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Author Topic: Gewerblich oder Privat Versteuern, Frage?  (Read 158 times)
cryptium20 (OP)
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May 15, 2019, 02:11:45 PM
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Es gibt ziemlich viele Diskussionen dazu und auch einiges an Unklarheit.

Ich habe zwar den Eindruck, dass die meisten Trader nicht gewerblich sind aber das ganze ist doch noch ziemlich unklar und schwammig.

Jetzt habe ich eine Frage dazu? Wenn man in der Vergangheit oft getradet hat aber sich nun aufs HODLN konzentrieren möchte ist es möglich einfach das Traden aufzugeben, das Krypto Kapital in Altcoins etc.. umzuwandeln auf einen neuen Handelplatz Konto, USB stick etc. zu verschieben und nur noch selten oder gar nicht mehr Transaktionen zu machen.

Sollte man dann nicht mehr traden kann man ja auch nicht mehr oder nur schwer unters gewerblich Handeln fallen? HODLN wird ja wohl kaum gewerblich sein wenn es nur auf die eigene Person begrenzt ist.

Insofern sollten Gewinne in der Zukunft sicher mehr gewerblich relevant sein können. Oder ist das falsch gedacht?

Insofern würde man ja auf Nr. sicher gehen und selbst wenn im Nachinein beschlossen wird , dass die vergangen Transaktionen gewerblich waren(z.B es wird ein Limit eingeführt dass man nicht mehr als 30 trades in Monat machen darf), würde das ja wohl nur die Alten treffen nicht die Neuen und die Unklarheit wäre beseitigt unabhängig davon wie die Regelungen in Zukunft aussehen.


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May 15, 2019, 02:26:21 PM
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 #2

Es gibt ziemlich viele Diskussionen dazu und auch einiges an Unklarheit.
Unklarheit gibt es da überhaupt keine.
Nur irgendwelche Grünschnäbel, die immer mal wieder Unsinn behaupten, und damit Unsicherheit verbreiten. Wink

Trading für dich selbst mit deinem eigenen Geld ist nicht gewerblich. Punkt.

Jetzt habe ich eine Frage dazu? Wenn man in der Vergangheit oft getradet hat aber sich nun aufs HODLN konzentrieren möchte ist es möglich einfach das Traden aufzugeben, das Krypto Kapital in Altcoins etc.. umzuwandeln auf einen neuen Handelplatz Konto, USB stick etc. zu verschieben und nur noch selten oder gar nicht mehr Transaktionen zu machen.

Sollte man dann nicht mehr traden kann man ja auch nicht mehr oder nur schwer unters gewerblich Handeln fallen?
Sofern du einmal eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hast (also z.B. Trading für andere), wird diese nicht dadurch rückwirkend "un-gewerblich", weil du jetzt etwas privates machst.
Beide Dinge sind getrennt voneinander zu betrachten.

Insofern würde man ja auf Nr. sicher gehen und selbst wenn im Nachinein beschlossen wird , dass die vergangen Transaktionen gewerblich waren
Ich lehne mich mal soweit aus dem Fenster, zu behaupten, dass es eine rückwirkende Änderung solcher Gesetze nicht in meiner Lebenszeit geben wird.
Ausgeschlossen ist es natürlich nie, nur wäre es so dermaßen verfassungswidig, dass die Erfolgsaussichten des Gesetzgebers in Karlsruhe praktisch exakt null wären.


TL;DR:
Trading, oder auch jede andere Art der privaten Vermögensverwaltung für dich selbst, mit deinem eigenen Geld, ist nicht gewerblich.
Es wird auch nicht rückwirkend gewerblich, nur weil neue Gesetze das vielleicht für die Zukunft ändern.
Wer schon einmal etwas gewerbliches getan hat, kann das nicht in privat "umwandeln", indem er jetzt nur noch privat weitermacht.

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May 15, 2019, 03:34:04 PM
 #3

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Unklarheit gibt es da überhaupt keine.
Nur irgendwelche Grünschnäbel, die immer mal wieder Unsinn behaupten, und damit Unsicherheit verbreiten. Wink

Ich hatte auch den Eindruck, dass hier auch Panik verbreitet wird allerdings wird man in anderen Bereichen sehr schnell gewerblich, wenn man kauft/verkauft z.b Ebay etc. Also ist es nicht ganz abwegig hier vorsichtig zu sein. Ich habe auch im Inet von Anwälten widersprüchliche Aussagen gesehen.

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Sofern du einmal eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hast (also z.B. Trading für andere), wird diese nicht dadurch rückwirkend "un-gewerblich", weil du jetzt etwas privates machst.
Beide Dinge sind getrennt voneinander zu betrachten.

Ich hatte das schlecht formuliert. Ich meinte damit nicht, dass man eine gewerbliche  Tätigkeit  aus der Vergangenheit rückgängig macht das wäre Unsinn.

Also was ich meinte war dass man jegliche Handlung die auf gewerbliche Traden hinweisen kann, z.b einige Trades am Tag/Bots/Daytrading was auch immer auf ein Gewerbe hinweisen könnte nicht mehr fortsetzt und ab dem Zeitpunkt nur noch HODL macht bzw. selten handelt und wie Währungen auf ein anderes Konto auf einem Handelsplatz schickt. So könnte man das vorher/nachher gut abgrenzen und es wäre dann ja schwer möglich von einem Gewerbe zu sprechen wenn man kaum handelt.

Es geht hier nur darum wie zukünftige Aktivitäten eingestuft/besteuert werden nicht vergangene und dass man klar abgrenzen kann.

Die Frage war halt wie man das zeitlich abgrenzt und ob man von einer gewerblichen Aktivität wegkommt wenn man das Verhalten nicht mehr aufweist so dass man dann einen Schlusstrich ziehen kann und klar sagen kann ab Tag X fand sicher keine gewerbliche Handlung mehr statt und somit ist auch die Besteuerung die in Zukunft anfällt eindeutig.

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May 15, 2019, 04:03:10 PM
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Sofern du einmal eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt hast (also z.B. Trading für andere), wird diese nicht dadurch rückwirkend "un-gewerblich", weil du jetzt etwas privates machst.
Beide Dinge sind getrennt voneinander zu betrachten.

Ich hatte das schlecht formuliert. Ich meinte damit nicht, dass man eine gewerbliche  Tätigkeit  aus der Vergangenheit rückgängig macht das wäre Unsinn.

Also was ich meinte war dass man jegliche Handlung die auf gewerbliche Traden hinweisen kann, z.b einige Trades am Tag/Bots/Daytrading was auch immer auf ein Gewerbe hinweisen könnte nicht mehr fortsetzt und ab dem Zeitpunkt nur noch HODL macht bzw. selten handelt und wie Währungen auf ein anderes Konto auf einem Handelsplatz schickt. So könnte man das vorher/nachher gut abgrenzen und es wäre dann ja schwer möglich von einem Gewerbe zu sprechen wenn man kaum handelt.

Es geht hier nur darum wie zukünftige Aktivitäten eingestuft/besteuert werden nicht vergangene und dass man klar abgrenzen kann.
An sich ist das natürlich trivial.
Du beendest die bisherige (möglicherweise gewerbliche) Tätigkeit, und beginnst dann eine neue, eindeutig private Tätigkeit.

Stolperfallen gibt es da insbesondere im Bereich "notwendiges Betriebsvermögen".
Was auch immer vorher in deinem notwendigen Betriebsvermögen lag, kann nicht "einfach so" in der privaten Tätigkeit weiterverwendet werden.
Daher der Tipp: wer einmal einer gewerblichen Tätigkeit nachgegangen ist, sollte einen klaren Schlussstrich ziehen, eventuell vorhandenes Betriebsvermögen als Privatentnahme auszahlen, und ggf. entsprechend versteuern.

Es kann in diesem Sinne sinnvoll sein, Bitcoins des Betriebs zunächst an einer Börse in Euro umzuwandeln, und sich dann im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung mit den Euro neue Bitcoins zu kaufen.
Dann hat man hinterher auch einen sauberen "Referenzkurs" für die Bewertung der Bitcoins des Betriebs.

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May 15, 2019, 04:35:41 PM
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Es kann in diesem Sinne sinnvoll sein, Bitcoins des Betriebs zunächst an einer Börse in Euro umzuwandeln, und sich dann im Rahmen der privaten Vermögensverwaltung mit den Euro neue Bitcoins zu kaufen. Dann hat man hinterher auch einen sauberen "Referenzkurs" für die Bewertung der Bitcoins des Betriebs.

Also Umwandlung in ein Stable Token oder auch internes Pseudofiat das manche Börsen haben and Transfer auf ein eigenes Wallet reicht da nicht aus?

Muss aufs Bankkonto zuerst?
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