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Author Topic: KNC-Miner kauf und Steuer  (Read 3679 times)
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August 13, 2013, 10:44:35 AM
 #21

innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
das schon.
Aber gehs geht nicht um Zollgebühren sondern um die Einfuhrumsatzsteuer

Als ich jung war, waren alle Glieder gelenkig - bis auf eins. Als ich älter wurde, waren alle Glieder steif - bis auf eins.
btc_uzr
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August 13, 2013, 11:08:26 AM
 #22

innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
das schon.
Aber gehs geht nicht um Zollgebühren sondern um die Einfuhrumsatzsteuer

Welche innerhalb der EU nicht anfällt -wenn ich richtig lese-  mit Ausnahme dieser Gebiete die als Drittländer eingestuft werden:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Geltungsbereich/geltungsbereich_node.html

Hier noch weitere Infos zum Thema Umsatzsteuerkontrollverfahren
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Umsatzsteuerkontrollverfahren/umsatzsteuerkontrollverfahren_node.html

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August 13, 2013, 05:39:25 PM
 #23

@ btc_uzr:
kauft ein Handwerksbetrieb (GmbH) beispielsweise Kopierpapier bei McPaper (GmbH, AG .... also bei einer Firma), dann bezahlt er erst mal die 19% MwSt, die die Rechnung von McPaper ausweist. Am Ende des Monats macht der Handwerker dann seine Umsatzsteuervoranmeldung, worin er dem FA mitteilt, daß er 19%MwSt an McPaper überwiesen hat. Diese Zahlung der MwSt an McPaper wird dem Handwerker dann auf seine eigene Gesamtsteuerschuld gutgeschrieben.

Alle Neuanfänger als Unternehmer jubeln dann.... prima, klasse, dann reduzieren sich ja meine Investitionen für Maschinen, Bürobedarf etc. um 19%, denn die bekomm ich ja gutgeschrieben (und ich kann sie mir sogar auch vom FA auszahlen lassen).

Unbemerkt verpflichten sie sich aber hierdurch, daß sie in ihren eigenen Ausgangsrechnungen die 19% hinzufügen müssen, beim Kunden eintreiben und dann an das FA abzuführen.

Oder anders ausgedrückt:
Gäbe es in Deutschland nur Kleinunternehmer, die auf die MwSt-Option verzichten, dann müßte kein Bürger in Deutschland MwSt bezahlen.

Also, die Links die du zuvor zitierst beziehen sich auf Firmen, die die MwSt Option gewählt haben. Diese bekommen bei ihren Einkäufen die gezahlte MwSt vom FA erstattet und wenns dann international wird (Einkauf von Deutschland in Schweden), dann tauschen beide Firmen ihre USt.ID Nr. aus, sodaß der deutsche Unternehmer dann in Schweden einkaufen kann und hierbei auch keine MwSt. bezahlen muss.

Update zur Sache:
Ich war heute bei der Deutschen Bank (und Sparkasse) und wollte die fällige MwSt. in bar nach Schweden anweisen..... wird nicht mehr gemacht teilten mir die Berater mit. Als Bürger können wir also z.Zt. noch in Deutschland mit Bargeld einkaufen, aber nicht mehr über das Banksystem im Ausland. Irgendwie muss sich diese verdammte Reichsfluchtsteuer doch wieder einführen lassen...... die hat doch früher auch gut funktioniert.....

Grüsse, uli


Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder unterbrechen, nennt man Diskussion.
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August 14, 2013, 05:58:38 AM
 #24

innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
das schon.
Aber gehs geht nicht um Zollgebühren sondern um die Einfuhrumsatzsteuer

Welche innerhalb der EU nicht anfällt -wenn ich richtig lese-  mit Ausnahme dieser Gebiete die als Drittländer eingestuft werden:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Geltungsbereich/geltungsbereich_node.html

Hier noch weitere Infos zum Thema Umsatzsteuerkontrollverfahren
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Umsatzsteuerkontrollverfahren/umsatzsteuerkontrollverfahren_node.html

An wen zahl ich dann die Umsatzsteuer?
Ich glaub mal nicht das die unter den Tisch fällt
Bis jetzt hab ich nur den Nettobetrag an KNC bezahlt.

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August 14, 2013, 07:44:29 AM
 #25

@ btc_uzr:
kauft ein Handwerksbetrieb (GmbH) beispielsweise Kopierpapier bei McPaper (GmbH, AG .... also bei einer Firma), dann bezahlt er erst mal die 19% MwSt, die die Rechnung von McPaper ausweist. Am Ende des Monats macht der Handwerker dann seine Umsatzsteuervoranmeldung, worin er dem FA mitteilt, daß er 19%MwSt an McPaper überwiesen hat. Diese Zahlung der MwSt an McPaper wird dem Handwerker dann auf seine eigene Gesamtsteuerschuld gutgeschrieben.

Alle Neuanfänger als Unternehmer jubeln dann.... prima, klasse, dann reduzieren sich ja meine Investitionen für Maschinen, Bürobedarf etc. um 19%, denn die bekomm ich ja gutgeschrieben (und ich kann sie mir sogar auch vom FA auszahlen lassen).

Unbemerkt verpflichten sie sich aber hierdurch, daß sie in ihren eigenen Ausgangsrechnungen die 19% hinzufügen müssen, beim Kunden eintreiben und dann an das FA abzuführen.

Oder anders ausgedrückt:
Gäbe es in Deutschland nur Kleinunternehmer, die auf die MwSt-Option verzichten, dann müßte kein Bürger in Deutschland MwSt bezahlen.

Also, die Links die du zuvor zitierst beziehen sich auf Firmen, die die MwSt Option gewählt haben. Diese bekommen bei ihren Einkäufen die gezahlte MwSt vom FA erstattet und wenns dann international wird (Einkauf von Deutschland in Schweden), dann tauschen beide Firmen ihre USt.ID Nr. aus, sodaß der deutsche Unternehmer dann in Schweden einkaufen kann und hierbei auch keine MwSt. bezahlen muss.

Update zur Sache:
Ich war heute bei der Deutschen Bank (und Sparkasse) und wollte die fällige MwSt. in bar nach Schweden anweisen..... wird nicht mehr gemacht teilten mir die Berater mit. Als Bürger können wir also z.Zt. noch in Deutschland mit Bargeld einkaufen, aber nicht mehr über das Banksystem im Ausland. Irgendwie muss sich diese verdammte Reichsfluchtsteuer doch wieder einführen lassen...... die hat doch früher auch gut funktioniert.....

Grüsse, uli



Ich versuche mal das Durcheinander zu klären.

Jain, der erste Link war zur Einfuhrumsatzsteuer, bzw. ob die innerhalb der EU anfällt.
Der zweite war für Gewerbetreibende. Wollte Infos Beisteuern wie nachher von KnC die Steuer abgeführt werden muss, war aber nicht die richtige Stelle - sorry.

---
Noch ergänzend eine kurze Erklärung zur Umsatzsteuer und Einfuhrumsatzsteuer:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Allgemeines/allgemeines_node.html

"Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht weitgehend der Umsatzsteuer (auch als Mehrwertsteuer bezeichnet), die beim Verbrauch oder Verkauf von Waren und bei der Erbringung von Dienstleistungen im Inland bzw. bei Lieferungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft anfällt.
Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts."

---
Als Kleinunternehmer kann ich ohne Umsatzsteuer einkaufen, muss aber am Quartalsende diese dann an's Finanzamt zahlen, da ein Kleinunternehmer eher an der Privatperson angelehnt ist als an einem Unternehmen. Oder direkt beim Kauf, dann fällt die Meldung und Nachzahlung aus.

Ein Kleinunternehmer muss nur dann Umsatzsteuer abführen, wenn diese auch dem Kunden in Rechnung gestellt wird - macht er es nicht fällt auch keine an. Wareneinkauf von Betriebsmitteln und Kundenrechnungen sind zwei Welten, bitte nicht vermischen.

Privatpersonen können das nicht bis zum Quartalsende mit der Umsatzsteuer raus zögern, sondern müssen bei Käufen in der EU diese beim Kauf zahlen.
Ist hier etwas ausführlicher erklärt, mit Verweis auf die zugehörigen §§:
http://www.fifoost.de/produkte/export_buch-html/node57.php#SECTION0092340

Dort ist auch folgendes erwähnt:
" Er hat sodann den Kunden aus diesem Staat die in diesem Staat geltende Umsatzsteuer in Rechnung stellen und an die dortigen Finanzbehörden abführen"

---
Was mir bisher nicht bewußt war in dem Zusammenhang ist die Lieferschwelle:
http://www.stuttgart.ihk24.de/recht_und_steuern/steuerrecht/Umsatzsteuer_Verbrauchssteuer/Umsatzsteuer_international/971970/Lieferungen_an_Privatpersonen_EU_Binnenmarkt.html;jsessionid=87266C7BCF32275DBD38573275710733.repl1

"Werden die oben angeführten Lieferschwellen überschritten, erfolgt die Besteuerung im Bestimmungsland, in das die Ware versandt wird."
Für Schweden 320.000 SEK (~48K $), war der Meinung die falle immer im Bestimmungsland an: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3d.html

"Unterliegen Versendungslieferungen aufgrund der eben dargestellten Grundsätze der Umsatzbesteuerung in einem anderen EU-Mitgliedstaat, so hat der deutsche Lieferant seinem Kunden die Umsatzsteuer dieses Staates in Rechnung zu stellen. Dies bedeutet, dass er in diesen Fällen nicht die deutsche Umsatzsteuer, sondern die des Empfangslandes ausweisen muss. Einen Überblick über die derzeit geltenden Umsatzsteuersätze finden Sie im Internetangebot der Europäischen Union (vgl. seitliche Linkliste)"

Aber KnC hat sich wohl für folgendes opt-in entschieden - mehr Aufwand für die, aber bessere Endpreise für europäische Kunden.
"Der deutsche Lieferant hat die Möglichkeit, auch für Lieferungen unterhalb der Lieferschwelle für die Besteuerung im jeweiligen Empfangsland zu optieren."


---
Am Rande, der Vollständigkeit wegen:
Im Drittstaaten-Fall dann fällt keine Umsatzsteuer beim Kauf an, sondern erst bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer an und ist beim Zoll zu zahlen.

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Geltungsbereich/geltungsbereich_node.html
"Für die Abgrenzung, ob eine einfuhrumsatzsteuerpflichtige Einfuhr aus einem Drittland oder ein umsatzsteuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb vorliegt, bedarf es der genauen Festlegung des Gemeinschaftsgebiets.

Für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist in Deutschland die Zollverwaltung, also das Hauptzollamt, für den innergemeinschaftlichen Erwerb dagegen die Landesfinanzbehörden, also das Finanzamt, zuständig. "


Edith sagt: Rechtschreibfehler korrigiert

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August 14, 2013, 07:51:26 AM
 #26

innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
das schon.
Aber gehs geht nicht um Zollgebühren sondern um die Einfuhrumsatzsteuer

Welche innerhalb der EU nicht anfällt -wenn ich richtig lese-  mit Ausnahme dieser Gebiete die als Drittländer eingestuft werden:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Geltungsbereich/geltungsbereich_node.html

Hier noch weitere Infos zum Thema Umsatzsteuerkontrollverfahren
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Umsatzsteuerkontrollverfahren/umsatzsteuerkontrollverfahren_node.html

An wen zahl ich dann die Umsatzsteuer?
Ich glaub mal nicht das die unter den Tisch fällt
Bis jetzt hab ich nur den Nettobetrag an KNC bezahlt.

Umsatzsteuer ist für Privatpersonen an KnC zu zahlen, die dann diese ans deutsche Finanzamt abführen muss.
Details im Post drüber.

Wie das mit Bitcoin-Zahlungen bei KnC steuerrechtlich aussieht wäre interessant. Habe gelesen, dass dann gar keine Steuer beim Kauf erhoben wird. (?!)

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August 14, 2013, 10:11:40 AM
 #27

innerhalb der EU herrscht freier Warenverkehr....
das schon.
Aber gehs geht nicht um Zollgebühren sondern um die Einfuhrumsatzsteuer

Welche innerhalb der EU nicht anfällt -wenn ich richtig lese-  mit Ausnahme dieser Gebiete die als Drittländer eingestuft werden:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Geltungsbereich/geltungsbereich_node.html

Hier noch weitere Infos zum Thema Umsatzsteuerkontrollverfahren
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Umsatzsteuerkontrollverfahren/umsatzsteuerkontrollverfahren_node.html

An wen zahl ich dann die Umsatzsteuer?
Ich glaub mal nicht das die unter den Tisch fällt
Bis jetzt hab ich nur den Nettobetrag an KNC bezahlt.

Umsatzsteuer ist für Privatpersonen an KnC zu zahlen, die dann diese ans deutsche Finanzamt abführen muss.
Details im Post drüber.

Wie das mit Bitcoin-Zahlungen bei KnC steuerrechtlich aussieht wäre interessant. Habe gelesen, dass dann gar keine Steuer beim Kauf erhoben wird. (?!)
hab per paypal bezahlt und meine Ust-ID angegeben

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August 14, 2013, 11:40:59 AM
 #28

Quote
Wie das mit Bitcoin-Zahlungen bei KnC steuerrechtlich aussieht wäre interessant. Habe gelesen, dass dann gar keine Steuer beim Kauf erhoben wird. (?!)

Wie bereits erläutert: der umsatzsteuerbefreite Kauf des Miners kannste nur als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen machen. Ich hatte den Nettokaufpreis kompl. in BTC bezahlt aber ca. einen Monat später meldete sich KNC und fragte nach meiner USt.ID.Nr. Wie aber bereits oben erläutert, möchte ich die USt.-Hausse vermeiden, denn wenn ich den Miner über meine Firma Mehrwertsteuerbereit kaufe (meine Fa. müßte dann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten), dann müßte ich zukünftig jeden BTC mit zusätzlichen 19% MwSt an den Endverbraucher weiter verkaufen.

Wenn ich aber privat mine und verkaufe, dann muss ich dem Käufer keine zusätzlichen 19% abverlangen und wenn ich zusätzlich dann auch noch die Haltefrist von 1 Jahr erfülle, fallen bei mir auch keine steuerpflichtigen Spekulationsgewinne an.


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August 14, 2013, 12:14:39 PM
 #29

Quote
Wie das mit Bitcoin-Zahlungen bei KnC steuerrechtlich aussieht wäre interessant. Habe gelesen, dass dann gar keine Steuer beim Kauf erhoben wird. (?!)

Wie bereits erläutert: der umsatzsteuerbefreite Kauf des Miners kannste nur als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen machen. Ich hatte den Nettokaufpreis kompl. in BTC bezahlt aber ca. einen Monat später meldete sich KNC und fragte nach meiner USt.ID.Nr. Wie aber bereits oben erläutert, möchte ich die USt.-Hausse vermeiden, denn wenn ich den Miner über meine Firma Mehrwertsteuerbereit kaufe (meine Fa. müßte dann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten), dann müßte ich zukünftig jeden BTC mit zusätzlichen 19% MwSt an den Endverbraucher weiter verkaufen.

Wenn ich aber privat mine und verkaufe, dann muss ich dem Käufer keine zusätzlichen 19% abverlangen und wenn ich zusätzlich dann auch noch die Haltefrist von 1 Jahr erfülle, fallen bei mir auch keine steuerpflichtigen Spekulationsgewinne an.



Dass du mit BTC bezahlt hast habe ich bisher nicht raus lesen können.

Als Privatperson musst du dann eben die 19% noch an KnC nachzahlen.


Einen Punkt in deiner Aussage  verstehe ich allerdings nicht ganz:
Quote
meine Fa. müßte dann auf die Kleinunternehmerregelung verzichten

Wieso ? Einkauf und zu versteuernder Gewinn sind getrennte Dinge.
Nur weil du als Kleinunternehmer Waren im Wert von 100.000.000.000 € kaufst heißt das keinesfalls, dass dein Kleinunternehmer-Status verloren geht - der hängt einzig und allein von den Einnahmen ab, sprich Vorjahresumsätze netto ≤ 17.500 und Umsätze lfd. Jahr netto ≤ 50.000 Euro

BTCs mit 19% MwSt. zu verkaufen - wo hast du denn das gesehen, dass du überhaupt auf die Idee kommst ?
Bitcoins sind doch keine Ware oder Dienstleistung. Wenn dann wäre das Mining eine Dienstleistung und das würde dann bedeuten, dass du bei Transaktionen auf die erwirtschaftete Transaction-Gebühr+Block-Reward deine 19% erheben müsstest insofern du keine Privatperson oder  Kleinunternehmer bist. Demzufolge musst du dem BTC-Netzwerk für einen Block-Reward von 25BTC, den das Netzwerk an dich für einen gefunden Blcok bezahlt noch 19% Steuer draufschlagen - bin mal gespannt wo die herkommen soll..

Da aber beim BTC-Mining keine € erwirtschaftet werden, ist auch nix mit Steuern. BTC sind bedeutungslos solange diese nicht in € gewechselt werden, erst dann fallen Steuern an.

btw: Hardware für 10.000 gekauft, BTC für 10.000€ verkauft => 0€ gewinn. egal ob noch irgendwo BTCs 'übrig' sind..

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August 14, 2013, 12:21:18 PM
 #30

Kleinunternehmer: Umsatz nicht Gewinn, also egal wieviel du verkaufst sobald du mehr als 17.500€ verkaufst (2. Jahr 50.000€) bist du kein Kleinunternehmer mehr und wirst auch Rückwirkend Steuerpflichtig.

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August 14, 2013, 12:28:25 PM
 #31

Danke für die Korrektur!

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August 14, 2013, 01:50:00 PM
 #32

In meinem ersten Post stellte ich ja die Frage, an wen ich die USt bezahlen muss und wieviel. Vieles hat sich ja aufgrund unserer Diskussion hier geklärt und wichtig ist jetzt eigentlich nur noch, worauf man bei der Abwicklung achten muss. Ich denke auch, daß wir KNC hier helfen müssen, denn die können sicherlich nicht für alle belieferten Länder, alle Zoll-, Steuer- und Einfuhrprobleme klären.

Wenn man auf der sicheren Seite liegen will, sollte man sich die Bestimmungen zum Wahrenverkehr aus einem Drittland, also aus einem "Nicht-EU-Staat" anschauen und btc_uzr hat uns ja auch schon auf die Website von zoll.de hingewiesen. Die Post (oder UPS, DHL etc.) kann nämlich ein Packet direkt zum Käufer zustellen, sodaß es also gar nicht erst durch den Zoll muss. Voraussetzung ist, :

1.   daß keine Abgaben entstehen (hierzu bedarf es dann einer Bestätigung von KNC, daß die Abgabe, hier also die Umsatzsteuer i.H.v. 19% vom Käufer bereits an KNC bezahlt wurde und KNC diese an das deutsche Finanzamt abführt).

2.   daß der Sendung eine vollständig und korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN 22 oder CN 23) beiliegt (evtl. sollte die aber auch besser außen sichtbar am Packet befestigt sein).

3.   daß der Sendung eine an der Außenseite angebrachte Rechnung beigefügt ist, die auch die 19% MwSt. enthält. Hilfreich währe vielleicht auch noch ein Hinweis von KNC, daß die Rechnung, incl. der 19% MwSt. vom Kunden bereits bezahlt wurde.

(aus: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Verfahren_node.html)  Vorstehendes gilt für Lieferungen aus Drittländern, also muss es erst Recht für den innergemeinschaftlichen Handel anwendbar sein.


Ich klär jetzt nochmal ab, was CC 22/23 ist und werd dann mal je Infomail an KNC schicken.

Grüsse, uli


@ btc_uzr
Das mit Kleinunternehmergedönskram muss ich mir erst nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Danke trotzdem für die Hinweise..... ich meld mich dazu nochmal.

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September 15, 2013, 07:17:45 PM
 #33

In meinem ersten Post stellte ich ja die Frage, an wen ich die USt bezahlen muss und wieviel. Vieles hat sich ja aufgrund unserer Diskussion hier geklärt und wichtig ist jetzt eigentlich nur noch, worauf man bei der Abwicklung achten muss. Ich denke auch, daß wir KNC hier helfen müssen, denn die können sicherlich nicht für alle belieferten Länder, alle Zoll-, Steuer- und Einfuhrprobleme klären.

Wenn man auf der sicheren Seite liegen will, sollte man sich die Bestimmungen zum Wahrenverkehr aus einem Drittland, also aus einem "Nicht-EU-Staat" anschauen und btc_uzr hat uns ja auch schon auf die Website von zoll.de hingewiesen. Die Post (oder UPS, DHL etc.) kann nämlich ein Packet direkt zum Käufer zustellen, sodaß es also gar nicht erst durch den Zoll muss. Voraussetzung ist, :

1.   daß keine Abgaben entstehen (hierzu bedarf es dann einer Bestätigung von KNC, daß die Abgabe, hier also die Umsatzsteuer i.H.v. 19% vom Käufer bereits an KNC bezahlt wurde und KNC diese an das deutsche Finanzamt abführt).

2.   daß der Sendung eine vollständig und korrekt ausgefüllte Zollinhaltserklärung (CN 22 oder CN 23) beiliegt (evtl. sollte die aber auch besser außen sichtbar am Packet befestigt sein).

3.   daß der Sendung eine an der Außenseite angebrachte Rechnung beigefügt ist, die auch die 19% MwSt. enthält. Hilfreich währe vielleicht auch noch ein Hinweis von KNC, daß die Rechnung, incl. der 19% MwSt. vom Kunden bereits bezahlt wurde.

(aus: http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Post-Internet/Sendungen-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Verfahren/Verfahren_node.html)  Vorstehendes gilt für Lieferungen aus Drittländern, also muss es erst Recht für den innergemeinschaftlichen Handel anwendbar sein.


Ich klär jetzt nochmal ab, was CC 22/23 ist und werd dann mal je Infomail an KNC schicken.

Grüsse, uli


@ btc_uzr
Das mit Kleinunternehmergedönskram muss ich mir erst nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen lassen. Danke trotzdem für die Hinweise..... ich meld mich dazu nochmal.


Für den Enverbraucher ist es egal. ob Ware aus Schweden, Frankreich oder Deutschland nach Deutschland kommt.
Er hat immer die 19% deutsche MwSt zu bezahlen. ( Wenn der Lieferant pro Jahr die  länderspezifische Schwelle für Warenwert überschreitet. Sonst bezahlt der Kunde die MwSt des Lieferlandes)
Der Kunde braucht also gar nichts machen, außer die Rechnung des Lieferanten zu bezahlen.
Dann kann der Lieferant die Ware ganz einfach ohne Formulare, ohne Erklärungen und ohne Formalitäten an den Kunden schicken.
Also alles ganz einfach.

Die Regelung für Drittländer ist eben nicht für Warenverkehr innerhalb der EU anwendbar.
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October 18, 2013, 06:04:48 AM
Last edit: October 18, 2013, 07:11:34 AM by Bytekiller
 #34

also mein Miner ist gekommen.
Es war bei dem Packet keine Rechnung mit dabei. Weder ausen noch innen.
Bei der Bestellung hab ich nur die Nettorechnung bezahlt.
hab ich jetzt einen Jupiter für 5500€ bekommen oder kommt von DHL noch eine Rechnung von ca 1000€ mit der EUSt?
Auf dem Packet von DHL-Express (Nicht UPS) stand nur "Dev-kit computer Hardware" ohne Wertangabe.

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 #35

Also ich hab meinen Saturn per BTC direkt mit Steuern gezahlt.
Ist auch so auf der Rechnung aufgelistet.
Ob das KnC immer noch anbietet kann ich euch nicht sagen, wüsste jetzt aber nicht was dagegen spricht.
Bei BFL musste ich Steuern direkt bei Lieferung bezahlen, sonst hätte der Fahrer das Gerät wieder zum Zoll mitgenommen.
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October 19, 2013, 05:56:52 AM
 #36

Musste denn jemand beim Zoll den Miner abholen?

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Last edit: October 19, 2013, 06:51:24 AM by Bytekiller
 #37

also wenn das Teil ohne Steuer ist bzw bleibt werd ich nochmal einen bestellen.
ich hatte mit paypal bezahlt.
jetzt die frage was besser ist paypal oder bitpay
ich müsste erst btc einkaufen allerdings gibts bei btc bezahlung 10% rabatt

Das wären nach aktuellem kurs ca 3725€ bzw -10% in btc  einkaufspreis für einen Jupiter

hmm.... Huh

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October 19, 2013, 02:31:29 PM
 #38

also wenn das Teil ohne Steuer ist bzw bleibt werd ich nochmal einen bestellen.
ich hatte mit paypal bezahlt.
jetzt die frage was besser ist paypal oder bitpay
ich müsste erst btc einkaufen allerdings gibts bei btc bezahlung 10% rabatt

Das wären nach aktuellem kurs ca 3725€ bzw -10% in btc  einkaufspreis für einen Jupiter

hmm.... Huh
Kommt drauf an was du für eine Ust.ID angegeben hast. Wenn du die Kleinunternehmer Regelung hast dann müsstest du die Umsatzsteuer innerhalb von einem Monat nach Erhalt bei deinem zuständigen Finanzamt deklarieren und bezahlen. Falls du ein normales Unternehmen mit Vorsteuerabzug bist kommt das Ganze in die Jahresendabrechung.  
Ich bin btw. derjenige den du bei Ebay angeschrieben hattest Wink

Edit: Du musst auch aufpassen, das nicht anmelden der eingeführten Ware gilt als Steuerhinterziehung.
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October 19, 2013, 02:42:15 PM
 #39

also wenn das Teil ohne Steuer ist bzw bleibt werd ich nochmal einen bestellen.
ich hatte mit paypal bezahlt.
jetzt die frage was besser ist paypal oder bitpay
ich müsste erst btc einkaufen allerdings gibts bei btc bezahlung 10% rabatt

Das wären nach aktuellem kurs ca 3725€ bzw -10% in btc  einkaufspreis für einen Jupiter

hmm.... Huh
Kommt drauf an was du für eine Ust.ID angegeben hast. Wenn du die Kleinunternehmer Regelung hast dann müsstest du die Umsatzsteuer innerhalb von einem Monat nach Erhalt bei deinem zuständigen Finanzamt deklarieren und bezahlen. Falls du ein normales Unternehmen mit Vorsteuerabzug bist kommt das Ganze in die Jahresendabrechung.  
Ich bin btw. derjenige den du bei Ebay angeschrieben hattest Wink

Edit: Du musst auch aufpassen, das nicht anmelden der eingeführten Ware gilt als Steuerhinterziehung.
Die Order-Rechnung ohne MwSt wurde dem Steuerberater schon gegeben.
Bis jetzt war beim import immer ein warenwert am packet und anhand dieses Warenwertes bekam ich eine Rechnung von DHL oder UPS mit der Einfuhrumsatzsteuer.
Aber das Packet hatte keine Rechung und ausen drann auch kein Warenwert

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