Bitcoin Forum
May 08, 2024, 06:39:18 PM *
News: Latest Bitcoin Core release: 27.0 [Torrent]
 
   Home   Help Search Login Register More  
Pages: [1]
  Print  
Author Topic: 1-2 GPU Mining steuerrechtlich korrekt auszahlen lassen gewerblich oder privat?  (Read 149 times)
mustermann (OP)
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 3
Merit: 0


View Profile
April 20, 2019, 10:43:56 AM
Last edit: April 20, 2019, 12:35:06 PM by mustermann
 #1

Hallo Leute,
ich habe einige Fragen an euch bezüglich der Steuer.

im Zeitraum von April 2017 bis Januar 2018 habe ich hobbymäßig mit meinen zwei Grafikkarten ETH und ETC gemined. Ich bin technisch interessiert somit bin ich auf Kryptomining gestoßen. Das Mining wurde in einem großen Pool (Nanopool) durchgeführt. Insgesamt wurden etwa 2-3 ETH gemined und etwa 30 ETC. Ich habe mir nicht viel dabei gedacht, was dieses Mining steuerrechtlich für Konsequenzen hat. Wie gesagt für mich war es nur "Spaß". Zudem habe ich unterschiedliche Kryptowährungen bei Poloniex und Kraken mit der geschürften Währung getauscht.

Ich würde gerne jetzt die geschürfte Währung auszahlen lassen, ohne "Steuerhinterziehung" zu begehen.
Jetzt habe ich gelesen, dass Mining in den Bereich "Kleingewerbe fällt". Ich war 2017 noch ein Student und hatte weder ein Kleingewerbe angemeldet noch sonstige Einkünfte. Ist eine Kleingewerbe-Anmeldung für 1-2 GPUs überhaupt notwendig? Zumal die Karten auch mal mehrere Tage nicht gelaufen sind oder wenn ich Computerspiele gespielt habe die Mining Software beendet habe.

Die zentrale Frage die sich mir stellt ist das ganze noch privates Mining oder schon gewerbliches Mining?
Wer kann mir diese Frage beantworten und was kann mir passieren, wenn ich mir die Kryptowährung auszahlen lasse (Marktwert aktuell 450-500€) ohne sie bei der Steuer explizit anzugeben?

Da die Coins alle eine Haltefrist von >1 Jahr haben könnte ich diese eigentlich nun ohne zu versteuern Verkaufen oder fallen die Coins nicht mehr unter ein "privates Veräußerungsgeschäft", da sie gemined wurden?

Wie soll ich mit den Coins vorgehen? Ich würde sie ungern einfach nur liegen lassen und nicht mehr antasten, nur weil ich im Jahr 2017 nicht wusste ein Kleingewerbe anzumelden.

Wie würdet ihr an meiner Stelle weiter vorgehen?



Hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Liebe Grüße
"Your bitcoin is secured in a way that is physically impossible for others to access, no matter for what reason, no matter how good the excuse, no matter a majority of miners, no matter what." -- Greg Maxwell
Advertised sites are not endorsed by the Bitcoin Forum. They may be unsafe, untrustworthy, or illegal in your jurisdiction.
1715193558
Hero Member
*
Offline Offline

Posts: 1715193558

View Profile Personal Message (Offline)

Ignore
1715193558
Reply with quote  #2

1715193558
Report to moderator
CoinEraser
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 1988
Merit: 1718


View Profile
April 23, 2019, 05:25:31 AM
 #2

Leider kann ich dir auch nicht sagen, wie du nun vorgehen sollst, da ich selber schon lange kein mining mehr betreibe und ich sowas meinem Steuerberater überlasse, aber vielleicht hilft dir dieser Thread zum Thema Steuern etwas weiter. Smiley

https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0

Hier ein kleiner Auszug aus dem Thread:

-snip-
Mining
Die FAQ bezieht sich ausschließlich auf die Fragen von privaten Minern.
Wer gewerblich mint, sollte einen Steuerberater zu Rate ziehen, so wie wohl die meisten Gewerbetreibenden.

Ist Mining gewerblich?
Nein, nicht immer. Mining für den Eigenbedarf, also das Betreiben eines eigenen Rechners zur Herstellung von Bitcoins oder Altcoins für den eigenen Bedarf ist vermutlich nicht gewerblich.
Allerdings unterstellt das Finanzamt die Gewerblichkeit sehr schnell, wenn damit größere Einnahmen erzielt werden.
Kriterien für die Gewerblichkeit:
  • Selbständig (nicht freiberuflich)
  • Nachhaltig (auf Dauer ausgelegt – „auf immer und ewig geplant“)
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Außenwirkung
  • Nicht sittenwidrig
Es müssen alle Kriterien erfüllt sein, um die Gewerblichkeit zu begründen.
Kann man also gut argumentieren, dass eines oder mehrere Kriterien nicht zutreffen, sollte man sich gegen die Unterstellung des Finanzamts wehren.
Es wird von manchen Steuerberatern auch auf den Unterschied abgestellt, ob Mining im Pool oder Solo betrieben wird. Ich teile diese Auffassung ausdrücklich nicht, und noch sind mir keine Fälle bekannt, in denen das Finanzamt dies überhaupt in seine Erwägungen einbezogen hat.

Ich gebe an dieser Stelle einfach zwei Beispiele für Miner, bei denen sicher deutlich wird, wo der Unterschied liegt.
Alice kauft sich einen kleinen USB-Stick-Miner, schließt diesen an ihren Laptop an und mint ein paar Coins. Irgendwann hat sie keine Lust mehr und schmeißt den USB-Stick weg / verkauft ihn auf Ebay. Alice handelt sicher nicht gewerblich (Pool hin oder her).
Bob mietet eine alte Lagerhalle. Er lässt eine 200kW-Stromleitung verlegen. Er importiert aus Asien 100 Miner. Er stellt 5 Leute an, um die Geräte rund um die Uhr zu überwachen. Er informiert sich ständig über die aktuell profitabelsten Coins und Pools und stellt seine Miner entsprechend ein. Bob handelt sicher gewerblich (ebenfalls Pool hin oder her).
Die meisten Privatleute werden irgendwo zwischen diesen beiden Extremen liegen, aber die Frage, ob man gewerblich mint oder nicht, kann man sich oft selbst beantworten.

Haltefrist beim Mining
Wer Bitcoins für den „Eigenbedarf“ mint, muss seine Kurs-Gewinne beim Verkauf nicht versteuern.
Da es keinen Anschaffungszeitpunkt gibt, beginnt auch keine Haltefrist zu laufen.

Steuern auf Coins aus Mining
Die geminten Coins sind am Tag der Erzeugung als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu besteuern.

Besteuerung von Cloud Mining
Beim Cloud Mining handelt es sich möglicherweise um eine Kapitalanlage. Das bedeutet, dass die Coins, welche man erhält, mit 25% Kapitalertragsteuer abgegolten werden. Man schafft dann die Coins zum Wert beim Zufluss an. Es beginnt dann wieder die Haltefrist zu laufen. Dies ist eine sehr umstrittene Sichtweise (genau genommen kenne ich lediglich einen Steuerberater, der dies so sieht).



Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
Dieser Bereich der FAQ richtet sich ausnahmsweise direkt an Gewerbetreibende. Privatpersonen können diesen Teil ignorieren.

Muss ich beim Verkauf von Bitcoins Umsatz-/Mehrwertsteuer abführen?
Nein. Dies ist bereits seit 2013 abschließend geklärt. Anders lautende Meldungen in den Medien waren lediglich hysterisches "Coinmageddon"-Geschrei.

Berechtigt Mining zum Vorsteuerabzug?
Vermutlich nicht, da man auch beim Verkauf seiner geminten Coins keine Mehrwertsteuer bezahlt.

Muss man auf Coins aus Mining Umsatzsteuer bezahlen?
Auch für die Transaktionsgebühr fällt nach aktueller Auffassung des Finanzministeriums offensichtlich keine Ust. an.
Dies ist (im Detail) umstritten, es ist allerdings unwahrscheinlich, dass sich an dieser Auffassung noch viel ändern wird.
Pages: [1]
  Print  
 
Jump to:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.19 | SMF © 2006-2009, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!