Bin zwar kein Gesetzeskenner, doch ein Spiel welches auf Glück und Zufall beruht, würde ich mal als Glücksspiel bezeichnen, unahängig ob der Betreiber Gewinnabsichten, etc. verfolgt.
Dies wäre z.B. so als würde man Wetten veranstalten und die Wetteinsätze unter allen Gewinnern verteilen. Die Lizenz vom Staat braucht man denke ich auch in diesen Fällen.
hier mal einen Auszug aus dem Web
http://www.casino-webweiser.de/gesetze.htmInteressant finde ich das Fettgedruckte!!
D.h. solange sich niemand beschwert, wird ein online-game vermutlich auch ohne Lizenz laufen.
WENN ein Spieler den Betreiber aber nicht leiden kann (z.B. weil er verloren hat ;-) so kann er einen Betreiber ordentlich an die Karre fahren und Anzeige erstatten.
Hierbei sei zu bedenken, dass die Strafen zum Einen ziemlich heftig sind und so manchen Ruin bedeuten können, es sei weiter zu bedenken, dass nicht nur der Betreiber, sondern auch die anderen Spieler ordentlich eine vorm Deckel bekommen könnten, z.B. indem man über die Email-Adresse auf die Spieler rückschließt.
Also mir persönlich wäre eine solche Sache zu heiß. Wenn ich sowas planen würde, würde ich dies mit Lizenz planen oder unterlassen.
Aber vielleicht kann man diese Sache z.B. mit einem "Anlageprinzip" übergehen, indem man einfach Anteile wie an der Börse verkauft, die dann gehandelt werden können. Wenn man dann nicht profitorientiert arbeitet, so muss man dies vermutlich nicht mal als Gewerbe anmelden.
Quasi eine Gamingbörse ;-)
Aber wiegesagt, ich bin kein Rechtsverdreher, den letzten Rat solltest du unter Umständen bei einer Rechtsberatung einholen.
Vielleicht gibt es hier im Forum ja Gesetzeskenner und Leute welche die Frage für sich schon geklärt haben ;-)