Author Topic: Besteuerung von Bitcoin-Ausgaben  (Read 2409 times)
ionication
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December 04, 2013, 03:54:09 PM
 #21

...Wenn Du Deinen Server für 5BTC kaufst und der marktübliche Euro-Preis zu diesem Zeitpunkt für diesen Server bei EUR 5000 liegt, Du für Deine 5BTC aber nur 10 EUR bezahlt hast, dann hast Du einen enormen geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. Natürlich ist der marktübliche Euro-Preis (oder wie auch immer er steuerrechtlich korrekt heißt) für nicht standardisierte Produkte möglicherweise schwer zu bestimmen. Aber das Finanzamt macht Dir da bestimmt gerne einen Vorschlag ;-)
Nein, denn es interessiert das Finanzamt auch nicht, für wie viel du die EUR gekauft hast, mit denen du jetzt den Server bezahlst!
Wenn es auf EUR keinen geldwerten Vorteil gibt, dann sollte es für BTC auch keinen geben. Ganz einfach! Außer der BTC wird anders behandelt, dafür braucht es aber eine Begründung und damit wäre BTC kein Zahlungsmittel!
Damit ist die Diskussion eigentlich beendet, außer du hast etwas handfestes vom Finanzamt, da BTC aber als Zahlungsmittel vorerst "anerkannt" ist, ´gibt es keinen geldwerten Vorteil. Wink

Ob die Finanzverwaltung dies ebenso sieht, bleibt abzuwarten.

Die Anerkennung als Zahlungsmittel hat nicht zwangsläufig etwas mit der steuerlichen Bewertung zu tun. Außerdem sind sie ausdrücklich kein gesetzliches Zahlungsmittel. Ich zitiere aus den Stellungnahmen des Bundesfinanzministeriums:

""Bitcoins" sind weder E-Geld noch gesetzliches Zahlungsmittel und daher weder als Devisen noch als Sorten einzordnen."

"Die Nutzung von "Bitcoins" als Zahlungsmittel hat grundsätzlich keinen Einfluß auf die steuerliche Bewertung der damit vollzogenen Geschäfte oder Transaktionen. Das gilt für direkte und indirekte Steuern gleichermaßen."

"Zu den Wirtschaftsgütern, die Gegenstand eines privaten Veräußerungsgeschäfts sein können, gehören auch Bitcoins. Werden Euro in Bitcoins umgetauscht, wird damit das Wirtschaftsgut "Bitcoins" angeschafft."

Quellen:
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/08/2013_08_07-Antwort-Koschyk-Bitcoins-Umsatzsteuer.pdf
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/08/2013_06_20-Antwort-Bitcoin-Koschyk.pdf
http://www.frank-schaeffler.de/wp-content/uploads/2013/08/2013_08_07-Antwort-Koschyk-Bitcoins-Besteuerung-Wirtschaftsgut.pdf

Die Verwendung eines Wirtschaftsgutes als Zahlungsmittel verhindert vermutlich nicht, dass ein geldwerter Vorteil entsteht, der entsprechend versteuert werden muss.
mezzomix
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December 04, 2013, 04:07:30 PM
 #22

Ob die Finanzverwaltung dies ebenso sieht, bleibt abzuwarten.

Wie bei allem was nicht vollumfänglich geregelt ist.

Und solange es nicht geregelt ist, passiert auch nichts schlimmes, wenn man BTC als normales Zahlungsmittel behandelt.
realcoin
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December 04, 2013, 05:22:08 PM
 #23

Danke für die Links! Allerdings kann ich mir die Sache mit dem geldwerten Vorteil in der Praxis einfach nicht vorstellen, es ist geradezu absurd. Und würde BTC als Zahlungsmittel ausschließen.

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gluk64 (OP)
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December 06, 2013, 12:48:00 PM
 #24

Allerdings kann ich mir die Sache mit dem geldwerten Vorteil in der Praxis einfach nicht vorstellen, es ist geradezu absurd.[/quote]
Der Staat hat viele absurde Dinge in der Gesetzgebung. Ich befürchte eben, dass die dadurch das Bezahlen mit Bitcoins unendlich kompliziert machen können - ähnlich wie wenn ein Selbständiger seine Telefonkosten steuerlich geltend machen will, muss er zu jedem einzelnen Telefonat die Aussage machen, ob es geschäftlich oder privat war.
mezzomix
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December 06, 2013, 01:26:54 PM
 #25

... - ähnlich wie wenn ein Selbständiger seine Telefonkosten steuerlich geltend machen will, muss er zu jedem einzelnen Telefonat die Aussage machen, ob es geschäftlich oder privat war.

Kann, nicht muss. Es gibt auch die Möglichkeit, einen pauschalen Privatanteil anzusetzen.
realcoin
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December 06, 2013, 02:37:54 PM
 #26

Der Staat hat viele absurde Dinge in der Gesetzgebung.
Ich befürchte eben, dass die dadurch das Bezahlen mit Bitcoins unendlich kompliziert machen können - ähnlich wie wenn ein Selbständiger seine Telefonkosten steuerlich geltend machen will, muss er zu jedem einzelnen Telefonat die Aussage machen, ob es geschäftlich oder privat war.
Ich habe das nie machen müssen! Telefon wurde immer pauschal  geltend gemacht, wenn ich selbständig war. Und wenn du zwei Telefone hast (Geschäft und privat trennst) ist die Sache doch auch aus der Welt?

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Chefin
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December 07, 2013, 09:01:02 AM
 #27

Geldwerter Vorteil ist ein langjähriges Instrument, welches das Finanzamt auspackt, wann immer man Dinge künstlich schön rechnet. Chef kauft ein Geschäftsauto, mit dem ich meine Arbeit erledige. Es war irgendwie eingebürgert, das man statt ein eigenes Auto zu haben um zur Arbeit zu kommen, das Geschätsauto benutzt hat. Ganz zu anfang hat man hauptsächlich die Fahrtkilometer gespart. Den das Auto brauchte man so oder so. Also dann aber immer mehr Zweitwagen kamen, konnte man mit einem Geschäftsauto auch diesen Zweitwagen sparen. Irgendwann merkte das Finanzamt den großen Vorteil, den man damit hatte gegenüber anderen Arbeitern.

Das war der Zeitpunkt das geldwerter Vorteil benutzt wurde und der Vorteil als Einkommen versteuert. Inzwischen ist das enorm ausgeweitet worden. Heute muss man schon aufpassen, wenn man sich mal eine Hilti im Geschäft leiht, um schnell 2 Löcher für die Deckenlampe zu bohren.

Telefon darf man "wählen". Entweder man akzeptiert das Pauschalangebot des Finanzamtes oder man weist Mehrausgaben detailiert nach. Das Pauschalangebot kann man beim Finanzamt erfragen. Es ist meist ein fester Prozentsatz der Telefonrechnung. Meistens ist er höher gewählt als nötig. Der Grund ist leicht zu erklären: es geht um 10 oder 20 Euro mehr oder weniger pro Monat im Schnitt. Bei Pauschalen ist der Arbeitsaufwand fürs Finanzamt 5sec, bei Einzelabrechnung kosten schon die Stichproben mehrere Minuten. Und das für Steuern auf 20 Euro (also wohl so 3-6 Euro was reinkommt). Also fährt man zu 95% mit der Pauschale sogar besser. Aber die Wal liegt immer beim "Kunden" also bei dir und du darfst gerne Einzeln abrechnen. Allerdings geht das glaube ich nur Jahresweise. Also entweder alles pauschal oder alles Einzeln. Sonst würde man Monate die mehrkosten haben Einzeln machen und Urlaubsmonate wo nichts gelaufen ist Pauschal. Die Pauschale ist aber aufs Jahr ausgelegt.

twbt
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December 08, 2013, 11:45:57 AM
 #28

Hier geht's ja wieder drunter und drüber. Was hat denn bitte die Besteuerung von Sachbezügen aus einem Arbeitsverhältnis ("geldwerter Vorteil") mit dem privaten Tausch von Wirtschaftsgütern (BTC gegen Tischtennisbälle) zu tun? Solche Tauschgeschäfte müssen nur dann versteuert werden, wenn sie gewerblicher Natur sind. Für private Tauschgeschäfte gilt das nicht.

gluk64 (OP)
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December 08, 2013, 10:23:29 PM
 #29

Solche Tauschgeschäfte müssen nur dann versteuert werden, wenn sie gewerblicher Natur sind.
Wir werden Bitcoins doch irgendwann auch geschäftlich nutzen wollen, nicht nur privat.
twbt
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December 08, 2013, 10:26:25 PM
 #30

Solche Tauschgeschäfte müssen nur dann versteuert werden, wenn sie gewerblicher Natur sind.
Wir werden Bitcoins doch irgendwann auch geschäftlich nutzen wollen, nicht nur privat.

Irgendwann? Es gibt schon reichlich gewerbliche Nutzung. Und da sieht die Sache halt anders aus.

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