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Author Topic: Steuer auf Altcoins - Kompakte Einschätzung?  (Read 34149 times)
Gandalf86
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June 04, 2017, 05:56:37 AM
Last edit: June 04, 2017, 06:22:37 AM by Gandalf86
 #161

@ Crazydome80 genau daher wird hier auch kein Warenwirschaftsverfahren angewendet.
das Beispiel mit dem Sand passt hier nicht weil man Bitcoins und Altcoins auf den millicoin zurückverfolgen kann.
Daher kann das Finanzant beweisen das man vorsätzlich getäuscht hat Beispiel
in Wallet 1 sind Coins die über 1 Jahr alt sind und ein Verkauf wäre steuerfrei.
in Wallet 2 sind keins die nur 11 Monate alt sind.
Wenn man jetzt coins aus Wallet2 verkauft und behauptet das wäre steuerfrei nur weil es die gleiche Coinsorte wie aus Wallet1 ist
das ist das Betrug.

Das ist eben das was ich auch nicht verstehe, ich kann doch auch Funds zwischen meinen Wallets hin- und herschieben, die verschiedenen "Töpfe" miteinander vermischen, das ändert doch an meinen Trades nix?! Huh Bis jetzt war doch der Stand, dass nur die Trades relevant sind und NICHT das Verschieben der Funds in eine persönliche Wallet von mir etc.


@ Gandalf86 es geht hier um die Steuererklärung richtig zu verfassen und nicht darum kirmminelle Vorschläge zu veröffentlichen.
Wenn du die 1 Jahresfrist willst dann bleibe legal, oder mach es wie du willst wenn du auf unnötiges Risiko stehst.
Ich kann dir aber sagen es ist keine schlaue Idee wegen 500€ (!) hier Falschangaben zu machen, überlege dir das nochmal.
Wie ich schon schrieb bei größeren Summen wird genauer hingeschaut und du wirst bei einer Prüfung auffliegen so wie du es geschrieben hast
weil du Nachweise erbringen musst (Kontoauszüge,Coinadressen, Deposits,Withdraws,Tradehistory). Es wird dann nämlich die Frage aufkommen mit was hast du AltcoinC bezahlt und vorallem WANN ? Wenn du 100K als Takeprofit hast dann solltest du dein Mindset ändern. Krimmelle Spielchen sind nichts für schlaue Menschen, weil wenn man eine Risiko-Nutzenanalyse macht lohnt es sich so gut wie nie. (Risiko=Freiheitsentzug/Lebenszeit + Geldstrafen=Gewinn weg+Verschuldung).
mfg

Das klingt jetzt drastischer als es gemeint war. Z.B. ist es halt einfach so, dass ich eine Zeit lang herumgetraded habe, ohne signifikante Gewinne zu machen. Natürlich war ich zwischenzeitlich auch im Plus, aber es widerspricht einfach meinem persönlichen Rechtsverständnis, wenn ich selbst dann darauf Steuern zahlen soll, wenn ich es später durch einen Trade mit einem anderen Coin wieder verloren habe! Sad Schließlich muss man auch die Tätigkeit als ganzes betrachten, die mir Gewinn einbringt, und dabei sind eben Gewinne UND Verluste die Regel, und nur das, was am Ende (d.h. beim Auszahlen in Fiat) wirklich über bleibt, ist für mich ein Gewinn, von dem ich auch wirklich etwas habe und den ich natürlich auch gerne versteuere.

Wenn Poker um Geld legal wäre (was es meiner Meinung nach sein sollte, da es einfach ein Denksport wie Schach ist), dann müsste man auch am Ende, wenn man das Kasino verlässt, Steuern bezahlen auf den Gewinn den man durch die Tätigkeit "Poker" gemacht hat, und nicht auf jedes einzelne Spiel. Das würde nämlich ignorieren, dass die Fähigkeit, in einem Spiel wie diesem (wie auch Investing) einen Gewinn zu machen, letzten Endes eine Frage von Wahrscheinlichkeit und Risiko ist, und somit müssen die Gewinne aus einer Runde eben mit den Verlusten der darauf folgenden Runden verrechnet werden. Alles andere wäre (und ist) ein geradezu fahrlässiges Missverständnis von Spielen, die auf Unsicherheit beruhen.

Dieses Missverständnis auf Seiten der Behörden verhindere ich gerne, indem ich nur den Gewinn angebe, den ich auch tatsächlich realisiert habe, und diesen mit tatsächlich stattgefundenen Trades belege (die eine Untermenge der Trades sind, die zwar stattgefunden haben, aber mir insgesamt (Gewinn-Verlust-Rechnung) keinen Gewinn eingebracht haben).

D.h. Anstatt so:

Code:
      __
     /
/\/\/

sieht mein Guthaben-Graph auf dem Papier dann so aus:

Code:
      __
 ____/
/

und ich gebe nur den ersten und den letzten Trade an, da diese die einzigen sind, die zum tatsächlich Gewinn beigetragen haben. "Womit ich das bezahlt habe" ist, wie man hier gut sehen kann, eben der letzte frühere Trade, der mir tatsächlich das Guthaben eingebracht hat, das ich zu dem Zeitpunkt dann einsetze.

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Crazydome80
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June 04, 2017, 09:21:45 AM
 #162

Natürlich kannst Du Deine Bitcoins zwischen Deinen verschiedenen Wallets hin und herschieben, wie Du magst, ohne dass das einen direkten Steuereffekt hat.
Du musst dann nur für die Steuer ein durchgehendenes Verfahren anwenden, so dass eindeutig ist, welche Bitcoins Du dann z.B. für welchen Altcoin-Kauf verwendet hast.
Da gehen daher im Zweifel erst die Bitcoins für raus, die Du als erstes erworben hast (für die Gewinne dann evt. schon steuerbefreit sind, da Du sie länger als ein Jahr hältst).

Und natürlich kannst Du auch Verluste aus Deinen Trades mit den Gewinnen verrechnen, da hat auch das Finanzamt nichts dagegen (da gilt aber auch wieder die 1-Jahres-Frist - Verlustw, für Bitcoins oder jeden anderen Coin, den Du länger als ein Jahr gehalten hast, darfst Du eben nicht verrechnen.
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June 04, 2017, 11:02:17 AM
 #163

@gandalf86:

Ich würde aber trotzdem alle Trades melden, auch jene, wo sich der Gewinn mit dem Verlust ausgleicht, aus diesen Gründen:

- Im Falle eine Überprüfung würde das auffallen, wenn Du aufgefordert wirst, Deine Trades offenzulegen, und Du lieferst ihnen einen Trade Journal von der Exchange ab, wo die Hälfte der Zeilen ausgeschwärzt sind. Das schafft erst einmal keine Vertrauensbasis zu Deinen Sachbearbeiter.

- Die Lösung der rednundanten Trades muss mit den Einzahlungen und den einzelnen Blockchains übereinstimmen.

- Hast Du wirklich alle Deine Trades so gut in Erinnerung, dass Du, ohne lange zu überlegen, die Trade einfach rausstreichen kannst? Bei mir bleibt da immer ein Rest übrig, oder eine Order geht in Teilerfüllungen durch,  order eine Order wird nur Teilweise erfüllt, der Rest in einer separaten Order, ...... Das wäre mir zu viel Aufwand, die Paare zusammenzusuchen.

- Auch für die Trades, die Du weglassen willst, hast Du Fees gezahlt. Die zählen zu den Werbungskosten, und erhöhen Deine Anschaffungskosten, und vermindern somit den Gewinn. Konsequenterweise musstest Du die Fees der gestrichenen Trades wegstreichen, was zu einer Erhöhung der Steuerlast führt.

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Gandalf86
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June 04, 2017, 02:43:48 PM
 #164

Und natürlich kannst Du auch Verluste aus Deinen Trades mit den Gewinnen verrechnen, da hat auch das Finanzamt nichts dagegen (da gilt aber auch wieder die 1-Jahres-Frist - Verlustw, für Bitcoins oder jeden anderen Coin, den Du länger als ein Jahr gehalten hast, darfst Du eben nicht verrechnen.

Ok, das ist jetzt ja der entscheidende Punkt sozusagen: Wenn ich mit CoinA 2000€ Gewinn mache (1000->3000), und danach mit CoinB 1000€ Verlust (3000->2000), dann ist mein Gesamtgewinn ja 1000€. Der Gewinn aus Trade A wäre jedoch 2000€. Sagen wir es fällt ein persönlicher Steuersatz von 25% an, muss ich dann 25% von 2000€ ans FA bezahlen oder 25% von 1000€? Wenn letzteres der Fall ist, dann bin ich glücklich und höre sofort auf zu diskutieren.  Grin  Falls ersteres der Fall ist, wäre für mich jetzt die Frage, wie kann ich den Verlust mit in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

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June 04, 2017, 05:27:12 PM
 #165

Und natürlich kannst Du auch Verluste aus Deinen Trades mit den Gewinnen verrechnen, da hat auch das Finanzamt nichts dagegen (da gilt aber auch wieder die 1-Jahres-Frist - Verlustw, für Bitcoins oder jeden anderen Coin, den Du länger als ein Jahr gehalten hast, darfst Du eben nicht verrechnen.

Ok, das ist jetzt ja der entscheidende Punkt sozusagen: Wenn ich mit CoinA 2000€ Gewinn mache (1000->3000), und danach mit CoinB 1000€ Verlust (3000->2000), dann ist mein Gesamtgewinn ja 1000€. Der Gewinn aus Trade A wäre jedoch 2000€. Sagen wir es fällt ein persönlicher Steuersatz von 25% an, muss ich dann 25% von 2000€ ans FA bezahlen oder 25% von 1000€? Wenn letzteres der Fall ist, dann bin ich glücklich und höre sofort auf zu diskutieren.  Grin  Falls ersteres der Fall ist, wäre für mich jetzt die Frage, wie kann ich den Verlust mit in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Wenn Du im Jahr 2017 mit CoinA 2000€ Gewinn machst und im gleichen Jahr mit CoinB 1000€ Verlust kannst Du die natürlich miteinander verrechnen, so dass Du Deine Steuern nur noch auf die Differenz aus Gewinn und Verlust (in Deinem Fall 1000€) zahlen musst. Wichtig ist aber, dass Du bei keinen der Coins vor dem Verkauf länger als 1 Jahr gehalten hast. So wie Gewinne für Dich nach einem Jahr steuerfrei sind, gilt das auch für Verluste (diese dürfen dann nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden.

Und ich würde auf jedem Fall dem Ratschlag von kalkulatorix folgen: Eine vollständige Tradeübersicht erhöht die Vertrauensbasis! Ich kann ja in einer Buchhaltung auch nicht einfach Erlöse unter den Tisch fallen lassen, weil ich evt. in gleicher Höhe Aufwand gehabt habe.
kalkulatorix
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June 04, 2017, 07:54:54 PM
 #166

Und natürlich kannst Du auch Verluste aus Deinen Trades mit den Gewinnen verrechnen, da hat auch das Finanzamt nichts dagegen (da gilt aber auch wieder die 1-Jahres-Frist - Verlustw, für Bitcoins oder jeden anderen Coin, den Du länger als ein Jahr gehalten hast, darfst Du eben nicht verrechnen.

Ok, das ist jetzt ja der entscheidende Punkt sozusagen: Wenn ich mit CoinA 2000€ Gewinn mache (1000->3000), und danach mit CoinB 1000€ Verlust (3000->2000), dann ist mein Gesamtgewinn ja 1000€. Der Gewinn aus Trade A wäre jedoch 2000€. Sagen wir es fällt ein persönlicher Steuersatz von 25% an, muss ich dann 25% von 2000€ ans FA bezahlen oder 25% von 1000€? Wenn letzteres der Fall ist, dann bin ich glücklich und höre sofort auf zu diskutieren.  Grin  Falls ersteres der Fall ist, wäre für mich jetzt die Frage, wie kann ich den Verlust mit in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Deine Frage kann man nicht beantworten, ohne die Haltedauer von CoinA und CoinB zu kennen. Weiters ist zur Beantwortung wichtig, ob die Verkäufe im selben Kalenderjahr stattgefunden haben. Alle Antworten von 2000*25, 1000*25 und 0*25 können mit einem passenden Datum versehen, richtig sein.

Und genau die Haltedauer sollte man gut auszunützen, also Verluste innerhalb eines Jahres realisieren damit die Verluste steuerwirksam, Gewinne erst nach einem Jahr, damit sie steuerfrei sind.

Und für die Haltedauer sind nur Kaufe relevant, nicht aber Transfers von Exchange auf Wallet und Wallet auf Exchange.

Zusammen mit dem Überlebenstipp, auf der Börse nur das Nötigste an Coins zu haben, und den Großteil der Coins auf Wallets zu legen, können sich auch Trader, die alle Ihre Coins innerhalb weniger Tage an der Exchange umsetzen, sehr gut helfen:

Du hast alle Überschüsse von der Exchange am Monatsende bisher immer auf eine neue Wallet gelegt. Unter der Voraussetzung einer regen Handelstätigkeit sind die Coins alle innerhalb des Monats gekauft worden. Du musst die Staffel die Anschaffungswerte der Coins auf jeder der am Monatsende erstellten Wallets kennen.

Um die Sache einfacher darzustellen, machst Du jetzt zu Beginn von Monat 6/2017: Du schaust nach, ob die Coins vom Monat 7/2016 höhere Anschaffungswerte haben, als der derzeitige Marktpreis ist. Wenn ja, kannst Du den Verlust steuerlich nutzen, indem Du die Coins zur Exchange verschiebst, und dort wird der Verlust durch rege Handelstätigkeit realisiert. Solltest Du im Monat 6/1017 auf der Exchange mehr Coins brauchen, dann hol sie Dir von einer Wallet vor 5/2016, die noch ein Guthaben hat. Alle Wallets <= 5/2016 hatten zumindest einmal bei der Prüfung zu Monatsbeginn einen Gewinn, wenn der Kurs inzwischen gefallen ist, vermindert sich die Steuerlast ohnehin automatisch, ansonsten realisiert Du einen steuerfreien Gewinn.

Ich hoffe, ich habe das verständlich erklärt. Wenn Du noch keine monatlichen Wallets hast, es ist nie zu spät damit zu beginnen.  Grin


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kalkulatorix
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June 04, 2017, 08:19:20 PM
 #167

Und natürlich kannst Du auch Verluste aus Deinen Trades mit den Gewinnen verrechnen, da hat auch das Finanzamt nichts dagegen (da gilt aber auch wieder die 1-Jahres-Frist - Verlustw, für Bitcoins oder jeden anderen Coin, den Du länger als ein Jahr gehalten hast, darfst Du eben nicht verrechnen.

Ok, das ist jetzt ja der entscheidende Punkt sozusagen: Wenn ich mit CoinA 2000€ Gewinn mache (1000->3000), und danach mit CoinB 1000€ Verlust (3000->2000), dann ist mein Gesamtgewinn ja 1000€. Der Gewinn aus Trade A wäre jedoch 2000€. Sagen wir es fällt ein persönlicher Steuersatz von 25% an, muss ich dann 25% von 2000€ ans FA bezahlen oder 25% von 1000€? Wenn letzteres der Fall ist, dann bin ich glücklich und höre sofort auf zu diskutieren.  Grin  Falls ersteres der Fall ist, wäre für mich jetzt die Frage, wie kann ich den Verlust mit in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Deine Frage kann man nicht beantworten, ohne die Haltedauer von CoinA und CoinB zu kennen. Weiters ist zur Beantwortung wichtig, ob die Verkäufe im selben Kalenderjahr stattgefunden haben. Alle Antworten von 2000*25, 1000*25 und 0*25 können mit einem passenden Datum versehen, richtig sein.
Konkret:

2000*25% Steuer fallen an, wenn:
Kauf und Verkauf von CoinA und Kauf von CoinB im selben Kalenderjahr stattfinden, und der Verkauf von CoinB erst im nächsten Kalenderjahr.
Hier liegt ein unterjährlige Realiserung eines Gewinns von 2000 EUR vor, der Verlust von 1000 EUR im Folgejahr kann nicht aufgerechnet werden.

1000*25% Steuer fallen an, wenn:
Kauf und Verkauf von CoinA und Kauf und Verkauf von CoinB im selben Kalenderjahr stattfinden.
Hier liegt eine unterjährlige Realiserung eines Gewinns von 2000 EUR vor, und eine unterjährige Ralisierung eines Verlust von 1000 EUR, die gegeneinander aufgerechnet werden können.

0*25% Steuer fallen an, wenn:
Zwischen Kauf und Verkauf von CoinA mehr als ein Jahr liegt.
Hier ist der Gewinn von CoinA steierfrei, da die Behaltedauer länger als ein Jahr ist.

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June 04, 2017, 08:33:42 PM
 #168

Ok danke. Ich hatte irgendwie im Hinterkopf, dass die Verrechnung von Gewinn und Verlust nur innerhalb einer Währung gültig ist, aber wenn das auch innerhalb eines Jahres zwischen verschiedenen Coins gilt, dann ist das natürlich sehr schön!  Cheesy Dann hat sich das mit dem "Weglassen" verschiedener Trades natürlich erledigt, da das ganze für mich eh ein Nullsummenspiel ist (was ja auch der Start der ganzen Idee war).

Das mit dem monatlichen habe ich noch nicht so ganz verstanden, kann aber auch daran liegen dass ich gerade zu müde bin. Grin Ich schau mir das demnächst nochmal genauer an.

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June 04, 2017, 10:24:36 PM
 #169

Zusammen mit dem Überlebenstipp, auf der Börse nur das Nötigste an Coins zu haben, und den Großteil der Coins auf Wallets zu legen, können sich auch Trader, die alle Ihre Coins innerhalb weniger Tage an der Exchange umsetzen, sehr gut helfen:

Du hast alle Überschüsse von der Exchange am Monatsende bisher immer auf eine neue Wallet gelegt. Unter der Voraussetzung einer regen Handelstätigkeit sind die Coins alle innerhalb des Monats gekauft worden. Du musst die Staffel die Anschaffungswerte der Coins auf jeder der am Monatsende erstellten Wallets kennen.

Um die Sache einfacher darzustellen, machst Du jetzt zu Beginn von Monat 6/2017: Du schaust nach, ob die Coins vom Monat 7/2016 höhere Anschaffungswerte haben, als der derzeitige Marktpreis ist. Wenn ja, kannst Du den Verlust steuerlich nutzen, indem Du die Coins zur Exchange verschiebst, und dort wird der Verlust durch rege Handelstätigkeit realisiert. Solltest Du im Monat 6/1017 auf der Exchange mehr Coins brauchen, dann hol sie Dir von einer Wallet vor 5/2016, die noch ein Guthaben hat. Alle Wallets <= 5/2016 hatten zumindest einmal bei der Prüfung zu Monatsbeginn einen Gewinn, wenn der Kurs inzwischen gefallen ist, vermindert sich die Steuerlast ohnehin automatisch, ansonsten realisiert Du einen steuerfreien Gewinn.

Ich hoffe, ich habe das verständlich erklärt. Wenn Du noch keine monatlichen Wallets hast, es ist nie zu spät damit zu beginnen.  Grin
Ich bin mir relativ sicher, dass kalkulatorix genau sowas hier meint (ich denke in dem Thread ists etwas verständlicher formuliert):
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1914484.0
Aber auch wenn was anderes gemeint war, ist es sicherlich übersichtlicher solche "legalen Tricks" in dem gesonderten Thread zu diskutieren Smiley

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June 06, 2017, 06:55:06 AM
 #170

Wie verhält es sich überhaupt mit der Versteuerung von
1.) Airdrops
2.) Signature Campaigns
3.) Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves)

Wie ist da die Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist?
1.) und 2.) würde ich als Einkommen ansehen, ohne Möglichkeit der Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist.
Bei 3.) habe ich irgendwo mal gelesen, dass sich dann die 1-jährige Haltefrist auf 10 Jahre erhöht!



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June 06, 2017, 08:45:42 AM
 #171

Ich bin ja bisher eigentlich immer davon ausgegangen, dass ich erst Steuern zahlen muss wenn ich den Gewinn realisiere, d.h. wenn ich wieder in Euro wechsele.
Dem Thread hier zu Folge muss man aber ja auch schon beim Wechsel zwischen Altcoins auf etwaige Gewinne Steuern zahlen (sofern unter 1 Jahr gehalten).
Das habe ich bisher nicht gemacht obwohl ich schon seit 2013 dabei bin. Wie handhabt man das denn jetzt eigentlich? Geht man nochmal alle Trades durch und reicht das in der nächsten Steuererklärung nachträglich ein oder wie läuft das ab? Habt ihr bisher jedes Jahr alle Coins in der Steuererklärung erwähnt?
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June 06, 2017, 09:16:08 AM
 #172

Gibt es eigentlich Steuerberater, die sich mit dem Thema wirklich gut auskennen?
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June 06, 2017, 01:06:58 PM
 #173


Wichtig ist bei Reinstitionen die von Geld aus Gewinn bezahlt wurden also trades die du über du in einem Jahr gestartet hast aber nicht zum Jahresende beendet möchtest, da musst du deren Geldwet zum 31.12. in Euro umrechnen weil das als Gewinn zählt.
Beispiel von oben du reinvestierst 1000€ aus deinen 8000€Gewinn in sagen wir CoinX und willst den Trade aber offen lassen.
Dann musst du den Wert der CoinX am 31.12. in Euro umrechnen und mit angeben.


Mittlerweile habe ich hoffentlich das meiste aus dem Thread verstanden, aber an einer Sache hakt es noch.
Ich verstehe den obigen Absatz leider auch nicht. Könntest du das noch einmal erklären?
Hier meine Interpretation: Mit Trade meinst du eine offene Buy/Sell Order auf einer Exchange, die in Jahr 1 eröffnet wurde und wegen Nichterfüllung auch noch im Jahr 2 offen ist? Angeben musst du den €-Wert dieser offenen Position zum 31.12 nur, wenn das Kapital dafür aus einem steuerpflichtigen früheren Trade stammt. Beispielsweise: Aus einem BTC wurden durch andere Trades unterjährig 1,5BTC. Die 0,5BTC Gewinn werden dann sofort als Order für eine weitere Transaktion eingestellt, unterliegen aber - so viel ist klar- auch schon der Steuerpflicht. 
Ist das so richtig? Ich denke diese Version ist unrichtig, weil dadurch doch die 0,5BTC eben nicht als abgeschlossener Gewinn stehen, sondern den Gewinn oder Verlust des offenen Trades zugerechnet bekommen. Wenn also am 31.12 der Kurs der BTC gesunken ist, würde das die Steuerlast verkleinern.  Huh

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June 07, 2017, 09:09:01 AM
 #174

Hallo zusammen,

eigentlich ist es ja etwas Gutes, wenn man in diesem Thread landet, schließlich geht man davon aus, dass man (höchstwahrscheinlich) Gewinne macht...

Ich dachte beim Lesen der ersten Seiten es endlich verstanden zu haben, aber dann ging die Diskussion wieder in eine andere Richtung und jetzt stehe ich wieder dumm da. Vielleicht kann es mir noch einmal jemand erklären als ob ich 6 Jahre alt wäre:

Ich habe 2014 ca. 0,4 BTC in Altcoin A investiert, diese dann nach Emission 2015 (mit Gewinn) in Altcoin B umgetauscht und seither liegen die Coins in einem Wallet und durch staking kommen immer wieder welche hinzu. Mittlerweile hat sich Altcoin B ganz passabel entwickelt (theoretischer Euro-Wert mehrere 10.000).

Nun stellen sich mir mehrere Fragen:

1. Bislang dachte ich, dass es steuerlich erst relevant wird, wenn ich in FIAT zurücktausche, die letzten Beiträge lassen aber was anderes vermuten. Aber dann hätte ich ja schon in den letzten Steuererklärungen Gewinne angeben müssen, oder nicht?

2. Ich kann ja die Umschichtung sowie die jeweiligen Kurse von Altcoin A in Altcoin B über Wallet und Börsenkonto nachweisen. Muss ich auch die Ursprungsüberweisung der 0,4 BTC von 2014 nachweisen?

3. Wenn ich nun schließlich einen Teil oder alle Altcoins B in Euro eintauschen will, könnte ich (wenn auch zu schlechteren Kursen) z.B. über litebit.eu gehen, aber die haben seit einiger Zeit ziemlich geringe maximale Tauschbeträge, das wäre ein ziemlicher Aufwand. Bei BTC liegt dieser Betrag hingegen bei 20.000 Euro. Daher dachte ich, ich könnte an einer anderen Börse günstig Altcoin B in BTC tauschen und dann diese direkt über litebit.eu in Euro auf mein Konto überweisen lassen.
Bislang ging ich weiterhin davon aus, dass ich dann, weil bis auf den letzten Tausch von Altcoin B zu BTC alle Transaktionen länger als ein Jahr zurückliegen, steuerfrei bliebe bzw. nur dann Steuern anfallen, wenn die BTC innerhalb der kurzen Haltezeit von ein paar Stunden im Wert steigen würden. Wenn dem nicht so ist, dann könnte man ja immer noch den umständlichen Weg gehen und über einen längeren Zeitraum kleinere Beträge direkt von Altcoin B in Euro tauschen, weil dann ja keine neue Transaktion bzw. Haltefrist dazukommt.

4. Wenn also alle Stricke reißen und die Gewinne in Euro 2017 nicht steuerfrei wären, welche Möglichkeit würde es dann noch geben? Über LocalBitcoin (oder wie das heißt) direkt BTC in Bares umtauschen? Das wäre ja erst einmal nicht illegal, man müsste nur diese (nicht dokumentierten ;-) Transaktionen dann bei der Steuererklärung angeben.

Vielen Dank schon einmal an diejenigen, die sich opfern, mir zu antworten. Hätte ich gewusst, wie verwirrend das alles ist, wäre ich lieber arm geblieben ;-)

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 #175

Zwecks Bitcoins in bar verkaufen, ganz unterster Abschnitt ziemlich Interessant vom Anwalt (24.5.2017) :


http://www.frag-einen-anwalt.de/Bitcoins-Steuererklaerung-noetig--f298730.html
HandGottes79
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 #176

aus Deinem Link:

"M. müsste die entsprechenden Belege, insbesondere für den Kauf der Bitcoins vorlegen. Eine Privat-Verkaufsrechnung ist m. E. im Anwendungsbereich von Paragraph 23 EStG ausreichend, muss aber den Erfordernissen von Paragraph 160 AO entsprechen. Danach muss der Empfänger, also hier der Bitcoin-Verkäufer - namentlich genau benannt werden.

Sind diese Angaben nicht vorhanden, würden die entsprechenden Anschaffungskosten (sonstige Ausgaben) nicht berücksichtigt werden, was letztendlich zur Folge hätte, dass nicht die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis, sondern allein der Verkaufspreis einer etwaigen Besteuerung zu Grunde gelegt werden würde, wenn M. auch nicht das Anschaffungsdatum und damit den Ablauf der Frist nach Paragraph 23 EStG nachweisen könnte.

Im Ergebnis könnte dann seitens des Finanzamts eine Nachversteuerung für all diejenigen Veranlagungszeiträume vorgenommen werden, für welche die Festsetzungsfrist (Paragraphen 169 ff. AO) nach den Gegebenheiten des Einzelfalls noch nicht abgelaufen ist. "

Wenn ich also meine Bitcoin irgendwann in Euro tausche und auszahle, dann angebe: "Weiß nicht mehr, von  wann und woher ich die habe", versteuere ich das augezahlte Geld und fertig ist die Laube?  Oder verstehe ich da was falsch?
Skerberus
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June 07, 2017, 09:50:20 AM
 #177

Hallo zusammen,

eigentlich ist es ja etwas Gutes, wenn man in diesem Thread landet, schließlich geht man davon aus, dass man (höchstwahrscheinlich) Gewinne macht...

Ich dachte beim Lesen der ersten Seiten es endlich verstanden zu haben, aber dann ging die Diskussion wieder in eine andere Richtung und jetzt stehe ich wieder dumm da. Vielleicht kann es mir noch einmal jemand erklären als ob ich 6 Jahre alt wäre:

Ich habe 2014 ca. 0,4 BTC in Altcoin A investiert, diese dann nach Emission 2015 (mit Gewinn) in Altcoin B umgetauscht und seither liegen die Coins in einem Wallet und durch staking kommen immer wieder welche hinzu. Mittlerweile hat sich Altcoin B ganz passabel entwickelt (theoretischer Euro-Wert mehrere 10.000).

Nun stellen sich mir mehrere Fragen:

1. Bislang dachte ich, dass es steuerlich erst relevant wird, wenn ich in FIAT zurücktausche, die letzten Beiträge lassen aber was anderes vermuten. Aber dann hätte ich ja schon in den letzten Steuererklärungen Gewinne angeben müssen, oder nicht?

2. Ich kann ja die Umschichtung sowie die jeweiligen Kurse von Altcoin A in Altcoin B über Wallet und Börsenkonto nachweisen. Muss ich auch die Ursprungsüberweisung der 0,4 BTC von 2014 nachweisen?

3. Wenn ich nun schließlich einen Teil oder alle Altcoins B in Euro eintauschen will, könnte ich (wenn auch zu schlechteren Kursen) z.B. über litebit.eu gehen, aber die haben seit einiger Zeit ziemlich geringe maximale Tauschbeträge, das wäre ein ziemlicher Aufwand. Bei BTC liegt dieser Betrag hingegen bei 20.000 Euro. Daher dachte ich, ich könnte an einer anderen Börse günstig Altcoin B in BTC tauschen und dann diese direkt über litebit.eu in Euro auf mein Konto überweisen lassen.
Bislang ging ich weiterhin davon aus, dass ich dann, weil bis auf den letzten Tausch von Altcoin B zu BTC alle Transaktionen länger als ein Jahr zurückliegen, steuerfrei bliebe bzw. nur dann Steuern anfallen, wenn die BTC innerhalb der kurzen Haltezeit von ein paar Stunden im Wert steigen würden. Wenn dem nicht so ist, dann könnte man ja immer noch den umständlichen Weg gehen und über einen längeren Zeitraum kleinere Beträge direkt von Altcoin B in Euro tauschen, weil dann ja keine neue Transaktion bzw. Haltefrist dazukommt.

4. Wenn also alle Stricke reißen und die Gewinne in Euro 2017 nicht steuerfrei wären, welche Möglichkeit würde es dann noch geben? Über LocalBitcoin (oder wie das heißt) direkt BTC in Bares umtauschen? Das wäre ja erst einmal nicht illegal, man müsste nur diese (nicht dokumentierten ;-) Transaktionen dann bei der Steuererklärung angeben.

Vielen Dank schon einmal an diejenigen, die sich opfern, mir zu antworten. Hätte ich gewusst, wie verwirrend das alles ist, wäre ich lieber arm geblieben ;-)


1. Den neuesten Erkenntnissen nach zu urteilen musst du auch beim Trading zwischen Coins Steuern zahlen im Falle von Gewinn, ja (sofern Haltefrist < 1 Jahr). Ja du hättest die Gewinne schon ausweisen müssen, soweit ich weiß kann man das aber auch noch nachträglich machen.

2.Du meinst den Kauf der 0,4 Bitcoin? Den musst du auch ausweisen, ja.

3.Da du schriebst, dass du Staking betreibst verlängert sich die Haltepflicht deines Coins auf 10 Jahre, d.h. du musst hier trotzdem steuern zahlen. Du kannst entweder direkt in Euro wechseln (Gewinn versteuern gemäß Einkommensteuer) oder auch in Bitcoin wechseln (Das Ganze ebenfalls versteuern) und dann sofort von BTC in Euro wechseln. Da du beim Wechsel von BTC in Euro kaum bzw. keine Kursschwankungen hast musst du beim 2. Schritt nichts versteuern, einmal musst du aber zahlen.

4. Es gibt nur die Möglichkeit die Steuern zu zahlen...BTC in Bares tauschen muss halt auch versteuert werden (unter den genannten Bedingungen).

Duderino123
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June 07, 2017, 10:23:36 AM
 #178

Danke für die Antwort - auch wenn sie sehr ernüchternd ist...
10 Jahre bei Staking? Heißt das, dass sich die Frist immer wieder um 10 Jahre verlängert, sobald ein Staking-Betrag eingegangen ist?


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Duderino123
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June 07, 2017, 10:30:36 AM
 #179

Bei "Stalking" fände ich die 10 Jahre ja angebracht, aber bei Staking?

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bct_ail
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June 07, 2017, 10:35:55 AM
Last edit: June 07, 2017, 12:15:59 PM by bct_ail
 #180

    Wie verhält es sich überhaupt mit der Versteuerung von
    1.) Airdrops
    2.) Signature Campaigns
    3.) Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves)

    Wie ist da die Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist?
    1.) und 2.) würde ich als Einkommen ansehen, ohne Möglichkeit der Berücksichtigung der 1-jährigen Haltefrist.
    Bei 3.) habe ich irgendwo mal gelesen, dass sich dann die 1-jährige Haltefrist auf 10 Jahre erhöht!

    Nach umfangreicher Recherche bin ich persönlich zu folgendem Entschluss gekommen und ich antworte mir einfach mal selber:

    Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften

    Definition Wirtschaftsgut == Coin


    Airdrops:

    a.) Erhält man Airdrops innerhalb der Haltefrist von einem Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des zugrundeliegenden Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Airdrops erhält) zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Airdrops sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.

    b.) Erhält man erstmalig Airdrops nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegenden Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Airdrops erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.[/li][/list]

    Signatur Campaigns:

    Sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben

    Leased proof-of-stake (z.B. bei Waves):

    a.) Erhält man Zinsen (in der Form von Coins) aufgrund des verleasen/verleihen etc. innerhalb der Haltefrist von einen Jahr, so erhöht sich diese auf 10 Jahre, da aus der Nutzung des Wirtschaftsgutes zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 EStG). Die Zinsen sind als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben.

    b.) Erhält man erstmalig Zinsen (in der Form von Coins) nach der Haltefrist von einen Jahr, sind diese Erträge als sonstiges Einkommen in der Steuererklärung anzugeben. Das zugrundeliegende Wirtschaftsgut (auf Grund dessen man die Zinsen erhält) ist steuerlich nicht mehr relevant, da die Haltefrist von einem Jahr vorüber ist.


    Fazit:

    Sobald man also Airdrops oder Leasinggebühren/Zinsen etc. innerhalb der Haltefrist von einem Jahr bekommt, so erhöht sich diese auf 10 Jahren. Dieses ist insofern ärgerlich, da man oft keine Möglichkeit hat, die Annahme der Airdrops zu verweigern. Außer man hat seine Coins auf einer Börse liegen.
    Wie es sich bei einem Hardwallet oder Papierwallet verhält, weiß ich nicht. -> Wer weiß das??? Erhält man dann auch Airdrops o.ä Huh

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