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Author Topic: Neues Geldwäschegesetz – Banken dürfen Bitcoin verwahren!!!!!  (Read 778 times)
thandie
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December 04, 2019, 04:03:54 PM
 #41

Mal ne Frage. Woher sollen die Banken überhaupt Bitcoin beziehen? Von unregulierten Exchanges?  Grin Roll Eyes Huh


Vielleicht wissen die ja selbst noch nicht, ob und wie sich ein solches Business für sie lohnen könnte.
Und eigentlich glaube ich auch nicht daran, daß Hinz und Kunz in 2020 sofort ihre Banken bestürmen und nach Kryptowährungen fragen. Wir werden sehen.

Kaufen könnten sie auf Grund der int. Verflechtungen theoretisch überall.

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December 05, 2019, 05:11:38 AM
Merited by aundroid (1)
 #42

Mal ne Frage. Woher sollen die Banken überhaupt Bitcoin beziehen? Von unregulierten Exchanges?  Grin Roll Eyes Huh


Vielleicht wissen die ja selbst noch nicht, ob und wie sich ein solches Business für sie lohnen könnte.
Und eigentlich glaube ich auch nicht daran, daß Hinz und Kunz in 2020 sofort ihre Banken bestürmen und nach Kryptowährungen fragen. Wir werden sehen.

Kaufen könnten sie auf Grund der int. Verflechtungen theoretisch überall.
Sofort werden die sicher nicht bestürmt, nein. Ist aber ein schleichender Prozess dass sich das unter den Bankkunden rumspricht. Grad die Jüngeren werden da vmtl. schneller auf den Zug dann aufspringen als wir uns denken können. Habe doch einige Leute im Bekanntenkreis die sich zwar sehr für Cryptos interessieren, denen jedoch die Anmeldung am Exchange (inkl. KYC, ...), das Hintransferieren von Geld, den Kauf und der Withdrawal viel zu kompliziert sind. Wenn das jetzt plötzlich alles jemand für sie übernimmt und sie dafür vma 3% Aufschlag zahlen ist das echt eine Alternative.

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December 05, 2019, 08:21:13 AM
 #43

denen jedoch die Anmeldung am Exchange (inkl. KYC, ...), das Hintransferieren von Geld, den Kauf und der Withdrawal viel zu kompliziert sind.  
Ich verstehe nicht, was daran soviel komplizierter ist als Aktien zu kaufen. Ja, Withdrawal und das Anlegen eines Wallets. Das ist schon etwas auswändiger. Aber ob ich jetzt KYC bei einem Broker mache, von meinem Giro Geld zum Broker überweise, dort dann eine Kauforder für eine Aktie bei Börse X reinstelle (wobei die Gebühren im Kryptobereich sogar überwiegend transparenter sind als bei einem Broker! Da muss ich erst vorher gucken, ob es bei Börse Stuttgart, Lang & Schwarz oder Tradegate teurer ist), irgendwann die Aktie wieder verkaufe und dann das Geld vom Brokerkonto auf mein Girokonto überweise ODER das bei einem Kryptoexchange mache.....
Ich finde sogar, dass erst dadurch das Bewusstsein BYOB und dadurch ein kritisches Auseinandersetzen mit dem Währungssystem (Giral- und Fiatgeld) entsteht.

Versuch es doch mal darüber. Also erst den Bekannten nahebringen, wie unser Geldsystem funktioniert, welche Rolle die Banken überhaupt spielen, wer eigentlich Gläubiger ist und wie schnell sein Geld weg sein kann. Einfach immer etwas mehr Gedanken den Leuten mitgeben. Und wenn du dann noch zeigst, wie schnell du Kryptos von A nach B schicken kannst und dass 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr...ja, dann kommen sie vielleicht langsman auf den Trichter

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December 05, 2019, 10:10:28 AM
Last edit: December 05, 2019, 12:54:39 PM by thandie
 #44

Mal ne Frage. Woher sollen die Banken überhaupt Bitcoin beziehen? Von unregulierten Exchanges?  Grin Roll Eyes Huh


Vielleicht wissen die ja selbst noch nicht, ob und wie sich ein solches Business für sie lohnen könnte.
Und eigentlich glaube ich auch nicht daran, daß Hinz und Kunz in 2020 sofort ihre Banken bestürmen und nach Kryptowährungen fragen. Wir werden sehen.

Kaufen könnten sie auf Grund der int. Verflechtungen theoretisch überall.
Sofort werden die sicher nicht bestürmt, nein. Ist aber ein schleichender Prozess dass sich das unter den Bankkunden rumspricht. Grad die Jüngeren werden da vmtl. schneller auf den Zug dann aufspringen als wir uns denken können. Habe doch einige Leute im Bekanntenkreis die sich zwar sehr für Cryptos interessieren, denen jedoch die Anmeldung am Exchange (inkl. KYC, ...), das Hintransferieren von Geld, den Kauf und der Withdrawal viel zu kompliziert sind. Wenn das jetzt plötzlich alles jemand für sie übernimmt und sie dafür vma 3% Aufschlag zahlen ist das echt eine Alternative.

Du bringst hier meiner Meinung nach etwas durcheinander.
Würden sich deine Bekannten tatsächlich sehr für Kryptowährungen interessieren, hätten sie auch den ersten logischen Schritt gemacht - die Informationsbeschaffung.
Und dann würden sie auch irgendwann und unweigerlich über die Themen Verwahrung, priv Keys, P2P etc. gestolpert sein. Und dann wäre das alles nicht mehr kompliziert.

So wie du es darstellst, interessieren sich deine Bekannten nicht für Bitcoin & Co. sondern für Investments, Anlagen, Finanzprodukte, Rendite oder "wie kann ich reich werden ohne Ahnung haben zu müssen" und haben lediglich gehört, daß das mit sogenannten Kryptocoins geht. Kann man natürlich machen, würde ich so und in dieser Form aber niemanden empfehlen.

thandie
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December 05, 2019, 01:00:37 PM
 #45

@mr.relax

Du hast dich ja offenbar mit der Thematik genauer auseinandergesetzt, ich persönlich habe die Gesetzesregelung noch nicht in allen Einzelheiten gelesen.
Was hälst du von folgender Einschätzung?


...

Die kommende Regulierung ab dem 1. Januar 2020 betrifft meines Wissens nach deutsche Unternehmen, sowie erstmals auch Anbieter aus dem EU-Raum, die auf dem deutschen Markt aktiv werden wollen. Die Neuregelung betrifft, soweit ich auf dem Laufenden bin, allerdings keine nicht-EU-Unternehmen, die weiterhin global ihre Dienste anbieten können und von deutscher bzw. europäischer regulatorischer Anforderungen nicht betroffen sind. Da es sich bei Kraken um ein US-amerikanisches Unternehmen handelt, sind wir daher nicht eingeschränkt hierdurch und können weiter wie gewohnt operieren.

Selbstverständlich behalten wir die regulatorische Landschaft dauernd im Auge und passen unsere Produkte und Services entsprechend an, wann immer notwendig. Änderungen werden regelmäßig auf unserem Blog kommuniziert und ich halte euch hier auf dem Forum natürlich auf dem Laufenden, falls sich für User aus Deutschland oder der DACH-Region etwas ändern sollte.

Quelle: https://bitcointalk.org/index.php?topic=340137.msg53265724#msg53265724


@btc_ail

Danke für die Nachfrage dort im Faden.  Smiley

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December 05, 2019, 02:42:17 PM
Merited by d5000 (1)
 #46

@mr.relax

Du hast dich ja offenbar mit der Thematik genauer auseinandergesetzt, ich persönlich habe die Gesetzesregelung noch nicht in allen Einzelheiten gelesen.
Was hälst du von folgender Einschätzung?


...

Die kommende Regulierung ab dem 1. Januar 2020 betrifft meines Wissens nach deutsche Unternehmen, sowie erstmals auch Anbieter aus dem EU-Raum, die auf dem deutschen Markt aktiv werden wollen. Die Neuregelung betrifft, soweit ich auf dem Laufenden bin, allerdings keine nicht-EU-Unternehmen, die weiterhin global ihre Dienste anbieten können und von deutscher bzw. europäischer regulatorischer Anforderungen nicht betroffen sind. Da es sich bei Kraken um ein US-amerikanisches Unternehmen handelt, sind wir daher nicht eingeschränkt hierdurch und können weiter wie gewohnt operieren.

Selbstverständlich behalten wir die regulatorische Landschaft dauernd im Auge und passen unsere Produkte und Services entsprechend an, wann immer notwendig. Änderungen werden regelmäßig auf unserem Blog kommuniziert und ich halte euch hier auf dem Forum natürlich auf dem Laufenden, falls sich für User aus Deutschland oder der DACH-Region etwas ändern sollte.

Quelle: https://bitcointalk.org/index.php?topic=340137.msg53265724#msg53265724


@btc_ail

Danke für die Nachfrage dort im Faden.  Smiley

Ich habe da mal etwas weiter recherchiert und zu dieser Aktion Kryptoverwahrgeschäft - BaFin nimmt Interessenbekundungen entgegen gibt es dann noch dieses pdf  Merkblatt der Deutschen Bundesbank über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen. Unter 5 Zulassung von Unternehmen mit Sitz im Ausland steht dann bei
Quote
5.2 Ein Wertpapierhandelsunternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäi-schen Wirtschaftsraums kann im Inland über eine Zweigstelle oder durch Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen ohne Erlaubnis durch die Bundesanstalt das Finanzkommissions- oder Emissionsgeschäft betreiben oder sich als Anlageberater, als An-lage- oder Abschlussvermittler, als Finanzportfolioverwalter bzw. als Eigenhändler betätigen, oder das Platzierungsgeschäft, ein multilaterales Handelssystem oder das Eigengeschäft betreiben wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 53b Absatz 1 KWG):
- Das Unternehmen ist von den zuständigen Stellen des Herkunftsstaates zugelassen worden und wird von ihnen nach den Vorgaben der Richtlinien der Europäischen Ge-meinschaften beaufsichtigt.
- Die Geschäfte sind durch die Zulassung abgedeckt.

Ich sehe es so: Da Kryptowerte nun wie elektronische Wertpapapiere angesehen werden,  gilt das für Exchanges ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Ich bin aber kein Fachmann dafür, aber das wäre so das naheliegenste für mich. Würde mich freuen, wenn hier mal ein Fachmann vorbeischaut.

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December 05, 2019, 09:33:42 PM
 #47

Man kann also nicht mal ein Faucet in Deutschland betreiben, weil auch da ja ein paar Satoshis Kundenguthaben aufbewahrt werden.
Ich glaube kaum, dass auch Faucets betroffen sind. Die, die an Faucets Coins schicken, sind ja nicht Kunden, die diese zum "Aufbewahren" schicken. Sondern entweder Spender (eigentlich ja eher Schenkungen) oder Werbetreibende. Im zweiten Fall wäre es eine Dienstleistung gegen Bitcoin, was genau das Gleiche ist, wie wenn Dein Bäcker jetzt plötzlich Bitcoins annimmt. Der muss auch dafür keine Banklizenz beantragen.

Auch gäbe es die Möglichkeit, dass der Faucetbetreiber einfach einen Fiat-Werbedienst nutzt und mit den Einnahmen die Coins selbst kauft.

Zum Thema Fiat <-> BTC: Sollte die Zahl der in Deutschland operierenden Börsen abnehmen (Deutschland ist eigentlich durchaus ein führendes Bitcoinland, bes. nach der Anzahl der Full Nodes, weshalb sich für die "Großen" eine Lizenz bestimmt lohnen könnte), so könnte dies auch neue Geschäftsmodelle möglich machen. Beispielsweise könnten dann Stablecoin-Vouchers verkauft werden, wenn es "dezentral" (also mit echten Wallets/Privatkeys) gemacht wird findet ja eben keine Aufbewahrung von Kundenguthaben durch den Betreiber statt, und das Volatilitätsproblem, das bei Bitcoin-Vouchers entsteht, ist auch nicht gegeben.

Oder der Markt über Speicherplatz (Sia-Modell) kommt in Schwung, der ist allerdings noch ganz am Anfang.

Bisq ist natürlich auch eine Alternative, aber das mit dem Geldwäscheproblem wird doch bei einigen ein mulmiges Gefühl hinterlassen.

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December 05, 2019, 10:19:23 PM
 #48

Die, die an Faucets Coins schicken, sind ja nicht Kunden, die diese zum "Aufbewahren" schicken. Sondern entweder Spender (eigentlich ja eher Schenkungen) oder Werbetreibende.
Ich denke, mr.relax ging es eher darum, daß Faucets idR ja nicht jeden Klick auszahlen, sondern die "Kunden" erstmal ne bestimmte Auszahlungsgrenze erreichen müssen.
Solange diese Grenze nicht erreicht ist, verwahren die Faucets das bisher erklickte Guthaben, was einer entsprechenden Genehmigung bedarf.

Wer Coins an die Faucets schickt, spielt dabei nich wirklich ne Rolle.
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December 06, 2019, 12:53:32 AM
 #49

Ich denke, mr.relax ging es eher darum, daß Faucets idR ja nicht jeden Klick auszahlen, sondern die "Kunden" erstmal ne bestimmte Auszahlungsgrenze erreichen müssen.
Solange diese Grenze nicht erreicht ist, verwahren die Faucets das bisher erklickte Guthaben, was einer entsprechenden Genehmigung bedarf.

Wer Coins an die Faucets schickt, spielt dabei nich wirklich ne Rolle.
Kann sein, das stimmt natürlich. Dann wäre aber Lightning eine Alternative. Faucets ohne Lightning machen bei Bitcoin zumindest eh kaum noch Sinn. Oder man geht eben eine Partnerschaft mit einem "Geldverwahrer" ein (dieses Modell hatte ich das letzte mal, als ich einen Faucet genutzt habe, auch schon gesehen, ist aber schon mehr als ein Jahr her).

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December 06, 2019, 05:01:58 AM
 #50

So wie du es darstellst, interessieren sich deine Bekannten nicht für Bitcoin & Co. sondern für Investments, Anlagen, Finanzprodukte, Rendite oder "wie kann ich reich werden ohne Ahnung haben zu müssen" und haben lediglich gehört, daß das mit sogenannten Kryptocoins geht. Kann man natürlich machen, würde ich so und in dieser Form aber niemanden empfehlen.
Natürlich, im Vordergrund steht natürlich das Investment und das schnelle Geld. Dafür (und Geldwäsche, Darknet, ...) sind BTC und Co. Bei Max Mustermann bekannt. Was da tatsächlich dahintersteckt und welche Möglichkeiten der BTC (und die Blockchain) für uns alle bietet interessiert den Ottonormalverbraucher doch nicht. Der weiß ja auch nicht woher sein 10 Euro Schein überhaupt kommt den er tagtäglich verwendet Grin

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December 11, 2019, 12:12:21 PM
 #51

Die erste Bank macht ernst und wird 2020 eine Lizenz für das Kryptoverwahrgeschäft beantragen:
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December 11, 2019, 01:41:55 PM
 #52

Nachdem Solaris ja schon mit Bitwala zusammenarbeitet hatte ich schon fast vermutet, dass die unter den ersten seien werden, die sich um so eine Lizenz bemühen.

All your drunken small talk ramblings
I collect random ETH-Tokens:
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December 26, 2019, 05:52:34 PM
 #53

Was ich an den vorstehenden posts nicht verstehe ist.....
warum sollten chinesische oder koreanische Börsen keine deutschen Kunden mehr zulassen?
Diesen Börsen kann doch egal sein, ob die Bafin ihnen eine Lizenz erteilt oder nicht.
Die betreiben ihre Geschäfte weiter wie bisher auch mit deutschen Kunden.
Oder wo liegt mein Denkfehler?
d5000
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Last edit: December 27, 2019, 01:51:00 PM by d5000
 #54

warum sollten chinesische oder koreanische Börsen keine deutschen Kunden mehr zulassen?
Diesen Börsen kann doch egal sein, ob die Bafin ihnen eine Lizenz erteilt oder nicht.
Nuja, seit den strikteren Regulierungen in den USA lehnen ja auch mehrere Nicht-US-Exchanges US-Kunden ab. Wenn ein deutscher Kunde Geldwäschestraftaten begeht und einen Account der ausländischen Börse nutzt, dann könnten die deutschen Behörden der Exchange eine Mitschuld anlasten, da sie sich nicht den deutschen Regeln zur Lizensierung unterworfen hat.

Man will halt keine Probleme riskieren, da ja die Geldwäschebekämpfung auch über internationale Zusammenarbeit geführt wird (siehe Liberty Reserve u.a.). Wird natürlich nicht jeder kleine shady Exchange so handhaben, aber größere Player versuchen doch, solche Risiken zu minimieren.

(Vielleicht kennt ja ein Rechtsexperte das genaue dahinter steckende Prinzip; ich habe zuerst ans Schutzlandprinzip gedacht, aber das ist ja auf Urheberrecht/IP beschränkt).

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c.h.
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KingScorpio
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December 28, 2019, 12:31:55 AM
 #55

Hab was intressantes gefunden.
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Das neue Geldwäschegesetz erlaubt Banken das Angebot und die Verwahrung von Kryptowährungen. Kritiker fürchten weniger Schutz für Verbraucher

dann gibts ab nächstes jahr bei meiner hausbank BTC und co. zu kaufen und die verwahren das für mich oder wie?
hier noch der artikel dazu:

Quelle: https://www.handelsblatt.com/finanzen/maerkte/devisen-rohstoffe/kryptowaehrungen-neues-geldwaeschegesetz-banken-duerfen-bitcoin-verwahren/25276392.html?ticket=ST-49010253-N21qqaHpZbK7fMSdzlQc-ap1

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Frankfurt Für deutsche Banken könnte sich ab 2020 ein neues Geschäftsfeld eröffnen: der Verkauf und die Verwahrung von Bitcoin und anderen Kryptowährungen. Bisher bietet fast kein Institut seinen Kunden virtuelle Assets an. Mit dem geplanten Gesetz zur Umsetzung der vierten EU-Geldwäscherichtlinie dürfte sich das ändern. Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf sieht entsprechende Erleichterungen vor, die Zustimmung der Länder zur Neuregelung wird erwartet.

Der finale Gesetzentwurf geht dabei deutlich über die bisherige Planung hinaus. So sieht er die Streichung des sogenannten Trennungsgebots vor, das sich noch in der ersten Fassung fand. Demnach hätte das neugeregelte Kryptoverwahrgeschäft – also die Aufbewahrung von Bitcoin und Co. – nicht aus derselben rechtlichen Einheit angeboten werden dürfen wie andere regulierte Bankgeschäfte. Banken hätten auf externe Verwahrstellen oder spezielle Töchter zurückgreifen müssen.

Das ist nun nicht mehr nötig: Ab 2020 können Geldhäuser ihren Kunden im Onlinebanking praktisch auf Knopfdruck neben klassischen Wertpapieren wie Aktien und Anleihen auch Kryptowährungen anbieten. Das Gesetz sieht zudem weitere Erleichterungen vor, etwa verlängerte Antragsfristen für die nötige Lizenz.

Branchenvertreter zeigten sich erfreut. So sagt Sven Hildebrandt, Chef des Beratungshauses DLC: „Deutschland ist auf einem guten Weg zum Krypto-Himmel. Der deutsche Gesetzgeber nimmt eine Vorreiterrolle bei der Regulierung von Kryptoverwahrern ein.“

Auch der Bankenverband BdB begrüßt die Neuregelung: „Gerade Kreditinstitute sind erfahren in der Verwahrung von Kundenvermögen sowie im Risikomanagement, sind dem Anlegerschutz verpflichtet und werden seit jeher von der Finanzaufsicht kontrolliert.“ Sie könnten Geldwäsche und Terrorfinanzierung effektiv unterbinden, erklärt der BdB. Zudem ermögliche es die Neuregelung, dass Anleger über heimische statt ausländische Fonds in Kryptowerte investieren. Fondshäuser benötigten schließlich zwingend eine Bank- oder Wertpapierverwahrlizenz.


die ossis haben den wessis immer gesagt das sie in einer diktatur leben und die banken diktieren das leben, die demokratie gibts so eigentlich nicht, sie ist nur ablenkung.

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