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bct_ail
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June 07, 2017, 10:35:55 AM |
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Wie verhält es sich überhaupt mit der Versteuerung von 1.) Airdrops 2.) Signature Campaigns 3.) Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves)
Wie ist da die Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist? 1.) und 2.) würde ich als Einkommen ansehen, ohne Möglichkeit der Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist. Bei 3.) habe ich irgendwo mal gelesen, dass sich dann die 1-jährige Haltefrist auf 10 Jahre erhöht!
Nach umfangreicher Recherche bin ich persönlich zu folgendem Entschluss gekommen und ich antworte mir einfach mal selber: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften Definition Wirtschaftsgut == Coin Airdrops: a.) Erhält man Airdrops innerhalb der Haltefrist von einem Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des zugrundeliegenden Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Airdrops erhält) zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Airdrops sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. b.) Erhält man erstmalig Airdrops nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegenden Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Airdrops erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.[/li][/list] Signatur Campaigns: Sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves): a.) Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist. Fazit: Sobald man also Airdrops oder Leasinggebühren/Zinsen etc. innerhalb der Haltefrist von einem Jahr bekommt, so erhöht sich diese auf 10 Jahren. Dieses ist insofern ärgerlich, da man oft keine Möglichkeit hat, die Annahme der Airdrops zu verweigern. Außer man hat seine Coins auf einer Börse liegen. Wie es sich bei einem Hardwallet oder Papierwallet verhält, weiß ich nicht. -> Wer weiß das??? Erhält man dann auch Airdrops o.ä 
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Münzpräger
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June 07, 2017, 11:35:50 AM |
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Danke für deine Auflistung bct_ail!
Wie verhält es sich deiner Meinung nach mit originären Airdrops, also eine einmalige (keine weiteren "Dividendenzahlungen"), kostenlose Verteilung eines neuen (Shit)Coins? Es fließt einem aus dem Nichts ein Wirtschaftsgut zu. Angabe in der Erklärung zum Stichtagswert 31.12 oder eher Schenkung?
Die Verteilung von Ardor an NXT-Holder dürfte dann zum Beispiel eher unter Airdrops Punkt b) fallen?
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Serpens66
Legendary
Offline
Activity: 1540
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June 07, 2017, 01:59:12 PM |
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zum Thema Staking/Zinsen: https://bitcointalk.org/index.php?topic=1951300.msg19405864#msg19405864(wobei das was bct_ail geschrieben hat sicher schon am Besten ist, deswegen verlinke ich es im anderen Thread auch nochmal) Allgemein wäre es sicherlich nicht verkehrt, gegen diese 10 Jahre Verlängerung zu klagen, wenn man die Zeit und das Geld dazu hat. Denn dies auf Cryptos anzuwenden ist ähnlich dämlich wie die Mehrwertsteuer.
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bct_ail
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June 07, 2017, 07:18:56 PM |
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Danke für deine Auflistung bct_ail!
Wie verhält es sich deiner Meinung nach mit originären Airdrops, also eine einmalige (keine weiteren "Dividendenzahlungen"), kostenlose Verteilung eines neuen (Shit)Coins? Es fließt einem aus dem Nichts ein Wirtschaftsgut zu. Angabe in der Erklärung zum Stichtagswert 31.12 oder eher Schenkung?
Die Verteilung von Ardor an NXT-Holder dürfte dann zum Beispiel gut fällt eher unter Airdrops Punkt b) fallen?
Gerne geschehen. Ich beschäftige mich ja auch mit dem Thema. Ich kenne originäre Airdrops nicht. Und zu der Verteilung von Ardor an NXT-Holder kann ich leider auch nichts sagen. Bin noch nicht so lange in der Kryptowelt. Erklärst du mir das?
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bct_ail
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June 07, 2017, 07:21:56 PM |
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zum Thema Staking/Zinsen: https://bitcointalk.org/index.php?topic=1951300.msg19405864#msg19405864(wobei das was bct_ail geschrieben hat sicher schon am Besten ist, deswegen verlinke ich es im anderen Thread auch nochmal) Allgemein wäre es sicherlich nicht verkehrt, gegen diese 10 Jahre Verlängerung zu klagen, wenn man die Zeit und das Geld dazu hat. Denn dies auf Cryptos anzuwenden ist ähnlich dämlich wie die Mehrwertsteuer. Danke. Klage ist so eine Sache. Vor Gericht und auf See....Der Finanzminister versucht einfach das meiste rauszuholen....so wie wir eben auch 
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Crazydome80
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June 07, 2017, 07:51:42 PM |
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Vor allem müsste es erstmal eine Steuererklärung geben, bei der das Finanzamt die entsprechenden Positionen anders interpretiert, bevor man Widerspruch einlegen und dann evt. den Klageweg beschreiten kann.
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Münzpräger
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June 07, 2017, 11:10:14 PM |
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Danke für deine Auflistung bct_ail!
Wie verhält es sich deiner Meinung nach mit originären Airdrops, also eine einmalige (keine weiteren "Dividendenzahlungen"), kostenlose Verteilung eines neuen (Shit)Coins? Es fließt einem aus dem Nichts ein Wirtschaftsgut zu. Angabe in der Erklärung zum Stichtagswert 31.12 oder eher Schenkung?
Die Verteilung von Ardor an NXT-Holder dürfte dann zum Beispiel gut fällt eher unter Airdrops Punkt b) fallen?
Gerne geschehen. Ich beschäftige mich ja auch mit dem Thema. Ich kenne originäre Airdrops nicht. Und zu der Verteilung von Ardor an NXT-Holder kann ich leider auch nichts sagen. Bin noch nicht so lange in der Kryptowelt. Erklärst du mir das? Hm, ich versuchs mal  Mein Erfahrungsstand ist aber eher der von 2014 und ich muss mich wieder einarbeiten. Du scheinst unter Airdrops regelmäßige Zahlungen an Halter von Coins zu verstehen, quasi wie Dividenden an Aktienbesitzer, denn nur dann macht Punkt a) Sinn. Ich kenne Airdrops eher als einmalige Sache, quasi einmal den neuen Coin aus dem Helikopter schmeißen und das war's. Dazu muss man sich nur in eine GoogleDocs Liste eintragen und die Walletadresse angeben. Vielleicht sind das auch deine "Signature Campaings". Den Begriff kenne ich wiederum nicht.  Bei einem solchen originären Airdrop gibt es jedenfalls vorher keine Coin auf dem er beruht und daher auch keine Haltefrist. Daher ist wohl dein Punkt a) auf solche Geschichten nicht anwendbar. NXT ist ein Altcoin, der 2014 raus kam. Im letzten Jahr haben alle Besitzer von NXT entsprechend ihrem Stake die gleiche Anzahl ARDOR bekommen, weil die Macher von NXT eine neue Coin für besser/notwendig hielten. Diesen Sachverhalt würde ich nun unter deinen Punkt b) fassen wollen. Das Halten von NXT war die Voraussetzung für den Erhalt von ARDOR. Das war zumindest meine erste Vermutung als ich den ersten Post gemacht habe. Mittlerweile habe ich gelesen, dass der §22 EstG (sonstige Einkünfte) eng auszulegen ist und er spricht auch ausdrücklich von wiederkehrenden Einkünften. Eine einmalige Ausgabe von Coins fällt m.M. nach nicht darunter. Ich hoffe, dass hilft ein wenig.
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ihavenoideawhatiamdoing
Newbie
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Activity: 3
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June 08, 2017, 05:15:10 AM |
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eine Frage hätte ich noch:
wenn ich Altcoins weniger als ein Jahr halte und Gewinne realisier, dann zählen diese zum Einkommen, richtig?
wenn ich Altcoins länger als ein Jahr halte und somit Steuerfrei in Euros zurücktauschen kann, zählen die Erlöse die ich daraus erziele dann auch zum Einkommen?
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Duderino123
Jr. Member
Offline
Activity: 30
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June 08, 2017, 07:52:05 AM |
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Nach meinem (!) bisherigen Verständnis:
Fall 1: ja, es zählt zum Einkommen und muss mit diesem versteuert werden. Fall 2: ja, steuerfrei, weil es eben nicht zum Einkommen zählt. Sonst würde ja wieder Einkommenssteuer fällig.
Was mich aber noch interessieren würde zum Thema staking und 10 Jahre Wartefrist: gibt es dazu einen Präzedenzfall?
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Duderino123
Jr. Member
Offline
Activity: 30
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June 08, 2017, 08:14:04 AM |
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Und noch eine Nachfrage: Woher weiß denn das FA, dass staking betrieben wurde bzw. welche Unterlagen müssen eingereicht werden. Dann würde ich lieber die hinzugewonnenen Coins im Wallet versauern lassen, als die Gesamtsumme zu versteuern...
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Crazydome80
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June 08, 2017, 08:24:34 AM |
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Erstmal muss gar nichts eingereicht werden...habe dieses Jahr extra ein Schreiben bekommen, dass man von sich aus, nichts mehr hinschicken soll. Elster-Übermittlung reicht aus. Du machst die Deiner Meinung nach richtigen Angaben in der Anlage SO und das Finanzamt wird sich dann melden, wenn sie noch zusätzliche Unterlagen bzw. Nachweise braucht. Vielleicht hat jemand hier im Forum ja schon Erfahrungen damit, was das dann sein wird.
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Tg87
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June 08, 2017, 09:48:44 AM |
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Auch ich habe jetzt extra einen steueranwalt dazu befragt. In meinem Fall geht es um lisk, ich halte lisk seit über einem Jahr um mir die Steuer zu sparen, habe aber mit meinen Coins für delegates gevotet und dafür Rewards erhalten. Bedauerlicher Weise hat sich dadurch die Frist auf 10 Jahre erhöht Bei geringen Summen sehe ich das ähnlich wie duderino123 aber wenn man sich z.b 100k € auszahlt rechne ich fest mit einer nachfrage vom FA und dann kommt evtl. Das böse Erwachen.
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jztxeno
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June 08, 2017, 09:52:06 AM |
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Auch ich habe jetzt extra einen steueranwalt dazu befragt. In meinem Fall geht es um lisk, ich halte lisk seit über einem Jahr um mir die Steuer zu sparen, habe aber mit meinen Coins für delegates gevotet und dafür Rewards erhalten. Bedauerlicher Weise hat sich dadurch die Frist auf 10 Jahre erhöht Bei geringen Summen sehe ich das ähnlich wie duderino123 aber wenn man sich z.b 100k € auszahlt rechne ich fest mit einer nachfrage vom FA und dann kommt evtl. Das böse Erwachen. Wann hast du Rewards erhalten? Innerhalb der 1 Jahres-Frist?
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Tg87
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June 08, 2017, 09:55:02 AM |
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Auch ich habe jetzt extra einen steueranwalt dazu befragt. In meinem Fall geht es um lisk, ich halte lisk seit über einem Jahr um mir die Steuer zu sparen, habe aber mit meinen Coins für delegates gevotet und dafür Rewards erhalten. Bedauerlicher Weise hat sich dadurch die Frist auf 10 Jahre erhöht Bei geringen Summen sehe ich das ähnlich wie duderino123 aber wenn man sich z.b 100k € auszahlt rechne ich fest mit einer nachfrage vom FA und dann kommt evtl. Das böse Erwachen. Wann hast du Rewards erhalten? Innerhalb der 1 Jahres-Frist? Ja leider nach 6 Monaten, hätte ich das gewusst dann hätte ich noch 6 Monate gewartet aber daran habe ich nicht im Entferntesten gedacht
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Skerberus
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June 08, 2017, 10:01:49 AM |
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Auch ich habe jetzt extra einen steueranwalt dazu befragt. In meinem Fall geht es um lisk, ich halte lisk seit über einem Jahr um mir die Steuer zu sparen, habe aber mit meinen Coins für delegates gevotet und dafür Rewards erhalten. Bedauerlicher Weise hat sich dadurch die Frist auf 10 Jahre erhöht Bei geringen Summen sehe ich das ähnlich wie duderino123 aber wenn man sich z.b 100k € auszahlt rechne ich fest mit einer nachfrage vom FA und dann kommt evtl. Das böse Erwachen. Wann hast du Rewards erhalten? Innerhalb der 1 Jahres-Frist? Ja leider nach 6 Monaten, hätte ich das gewusst dann hätte ich noch 6 Monate gewartet aber daran habe ich nicht im Entferntesten gedacht Welcher Zeitpunkt gilt hier eigentlich für die Frist bei einer ICO (bezüglich der Haltefrist)? Der Zeitpunkt des Genesis-Blocks oder der Zeitpunkt als man seine BTC überwiesen hat? Ich realisiere ja streng genommen den Gewinn (oder Verlust) sobald ich meine BTC überweise, kriege aber eigentlich erst später die Lisk (Mainnet Start). Wie handhabt man das, welche Frist gilt?
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BitcoinArsenal
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June 08, 2017, 10:43:35 AM |
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Wie verhält es sich eigentlich wenn man Bitcoins nicht verdient hat sondern z.B. über eine Signatur-Werbung erhalten hat? Gilt da dann auch, ein Jahr halten und es ist steuerfrei oder muss das anders gesehen werden als wenn ich Bitcoins kaufe und ein Jahr halte?
Sinnvoll wäre es meiner Meinung nach eine FAQ Post zu den ganzen steuerlichen Fragen aufzusetzen (auch in Bezug auf andere Länder wie Österreich oder Schweiz). Natürlich mit dem Disclaimer, dass diese Informationen keine fachliche steuerliche Beratung ersetzen und ohne Gewähr sind.
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bct_ail
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June 08, 2017, 11:46:06 AM |
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Wie verhält es sich eigentlich wenn man Bitcoins nicht verdient hat sondern z.B. über eine Signatur-Werbung erhalten hat? Gilt da dann auch, ein Jahr halten und es ist steuerfrei oder muss das anders gesehen werden als wenn ich Bitcoins kaufe und ein Jahr halte?
Sinnvoll wäre es meiner Meinung nach eine FAQ Post zu den ganzen steuerlichen Fragen aufzusetzen (auch in Bezug auf andere Länder wie Österreich oder Schweiz). Natürlich mit dem Disclaimer, dass diese Informationen keine fachliche steuerliche Beratung ersetzen und ohne Gewähr sind.
Das habe ich in #181 erläutert: Signatur Campaigns: Sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Da gibt es keine Jahresfrist. Einen FAQ unterstütze ich auch. Obwohl es ja schon das hier gibt: https://bitcointalk.org/index.php?topic=445315.0
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bct_ail
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June 08, 2017, 11:46:57 AM |
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Auch ich habe jetzt extra einen steueranwalt dazu befragt. In meinem Fall geht es um lisk, ich halte lisk seit über einem Jahr um mir die Steuer zu sparen, habe aber mit meinen Coins für delegates gevotet und dafür Rewards erhalten. Bedauerlicher Weise hat sich dadurch die Frist auf 10 Jahre erhöht Das bestätigt also meine Recherche. Vielen Dank für deine Rückmeldung.
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Skerberus
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June 08, 2017, 12:00:01 PM |
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Auch ich habe jetzt extra einen steueranwalt dazu befragt. In meinem Fall geht es um lisk, ich halte lisk seit über einem Jahr um mir die Steuer zu sparen, habe aber mit meinen Coins für delegates gevotet und dafür Rewards erhalten. Bedauerlicher Weise hat sich dadurch die Frist auf 10 Jahre erhöht Bei geringen Summen sehe ich das ähnlich wie duderino123 aber wenn man sich z.b 100k € auszahlt rechne ich fest mit einer nachfrage vom FA und dann kommt evtl. Das böse Erwachen. Wann hast du Rewards erhalten? Innerhalb der 1 Jahres-Frist? Ja leider nach 6 Monaten, hätte ich das gewusst dann hätte ich noch 6 Monate gewartet aber daran habe ich nicht im Entferntesten gedacht Welcher Zeitpunkt gilt hier eigentlich für die Frist bei einer ICO (bezüglich der Haltefrist)? Der Zeitpunkt des Genesis-Blocks oder der Zeitpunkt als man seine BTC überwiesen hat? Ich realisiere ja streng genommen den Gewinn (oder Verlust) sobald ich meine BTC überweise, kriege aber eigentlich erst später die Lisk (Mainnet Start). Wie handhabt man das, welche Frist gilt? Nochmal ein Nachtrag, ich würde denken ( und hoffen), dass der Zeitpunkt der Überweisung relevant ist, auch wenn man zu dem Zeitpunkt in dem Sinne noch keine Lisk in die Hand gedrückt bekommen hat. Bei Waves würde das nämlich bedeuten, dass alle, die im ersten Monat in die ICO investiert haben zum Zeitpunkt des 1. möglichen LPOS bereits 1 Jahr gehalten haben und damit keine 10 Jahre Verlängerung haben. (Vgl. ICO Start 12. April 2016 ( https://blog.wavesplatform.com/how-to-participate-in-the-waves-ico-87d04a6d043c ) vs LPOS-STart 3. Mai 2017 ( https://blog.wavesplatform.com/waves-launches-balance-leasing-in-lite-client-14db9eac0377 )
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jztxeno
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June 08, 2017, 12:40:58 PM |
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Auch ich habe jetzt extra einen steueranwalt dazu befragt. In meinem Fall geht es um lisk, ich halte lisk seit über einem Jahr um mir die Steuer zu sparen, habe aber mit meinen Coins für delegates gevotet und dafür Rewards erhalten. Bedauerlicher Weise hat sich dadurch die Frist auf 10 Jahre erhöht Das bestätigt also meine Recherche. Vielen Dank für deine Rückmeldung. Jetzt bräuchten wir nur noch die Bestätigung ob der Gewinn steuerfrei ist, wenn man die Coins >1 Jahr hält und dann erst "Zinsen" erhält.
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