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Local => Mining (Deutsch) => Topic started by: Bytekiller on July 04, 2013, 05:34:51 AM



Title: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Bytekiller on July 04, 2013, 05:34:51 AM
KNC ist doch auch in der EU

Rein Theoretisch:

Könnte man die Geräte wenn man eine UST-ID hat doch ohne Steuer kaufen?
Solange ich die Geräte nicht weiterverkaufe, müsste es ja eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sein.
Offiziell verkauf ich die Geräte ja nicht.  ::)


denk ich da irgendwie falsch?

Quote
1. Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
  • die gelieferte Ware gelangt in einen anderen EU-Mitgliedstaat und
  • der Abnehmer ist ein Unternehmer (diese Voraussetzung wird durch die Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines anderen Mitgliedstaates dokumentiert) und
  • der Abnehmer hat den Gegenstand für sein Unternehmen erworben und
  • der Erwerb des Gegenstandes der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung, d. h. der Abnehmer ist verpflichtet, in einem anderen EU-Staat die Erwerbsbesteuerung durchzuführen (diese Verpflichtung des Abnehmers wird durch Verwendung der USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaates dokumentiert).

   
   
   


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: rnr on July 04, 2013, 07:24:12 AM
Wenn Du selber eine USt-ID-Nummer hast, dann musst Du diese dem schwedischen Unternehmen mitteilen. Die berechnen dann keine USt. auf ihrer Rechnung.

Und diese VAT-Nummer gibt es aber nur als Firma, Gewerbetreibender oder Freiberufler.


Und genau das ist hiermit gemeint:

Quote
der Abnehmer ist ein Unternehmer (diese Voraussetzung wird durch die Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines anderen Mitgliedstaates dokumentiert) und


Ergänzend und zur Info: USt-ID-Nummern können online verifiziert werden. Daher, such dir einen Bekannten mit einer Firma und USt-ID, lass ihn bezahlen, er kann dann die Rechnung absetzen (wenn er sich nicht in die Hose scheißt). Du zahlst ihn bar ;-)


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Bytekiller on July 04, 2013, 07:50:09 AM
Muss ich dann die EUSt + Zollgebühr zahlen die ich dann vom FA zurückbekomme?


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Sukki on July 04, 2013, 03:55:17 PM
Muss ich dann die EUSt + Zollgebühr zahlen die ich dann vom FA zurückbekomme?

Schweden gehört zur EU -> kein Zoll fällig (hab nachgefragt)
Einfuhrsteuer fällt an 19%, hab ich schon an KNCminer bezahlt im Gesamtpreis per Banktransfer.
Somit kommt für mich gar nichts mehr.
Wer in BTC bezahlt hat, muss das glaube ich noch abdrücken.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: 600watt on July 04, 2013, 04:53:21 PM
Wenn Du selber eine USt-ID-Nummer hast, dann musst Du diese dem schwedischen Unternehmen mitteilen. Die berechnen dann keine USt. auf ihrer Rechnung.

Und diese VAT-Nummer gibt es aber nur als Firma, Gewerbetreibender oder Freiberufler.


Und genau das ist hiermit gemeint:

Quote
der Abnehmer ist ein Unternehmer (diese Voraussetzung wird durch die Verwendung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines anderen Mitgliedstaates dokumentiert) und


Ergänzend und zur Info: USt-ID-Nummern können online verifiziert werden. Daher, such dir einen Bekannten mit einer Firma und USt-ID, lass ihn bezahlen, er kann dann die Rechnung absetzen (wenn er sich nicht in die Hose scheißt). Du zahlst ihn bar ;-)


so ist es. bei meiner knc-rechnung war keine umsatzSt. erhoben.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Bytekiller on July 04, 2013, 04:58:08 PM
Die Einfuhrumsatzsteuer muss man an den Zoll abdrücken!
Da gibts eine erklärung vom Versender was drin ist und was es Wert ist.

Es kann leicht sein das man Post vom Zoll bekommt. Man soll innerhalb 2-3 Tagen am Zollamt XY mit Betrag XYZ erscheinen. Um das Packet abzuholen.
Es kann aber auch sein das UPS die ganzen Zollformalitäten erledigt und das man vom Zoll nur noch eine Rechnung in höhe der EUSt bekommt.
Diese Rechnung gibt man dem Steuerberater und man bekommt sie vom FA zurück wenn man eine UST-ID hat.
Jedenfalls läuft das so wenn man auserhalb der EU was bestellt.



Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Bytekiller on July 05, 2013, 04:11:35 PM
zoll ja aber die Einfuhrumsatzsteuer kassiert auch der Zoll


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: weglaufbürger on August 07, 2013, 01:17:11 PM
O.K. ich schließ mich mal hier mit folgenden Fragen an:

Ich bestelle als Privatperson von Deutschland aus einen KNC-Miner in Schweden. Da beide Länder innerhalb der EU sind, fallen keine Zollgebühren an, aber die Umsatzsteuer muss noch bezahlt werden.

1) Schweden hat 25% USt und Deutschland 19%. Ich nehme mal an, daß ich nun die deutsche USt i.H.v. 19% bezahlen muss. D.h. ich rechne den in Dollar ausgewiesenen Preis mit dem aktuellen Umrechnungskurs in Euro um und nehm davon dann 19%.  Ist das richtig?

2) An wen muss ich die USt bezahlen?
2a) an KNC (und die führen das dann an Deutschland ab)?
2b) an mein Finanzamt ?
2c) an den Zoll ?
2d) an den Spediteur UPS (weil die ja dann den Import nach Deutschland durchführen)

Grüsse, uli


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Dunkelheit667 on August 07, 2013, 02:48:42 PM
Ich nehme mal an, daß ich nun die deutsche USt i.H.v. 19% bezahlen muss.

Nope, als Privatperson zahlst Du die USt. des EU-Landes, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. In diesem Fall halt 25%, welche auf der Rechnung von KNC ausgewiesen werden müssen.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: btc_uzr on August 07, 2013, 05:28:11 PM
Ich nehme mal an, daß ich nun die deutsche USt i.H.v. 19% bezahlen muss.

Nope, als Privatperson zahlst Du die USt. des EU-Landes, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. In diesem Fall halt 25%, welche auf der Rechnung von KNC ausgewiesen werden müssen.

Sorry, da muss ich widersprechen.  Die ersten Rechnungen wurden von KnC falsch ausgestellt.
Wer die schwedischen 25% bezahlt hat sollte sich an KnC wenden, die erstatten euch den Differenz-Betrag.


Bezüglich Zoll: 
Der kümmert sich hinsichtlich der Steuer um gar nichts da es interner Warenverkehr in einem gemeinsamen EU-Wirtschaftsraum ist.


Bezüglich UStID:
Laut Finanzamt -dort kann man jederzeit hingehen und sich kostenlos beraten lassen- sieht es so aus:

Eine Rechnung ohne MwSt. (VAT) ist nur mit der bereits erwähnten UStID für Gewerbetreibende möglich.
Diese kann online beantragt werden.

Einen Unterschied zwischen Kleingewerbe und 'richtigem' Gewerbe wird hinsichtlich der Meldepflicht gemacht.
Ein Unternehmen muss jedes Quartal eine Meldung an das Finanzamt abgeben, was denn so alles ohne Umsatzsteuer. gekauft wurde - und wenn's nur eine leere Liste ist.
Als Kleingewerbetreibender muss ich das nur machen falls ich in einem Quartal auch etwas ohne Steuern gekauft habe.

Der Kleingewerbetreibende ist auch steuerrechtlich näher an der Privatperson als an einem Unternehmen dran, mit der Folge dass dann die deutsche Steuer von 19% fällig wird.
Bei Käufen innerhalb der EU müssen Privatpersonen die Steuer ihres Landes bezahlen, falls das noch unklar war, nicht die des Verkäuferlandes.

Auch kann der Kleingewerbetreibende nicht online die UStID beantragen, sondern das muss das zuständige Finanzamt machen bei dem das Gewerbe geführt wird. Dort werden dann dann auch die 19% eingefordert.

Hinweis an dieser Stelle:
Kommt wohl nicht oft vor, dass Kleingewerbetreibende eine UStID wollen. Der Berater musste sich von Kollege zu Kollege hangeln, bis das mit der Beantragung der UStId für Kleingewerbetreibende erstens überhaupt mal möglich war und zweitens wie der Antrag denn abläuft...also nicht gleich aufgeben, wenn es heißt "das gibt's nicht / geht nicht bei Kleingewerbe"

Der Nutzen für Kleingewerbetreibende hält sich aber in Grenzen. Die 19% fallen so oder so an, nur eben erst am Ende eines Quartals anstatt zum Kaufzeitpunkt.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Dunkelheit667 on August 07, 2013, 06:05:11 PM
Ich nehme mal an, daß ich nun die deutsche USt i.H.v. 19% bezahlen muss.

Nope, als Privatperson zahlst Du die USt. des EU-Landes, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. In diesem Fall halt 25%, welche auf der Rechnung von KNC ausgewiesen werden müssen.

Sorry, da muss ich widersprechen.  Die ersten Rechnungen wurden von KnC falsch ausgestellt.
Wer die schwedischen 25% bezahlt hat sollte sich an KnC wenden, die erstatten euch den Differenz-Betrag.


Mea culpa, Ihr habt natürlich Recht. Da die Lieferschwelle von knapp 34k € netto bei KNC wohl deutlich überschritten ist, müssen sie mit 19% versteuern. Ich denke einfach zu klein... ::)


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: weglaufbürger on August 07, 2013, 07:32:48 PM
@ btc_uzr und Dunkelheit667,
danke an euch beiden für die Diskussionsinfos... fühl mich jetzt schon etwas sicherer.

Ich kann den Miner privat kaufen, oder aber über eine von mir gegründete UG (Miniform einer GmbH die unsere Politikdarsteller erfunden haben, nachdem viele Bürger eine engl. Limited gründeten).

Hinsichtlich der Umsatzsteuer habe ich die Kleinunternehmerregelung gewählt: Vorjahresumsätze netto ≤ 17.500 und Umsätze lfd.Jahr netto ≤ 50.000 Euro → keine USt an Fa und auch kein VSt-Abzug.

Ganz egal, ob ich nun den Miner privat oder als Kleinunternehmer kaufe, ich muss die 19% bezahlen.

Nun geht`s also nur noch um die Frage, an wen muss ich die MwSt. bezahlen. KNC schickt mir hierzu ne Mail mit:
"If you do not have a valid company VAT ID we will need to add the VAT to your order and you will need to pay the outstanding amount to complete your order."

KNC in Schweden beansprucht also eine deutsche Steuer i.H.v. 19%. Frag mich nur, wie es dann weiter geht? Findet sich meine Steuerzahlung dann in der KNC-Vorsteueranmeldung beim FA Schweden wieder, das dann diese MwSt nach Deutschland überweist?

Na ja, einfach ist anders. Ich werde morgen mal mit meinem FA/Zoll/Steuerberater telefonieren und dann hier weiter berichten.

Grüsse, uli


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Bytekiller on August 08, 2013, 08:55:52 AM
hab bei meinem Steuerberater nachgefragt. Der sollte es wissen.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Chefnet on August 08, 2013, 08:59:46 AM
http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-innerhalb-der-EU/Steuern/steuern_node.html (http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-innerhalb-der-EU/Steuern/steuern_node.html)


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: weglaufbürger on August 08, 2013, 11:59:01 AM
Hallöle an alle...

@ Bytekiller:
Ja da geh ich auch mal von aus, daß Dein Steuerberater nur dann Infos verteilt, wenn er sich dieserhalb auch zuvor Rückversichert hat. Ich hab aber derzeitig kein steuerliches Problem, sondern ein Handlingproblem:

1) Ich zahl die VAT direkt an KNC → KNC liefert nicht oder nur sehr verzögert (s. BFL-Diskussion) → Kaufpreis und VAT is futsch.

2) Ich zahl die VAT ans Finanzamt oder an den Zoll → KNC schickt dann das Gerät garnicht erst raus

Hab jetzt nochmal Rücksprache mit KNC gehalten. BytheWay: Deren Service ist wirklich toll. Mailanfragen werden innerhalb weniger Stunden fachgerecht vom Serviceteam beantwortet, sodaß ich mich nun dazu entschlossen habe die VAT an KNC zu schicken, damit der Miner dort erst mal abgeschickt wird.


@ Chefnet:
Dein Linkhinweis ist schon informativ, aber hier geht es um Sachen, bzgl. derer der deutsche Staat zusätzlich zur VAT (MwSt) noch eine Zolleinfuhrgebühr erhebt. Kaufste also ne Digicam → keine Zollgebühr, aber bei ner Buddel Rum → Zollgebühr. Quasi eine Strafgebühr für ein Leben außerhalb des gutbürgerlichen Daseins. Bei Minern fällt keine Zollgebühr an, aber es kann immer noch passieren, daß "verdächtige" Packete vom Spediteur erst mal zum Zoll geschickt werden. Und wenn das nun passiert, dann halten die mein Packet dann monatelang fest, bis die von mir an KNC gezahlte deutsche VAT über das schwedische FA an das deutsche FA überwiesen worden ist..... uuaaaaaaaaahhhhhh

Grüsse, Uli


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: weglaufbürger on August 12, 2013, 11:41:25 AM
Hallöle und weitere Infos von mir:
Das Finanzamt: FAHamburgNord@finanzamt.hamburg.de 

ist ausweislich

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&ved=0CEQQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.bzst.de%2FDE%2FSteuern_International%2FUSt_im_In_und_Ausland%2FUSt_Zustaendigkeits%25C3%25BCbersicht.pdf%3F__blob%3DpublicationFile&ei=7sEIUq29IIrQsgbczIHgDg&usg=AFQjCNHsdwg-mXe4OkVIFrGQyqwAkiR3_Q&sig2=CN0f06eXpMr1Rh-BeB-hdA&bvm=bv.50500085,d.Yms (http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=3&cad=rja&ved=0CEQQFjAC&url=http%3A%2F%2Fwww.bzst.de%2FDE%2FSteuern_International%2FUSt_im_In_und_Ausland%2FUSt_Zustaendigkeits%25C3%25BCbersicht.pdf%3F__blob%3DpublicationFile&ei=7sEIUq29IIrQsgbczIHgDg&usg=AFQjCNHsdwg-mXe4OkVIFrGQyqwAkiR3_Q&sig2=CN0f06eXpMr1Rh-BeB-hdA&bvm=bv.50500085,d.Yms)

 für Umsatzsteuerfragen bzgl. Schweden zuständig, sodaß ich heute folgende Mail an das FA H Nord verschickt habe:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ausweislich der vom Bundeszentralamt für Steuern veröffentlichten "Umsatzsteuerzuständigkeitsverordnung" (s. beiliegende PDF) sind sie für Schweden zuständig. Als deutscher Bürger möchte ich in Schweden einen Computer im Wert von ca. 4.000 Dollar (netto) kaufen (Privatkauf). Hierzu habe ich folgende Fragen:


1. Die schwedische Firma teilt mir mit, daß ich zusätzlich zum Nettokaufpreis, 19% USt an sie überweisen soll. Ist das richtig, daß ich den deutschen MwSt.-Satz i.H.v. 19% an die schwedische Firma überweisen muss ?

2. Ich nehme an, daß die Rechnung zum Computer außen am Packet in Folie befestigt sein muss. Welche Angaben und Bestätigungen müssen in der Rechnung enthalten sein, damit das Packet vom Spediteur (UPS) direkt an mich ausgeliefert werden kann ?

3. Stimmen Sie bzgl. der MwSt. einer Freigabe der Wahre durch den Zoll zu, sofern die deutsche MwSt. bei der schwedischen Firma bezahlt wurde.

3. User im Internet berichten davon, daß Computerhardware vom deutschen Zoll blockiert wurde, weil irgendwelche Dokumente oder Bestätigungen fehlten. Gibt es von Ihnen, der Bundesrepublik, der europäischen Union etc. eine Infobroschüre, in der Bürger nachlesen können, worauf sie achten müssen, damit Waren ohne Zeitverlust aus Schweden bezogen werden können ?

Mit freundlichen Grüssen


Sofern ihr weitere Fragen habt, dann her damit; Rückantwort vom FA werd ich hier reinstellen.

Grüsse, uli


o.T: wie verlinkt man denn hier im Forum ein Wort (z.B.  PDF ), ohne daß das ganze Linkgedöns mit sichtbar ist ?






Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: yxt on August 12, 2013, 12:01:10 PM
halte uns bitte auf dem Laufenden  :)

Code:
[url=http://...]<gewünschter Text>[/url]


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: weglaufbürger on August 12, 2013, 02:48:29 PM
o.K. Anwort vom FA Hamburg Nord kam keine 3 Stunden später:

"Sehr geehrter Herr .......,
das Finanzamt Hamburg-Nord ist für Unternehmen aus Schweden zuständig, die in Deutschland Umsätze erzielen.
Die von Ihnen genannten Fragen können wir leider nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,"

Festzuhalten bleibt, daß weder das zuständige Finanzamt, noch die Bundesrepublik, noch die EU, ihren Bürgern ein einfaches Flyer zur Verfügung stellt. Eine Vereinfachung des EU-Handels (mit dem uns ja der Euro untergejubelt wurde), wird uns also seitens der Behörden vorenthalten. Schade, hatte eigentlich auf eine offizielle Bestätigung dessen gehofft, was btc_uzr ja schon erläutert hatte. Die hätte man dann wenigstens beim Zoll als offizielles Dokument vorlegen können.

Also müßte sich jetzt KNC mit dem FA H Nord unterhalten, und da die ja weltweit liefern, müßten die sich dann auch noch mit wahrscheinlich hunderten weiteren Finanzämtern unterhalten und die hierbei entstehenden Kosten incl. Dolmetscher natürlich auf den Wahrenwert aufschlagen, auf den dann das FA die MwSt. erheben kann.....  ah ja, jetzt hab auch ichs endlich verstanden.

Festzuhalten bleibt momentan:
  • dt. MwSt. ist an KNC zu zahlen
  • KNC darauf hinweisen wie Rg. in Folie außen am Packet befestigt werden muss
  • hierin muss aufgelistet/bestätigt sein: .......... daran arbeite ich noch

Zum Schluss darauf hoffen, daß der Zoll das Packet aushändigt, auch wenn die MwSt noch nicht von KNC nach Deutschland überwiesen wurde oder aber die MwSt beim Zoll ein zweites Mal zahlen.....

Grüsse, uli

@yxt .... thanks


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: yxt on August 12, 2013, 02:51:33 PM
innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: weglaufbürger on August 12, 2013, 03:15:12 PM
innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
wenn du Tabak oder Allolo etc.??? kaufst, herrscht innerhalb der EU kein freier Warenverkehr und du musst zusätzlich zur MsSt. noch eine Einfuhrsteuer bezahlen. Grundsätzlich will ich ja alles bezahlen, aber ich frag einfach nur wie, denn wenn hier was falsch läuft zahl ich nachher doppelt.

Grüsse, uli


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Bytekiller on August 13, 2013, 10:44:35 AM
innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
das schon.
Aber gehs geht nicht um Zollgebühren sondern um die Einfuhrumsatzsteuer


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: btc_uzr on August 13, 2013, 11:08:26 AM
innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
das schon.
Aber gehs geht nicht um Zollgebühren sondern um die Einfuhrumsatzsteuer

Welche innerhalb der EU nicht anfällt -wenn ich richtig lese-  mit Ausnahme dieser Gebiete die als Drittländer eingestuft werden:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Geltungsbereich/geltungsbereich_node.html

Hier noch weitere Infos zum Thema Umsatzsteuerkontrollverfahren
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Umsatzsteuerkontrollverfahren/umsatzsteuerkontrollverfahren_node.html


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: weglaufbürger on August 13, 2013, 05:39:25 PM
@ btc_uzr:
kauft ein Handwerksbetrieb (GmbH) beispielsweise Kopierpapier bei McPaper (GmbH, AG .... also bei einer Firma), dann bezahlt er erst mal die 19% MwSt, die die Rechnung von McPaper ausweist. Am Ende des Monats macht der Handwerker dann seine Umsatzsteuervoranmeldung, worin er dem FA mitteilt, daß er 19%MwSt an McPaper überwiesen hat. Diese Zahlung der MwSt an McPaper wird dem Handwerker dann auf seine eigene Gesamtsteuerschuld gutgeschrieben.

Alle Neuanfänger als Unternehmer jubeln dann.... prima, klasse, dann reduzieren sich ja meine Investitionen für Maschinen, Bürobedarf etc. um 19%, denn die bekomm ich ja gutgeschrieben (und ich kann sie mir sogar auch vom FA auszahlen lassen).

Unbemerkt verpflichten sie sich aber hierdurch, daß sie in ihren eigenen Ausgangsrechnungen die 19% hinzufügen müssen, beim Kunden eintreiben und dann an das FA abzuführen.

Oder anders ausgedrückt:
Gäbe es in Deutschland nur Kleinunternehmer, die auf die MwSt-Option verzichten, dann müßte kein Bürger in Deutschland MwSt bezahlen.

Also, die Links die du zuvor zitierst beziehen sich auf Firmen, die die MwSt Option gewählt haben. Diese bekommen bei ihren Einkäufen die gezahlte MwSt vom FA erstattet und wenns dann international wird (Einkauf von Deutschland in Schweden), dann tauschen beide Firmen ihre USt.ID Nr. aus, sodaß der deutsche Unternehmer dann in Schweden einkaufen kann und hierbei auch keine MwSt. bezahlen muss.

Update zur Sache:
Ich war heute bei der Deutschen Bank (und Sparkasse) und wollte die fällige MwSt. in bar nach Schweden anweisen..... wird nicht mehr gemacht teilten mir die Berater mit. Als Bürger können wir also z.Zt. noch in Deutschland mit Bargeld einkaufen, aber nicht mehr über das Banksystem im Ausland. Irgendwie muss sich diese verdammte Reichsfluchtsteuer doch wieder einführen lassen...... die hat doch früher auch gut funktioniert.....

Grüsse, uli



Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Bytekiller on August 14, 2013, 05:58:38 AM
innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
das schon.
Aber gehs geht nicht um Zollgebühren sondern um die Einfuhrumsatzsteuer

Welche innerhalb der EU nicht anfällt -wenn ich richtig lese-  mit Ausnahme dieser Gebiete die als Drittländer eingestuft werden:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Geltungsbereich/geltungsbereich_node.html

Hier noch weitere Infos zum Thema Umsatzsteuerkontrollverfahren
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Umsatzsteuerkontrollverfahren/umsatzsteuerkontrollverfahren_node.html

An wen zahl ich dann die Umsatzsteuer?
Ich glaub mal nicht das die unter den Tisch fällt
Bis jetzt hab ich nur den Nettobetrag an KNC bezahlt.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: btc_uzr on August 14, 2013, 07:44:29 AM
@ btc_uzr:
kauft ein Handwerksbetrieb (GmbH) beispielsweise Kopierpapier bei McPaper (GmbH, AG .... also bei einer Firma), dann bezahlt er erst mal die 19% MwSt, die die Rechnung von McPaper ausweist. Am Ende des Monats macht der Handwerker dann seine Umsatzsteuervoranmeldung, worin er dem FA mitteilt, daß er 19%MwSt an McPaper überwiesen hat. Diese Zahlung der MwSt an McPaper wird dem Handwerker dann auf seine eigene Gesamtsteuerschuld gutgeschrieben.

Alle Neuanfänger als Unternehmer jubeln dann.... prima, klasse, dann reduzieren sich ja meine Investitionen für Maschinen, Bürobedarf etc. um 19%, denn die bekomm ich ja gutgeschrieben (und ich kann sie mir sogar auch vom FA auszahlen lassen).

Unbemerkt verpflichten sie sich aber hierdurch, daß sie in ihren eigenen Ausgangsrechnungen die 19% hinzufügen müssen, beim Kunden eintreiben und dann an das FA abzuführen.

Oder anders ausgedrückt:
Gäbe es in Deutschland nur Kleinunternehmer, die auf die MwSt-Option verzichten, dann müßte kein Bürger in Deutschland MwSt bezahlen.

Also, die Links die du zuvor zitierst beziehen sich auf Firmen, die die MwSt Option gewählt haben. Diese bekommen bei ihren Einkäufen die gezahlte MwSt vom FA erstattet und wenns dann international wird (Einkauf von Deutschland in Schweden), dann tauschen beide Firmen ihre USt.ID Nr. aus, sodaß der deutsche Unternehmer dann in Schweden einkaufen kann und hierbei auch keine MwSt. bezahlen muss.

Update zur Sache:
Ich war heute bei der Deutschen Bank (und Sparkasse) und wollte die fällige MwSt. in bar nach Schweden anweisen..... wird nicht mehr gemacht teilten mir die Berater mit. Als Bürger können wir also z.Zt. noch in Deutschland mit Bargeld einkaufen, aber nicht mehr über das Banksystem im Ausland. Irgendwie muss sich diese verdammte Reichsfluchtsteuer doch wieder einführen lassen...... die hat doch früher auch gut funktioniert.....

Grüsse, uli



Ich versuche mal das Durcheinander zu klären.

Jain, der erste Link war zur Einfuhrumsatzsteuer, bzw. ob die innerhalb der EU anfällt.
Der zweite war für Gewerbetreibende. Wollte Infos Beisteuern wie nachher von KnC die Steuer abgeführt werden muss, war aber nicht die richtige Stelle - sorry.

---
Noch ergänzend eine kurze Erklärung zur Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Allgemeines/allgemeines_node.html

"Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet), die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland bzw. bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft anfällt.
Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts."

---
Als Kleinunternehmer kann ich ohne Umsatzsteuer einkaufen, muss aber am Quartalsende diese dann an's Finanzamt zahlen, da ein Kleinunternehmer eher an der Privatperson angelehnt ist als an einem Unternehmen. Oder direkt beim Kauf, dann fällt die Meldung und Nachzahlung aus.

Ein Kleinunternehmer muss nur dann Umsatzsteuer abführen, wenn diese auch dem Kunden in Rechnung gestellt wird - macht er es nicht fällt auch keine an. Wareneinkauf von Betriebsmitteln und Kundenrechnungen sind zwei Welten, bitte nicht vermischen.

Privatpersonen können das nicht bis zum Quartalsende mit der Umsatzsteuer raus zögern, sondern müssen bei Käufen in der EU diese beim Kauf zahlen.
Ist hier etwas ausführlicher erklärt, mit Verweis auf die zugehörigen §§:
http://www.fifoost.de/produkte/export_buch-html/node57.php#SECTION0092340

Dort ist auch folgendes erwähnt:
" Er hat sodann den Kunden aus diesem Staat die in diesem Staat geltende Umsatzsteuer in Rechnung stellen und an die dortigen Finanzbehörden abführen"

---
Was mir bisher nicht bewußt war in dem Zusammenhang ist die Lieferschwelle:
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/971970/Lieferungen_an_Privatpersonen_EU_Binnenmarkt.html;jsessionid=87266C7BCF32275DBD38573275710733.repl1

"Werden die oben angeführten Lieferschwellen überschritten, erfolgt die Besteuerung im Bestimmungsland, in das die Ware versandt wird."
Für Schweden 320.000 SEK (~48K $), war der Meinung die falle immer im Bestimmungsland an: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3d.html

"Unterliegen Versendungslieferungen aufgrund der eben dargestellten Grundsätze der Umsatzbesteuerung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, so hat der deutsche Lieferant seinem Kunden die Umsatzsteuer dieses Staates in Rechnung zu stellen. Dies bedeutet, dass er in diesen Fällen nicht die deutsche Umsatzsteuer, sondern die des Empfangslandes ausweisen muss. Einen Überblick über die derzeit geltenden Umsatzsteuersätze finden Sie im Internetangebot der Europäischen Union (vgl. seitliche Linkliste)"

Aber KnC hat sich wohl für folgendes opt-in entschieden - mehr Aufwand für die, aber bessere Endpreise für europäische Kunden.
"Der deutsche Lieferant hat die Möglichkeit, auch für Lieferungen unterhalb der Lieferschwelle für die Besteuerung im jeweiligen Empfangsland zu optieren."


---
Am Rande, der Vollständigkeit wegen:
Im Drittstaaten-Fall dann fällt keine Umsatzsteuer beim Kauf an, sondern erst bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer an und ist beim Zoll zu zahlen.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Geltungsbereich/geltungsbereich_node.html
"Für die Abgrenzung, ob eine einfuhrumsatzsteuerpflichtige Einfuhr aus einem Drittland oder ein umsatzsteuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, bedarf es der genauen Festlegung des Gemeinschaftsgebiets.

Für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist in Deutschland die Zollverwaltung, also das Hauptzollamt, für den innergemeinschaftlichen Erwerb dagegen die Landesfinanzbehörden, also das Finanzamt, zuständig. "


Edith sagt: Rechtschreibfehler korrigiert


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: btc_uzr on August 14, 2013, 07:51:26 AM
innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
das schon.
Aber gehs geht nicht um Zollgebühren sondern um die Einfuhrumsatzsteuer

Welche innerhalb der EU nicht anfällt -wenn ich richtig lese-  mit Ausnahme dieser Gebiete die als Drittländer eingestuft werden:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Geltungsbereich/geltungsbereich_node.html

Hier noch weitere Infos zum Thema Umsatzsteuerkontrollverfahren
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Umsatzsteuerkontrollverfahren/umsatzsteuerkontrollverfahren_node.html

An wen zahl ich dann die Umsatzsteuer?
Ich glaub mal nicht das die unter den Tisch fällt
Bis jetzt hab ich nur den Nettobetrag an KNC bezahlt.

Umsatzsteuer ist für Privatpersonen an KnC zu zahlen, die dann diese ans deutsche Finanzamt abführen muss.
Details im Post drüber.

Wie das mit Bitcoin-Zahlungen bei KnC steuerrechtlich aussieht wäre interessant. Habe gelesen, dass dann gar keine Steuer beim Kauf erhoben wird. (?!)


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Bytekiller on August 14, 2013, 10:11:40 AM
innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
das schon.
Aber gehs geht nicht um Zollgebühren sondern um die Einfuhrumsatzsteuer

Welche innerhalb der EU nicht anfällt -wenn ich richtig lese-  mit Ausnahme dieser Gebiete die als Drittländer eingestuft werden:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Geltungsbereich/geltungsbereich_node.html

Hier noch weitere Infos zum Thema Umsatzsteuerkontrollverfahren
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Umsatzsteuerkontrollverfahren/umsatzsteuerkontrollverfahren_node.html

An wen zahl ich dann die Umsatzsteuer?
Ich glaub mal nicht das die unter den Tisch fällt
Bis jetzt hab ich nur den Nettobetrag an KNC bezahlt.

Umsatzsteuer ist für Privatpersonen an KnC zu zahlen, die dann diese ans deutsche Finanzamt abführen muss.
Details im Post drüber.

Wie das mit Bitcoin-Zahlungen bei KnC steuerrechtlich aussieht wäre interessant. Habe gelesen, dass dann gar keine Steuer beim Kauf erhoben wird. (?!)
hab per paypal bezahlt und meine Ust-ID angegeben


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: weglaufbürger on August 14, 2013, 11:40:59 AM
Quote
Wie das mit Bitcoin-Zahlungen bei KnC steuerrechtlich aussieht wäre interessant. Habe gelesen, dass dann gar keine Steuer beim Kauf erhoben wird. (?!)

Wie bereits erläutert: der umsatzsteuerbefreite Kauf des Miners kannste nur als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen machen. Ich hatte den Nettokaufpreis kompl. in BTC bezahlt aber ca. einen Monat später meldete sich KNC und fragte nach meiner USt.ID.Nr. Wie aber bereits oben erläutert, möchte ich die USt.-Hausse vermeiden, denn wenn ich den Miner über meine Firma Mehrwertsteuerbereit kaufe (meine Fa. müßte dann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten), dann müßte ich zukünftig jeden BTC mit zusätzlichen 19% MwSt an den Endverbraucher weiter verkaufen.

Wenn ich aber privat mine und verkaufe, dann muss ich dem Käufer keine zusätzlichen 19% abverlangen und wenn ich zusätzlich dann auch noch die Haltefrist von 1 Jahr erfülle, fallen bei mir auch keine steuerpflichtigen Spekulationsgewinne an.



Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: btc_uzr on August 14, 2013, 12:14:39 PM
Quote
Wie das mit Bitcoin-Zahlungen bei KnC steuerrechtlich aussieht wäre interessant. Habe gelesen, dass dann gar keine Steuer beim Kauf erhoben wird. (?!)

Wie bereits erläutert: der umsatzsteuerbefreite Kauf des Miners kannste nur als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen machen. Ich hatte den Nettokaufpreis kompl. in BTC bezahlt aber ca. einen Monat später meldete sich KNC und fragte nach meiner USt.ID.Nr. Wie aber bereits oben erläutert, möchte ich die USt.-Hausse vermeiden, denn wenn ich den Miner über meine Firma Mehrwertsteuerbereit kaufe (meine Fa. müßte dann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten), dann müßte ich zukünftig jeden BTC mit zusätzlichen 19% MwSt an den Endverbraucher weiter verkaufen.

Wenn ich aber privat mine und verkaufe, dann muss ich dem Käufer keine zusätzlichen 19% abverlangen und wenn ich zusätzlich dann auch noch die Haltefrist von 1 Jahr erfülle, fallen bei mir auch keine steuerpflichtigen Spekulationsgewinne an.



Dass du mit BTC bezahlt hast habe ich bisher nicht raus lesen können.

Als Privatperson musst du dann eben die 19% noch an KnC nachzahlen.


Einen Punkt in deiner Aussage  verstehe ich allerdings nicht ganz:
Quote
meine Fa. müßte dann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten

Wieso ? Einkauf und zu versteuernder Gewinn sind getrennte Dinge.
Nur weil du als Kleinunternehmer Waren im Wert von 100.000.000.000 € kaufst heißt das keinesfalls, dass dein Kleinunternehmer-Status verloren geht - der hängt einzig und allein von den Einnahmen ab, sprich Vorjahresumsätze netto ≤ 17.500 und Umsätze lfd. Jahr netto ≤ 50.000 Euro

BTCs mit 19% MwSt. zu verkaufen - wo hast du denn das gesehen, dass du überhaupt auf die Idee kommst ?
Bitcoins sind doch keine Ware oder Dienstleistung. Wenn dann wäre das Mining eine Dienstleistung und das würde dann bedeuten, dass du bei Transaktionen auf die erwirtschaftete Transaction-Gebühr+Block-Reward deine 19% erheben müsstest insofern du keine Privatperson oder  Kleinunternehmer bist. Demzufolge musst du dem BTC-Netzwerk für einen Block-Reward von 25BTC, den das Netzwerk an dich für einen gefunden Blcok bezahlt noch 19% Steuer draufschlagen - bin mal gespannt wo die herkommen soll..

Da aber beim BTC-Mining keine € erwirtschaftet werden, ist auch nix mit Steuern. BTC sind bedeutungslos solange diese nicht in € gewechselt werden, erst dann fallen Steuern an.

btw: Hardware für 10.000 gekauft, BTC für 10.000€ verkauft => 0€ gewinn. egal ob noch irgendwo BTCs 'übrig' sind..


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Chefnet on August 14, 2013, 12:21:18 PM
Kleinunternehmer: Umsatz nicht Gewinn, also egal wieviel du verkaufst sobald du mehr als 17.500€ verkaufst (2. Jahr 50.000€) bist du kein Kleinunternehmer mehr und wirst auch Rückwirkend Steuerpflichtig.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: btc_uzr on August 14, 2013, 12:28:25 PM
Danke für die Korrektur!


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: weglaufbürger on August 14, 2013, 01:50:00 PM
In meinem ersten Post stellte ich ja die Frage, an wen ich die USt bezahlen muss und wieviel. Vieles hat sich ja aufgrund unserer Diskussion hier geklärt und wichtig ist jetzt eigentlich nur noch, worauf man bei der Abwicklung achten muss. Ich denke auch, daß wir KNC hier helfen müssen, denn die können sicherlich nicht für alle belieferten Länder, alle Zoll-, Steuer- und Einfuhrprobleme klären.

Wenn man auf der sicheren Seite liegen will, sollte man sich die Bestimmungen zum Wahrenverkehr aus einem Drittland, also aus einem "Nicht-EU-Staat" anschauen und btc_uzr hat uns ja auch schon auf die Website von zoll.de hingewiesen. Die Post (oder UPS, DHL etc.) kann nämlich ein Packet direkt zum Käufer zustellen, sodaß es also gar nicht erst durch den Zoll muss. Voraussetzung ist, :

1.   daß keine Abgaben entstehen (hierzu bedarf es dann einer Bestätigung von KNC, daß die Abgabe, hier also die Umsatzsteuer i.H.v. 19% vom Käufer bereits an KNC bezahlt wurde und KNC diese an das deutsche Finanzamt abführt).

2.   daß der Sendung eine vollständig und korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN 22 oder CN 23) beiliegt (evtl. sollte die aber auch besser außen sichtbar am Packet befestigt sein).

3.   daß der Sendung eine an der Außenseite angebrachte Rechnung beigefügt ist, die auch die 19% MwSt. enthält. Hilfreich währe vielleicht auch noch ein Hinweis von KNC, daß die Rechnung, incl. der 19% MwSt. vom Kunden bereits bezahlt wurde.

(aus: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Verfahren_node.html)  Vorstehendes gilt für Lieferungen aus Drittländern, also muss es erst Recht für den innergemeinschaftlichen Handel anwendbar sein.


Ich klär jetzt nochmal ab, was CC 22/23 ist und werd dann mal je Infomail an KNC schicken.

Grüsse, uli


@ btc_uzr
Das mit Kleinunternehmergedönskram muss ich mir erst nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Danke trotzdem für die Hinweise..... ich meld mich dazu nochmal.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: solari on September 15, 2013, 07:17:45 PM
In meinem ersten Post stellte ich ja die Frage, an wen ich die USt bezahlen muss und wieviel. Vieles hat sich ja aufgrund unserer Diskussion hier geklärt und wichtig ist jetzt eigentlich nur noch, worauf man bei der Abwicklung achten muss. Ich denke auch, daß wir KNC hier helfen müssen, denn die können sicherlich nicht für alle belieferten Länder, alle Zoll-, Steuer- und Einfuhrprobleme klären.

Wenn man auf der sicheren Seite liegen will, sollte man sich die Bestimmungen zum Wahrenverkehr aus einem Drittland, also aus einem "Nicht-EU-Staat" anschauen und btc_uzr hat uns ja auch schon auf die Website von zoll.de hingewiesen. Die Post (oder UPS, DHL etc.) kann nämlich ein Packet direkt zum Käufer zustellen, sodaß es also gar nicht erst durch den Zoll muss. Voraussetzung ist, :

1.   daß keine Abgaben entstehen (hierzu bedarf es dann einer Bestätigung von KNC, daß die Abgabe, hier also die Umsatzsteuer i.H.v. 19% vom Käufer bereits an KNC bezahlt wurde und KNC diese an das deutsche Finanzamt abführt).

2.   daß der Sendung eine vollständig und korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN 22 oder CN 23) beiliegt (evtl. sollte die aber auch besser außen sichtbar am Packet befestigt sein).

3.   daß der Sendung eine an der Außenseite angebrachte Rechnung beigefügt ist, die auch die 19% MwSt. enthält. Hilfreich währe vielleicht auch noch ein Hinweis von KNC, daß die Rechnung, incl. der 19% MwSt. vom Kunden bereits bezahlt wurde.

(aus: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Verfahren_node.html)  Vorstehendes gilt für Lieferungen aus Drittländern, also muss es erst Recht für den innergemeinschaftlichen Handel anwendbar sein.


Ich klär jetzt nochmal ab, was CC 22/23 ist und werd dann mal je Infomail an KNC schicken.

Grüsse, uli


@ btc_uzr
Das mit Kleinunternehmergedönskram muss ich mir erst nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Danke trotzdem für die Hinweise..... ich meld mich dazu nochmal.


Für den Enverbraucher ist es egal. ob Ware aus Schweden, Frankreich oder Deutschland nach Deutschland kommt.
Er hat immer die 19% deutsche MwSt zu bezahlen. ( Wenn der Lieferant pro Jahr die  länderspezifische Schwelle für Warenwert überschreitet. Sonst bezahlt der Kunde die MwSt des Lieferlandes)
Der Kunde braucht also gar nichts machen, außer die Rechnung des Lieferanten zu bezahlen.
Dann kann der Lieferant die Ware ganz einfach ohne Formulare, ohne Erklärungen und ohne Formalitäten an den Kunden schicken.
Also alles ganz einfach.

Die Regelung für Drittländer ist eben nicht für Warenverkehr innerhalb der EU anwendbar.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Bytekiller on October 18, 2013, 06:04:48 AM
also mein Miner ist gekommen.
Es war bei dem Packet keine Rechnung mit dabei. Weder ausen noch innen.
Bei der Bestellung hab ich nur die Nettorechnung bezahlt.
hab ich jetzt einen Jupiter für 5500€ bekommen oder kommt von DHL noch eine Rechnung von ca 1000€ mit der EUSt?
Auf dem Packet von DHL-Express (Nicht UPS) stand nur "Dev-kit computer Hardware" ohne Wertangabe.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: hagbase on October 18, 2013, 11:56:14 AM
Also ich hab meinen Saturn per BTC direkt mit Steuern gezahlt.
Ist auch so auf der Rechnung aufgelistet.
Ob das KnC immer noch anbietet kann ich euch nicht sagen, wüsste jetzt aber nicht was dagegen spricht.
Bei BFL musste ich Steuern direkt bei Lieferung bezahlen, sonst hätte der Fahrer das Gerät wieder zum Zoll mitgenommen.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: biewsta on October 19, 2013, 05:56:52 AM
Musste denn jemand beim Zoll den Miner abholen?


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Bytekiller on October 19, 2013, 06:04:38 AM
also wenn das Teil ohne Steuer ist bzw bleibt werd ich nochmal einen bestellen.
ich hatte mit paypal bezahlt.
jetzt die frage was besser ist paypal oder bitpay
ich müsste erst btc einkaufen allerdings gibts bei btc bezahlung 10% rabatt

Das wären nach aktuellem kurs ca 3725€ bzw -10% in btc  einkaufspreis für einen Jupiter

hmm.... ???


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Mota on October 19, 2013, 02:31:29 PM
also wenn das Teil ohne Steuer ist bzw bleibt werd ich nochmal einen bestellen.
ich hatte mit paypal bezahlt.
jetzt die frage was besser ist paypal oder bitpay
ich müsste erst btc einkaufen allerdings gibts bei btc bezahlung 10% rabatt

Das wären nach aktuellem kurs ca 3725€ bzw -10% in btc  einkaufspreis für einen Jupiter

hmm.... ???
Kommt drauf an was du für eine Ust.ID angegeben hast. Wenn du die Kleinunternehmer Regelung hast dann müsstest du die Umsatzsteuer innerhalb von einem Monat nach Erhalt bei deinem zuständigen Finanzamt deklarieren und bezahlen. Falls du ein normales Unternehmen mit Vorsteuerabzug bist kommt das Ganze in die Jahresendabrechung.  
Ich bin btw. derjenige den du bei Ebay angeschrieben hattest ;)

Edit: Du musst auch aufpassen, das nicht anmelden der eingeführten Ware gilt als Steuerhinterziehung.


Title: Re: KNC-Miner kauf und Steuer
Post by: Bytekiller on October 19, 2013, 02:42:15 PM
also wenn das Teil ohne Steuer ist bzw bleibt werd ich nochmal einen bestellen.
ich hatte mit paypal bezahlt.
jetzt die frage was besser ist paypal oder bitpay
ich müsste erst btc einkaufen allerdings gibts bei btc bezahlung 10% rabatt

Das wären nach aktuellem kurs ca 3725€ bzw -10% in btc  einkaufspreis für einen Jupiter

hmm.... ???
Kommt drauf an was du für eine Ust.ID angegeben hast. Wenn du die Kleinunternehmer Regelung hast dann müsstest du die Umsatzsteuer innerhalb von einem Monat nach Erhalt bei deinem zuständigen Finanzamt deklarieren und bezahlen. Falls du ein normales Unternehmen mit Vorsteuerabzug bist kommt das Ganze in die Jahresendabrechung.  
Ich bin btw. derjenige den du bei Ebay angeschrieben hattest ;)

Edit: Du musst auch aufpassen, das nicht anmelden der eingeführten Ware gilt als Steuerhinterziehung.
Die Order-Rechnung ohne MwSt wurde dem Steuerberater schon gegeben.
Bis jetzt war beim import immer ein warenwert am packet und anhand dieses Warenwertes bekam ich eine Rechnung von DHL oder UPS mit der Einfuhrumsatzsteuer.
Aber das Packet hatte keine Rechung und ausen drann auch kein Warenwert