...
Danke für deine Antwort, allerdings bin ich jetzt noch verwirrter als vorher
Ich werd dann mal bzgl Mining nachforschen.
Ich hatte gedacht ich kann es einfach halten und einfach Steuern auf die Veräußerung zahlen
Angenommen, du legst argumentativ dar, dass dein Mining nicht gewerblich war, dann sollte folgendes gelten:
Wenn du das ganz früher gemacht hast, wo man noch ohne Pooling mal eben die 25BTC erminen konnte, dann würde ich argumentieren, dass du diese privat "hergestellt" hast. Und dann ist alles in Butter. Egal wie viel es da Wert war, egal wann du sie vertickst, und für wie viel. Herstellung im privaten Rahmen von Wertgegenständen und spätere Veräußerung sollte steuerfrei sein.
Ich geh aber mal von 'nem Mining-Pool aus. Wenn du auch hier wegen nur gelegentlicher privater Tätigkeit die Gewerblichkeit verneinen kannst, dann sollten das Einkünfte aus sonstigen Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) sein. (vergl.
[1]) Und du musst die Bitcoins zum Zeit-Wert des Zuflusses für das Jahr des Zuflusses versteuern. Kannst aber Aufwendungen als Werbungskosten abziehen. (
[2]) Und wenns insgesamt weniger als 2^8=256 Euro (wer auch immer auf diese Zahl kam ?!) waren, bleibts steuerfrei.
Aber das wäre natürlich zu versteuern gewesen in dem Jahr, in dem du sie gemined hast!
Der spätere Verkauf solch zugeflossener (nicht angeschaffter) Bitcoins gegen Euro ist selbst keine steuerpflichtige Veräußerung.