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Author Topic: AWV Z4 Meldung bei Auslandstransaktionen (Bundesbank)  (Read 150 times)
deeJoe (OP)
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August 29, 2019, 11:59:28 AM
 #1

Hallöle,

ich habe vor ein paar Ewigkeiten Geld zu Bitstamp transferiert und später auch wiedergeholt.
Ich habe dabei die meldepflichtige Grenze überschritten. Bei beiden Transaktionen hätte eine Meldung stattfinden müssen.

Mehr Infos dazu: https://www.owlaw.de/z4-awv-meldepflicht-vergessen/

Habe ich natürlich nicht gemacht.

Hat jemand Erfahrung damit, was passiert, wenn man das nachmeldet oder sollte ich einfach beten und hoffen, dass nichts passiert und in Zukunft einfach vernünftig melden?

Danke!
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N0sferatu
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August 29, 2019, 12:19:49 PM
 #2

Definitiv in Zukunft einfach vernünftig melden. Da reicht sogar ein kurzer Anruf. (FAQ der Bundesbank + Rufnummer: https://www.bundesbank.de/resource/blob/611818/5446d3f11c844348f5e6dcff5280291d/mL/faqs-zur-awv-zahlungsmeldungen-data.pdf)

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Hat jemand Erfahrung damit, was passiert, wenn man das nachmeldet

Habe keine persönlichen Erfahrungen. Generell geht es bei der AWV Meldepflicht aber eher um statistische Zwecke, es will dir also keiner ans Leder oder dir Steuern abknüpfen. Sachbearbeiter werden in der Regel also sehr human handeln.

Interessant vielleicht noch: Du unterliegt der Meldepflicht, die Bank meldet von sich aus aber nichts.

Und, falls die Transaktion mehr als 3 Jahre her ist, gilt der Fall bereits als verjährt (siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfolgungsverj%C3%A4hrung#Verfolgungsverj%C3%A4hrung_im_Ordnungswidrigkeitenrecht). Du brauchst dann also nichts mehr zu tun.

deeJoe (OP)
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August 29, 2019, 12:34:51 PM
 #3

Dann warte ich auf die Verjährung, das ist nicht mehr all zu lange hin. Danke!

Was ich mich auch noch die ganze Zeit frage: bin ich überhaupt meldepflichtig bei einer Transaktion zu Bitstamp? Man könnte ja argumentieren, dass das (virtuelle) "Konto" ja mir gehört und mir quasi selber etwas überweise.

Weiß da jemand näheres?

Dass es nur um statistische Zwecke geht, ist mir bewusst. Dass die Maximalstrafe pro Fall bei 30.000€ liegt zeigt aber, dass es denen anscheinend doch wichtig ist. Wäre mal interessant zu erfahren, wie oft die Strafe gepullt wird.
N0sferatu
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August 29, 2019, 12:46:51 PM
 #4

Quote
bin ich überhaupt meldepflichtig bei einer Transaktion zu Bitstamp? Man könnte ja argumentieren, dass das (virtuelle) "Konto" ja mir gehört und mir quasi selber etwas überweise.

Könnte tatsächlich sein, dass dort die Ausnahmeregelung greift. Bin mir aber nicht sicher, vielleicht einfach mal unverbindlich bei denen anrufen.

Quote
Sollten Sie sich Geld von einem Auslandsdepot oder Konto zurückholen (wenn es nicht länger als 12 Monate angelegt war), wird nach den Aussagen auf der Seite der Bundesbank keine Meldepflicht erzeugt.

(Quelle: https://www.trading-treff.de/wissen/awv-meldepflicht)

Z80
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August 30, 2019, 12:13:27 AM
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 #5

Du brauchst in dem Fall, meiner Meinung nach, nichts zu melden.
Diese Meldepflicht dient statistischen Zwecken und soll erfassen wieviel Geld Deutschland zu oder abfliesst (Aussenhandels-Überschuss/-Defizit). Normalerweise wird sowas direkt beim Import oder Export von Waren erfasst. Es gibt aber Geschäfte bei denen nichts Im- oder Exportiert wird. Dienstleistungen z.B. oder Beraterhonorare usw.

Zu fliesst Deutschland z.B. Geld, wenn du im Ausland eine Dinstleistung erbrings und dafür Geld bekommst. Ab fleisst es z.b. wenn du eine ausländische Dienstleistung bezahlst.
Dabei ist es unerheblich ob sich dein Konto bei einer deutschen oder einer ausländischen Bank befindet. In beiden Fällen ist es dein Geld und damit deutsches Geld.
In Deinem Fall war es immer Dein Geld. Zwischen Deinen Konten kannst Du hin und her überweisen ohne irgendwas zu melden. Dein Guthaben auf einer Börse ist auch sowas wie ein Konto.

...
Ich hatte letztes Jahr mit der Hotline der Bundesbank telefoniert. Und die haben mir sogar erklärt das BTC sowas wie eine Fremdwährung sind, also wie z.B. Dollar. Und wenn ich BTC in Euro tausche und sie mir auszahle keine Meldepflicht entsteht da der Tausch zwischen Währungen kein Zu- oder Abfluss darstellt. Vorher war der entsprechende Wert in deutschen Händen, und dannach auch.
Anders wäre es wenn BTC eine Wahre wäre die in Deutschland hergestellt, und ins Ausland verkauft wird. Dann würde die Meldepflicht aber schon in dem Moment entstehen wenn das Geld auf Deinem Konto im Ausland ankommt.

Das ist in meinen Augen ja auch alles logisch.
Trotzdem.. Angaben ohne Gewähr  Cool

Es ist schwierig zu antworten wenn man die Frage nicht versteht...
qwk
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August 30, 2019, 09:20:50 AM
 #6

Sind reine Kontoüberträge meldepflichtig?
Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig. Es ist zu beachten, dass Zahlungen, die von dem Auslandskonto an Ausländer geleistet oder auf dem Auslandskonto von Ausländern entgegengenommen werden, gemäß dem jeweiligen Grundgeschäft auf Anlage Z 4 zu melden sind.

Die Bundesbank selbst stellt also eindeutig klar, dass Bewegungen von eigenen Konten auf eigene Konten nicht der Meldepflicht unterliegen.
Wenn du Geld zu/von einer Börse überweist, ist das ein Transfer von deinem Konto bei der Börse zu deinem Konto bei deiner Bank.

Yeah, well, I'm gonna go build my own blockchain. With blackjack and hookers! In fact forget the blockchain.
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