Herzlich willkommen!
Zuerst mal hinterlasse ich dir direkt mal einen Link zur generellen Steuer FAQ:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.0Ob du die
BTC ohne lückenlosen Herkunftsnachweis verkauft bekommst?
Wenn du die trades halbwegs erklären kannst vermutlich schon. Würde es aktiv bei der Börse deiner Wahl offen ansprechen/nachfragen.
Natürlich dann auch bei der Bank bevor der Geldeingang kommt und theoretisch fallen bei diesem Vorgang keine Steuern an da du die BTC mehr als ein Jahr gehalten hast.
Aber andererseits hast du in Vergangenheit sicher mal keine bezahlt wo es durchs trading notwendig gewesen wäre...
danke erstmal für den Link! Der folgende Punkt beschriebt passend mein Problem:
Was, wenn ich keinen Nachweis habe, dass ich die Bitcoins gekauft habe?
Hat man die Bitcoins länger als 1 Jahr in einem Wallet gehalten, ist die Haltefrist von einem Jahr überschritten. Insofern gibt es nichts zu versteuern und dem Finanzamt nichts mitzuteilen. Kommt das FA dennoch „dahinter“ und will einen Beleg, kann man ggf. einen Eigenbeleg schreiben. Diesen kann das FA nicht einfach ohne gute Gründe ablehnen. Die Bitcoin-Blockchain kann als Nachweis ausreichen, um das Einhalten der Haltefrist zu belegen.
Man muss ggf. auch belegen können, dass man die Bitcoins erworben, also gekauft hat (und nicht z.B. als Bezahlung für eine Leistung erhalten). Dies kann im Einzelfall schwierig sein.
Hat jemand konkrete Erfahrungungen bzw. gibt es Erfahrungsberichte über einen folgenden Satz: "Man muss ggf. auch belegen können, dass man die Bitcoins erworben, also gekauft hat (und nicht z.B. als Bezahlung für eine Leistung erhalten). Dies kann im Einzelfall schwierig sein." ? Ich kann mir nicht vorstellen dass nicht schon Menschen vor mir dieses Problem hatten/haben.
Transaktionen von 400.000€
Da kannst du doch locker Anwälte und Gutachter von bezahlen. Wo ist jetzt das Problem nochmal?
Das mit dem Mixer war auch vor mehr als einem Jahr? Wenn ja, haben die Gutachter nicht viel zu tun.
Wenn nein, vielleicht besser einen Eigenbeleg schreiben mit aktuellem Stand und erst in einem Jahr auszahlen.
Hast du ein paar Tipps für einen kompetenten Anwalt/Gutachter? Müsste das nicht eine Selbstanzeige voraussetzen? Kannst du deine Antwort ein wenig ausführen?