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Author Topic: Wie funktioniert Paypal Scam?  (Read 1238 times)
scranagar (OP)
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February 13, 2014, 04:05:14 PM
 #1

Hi!

Ich weiß, dass man keine Bitcoins mit Paypal als Zahlungsmethode verkaufen sollte, da Bitcoins nicht vom Verkäuferschutz abgedeckt sind und der Scammer einfach das Geld zurück gehen lassen kann.
Meine Frage ist hier nur, wie kann es sein, dass der Käufer überhaupt einen Chargeback machen? Denn schließlich gibt es ja nicht nur keinen Verkäuferschutz, sondern auch keinen Käuferschutz bei Bitcoins. Der Scammer dürfte die Chargeback-Funktion also gar nicht nutzen können. Wie läuft so ein Scam also ab?
Bevor jemand auf komische Ideen kommt: Ich will keine Anleitung zum scammen, sondern ich will was (keine Bitcoins, aber trotzdem virtuelles Gut) verkaufen und der Käufer sitzt im Ausland und will nur Paypal akzeptieren. Wie kann ich sicher auch die Zahlung durch Paypal zulassen? Nach 45 Tagen ist ja die Käuferschutzfrist abgelaufen, aber das dauert ja etwas sehr lange. Darauf wird sich mein Käufer nicht einlassen wenn ich ihm sage "Paypal ok, aber ich schicke erst nach 45 Tagen"...

Grüße und danke vorab für eure Antworten!

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amigaman
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February 13, 2014, 04:42:18 PM
 #2

Paypal schließt in seinen AGB virtuelle Güter aus.
Wenn du keinen Sendenachweis (Pakettracking o.ä.) hast, hast du keinen Beweis, das du was geschickt hast, und damit bist du raus.
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February 13, 2014, 07:16:05 PM
 #3

Paypal schließt in seinen AGB virtuelle Güter aus.
Wenn du keinen Sendenachweis (Pakettracking o.ä.) hast, hast du keinen Beweis, das du was geschickt hast, und damit bist du raus.

Ja, schon klar. Paypal schließt aber nicht nur für den VERkäuferschutz virtuelle Güter aus, sondern ebenfalls für den Käuferschutz. Und wenn der Käufer das Geld zurück gehen lassen will, muss er doch einen Käuferschutzantrag bei Paypal stellen und wäre doch an der Stelle auch raus. Paypal müsste den Antrag doch eigentlich mit Hinweis auf die AGB ablehnen.
Also wie kommen die Scammer damit durch?

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candoo
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February 13, 2014, 07:19:19 PM
 #4

Paypal schließt in seinen AGB virtuelle Güter aus.
Wenn du keinen Sendenachweis (Pakettracking o.ä.) hast, hast du keinen Beweis, das du was geschickt hast, und damit bist du raus.

Ja, schon klar. Paypal schließt aber nicht nur für den VERkäuferschutz virtuelle Güter aus, sondern ebenfalls für den Käuferschutz. Und wenn der Käufer das Geld zurück gehen lassen will, muss er doch einen Käuferschutzantrag bei Paypal stellen und wäre doch an der Stelle auch raus. Paypal müsste den Antrag doch eigentlich mit Hinweis auf die AGB ablehnen.
Also wie kommen die Scammer damit durch?

Ruf doch Paypal einfach an und frag da nach.. Telefonat dauert 5 minuten und hier nen komplizierter Thread dauert Tage..

Einer trage des andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen.
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February 13, 2014, 08:07:46 PM
 #5

Wieso?
Du meldest einen Fall und sagst du hast keine Ware bekommen.
Der VK wird dann aufgefordert, einen Sendungsnachweis zu liefern.
Kann er nicht, Geld wird zurückgebucht.

Der VK missachtet ja die AGB, nicht der K, daher wird der VK Pech haben.
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February 13, 2014, 08:24:29 PM
 #6

Wieso?
Du meldest einen Fall und sagst du hast keine Ware bekommen.
Der VK wird dann aufgefordert, einen Sendungsnachweis zu liefern.
Kann er nicht, Geld wird zurückgebucht.

Der VK missachtet ja die AGB, nicht der K, daher wird der VK Pech haben.

für digital gelieferte ware gibt es weder käufer noch verkäuferschutz!

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
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February 14, 2014, 12:18:07 AM
 #7

Hate berereits einen ähnlichen Fall, bei dem ich um etwas FIAT erleichtert werden sollte.
Käuferschutz eingeleitet -> Ablehnung mit Begründung "Virtuelle Güter".
Nochmals Käuferschutz eingeleitet, diesmal damit begründet, dass mir über den Kauf ein Vertrag ausgestellt werden sollte,
welchen ich nie erhalten habe (was auch wer warheit entspricht) -> Gutschrift erhalten..
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February 14, 2014, 10:08:21 AM
 #8

Hate berereits einen ähnlichen Fall, bei dem ich um etwas FIAT erleichtert werden sollte.
Käuferschutz eingeleitet -> Ablehnung mit Begründung "Virtuelle Güter".
Nochmals Käuferschutz eingeleitet, diesmal damit begründet, dass mir über den Kauf ein Vertrag ausgestellt werden sollte,
welchen ich nie erhalten habe (was auch wer warheit entspricht) -> Gutschrift erhalten..

Das heißt im Prinzip muss der Käufer beim Käuferschutzantrag einfach nur frech lügen und dem Verkäufer wird keine Möglichkeit gegeben, das klar zu stellen... Ziemlich einseitige Betrachtungsweise von Paypal. Vielleicht ruf ich die tatsächlich mal an. Wink
Denn gerade bei Bitcoins ist es ja ziemlich leicht einen Beweis über erbrachte Leistungen zu bringen. Screenshot der Blockchain und gut is.

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February 14, 2014, 10:13:21 AM
 #9

Denn gerade bei Bitcoins ist es ja ziemlich leicht einen Beweis über erbrachte Leistungen zu bringen. Screenshot der Blockchain und gut is.

Damit wollen die sich vermutl. nicht auseinandersetzen.
Mittlerweile sollte eh jeder wissen, dass man keine Coins gegen PayPal verkaufen sollte.
Es gibt aber glaube ich noch die Variante eine PP-Zahlung als "Geschenk" zu deklarieren, hier soll es wohl keine Möglichkeit
auf Rückbuchung bzw. Käuferschutz geben. Auf soetwas würde ich mich u.U. noch einlassen.
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February 14, 2014, 10:54:38 AM
 #10

Mittlerweile sollte eh jeder wissen, dass man keine Coins gegen PayPal verkaufen sollte.

Weiß ich auch, habe ja die ganzen Stickys zum Thema Scam gelesen. Aber in dem Zusammenhang kam halt die Frage auf, wenn Paypal per AGB virtuelle Güter ausschließt, dürfte das nicht funktionieren wenn die Jungs und Mädels von Paypal Ihre AGB ernst nehmen würden und das anständig prüfen würden.

Es gibt aber glaube ich noch die Variante eine PP-Zahlung als "Geschenk" zu deklarieren, hier soll es wohl keine Möglichkeit
auf Rückbuchung bzw. Käuferschutz geben. Auf soetwas würde ich mich u.U. noch einlassen.

Danke für den Tipp. Das schaue ich mir mal an.

Grüße

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February 14, 2014, 12:14:51 PM
 #11

Das Problem bei der Blockchain ist, das da nicht hintersteht, wem die Adresse gehört.
Auf dem vom Postangestellten quittierten Schein bzw. bei elektronisch registrierten Paketen dem Einlieferungsbeleg mit der Seriennummer steht Absender mit vollem Namen und Adresse drauf, ebenso wie Empfänger.
Das passt zu den Daten im Paypal-Gehirn, alles wird gut.

Bei der Blockchain steht eine pseudonyme Zahlenfolge und so glauben die nicht, das du dem Empfänger wirklich was zugeschickt hast.
Die Adresse könnte ja jedem gehören, und der Empfänger kann leicht sagen, das er dir eine andere angegeben hat.
Die Mail des Empfängers, in der die Adresse steht, kann ja leicht von ihm, dem Sender oder einem dritten manipuliert sein.
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February 14, 2014, 03:21:47 PM
 #12

Mittlerweile sollte eh jeder wissen, dass man keine Coins gegen PayPal verkaufen sollte.

Weiß ich auch, habe ja die ganzen Stickys zum Thema Scam gelesen. Aber in dem Zusammenhang kam halt die Frage auf, wenn Paypal per AGB virtuelle Güter ausschließt, dürfte das nicht funktionieren wenn die Jungs und Mädels von Paypal Ihre AGB ernst nehmen würden und das anständig prüfen würden.


wenn man es genau nimmt sind bei paypal die ganzen euros auch nur virutell.
oder glaubt ihr die tragen säckeweise geld rum

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