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Author Topic: Haltefrist gegenüber Finanzamt  (Read 218 times)
ikona102 (OP)
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January 01, 2021, 01:25:52 PM
Last edit: August 30, 2021, 05:40:00 PM by ikona102
 #1

Hallo,

gegenüber dem Finanzamt muss man ja zum Beispiel beim Verkauf von Bitcoins die Haltefrist nachweisen können. Ein Bekannter von mir hat nun folgendes Problem:

Er hat 2014 Bitcoins gekauft und mit denen diverse Altcoins gehandelt. Dadurch wurden es mehr Bitcoin. 2017 hat er mit dem Trading aufhört. Seit dem sind die Coins unberührt.

Wenn er die Bitcoin nun verkaufen möchte muss er dem Finanzamt bei Nachfrage die Haltefrist nachweisen. Das sollte über die Historie bei bitcoin.de kein Problem sein.

Was aber wenn das Finanzamt nach dem Kaufnachweis fragt? Er kann nicht für alle Bitcoin Kaufnachweise bringen. Über den Trading Zeitraum 2014-2017 hat er keinerlei Aufzeichnungen und viele Börsen gibt es gar nicht mehr. Damals waren das alles nur kleine Eurobeträge da verstehe ich schon dass es nicht so genau genommen wurde.

Hat so etwas schon mal jemand beim FA durchgemacht? Er sollte ja nicht der erste sein der davon betroffen ist? Ist das FA mit einem Ausdruck des Wallets / der Blockchain auf dem Eingang 2017 - Ausgang z.B. 2020 ersichtlich ist zufrieden?
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January 01, 2021, 01:41:50 PM
Merited by mole0815 (1)
 #2

https://bitcointalk.org/index.php?topic=2043608.0

Wenn er in dem Zeitraum getradet hat, müsste er doch auch Steuern bezahlt haben damals oder nicht? Da sind doch bestimmt der ein oder andere Nachweis mit dabei eventuell.

"Das sollte über die Blockchain und Auszahlungshistorie bei bitcoin.de kein Problem sein."

In meinem Fall hat es dem Finanzamt gereicht und dazu habe ich noch den Bericht von Cointracking mit hinzugefügt. Ich benutze bitcoin.de nicht und bei Bitstamp gibt es z.B eine Transaktionshistorie dort steht die Einzahlung,Kauf oder Verkauf und die Auszahlung.

Von @Acura3600

Quote
im offiziellen Bitcon & Steuer Thread gab es den Vorfall das einer auch keine Kaufnachweise hatte, jedoch per Blockchain die Haltefrist nachweisen wollte, jedoch bestand er Bearbeiter iM FA auf einen Kaufnachweiss - Ende vom Lied, volle Versteuerung.
mole0815
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January 01, 2021, 02:01:04 PM
 #3

Thread verschoben da es hier besser hin passt.
Und die Antwort auf deine Fragen hast du ja bereits erhalten... für sehr viele ausführliche Infos kannst du sonst gerne in die Steuer FAQ gucken: https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0 Smiley

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January 01, 2021, 04:30:59 PM
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 #4

Hat so etwas schon mal jemand beim FA durchgemacht? Er sollte ja nicht der erste sein der davon betroffen ist? Ist das FA mit einem Ausdruck des Wallets / der Blockchain auf dem Eingang 2017 - Ausgang z.B. 2020 ersichtlich ist zufrieden?

Das Finanzamt wird wissen wollen woher die 6 Bitcoins kommen. Wenn drei dieser BTC durch Trading entstanden sind, wird er entsprechend auch dafür die Nachweise einreichen müssen.
Hat er dafür damals keine Steuern bezahlt, wird er spätestens jetzt welche abführen müssen. Ob das dann mit einer Strafe versehen wird oder nicht, vermag ich dir nicht zu sagen. 4 Jahre rückwirkend sollte möglich sein, ggf. aber dann auch mit entsprechenden Zinsen.
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January 15, 2021, 10:53:45 PM
 #5

Nach 5 bzw. spätestens nach 10 Jahren müssten die Steuersachen verjährt sein. Das wäre dann evtl. ein Motivator stramm zu hodln.

„Wie einen Stern, eine Luftspiegelung, eine Butterlampe,wie Illusion, Tautropfen, Luftblasen im Wasser,wie einen Traum, einen Blitz, eine Wolke - so sieh alles an, was Fiat ist.“
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