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Author Topic: Bundesfinanzministerium verlangt Einsicht in Krypto-Transaktionen  (Read 335 times)
d5000
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July 30, 2021, 01:31:38 AM
Last edit: July 30, 2021, 02:19:34 AM by d5000
 #21

Bei den "anonymen Wallets" geht es aber um solche, die zentral von einem Dienstleister angeboten werden, wobei mir z.B. blockchain.com einfällt. Wenn ich mich nicht irre, ist es in vielen Ländern (Deutschland, Kryptoverwahrgeschäft?) sowieso schon verpflichtend, dass solche Dienstleister KYC erfordern. Das selbstgehostete Wallet dagegen ist selbstverständlich weiter anonym ohne irgendwelche Angaben möglich, weshalb auch die "Dezentralität" nicht dadurch in Gefahr ist. Auch reine clientseitige Web-Apps wie coinb.in dürften eher nicht betroffen sein, da die Coins dort nicht von den Website-Betreibern verwahrt werden, diese also eigentlich keine "Dienstleistung" anbieten.

Grundsätzlich finde ich es problematisch, dass solche wichtigen Details in den Überschriften der Artikel nicht angegeben werden (natürlich muss nicht alles in die Überschrift, aber angemessen wäre z.B. gewesen "Dienstleister sollen keine anonymen Wallets anbieten dürfen"). Hat wohl Clickbait-Gründe ...

Ob das ganze irgendwie zur Verringerung der Kriminalität beiträgt, ist dennoch äußerst fraglich, ich würde das verneinen, da diese "zentral gehosteten anonymen Wallets" doch in Kriminellenkreisen recht selten sein dürften. Wer wirklich anonym sein will, der dürfte um zentrale Dienstleister auch ohne KYC einen großen Bogen machen, da diese sicherlich andere Daten (IP-Adressen usw.) erheben. Eher geht es um die "Bequemen", die vor dem "selbst hosten" Angst haben.

Ist zwar OT, aber trotzdem als Anmerkung: Dieser Artikel da von "CryptoMonday" endet mit einem Abschnitt, der reine Werbung darstellt (zu Ledger) und auch einen Button "Jetzt Bestellen" enthält, aber in keinster Weise als Werbung gekennzeichnet ist. Wessen Seite das auch immer ist, er/sie sollte sich, gerade mit einer .de-Domain, vor Abmahnungen hüten ...


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