Bitcoin Forum

Local => Deutsch (German) => Topic started by: Queenvio on June 02, 2013, 08:26:45 AM



Title: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on June 02, 2013, 08:26:45 AM
Hey Leute,

wie ich einigne Topics hier entnehmen kann gibt es doch noch einigen klärungsbedarf (auch bei mir) zum Thema Steuer.
Habe mich deshalb dazu entschienden die Fragen auf dem Portal http://www.answer24.de/ zu stellen.

Somit haben wir eine rechtverbindlicher Aussage nach der man sich richten kann.

Wenn ihr noch weitere Fragen habt oder ein besseres Portal kennt immer her damit.
Werde dann ein Honorar von 50-100 € geben (je nach Menge der Fragen).

Online stellen würde ich die Fragen dann am 10.06.13

Hier die derzeite Fragen:

Code:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sicher ist Ihnen die Kryptowährung „Bitcoin“ ein Begriff.
Da sich diese Zahlungsform immer weiter verbreitet, so kann man bei machen Onlineshops und auch schon in dem ein oder anderen Restaurant damit bezahlen.
Natürlich ist auch das Spekulationsgeschäft ein wichtiger Punkt bei dieser Währung.

In der deutschsprachigen Community stellt sich aber immer wieder die Frage nach der steuerlichen Seite. Hierzu habe ich eine Frage zusammengestellt, welche ich Sie bitte zu beantworten.

Da es sich zum Teil um sehr spezifische Fragen handelt, würde ich mich über jemanden freuen,  der sich etwas mit Bitcoin an sich auskennt.

1. So wie ich die Lage einschätze handelt es sich beim Verkaufen vom Bitcoins um ein privates Veräußerungsgeschäft  von „anderen Wirtschaftsgütern“  handelt. Ist das zutreffend?

2. Ist das Verkaufen von Bitcoins nach 1 Jahr somit steuerfrei?

3. Wie verhält es sich beim Tauschen, also Bitcoins gegen Ware oder gegen andere Kryptowährung?

4. Gibt es sonstige Freibeträge?

5. Gilt die Regel „First in First out“ beim Verkaufen?
(Hierzu ein Beispiel: Kaufe 10 BTC am 1.1.2012
Kaufe 12 BTC am 2.2.2012
Verkaufe 10 BTC am 2.1.2013)
ist es dann steuerfrei?

6. Müssen die "Töpfe" bei fifo-Gewinnermittlung a) separat pro exchange oder b) über alle exchanges und/oder andere Verweilorte von Bitcoins vereinigt geführt werden?

konkretes Beispiel:

01.02.2011: Kauf von 100 BTC für €100 auf mtGox
15.02.2011: Transfer von 80 BTC mtGox -> privater "Geldbeutel"
01.05.2011: Verkauf von 20 BTC auf mtGox für €200
02.05.2011: Kauf von 20 BTC auf mtGox für €200
03.05.2011: Verkauf von 20 BTC auf mtGox für €200
04.05.2011: Kauf von 20 BTC auf mtGox für €200
01.07.2011: Verkauf von 20 BTC auf mtGox für €400

01.03.2012: Kauf von 100 BTC auf mtGox für €400
02.03.2012: Transfer 100 BTC mtGox -> privater "Geldbeutel"

01.01.2013: Transfer von 100 BTC von privater "Geldbeutel" -> mtGox
02.01.2013: Verkauf von 100 BTC für €1000 auf mtGox

wie hoch ist nun der zu versteuernde Gewinn in den einzelnen Jahren (unter der Annahme die Veräußerung ist steuerfrei nach 1 Jahr Haltedauer)?

Insbesondere ist interessant "welcher" Einkaufspreis beispielsweise am 03.05.2011 zur Gewinnermittlung herangezogen wird.
  1.) der Preis von 1 EUR/BTC resultierend aus Kauf am 01.02.2011 (ältester Topf in Besitz des Steuerpfl., Gewinn: 20 * (€10 - €1) = €180)
  oder
  2.) der Preis von 10 EUR/BTC resultierend aus Kauf am 02.05.2011 (ältester Topf auf mtGox, Gewinn: 20 * (€1 - €1) = 0€)

7. Wie ist es beim Verkaufen von Gegenständen oder Leistungen gegen Bitcoins, kann die Rechnung trotzdem in Euro ausgestellt werden, muss ich auch hier die Haltefrist von 1 Jahr zum steuerfreien verkaufen einhalten?

8. Welche Steuer kommt beim „Minen“ (erstellen von Bitcoins) auf mich zu?

9. Wie, Wo und Wann muss ich Was beim Finanzamt angeben?
(Da ich ja nicht unbedingt an dem Tag wo ich das Geld von meinem Bankkonto überwiesen habe auch die Bitcoins gekauft habe oder umgekehrt (MtGox) ,außerdem was ist mit privaten Geschäften wo es keinen Beleg gibt, selbst gemint, getauscht von andere Kryptowährungen, bei eBay gekauft,..)

9.1 Was reicht als Nachweis aus? (Da man nicht von jedem privaten Geschäft eine Rechnung hat oder die Bitcoins selbst gemint wurden)

Mit freundlichem Gruß und Dank im Voraus.



P.S. Werde die Antworten in einem Forum veröffentlichen.


Die Nachfragen

Code:
Sehr geehrter Herr Wehle,
danke erst mal für Ihre schnelle und ausführliche Antwort.

Leider haben sich noch einige Fragen ergeben, welche ich Sie bitte zu beantworten.


1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, verstehe sie nicht.
Insbesondere wäre interessant wie genau die Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hier durchzuführen ist. Sollen einfach alle "Ausgaben" (EUR aufgewendet bei Kauf von Bitcoins) mit allen Einnahmen (EUR erlöst bei Verkauf von Bitcoin) gegengerechnet werden? Das wäre ja dann anders (mangels Buchführung) als die sog. "fifo-Buchhaltung" mit Gewinnermittlung bei Veräußerung als Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis und hätte auch ein erheblich anderes Ergebnis zur folge.

2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?

3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt?


Mit freundlichen Grüßen

Solltet ihr mir eine kleine Spende zukommen lassen wollen, benutzt bitte folgende Adresse: 1Es2raNoZF4A6TtGqf2va6nmbT2bYjWUiN
Ich werde 100,00 € Honorar stellen.


Update 10.06.2013: Frage ist online und auch hier einsehbar: http://www.answer24.de/steuer/question.php?id=106675

Update 10.06.2013 16:54 MESZ Die Frage wird zur Zeit von einem Berater bearbeitet.

Update 10.06.2013 18:54 MESZ Frage ist wieder offen.

Update 14.06.2013 Frage ist jetzt bei Frag-einen-anwalt.de http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=228068

Update 17.06.2013 Nachfrage online.


Title: Re: Fragen an Steurberater
Post by: Queenvio on June 02, 2013, 08:27:24 AM
Die Antworten:



Code:
Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für die eingestellte Frage. Diese möchte ich aufgrund ihrer Sachverhaltsangaben und in Ansehung des Einsatzes wie folgt beantworten.

Die für Ihren Fragenkatalog entscheidende Grundfrage ist, was ist „Bitcoin" eigentlich.
Nach der Idee der Erfinder, soll es als virtuelle Währung für die Verwendung in Onlinespielen dienen. Damit ist es rechtlich im Grunde ein Gutschein bzw. gebundenes „Wertpapier".
Die BaFin hat inzwischen eine klare Einordnung getroffen.
Dass Bitcoins wohl nicht als Geld im Sinne eines staatlich anerkannten Zahlungsmittels (§ 244 BGB; §§ 146 ff. StGB) zu sehen sind, ist bereits seit Längerem die vorherrschende Meinung unter Juristen. Das bedeutet etwa auch, dass bei Abhandenkommen kein gutgläubiger Erwerb gemäß § 935 Abs. 2 BGB möglich ist.
eGeld, also elektronisches Geld, kommt der Sache schon näher. Hierunter versteht man nach § 1a Abs. 3 ZAG in Übereinstimmung mit Art. 1 Abs. 3 lit. b der EU-Richtlinie 2000/46/EG einen elektronisch gespeicherten monetären Wert in Form einer Forderungen gegenüber dem Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages aufgestellt wird und gewisse weitere Voraussetzungen erfüllt.
Auch wenn Bitcoins in ihrer wirtschaftlichen Funktion eGeld ohne Zweifel sehr nahe stehen, scheidet eine entsprechende rechtliche Zuordnung nach der genannten Definition aus. Zweifeln kann man bereits an dem Merkmal eines elektronisch gespeicherten monetären Wertes. Im Grunde wird nämlich nicht der von seinen Nutzern anerkannte Zeitwert eines Bitcoins, sondern vielmehr die hinter dem Bitcoin stehende Transaktion gespeichert. Auch eine Forderung gegenüber einem Emittenten ist nicht gegeben. Ein Bitcoin ist gerade mit keiner Forderung verbunden, sondern hängt vielmehr von der Anerkennung durch die teilnehmenden Nutzer ab. Zudem ist die Existenz eines Emittenten fraglich, da Bitcoins innerhalb eines Netzwerks dadurch entstehen, dass sich ein Nutzer unter bestimmten Voraussetzungen einen entsprechenden Wert selbst gutschreiben kann. Schließlich – und hieran lässt auch die BaFin eine Klassifizierung als eGeld scheitern (vgl. BaFin, Merkblatt „Hinweise zu dem Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten" vom 22.12.2011 / im Folgenden: „ZAG-Merkblatt"; Ziff. 4 lit. b) – werden Bitcoins nicht gegen Zahlung eines Geldbetrags ausgestellt, sondern ohne Gegenleistung in der soeben skizzierten Weise erzeugt.
Angesichts dessen, dass sich Bitcoins weder als Geld noch E-Geld einordnen lassen, sahen manche sie teilweise schon außerhalb der vorhandenen Systematik und damit zugleich außerhalb jeglicher finanzaufsichtsrechtlicher Regulierung. Mit ihrem ZAG-Merkblatt hat die BaFin unter Ziff. 4b diese Spekulationen beendet: Bitcoins sind demnach Rechnungseinheiten und somit Finanzinstrumente i.S.v. § 1 Abs. 11 KWG.
Damit stellt die BaFin Bitcoins auf eine Stufe mit Regionalwährungen. Dementsprechend stellt die BaFin in ihrem Merkblatt „Hinweise zu Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 11 Sätze 1 bis 3 KWG" vom 20.12.2011 in der Fassung vom 29.08.2012 unter Ziff. 5 (http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111222_zag.html) klar, dass die Qualifizierung derartiger „Nebengelder" als Finanzinstrument i.S.d. KWG unabhängig von der währungsrechtlichen Zulässigkeit ist.
Für die Bitcoin-Community hat die finanzaufsichtsrechtliche Einordnung als Rechnungseinheit weitreichende Folgen. Als Finanzinstrument unterfallen Bitcoins den Regeln des KWG. Das heißt, dass zwar nicht ihre originäre Erzeugung, sehr wohl aber der Handel mit ihnen finanzaufsichtsrechtlich relevant sein kann und unter Umständen einer Erlaubnis der BaFin gemäß § 32 KWG bedarf (vgl. BaFin, ZAG-Merkblatt, Ziff. 4 lit. b). Wer erlaubnispflichtige Geschäfte ohne eine entsprechende Erlaubnis durchführt, hat nicht nur mit einer Einstellungsanordnung der unerlaubten Geschäftstätigkeit durch die BaFin zu rechnen, sondern macht sich gemäß § 54 KWG sogar strafbar.

Soweit Sie das Geschäft aber nicht gewerbsmäßig betreiben, sind derlei Geschäfte mit der Veräußerung der virtuellen „Währung" eher mit denen eines Sammlers von Briefmarken, alten Münzen o.ä. vergleichbar.

Unter Vorbehalt des bisher dargestellten, möchte ich nun zu Ihren Fragen kommen.
zu 1) Ja, es ist Ihnen hier zuzustimmen.

zu 2) Im Grund wäre das schon der Fall, wenn es sich bei Bitcoins um ein Wirtschaftsgut handelte. Als virtuelle „Währung" bzw. „Nebengeld" ist dieses Wirtschaftsgut jedoch nicht mit einer gegenständlichen Sache verbunden, so dass es bei dem Nachweis der Jahresfrist zu Schwierigkeiten kommen dürfte. Allenfalls könnten hier die Feststellungen vergleichbar mit Buchgeldern herangezogen werden. Im Grunde sind aber nach Ablauf der Jahresfrist die Einkünfte aus dem nicht gewerbsmäßigen Handel (§32 KWG Strafbarkeit!!!) von der Einkommenssteuer befreit.

zu 3) Auch der Tausch zu anderen Werten, die nicht in Geldeswert bemessen werden unterliegt der steuerlichen Bemessung. Hier ist für die Bemessungsgrundlage der aktuelle Geldeswert zum Zeitpunkt des Tauschgeschäftes heranzuziehen. (vgl. zusätzlich § 6 EStG)

zu 4) § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 600 Euro betragen hat.

zu 5) Nur eine solche Verfahrensweise würde Sinn machen, da nur insoweit die o.g. Jahresfrist eingehalten wäre. In einer Abwandlung Ihres Beispiels verkaufen Sie am 2.1.13 mehr als die am 1.1.12 erworbenen 10 BTC´s. Das hat zur Folge, dass die 10 BTC aus der Berechnung des Veräußerungsgewinns außen vor bleiben, jedoch hinsichtlich der überschießenden BTC´s eine Gewinnermittlung durchzuführen ist und der Veräußerungsgewinn/-verlust der Einkommensart zuzurechnen ist.

zu 6) (§32KWG!!!) Nein, die Gewinnermittlung hat gesondert nach Wirtschaftsgut zu erfolgen, nicht jedoch abhängig von der Bezugsquelle. Zur Berechnung verweise ich auf die übliche Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG unter Beachtung der Jahresfrist. Maßgebliche Zeitpunkte sind jeweils die der Zu- bzw. Abgänge aus Ihrem Vermögen. Ein Transfer von Konto 1 zum Konto 2 stellt indes keinen relevanten Ab- oder Zugang dar.

zu 7) nicht anders als in Antwort 3) dargestellt. Einziges in Deutschland zulässiges universales Tauschmittel ist der Euro (ob als Buchwert oder mittels Wertpapier/Geld). Die Jahresfrist ist hier unabhängig von der Art und Weise des Verfügungsgeschäftes, sowohl der Gegenstand als auch die BTC sind mit Ihrem Geldeswert zu bemessen.

zu 8) genau hier stellt sich das bisher größte Problem der virtuellen „Währung" dar. Wie Sie es bezeichnen „Minen". In der realen Welt wäre dies vergleichbar mit einem Entgelt für eine selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit und unterläge damit der Einkommensteuer in der entsprechenden Einkunftsart. Da das Erspielen von virtuellen Werten, die durch die Abgabe gegen einen realen Wert aber (noch) keiner der o.g. Einkunftsarten zuzurechnen ist, wird hier beim Erwerb der erspielten BTC´s wohl von einem Ausgangswert „Null" auszugehen sein. Das hat also die Folge, dass hier der höchste virtuelle aber auch reale (bei Tausch in Geld oder andere reale Werte) Gewinn anzunehmen ist.

zu 9) Dies ist ebenso wie die vorangegangene Frage, eine der entscheidendsten Fragen. Theoretisch ist über den Zu- und Abgang der virtuellen Werte ein Nachweis zu führen, der der o.g. EÜR entspricht. Letztlich sollten von allen Buchungen der EÜR auch entsprechende Belege vorhanden sein. Bei „geminten" BTC´s empfiehlt sich ein entsprechender Eigenbeleg. Es heißt so schön: Ein verständiger Dritter müsse ohne große Schwierigkeiten in der Lage sein die Geschäftsvorgänge nachzuverfolgen. Ob dieser Maßstab auch in diesem Falle, dem nicht gewerbsmäßigen Handel mit virtuellen Werten, anzusetzen ist, mag ich zu bezweifeln.

Die Frage 9.1) sehe ich insoweit bereits in 9) beantwortet.
Viel spannender ist für mich die Frage, in wie weit der nicht gewerbsmäßige Handel mit virtuellem „Geld" bzw. Werten der Umsatzsteuer unterliegt. Einen Befreiungstatbestand kann ich hier nicht wirklich entdecken. Leider sind dazu jedoch auch keine weiterführenden Hinweise zu recherchieren.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Andreas Wehle

Wilhelmstr. 90
52070 Aachen

Antworten zu den Nachfragen

Code:
Sehr geehrter Fragesteller,

durch Zufall ist mir Ihre Seite untergekommen, auf der Sie in der Community die schönsten Ideen austauschen, wie es sich doch bspw. bei Daytradern und Seltentradern verhalten könne.

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, aber das ist der falsche Ansatz.

Zu Ihren Fragen möchte ich mir etwas Zeit ausbedingen, aber ich verspreche die Antwort wird noch heute folgen....

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen
Ergänzung vom Anwalt 19.06.2013 | 12:56

Sehr geehrter Fragesteller,

wie versprochen hier die Ergänzung meiner Antworten zu Ihren aufgeworfenen Fragen.

Ich möchte einmal mit Ihrer 2 Frage beginnen.

In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist.

Der Jurist würde sagen, es kommt darauf an. Ja worauf denn? Wenn Sie mit der Intention an den Kauf und Verkauf von Bitcoins herangehen, nicht nur einmal oder ab und an falls Sie welche im Besitz haben diese bei Bedarf zu kaufen und/oder diese soweit Sie daran kein Interesse mehr haben, diese wieder zu verkaufen.
Vergleichen Sie es in etwa mit dem Kauf eines Buches oder eines Filmes den Sie nachdem gelesen bzw. gesehen haben wieder weiterverkaufen.
Weiterhin kommt es ganz entscheidend darauf an, auf welche Art und Weise das "Handeln" angelegt ist, nur gelegentlich und nicht notwendiger Weise mit Gewinnerzielungsabsicht oder ist es darauf angelegt hier dauerhaft und wiederkehrend Gewinne zu erzielen.
Aus meiner Sichtweise mit den vorliegenden Informationen, würde ich dazu tendieren hier von den u.U. problematischen gewerbsmäßigen Handel mit der virtuellen Ware BTC auszugehen. Sie selbst verwenden ja schon Begriffe Daytrader und ähnliches.
Ob bei dem durchgeführten Gewerbe tatsächlich ein Gewinn erzielt wird ist dabei völlig irrelevant.

Zu Ihrer Frage 3)
Der Freibetrag von 600,00 Euro pro Jahr gilt für die jeweilige Einkunftsart, also für alle sonstigen Einkünfte im Sinne von § 23 EStG. Andere Freibeträge aus den übrigen sechs Einkunftsarten (vgl. § 2 Abs. 1 EStG) gelten für diese jeweils gesondert.

Nun zu Frage 1 (bzw. 6) noch einmal.
Bitte trennen Sie hier erst einmal die Begrifflichkeiten Buchhaltung und Gewinnermittlung, beide stehen zwar in einem (engen) Zusammenhang, haben aber jeweils andere Zielsetzungen. Für mein Verständnis ist die EÜR die einfachste Art der Buchhaltung und Gewinnermittlung zusammen. Soweit Sie nur positive Werte verwenden wollen (weil das Minus unter Buchhaltern sehr verhasst ist, weil dieses gern übersehen wird und dann zu gravierenden Fehlern führt), empfiehlt sich die Verwendung von zwei Spalten, eine für die Eingänge und die andere für die Ausgänge. Wichtig ist hierbei, dass in der EÜR grundsätzlich nur Geldbeträge aufgeführt werden, also realisierte "Gewinne" bzw. "Verluste". Ich habe bewusst die Begriffe in Anführungszeichen gesetzt, weil es noch nicht um den eigentlichen Gewinn, der als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung gilt handelt. In diese EÜR Tabelle tragen Sie nun zum jeweiligen Stichtag an dem Sie Geld für ETWAS/BTC´s ausgegeben haben oder aber es bei Ihnen angekommen ist, ein. Es gilt das sog. Zuflussprinzip, was nichts anderes bedeutet, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist an dem das Geld auf Ihrem Konto/Barkasse ankommt bzw. dieses verlässt.
An Ende des Jahres summieren Sie die einzelnen Spalten der Tabelle und subtrahieren die Abgänge von den Eingängen, sofern der Betrag positiv ist haben Sie einen GEWINN erwirtschaftet, anderenfalls Verlust. Vergessen Sie bitte in der Tabelle Ihre Kosten (Gebühren für den Account, Bewirtungskosten im zulässigen Rahmen, Transaktionsgebühren usw.) für die Geschäfte nicht, diese könnten Ihre Gewinne noch erheblich und damit eine eventuelle Steuerlast schmälern.

So dies war erst einmal der Grundsatz.
Mit der FIFO Buchhaltung sichern Sie eigentlich ggf. nur die Einhaltung der Jahresfrist ab, diese kann dazu durchaus nützlich sein. In wie weit diese dazu geeignet ist, den steuerlichen Gewinn zu ermitteln, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ach ja noch etwas ganz wichtiges zur EÜR und der Buchführung, bitte verwenden Sie dazu keine Excel Tabelle oder ähnliches. Die Buchhaltung ist immer so zu führen, dass einmal ausgeführte Buchungen im Nachhinein nicht wieder veränderbar ist. Spezielle Anwendungen verschiedener Anbieter erfüllen diese Anforderung, soweit Sie diese mittels elektronischer Hilfsmittel durchführen wollen.
Der andere viel einfachere Weg wäre die schriftliche Niederlegung in einem vornummerierten Buch (Achtung! bitte keine Seiten entfernen / alte Kalender bieten sich hier insbesondere an).

Und beachten Sie bei der zugrundeliegenden Buchhaltung bitte dringend den Grundsatz - keine Buchung ohne Beleg!!!

Ich möchte noch zu einigen anderen aufgeworfenen Ideen der Community Stellung nehmen.
Natürlich können Sie auch von der Verfahrensweise FIFO Abstand nehmen, soweit das für Sie vorteilhafter ist. Hier tritt dann aber bei Unterschreiten der Jahresfrist der Umstand der Steuerbarkeit dieses Vorganges hinzu, der bei Ihrer persönlichen Gewinnerwartung zu berücksichtigen ist.

Auch stimme ich insoweit mit den Ansichten des Kollegen Jens Ferner und der Verfahrensweise des FA Dresden überein.

Ich hoffe Ihre Fragen hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Andreas Wehle
Rechtsanwalt /Aachen
Ergänzung vom Anwalt 19.06.2013 | 13:54

weitere Erläuterung zum Begriff "Gewerbe"... http://www.lexexakt.de/glossar/gewerbe.php

(crosspost)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Bitcoinverkaeufe-nach-Haltefrist-steuerfrei-1897814.html

Quote
Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage an den Bundestag ist der Verkauf von Bitcoins nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Generell mache es steuerlich keinen Unterschied, wenn Geschäfte oder Transaktionen mit der virtuellen Währung getätigt werden, geht es aus der Antwort hervor, die heise online vorliegt.

In Bitcoin erhaltene Einkünfte etwa aus gewerblicher Tätigkeit würden demnach normal unter die Einkommensteuer fallen. Das gleiche gelte für den Kauf und Verkauf von Bitcoins – als private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes. Sie sind also steuerpflichtig nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz, es sei denn, dass eine Frist von mindestens einem Jahr zwischen Kauf und Veräußerung liegt. Damit werden Bitcoins ähnlich wie eine direkte Anlage in physisches Gold behandelt.

Die Bundestagsanfrage geht auf den Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) zurück. "Unabhängig von allen offensichtlichen Fragen der Durchsetzung eines möglichen Steueranspruchs gilt also, dass jedenfalls keine Abgeltungssteuer anfällt" betonte Schäffler dazu. Abgeltungsssteuer wird auf die Erträge aus Geldanlagen wie Aktien und Anleihen mit einer Höhe von 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidarzuschlag fällig.

Quote
Ebenfalls lässt die Antwort offen, wie ein Bitcoin-Nutzer den Nachweis der einjährigen Haltefrist erbringen kann. Angesichts der spektakulären Kurssteigerungen, die Bitcoin in den letzten Monaten hinlegte, dürfte dies gerade für Nutzer interessieren, die schon etwas länger dabei sind.



Hat auch unser Anwalt dann gemerkt ;)

Code:
Ergänzung vom Anwalt 01.07.2013 | 17:02

Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Gemeinde, sehen Sie einmal, welche Artikel mir heute über den Weg gelaufen ist... http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/29/bundestag-beschliesst-spekulations-steuer-fuer-bitcoins/ Mit freundlichen Grüßen Andreas Wehle Rechtsanwalt /Aachen


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Weiter Crosslinks mit sehr interessanten Aussagen

 Antworten vom Finanzministerium an Schäffler im Volltext (https://bitcointalk.org/index.php?topic=277437.0) [Umsatzssteuer, Wirtschafstgut]

 Finanzministerium erkennt Bitcoins an (http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bitcoin100.html)

 Zahlungen mit Bitcoins sind umsatzsteuerfrei (https://bitcointalk.org/index.php?topic=309297.0)



Title: Re: Fragen an Steurberater
Post by: molecular on June 02, 2013, 06:43:02 PM
Ich würde bis zu 0.5 BTC beisteuern und eine Frage:

Müssen die "Töpfe" bei fifo-Gewinnermittlung a) separat pro exchange oder b) über alle exchanges und/oder andere Verweilorte von Bitcoins vereinigt geführt werden?

konkretes Beispiel:

01.02.2011: Kauf von 100 BTC für €100 auf mtGox
15.02.2011: Transfer von 80 BTC mtGox -> privater "Geldbeutel"
01.05.2011: Verkauf von 20 BTC auf mtGox für €200
02.05.2011: Kauf von 20 BTC auf mtGox für €200
03.05.2011: Verkauf von 20 BTC auf mtGox für €200
04.05.2011: Kauf von 20 BTC auf mtGox für €200
01.07.2011: Verkauf von 20 BTC auf mtGox für €400

01.03.2012: Kauf von 100 BTC auf mtGox für €400
02.03.2012: Transfer 100 BTC mtGox -> privater "Geldbeutel"

01.01.2013: Transfer von 100 BTC von privater "Geldbeutel" -> mtGox
02.01.2013: Verkauf von 100 BTC für €1000 auf mtGox

wie hoch ist nun der zu versteuernde Gewinn in den einzelnen Jahren (unter der Annahme die Veräußerung ist steuerfrei nach 1 Jahr haltedauer)?

Insbesondere ist interessant "welcher" Einkaufspreis beispielsweise am 03.05.2011 zur Gewinnermittlung herangezogen wird.
  1.) der Preis von 1 EUR/BTC resultierend aus Kauf am 01.02.2011 (ätester Topf in Besitz des Steuerpfl., Gewinn: 20 * (€10 - €1) = €180)
  oder
  2.) der Preis von 10 EUR/BTC resultierend aus Kauf am 02.05.2011 (ältester Topf auf mtGox, Gewinn: 20 * (€1 - €1) = 0€)



Title: Re: Fragen an Steurberater
Post by: Queenvio on June 02, 2013, 06:49:32 PM
Danke, werde eine Spendenadresse posten wenns soweit ist.

Deine Frage habe ich aufgenommen


Title: Re: Fragen an Steurberater
Post by: molecular on June 02, 2013, 06:51:10 PM
Danke, werde eine Spendenadresse posten wenns soweit ist.

Deine Frage habe ich aufgenommen

ich habe noch mehrmals an der Frage rum-editiert... vielleicht nimmst du sie nochmal frisch auf am 9.6. oder so?


Title: Re: Fragen an Steurberater
Post by: Queenvio on June 02, 2013, 06:51:58 PM
Danke, werde eine Spendenadresse posten wenns soweit ist.

Deine Frage habe ich aufgenommen

ich habe noch mehrmals an der Frage rum-editiert... vielleicht nimmst du sie nochmal frisch auf am 9.6. oder so?

Alles klar so machen wirs.


Title: Re: Fragen an Steurberater
Post by: phelix on June 03, 2013, 07:58:13 AM
Wie dem Finanzamt nachweisen, dass Coins länger als 1 Jahr gehalten wurden?


Title: Re: Fragen an Steurberater
Post by: molecular on June 03, 2013, 08:21:39 AM
Wie dem Finanzamt nachweisen, dass Coins länger als 1 Jahr gehalten wurden?

Wieso, ist doch eigentlich ganz einfach:

Alle Käufe und Verkäufe belegen. Bei Verkauf gilt fifo-Prinzip: die ältesten Coins werden verkauft. Sind sie älter als ein Jahr (datum verkauf minus datum kauf) wurden sie länger als ein Jahr gehalten.

Bloss ergibt das in meinem Fall (durch tausende Trades auf gox) leider "Papiergewinne" welche die tatsächlich realisierten Gewinne um ein Vielfaches überschreiten. Daher reite ich so darauf rum (und ich denke ich bin hier nicht alleine), daß man Coins eigentlich "ausschleusen und auf's Sparbuch" legen können sollte, so daß diese separat bleiben und später (>1 Jahr) ohne Steuer verkauft werden können.

Nur befürchte ich, das FA wird da was dagegen haben.

Hat jemand ne Idee wie man das Argumentieren könnte? Wie ist das zum Beispiel wenn ich mir von meiner Bank oder meinem Broker einen großen Teil der Aktien, welche ich gekauft hab, in Papierform geben lasse und in den Tresor lege, dann mit dem Rest fröhlich Trade und den Broker mir die Buchhaltung mit den Töpfen machen lasse. 1 Jahr später verkaufe ich dann die Aktien aus dem Tresor. Wie ist das zu versteuern?


Title: Re: Fragen an Steurberater
Post by: Queenvio on June 03, 2013, 02:42:37 PM
Wie dem Finanzamt nachweisen, dass Coins länger als 1 Jahr gehalten wurden?

Hey, wollte ich eigentlich mit der Frage abdecken:

Code:
....
6. Wie, Wo und Wann muss ich Was beim Finanzamt angeben?
(Da ich ja nicht unbedingt an dem Tag wo ich das Geld von meinem Bankkonto überwiesen habe auch die Bitcoin’s gekauft habe oder umgekehrt (MtGox) ,außerdem was ist mit privaten Geschäften wo es keinen Beleg gibt?)


Außerdem habe ich folgende Frage hinzugefügt :

3.   Gibt es sonstige Freibeträge?



Title: Re: Fragen an Steurberater
Post by: Queenvio on June 05, 2013, 01:21:15 PM
Push  :D


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: molecular on June 05, 2013, 07:53:52 PM
ich weiss ja nicht wie das funzt wo du das posten willst, aber der typ der das assignment kriegt will ich nicht sein... oder läuft das "voluntaristisch"?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: bernard75 on June 06, 2013, 09:59:53 AM
Auf der Platform können sich Anwälte Taschengeld verdienen, also können die sich aussuchen, was die annehmen.

Ich hab auch eine Frage:
"Wie schleuse ich die Asche am besten am FiAm vorbei?" ;)


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: Schrankwand on June 06, 2013, 10:17:42 AM
Auf der Platform können sich Anwälte Taschengeld verdienen, also können die sich aussuchen, was die annehmen.

Ich hab auch eine Frage:
"Wie schleuse ich die Asche am besten am FiAm vorbei?" ;)

Das ist richtig einfach. Firma im anderen Land aufmachen, das entsprechende eindeutige und liberale Regeln hat. Firma bei Exchange anmelden, verifizieren und nur mit Firma handeln.

Bis du das Geld aus der juristischen Person der Firma rausholst, ist es nicht deins und du zahlst nur die entsprechenden Steuern des Landes darauf. Schüttest du aus, zahlst du 25% Abgeltungssteuer.

Krieg ich jetzt auch Geld? :D


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: Queenvio on June 06, 2013, 02:19:15 PM
Auf der Platform können sich Anwälte Taschengeld verdienen, also können die sich aussuchen, was die annehmen.

Ich hab auch eine Frage:
"Wie schleuse ich die Asche am besten am FiAm vorbei?" ;)

Genau so ist es.

Gute Frage , denke mal darüber nach sie zu stellen ;)


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: Queenvio on June 06, 2013, 04:53:34 PM
Frage zugefügt:

Wie verhält es sich beim Tauschen, also Bitcoin’s gegen Ware oder gegen andere Kryptowährung?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: molecular on June 06, 2013, 07:01:16 PM
Frage zugefügt:

Wie verhält es sich beim Tauschen, also Bitcoin’s gegen Ware oder gegen andere Kryptowährung?

Kannst du den "reward" eigentlich später noch anpassen? Wie gesagt, ich steuer gerne bis zu 0.5 BTC bei... sonst noch jemand?

Weiss nicht ob das jemand ordentlich beantworten kann für €100.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: Queenvio on June 06, 2013, 07:24:08 PM
Also ich denke dass derzeit 100€ noch ok sind.

Kann dir nicht sagen ob man es nachher noch anpassen kann.
Ist mein erstes mal bei der Seite .


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: bernard75 on June 06, 2013, 07:28:33 PM
Wenn ihr euch einig seid, kann man da bestimmt was machen.
Grade Steuerberater sind da nicht abgeneigt.

Und 100€ sind beim jetzigen Umfang völlig ok.
Du musst nur aufpassen, dass du einen erwischst, der auch weiss wovon er redet.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: Queenvio on June 08, 2013, 02:09:11 PM
Habe noch folgende Frage zugefügt:

Code:
Welche Steuer kommt beim „Minen“ (erstellen von Bitcoin’s) auf mich zu?


Außerdem möchte ich noch einmal darauf hinweisen dass ich Fragen nur noch bis morgen abend annehme, also wer noch welche hat: Immer her damit.

@molecular  Werde morgen gegen 20:00 Uhr deine Frage aufnehmen, bitte bis dahin fertig editieren, Danke.



Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: molecular on June 08, 2013, 09:24:35 PM
@molecular  Werde morgen gegen 20:00 Uhr deine Frage aufnehmen, bitte bis dahin fertig editieren, Danke.

done.

gib mal bitte ne Adresse für meinen halben coin Beitrag.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: Queenvio on June 09, 2013, 08:11:00 AM
Ok, habs jetzt oben eingefügt.

Solltet ihr mir eine kleine Spende zukommen lassen wollen, benutzt bitte folgende Adresse: 1Es2raNoZF4A6TtGqf2va6nmbT2bYjWUiN
Ich werde 100,00 € Honorar stellen.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: molecular on June 09, 2013, 11:20:31 AM
Ok, habs jetzt oben eingefügt.

Solltet ihr mir eine kleine Spende zukommen lassen wollen, benutzt bitte folgende Adresse: 1Es2raNoZF4A6TtGqf2va6nmbT2bYjWUiN
Ich werde 100,00 € Honorar stellen.

done. Bin schon gespannt.


Title: Re: Fragen an Steurberater - NUR noch HEUTE eure Fragen stellen
Post by: Queenvio on June 09, 2013, 05:37:20 PM
Habe mal die Frage 9 angepasst, hoffe sie ist so in deinem Interesse, wenn nicht bitte melden:

Quote
9.   Wie, Wo und Wann muss ich Was beim Finanzamt angeben?
(Da ich ja nicht unbedingt an dem Tag wo ich das Geld von meinem Bankkonto überwiesen habe auch die Bitcoin’s gekauft habe oder umgekehrt (MtGox) ,außerdem was ist mit privaten Geschäften wo es keinen Beleg gibt, selbst gemint, getauscht von andere Kryptowährungen, bei eBay gekauft,..)

9.1   Was reicht als Nachweis aus? (Da man nicht von jedem privaten Geschäft eine Rechnung hat oder die Bitcoin’s selbst gemint wurden)


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen sammeln abgeschlossen
Post by: Queenvio on June 09, 2013, 06:39:54 PM
So Leute, schließe dann mal das Fragensammeln.

Wenn ihr noch änderunge zur formulierung oder zum besseren Verständniss habt, gerne her damit. (Das aktuelle Anschreiben ist im 1. Post)
Morgen werde ich so gegen 16:00 Uhr MESZ die Fragen online stellen.

Solltet ihr etwas Spenden wollen hier die Adresse: 1Es2raNoZF4A6TtGqf2va6nmbT2bYjWUiN


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen sammeln abgeschlossen
Post by: Sukrim on June 09, 2013, 09:46:48 PM
Bitte diverse Apostrophe entfernen... Bitcoin's schaut ja grausig aus!


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen sammeln abgeschlossen
Post by: bernard75 on June 09, 2013, 10:03:38 PM
Und das/beim "V"erkaufen, wenn man pingelig sein will.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen sammeln abgeschlossen
Post by: elitenoob on June 10, 2013, 12:01:07 AM
Nicht alles gelesen aber
"P.S. Werde die Antworten in einem Forum veröffentlichen."


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen sammeln abgeschlossen
Post by: Queenvio on June 10, 2013, 01:08:47 PM
Danke für die Hinweise, habs mal geupdatet, wenn noch Einwende sind, habt ihr bis 16:00 Uhr Zeit  ;)


Update 10.0.2013: Frage ist online und auch hier einsehbar: http://www.answer24.de/steuer/question.php?id=106675


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Queenvio on June 10, 2013, 02:52:13 PM
Scheint so also hätten die da viel Zeit, hoffentlich auch Ahnung

Die Frage wird zur Zeit von einem Berater bearbeitet.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: bernard75 on June 10, 2013, 03:02:00 PM
Kannste sehen von wem und was für Bewertungen(zB Erfahrung auf dem Gebiet von CC) der hat?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Queenvio on June 10, 2013, 03:07:42 PM
Kannste sehen von wem und was für Bewertungen(zB Erfahrung auf dem Gebiet von CC) der hat?


Alles was ich sehen kann ist noch ein Countdown, der runterläuft, nehem mal an das ist die Zeit die der Berater noch hat zum Antworten.
aktuell: 01:27:14

Welcher Berater kann ich erst sehen wenn er/sie's fertig beantwortet hat.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Bytekiller on June 12, 2013, 08:17:45 PM
Seite Offline


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: elitenoob on June 12, 2013, 08:22:03 PM
Kannste sehen von wem und was für Bewertungen(zB Erfahrung auf dem Gebiet von CC) der hat?


Alles was ich sehen kann ist noch ein Countdown, der runterläuft, nehem mal an das ist die Zeit die der Berater noch hat zum Antworten.
aktuell: 01:27:14

Welcher Berater kann ich erst sehen wenn er/sie's fertig beantwortet hat.
lol, und was nun?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: bernard75 on June 12, 2013, 08:33:53 PM
tafuq?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: candoo on June 12, 2013, 08:36:38 PM
LOL

Quote
Wir sagen Dankeschön und auf Wiedersehen!

Liebe Besucher, Fragesteller und Berater,

nach über 8 Jahren haben wir uns dazu entschieden die Online Beratungs-Plattform answer24.de zu schließen.
Mit Einstellung unserer Plattform werden alle Accounts, Inhalte und Daten vollständig und unwiederbringlich gelöscht.
Dies gilt für Fragen, Antworten, Beiträge, Fotos und alle anderen Daten, die bei uns online gespeichert waren. Sollten Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Berater direkt oder unseren Support per Mail an support@answer24.de.
Wir bedanken uns für die langjährige Treue und sagen auf Wiedersehen!

Ihr answer24.de-Team


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Akka on June 12, 2013, 08:39:34 PM
LOL

Quote
Wir sagen Dankeschön und auf Wiedersehen!

Liebe Besucher, Fragesteller und Berater,

nach über 8 Jahren haben wir uns dazu entschieden die Online Beratungs-Plattform answer24.de zu schließen.
Mit Einstellung unserer Plattform werden alle Accounts, Inhalte und Daten vollständig und unwiederbringlich gelöscht.
Dies gilt für Fragen, Antworten, Beiträge, Fotos und alle anderen Daten, die bei uns online gespeichert waren. Sollten Sie noch Fragen oder Anmerkungen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Berater direkt oder unseren Support per Mail an support@answer24.de.
Wir bedanken uns für die langjährige Treue und sagen auf Wiedersehen!

Ihr answer24.de-Team

Haha, das war wohl zu kompliziert für die. Besser die Seite dicht machen.  :P


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: candoo on June 12, 2013, 08:40:38 PM
Rechtsberatungen sind im Internet eh verboten


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Red_Evil on June 12, 2013, 08:48:46 PM
Keine Antwort und 100 € weg .... langjähriger Scam ^^


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: bernard75 on June 12, 2013, 08:50:43 PM
Haha, das war wohl zu kompliziert für die. Besser die Seite dicht machen.  :P
Oh fuck, eine Bitcoinfrage, machn ma lieber dicht nach 8 Jahren. :P

Oder eher 6:
http://whois.domaintools.com/answer24.de


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: yxt on June 12, 2013, 09:08:16 PM
jetzt wissen wir endlich wie wir das System zu Fall bringen.
Alle Mann Anfragen ans örtliche Finanzamt stellen ;D


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: molecular on June 12, 2013, 09:55:57 PM
what the fuck


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Sukrim on June 12, 2013, 10:16:24 PM
Nach 6-8 Jahren hat endlich mal einer wirklich Geld überwiesen, die Betreiber sind sicher schon in der Karibik! ;D

Besonders seltsam/gemein/öde/fies/perfide/... finde ich, dass die beantworteten Fragen auch gelöscht werden. Das hätte man sicher besser lösen können.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Freedom24 on June 12, 2013, 10:20:42 PM
Die schließen wegen Reichtum.
Warum sollen die noch was aufrecht erhalten.

Viel Erfolg beim Geld wiederholen und Versuchs dann bei der Konkurrenz.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: LiteCoinGuy on June 13, 2013, 12:24:56 PM
die idee fragen zu sammeln und dann einem fachkundigen steuerbeater zu stellen ist ja sehr gut aber konnte es denn nicht ein seriöser steuerberater sein anstatt son online "kack"?  ???  schließlich wollt ihr auch eine vernünftige, zuverlässige einschätzung zum sachverhalt. wäre also von vorteil, wenn man bei der auwahl mehr sorgfalt walten ließe.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Schrankwand on June 13, 2013, 03:08:16 PM
die idee fragen zu sammeln und dann einem fachkundigen steuerbeater zu stellen ist ja sehr gut aber konnte es denn nicht ein seriöser steuerberater sein anstatt son online "kack"?  ???  schließlich wollt ihr auch eine vernünftige, zuverlässige einschätzung zum sachverhalt. wäre also von vorteil, wenn man bei der auwahl mehr sorgfalt walten ließe.

Unter Umständen könnte ich mal bei meinem nachfragen, die sind wirklich gut, mit ehemals Erfahrung in Großkonzernprüfung bei Big Four, WP Examen und SB Examen und inzwischen in Sozietät für KMUs tätig.

Wäre das was? Ich frage dann dementsprechend mal nach, was für ein Kostenpunkt das wäre...


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: bernard75 on June 13, 2013, 03:19:28 PM
Optimal wäre natürlich ein Steuerberater mit 30 Jahren Erfahrung, der auch BTC hält.
Sonst würde ich hier Kenntnisse vor Erfahrung wählen.

@Queenvio
Haste eigentlich deine Asche oder eine Antwort bekommen?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Queenvio on June 13, 2013, 03:51:26 PM
Optimal wäre natürlich ein Steuerberater mit 30 Jahren Erfahrung, der auch BTC hält.
Sonst würde ich hier Kenntnisse vor Erfahrung wählen.

@Queenvio
Haste eigentlich deine Asche oder eine Antwort bekommen?

Asche muss ich ja erst überweisen wenns jemand beantwortet hat, leider hat das noch keine, sollte es bis morgen nicht klappen werde ich noch mal ein anderes Portal benutzen.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: SwissMiner on June 13, 2013, 05:20:06 PM
Auf der Platform können sich Anwälte Taschengeld verdienen, also können die sich aussuchen, was die annehmen.

Ich hab auch eine Frage:
"Wie schleuse ich die Asche am besten am FiAm vorbei?" ;)

Biete Konten und/oder Domiziladressen in der Schweiz an.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen jetzt stellen
Post by: fronti on June 13, 2013, 07:10:59 PM
Auf der Platform können sich Anwälte Taschengeld verdienen, also können die sich aussuchen, was die annehmen.

Ich hab auch eine Frage:
"Wie schleuse ich die Asche am besten am FiAm vorbei?" ;)

Biete Konten und/oder Domiziladressen in der Schweiz an.

mit oder ohne wurstbraterei und fussball?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Queenvio on June 14, 2013, 09:43:26 AM
Soweit zu unserer Frage bei answer24.de

http://i.imagebanana.com/img/ioe6t4gq/answer24.jpg


EDIT: Hat jemand eine alternative?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Schrankwand on June 14, 2013, 10:04:49 AM
Soweit zu unserer Frage bei answer24.de

http://i.imagebanana.com/img/ioe6t4gq/answer24.jpg


EDIT: Hat jemand eine alternative?

Frag einen Anwalt.de

Gibts auch Steuerrecht.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Queenvio on June 14, 2013, 10:26:07 AM
Frage is online bei frag-einen-anwalt.de

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=228068 (http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=228068)


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: bernard75 on June 14, 2013, 10:42:34 AM
Da könnt ihr übrigens "Lesenswert" ohne Registrierung setzen, was den Anreiz für die Steuerberater erhöhen dürfte.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Queenvio on June 14, 2013, 12:34:53 PM
Antwort ist online, sobald ich wieder zu Hause bin werde ich sie auch im 2.Post posten.

Könnt sie aber unter dem Link lesen.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: bernard75 on June 14, 2013, 12:39:09 PM
Na das fängt ja schon gut an:
"Nach der Idee der Erfinder, soll es als virtuelle Währung für die Verwendung in Onlinespielen dienen."

Edit: Er hat aber hier wieder vieles bei mir gutgemacht:
"Bei „geminten" BTC´s empfiehlt sich ein entsprechender Eigenbeleg. Es heißt so schön: Ein verständiger Dritter müsse ohne große Schwierigkeiten in der Lage sein die Geschäftsvorgänge nachzuverfolgen. Ob dieser Maßstab auch in diesem Falle, dem nicht gewerbsmäßigen Handel mit virtuellen Werten, anzusetzen ist, mag ich zu bezweifeln. "


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Queenvio on June 14, 2013, 12:40:35 PM
Na das fängt ja schon gut an:
"Nach der Idee der Erfinder, soll es als virtuelle Währung für die Verwendung in Onlinespielen dienen."


Evtl hat er das mit Linden-Dollar verwechselt.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Fragen online - Warten auf Antwort
Post by: Schrankwand on June 14, 2013, 01:02:07 PM
Na das fängt ja schon gut an:
"Nach der Idee der Erfinder, soll es als virtuelle Währung für die Verwendung in Onlinespielen dienen."

Edit: Er hat aber hier wieder vieles bei mir gutgemacht:
"Bei „geminten" BTC´s empfiehlt sich ein entsprechender Eigenbeleg. Es heißt so schön: Ein verständiger Dritter müsse ohne große Schwierigkeiten in der Lage sein die Geschäftsvorgänge nachzuverfolgen. Ob dieser Maßstab auch in diesem Falle, dem nicht gewerbsmäßigen Handel mit virtuellen Werten, anzusetzen ist, mag ich zu bezweifeln. "


Hat er vermutlich verwechselt, ist aber irrelevant, da er später auf die entsprechenden Daten eingeht.


Ich halte es für sehr bedenklich, dass hier das KWG angesetzt werden soll und BTC eine Erlaubnispflicht nach sich ziehen sollen...

Ich gehe davon aus, dass ich in diesem Sinne wohl für diese Tätigkeiten dann eher eine Firma im Ausland gründen würde, aus dem einfachen Grund, dass für mich nicht absehbar ist, was gewerblich bedeuten soll.

Eine solche Rechtsprechung wäre vollkommen idiotisch, aber wohl absehbar, da man damit BTC als Untergrundwährung zementieren würde.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on June 14, 2013, 01:23:34 PM
Kurz zur info:

Ich/Wir haben die möglichkeit einmalig eine Nachfrage zu stellen.
Also wenn ihr eine habt bitte Posten.



Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: candoo on June 14, 2013, 01:55:41 PM
Die Frage wurde von einem Rechtsanwalt beantwortet und nicht von einem Steuerberater.

Ich würde mich dadrauf nicht verlassen :p


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: MoinCoin on June 14, 2013, 02:22:24 PM
Mir stellt sich jetzt eine neue Frage:
Was heißt im Zusammenhang mit Bitcoins eigentlich "gewerbsmäßig"


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: LiteCoinGuy on June 14, 2013, 05:20:00 PM
letztlich wird es auch so laufen, dass jedes finanzamt bitcoins anders behandelt, je nach argumentation. teilweise ist das heute schon bei vielen anderen sachverhalten so. das eine finanzamt akteptiert XY, das andere lehnt es ab.

irgendwann, wenn die sache mit bitcoins groß genug ist, wird es vermutl. landesweit entsprechende handlungsvorschriften geben. bis dahin liegs am sachbearbeiter bzw in gottes hand :-x
sicherlich nicht das beste, aber derzeit nicht änderbar.  ::)

wenn wir einen Anwalt/Steuerbeater fragen, sollte der am besten auch internet-affin sein. ein 50 jahre alter knacker der nicht mal den unterschied zwischen grafikkarte und festplatte kennt braucht man da nicht zu fragen  ;D  (nichts gegen 50 jährige!)

die antwort "unseres" anwalts geht doch schon mal in die richtung, die altbekannt (und positiv) ist:
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Fragen:

1. So wie ich die Lage einschätze handelt es sich beim Verkaufen vom Bitcoins um ein privates Veräußerungsgeschäft von „anderen Wirtschaftsgütern" . Ist das zutreffend?

2. Ist das Verkaufen von Bitcoins nach 1 Jahr somit steuerfrei?

Antwort:

Unter Vorbehalt des bisher dargestellten, möchte ich nun zu Ihren Fragen kommen.
zu 1) Ja, es ist Ihnen hier zuzustimmen.

zu 2) Im Grund wäre das schon der Fall, wenn es sich bei Bitcoins um ein Wirtschaftsgut handelte. Als virtuelle „Währung" bzw. „Nebengeld" ist dieses Wirtschaftsgut jedoch nicht mit einer gegenständlichen Sache verbunden, so dass es bei dem Nachweis der Jahresfrist zu Schwierigkeiten kommen dürfte. Allenfalls könnten hier die Feststellungen vergleichbar mit Buchgeldern herangezogen werden. Im Grunde sind aber nach Ablauf der Jahresfrist die Einkünfte aus dem nicht gewerbsmäßigen Handel (§32 KWG Strafbarkeit!!!) von der Einkommenssteuer befreit.


----------------------------------

also muss man darauf achten bzw nachweisen können, dass man bitcoins ein jahr gehalten hat und kann in frieden leben.

-----------------------------------
@ MoinCoin

"Gewerbsmäßigkeit bedeutet Handeln in der Absicht, sich durch wiederholte Ausübung eine Einkommensquelle zu erschließen. "

Ist auch wieder schwammig formuliert, wie alles. Bei ebay kannst du schon unter gewerbsmäßig fallen, wenn du 3 mal das gleiche verkaufst....
im grunde musst du dich fragen, ob du etwas kaufst mit der absicht, dies wieder zu veräußern. ob nun ein gewinn dabei anfällt oder nicht, ist egal!



Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: phelix on June 14, 2013, 07:23:50 PM
Quote
Quote
6.   Müssen die "Töpfe" bei fifo-Gewinnermittlung a) separat pro exchange oder b) über alle exchanges und/oder andere Verweilorte von Bitcoins vereinigt geführt werden?
zu 6) (§32KWG!!!) Nein, die Gewinnermittlung hat gesondert nach Wirtschaftsgut zu erfolgen, nicht jedoch abhängig von der Bezugsquelle. Zur Berechnung verweise ich auf die übliche Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG unter Beachtung der Jahresfrist. Maßgebliche Zeitpunkte sind jeweils die der Zu- bzw. Abgänge aus Ihrem Vermögen. Ein Transfer von Konto 1 zum Konto 2 stellt indes keinen relevanten Ab- oder Zugang dar.
Nachfrage: Quelle / Nachweis
Und: Kann ich z.B. innerhalb der Familie die Coins zwischen den Nasen verschieben um wenigstens ein paar Töpfe zu haben?

Das ist eigentlich das einzig neue. Wenn es denn stimmt wäre es ein ziemlicher Unterschied zu unserer bisherigen Theorie und sehr interessant.

Das würde bedeuten: Daytrader: am Arsch. Seltentrader: Komplett steuerfrei



Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on June 14, 2013, 07:25:39 PM
Quote
Quote
6.   Müssen die "Töpfe" bei fifo-Gewinnermittlung a) separat pro exchange oder b) über alle exchanges und/oder andere Verweilorte von Bitcoins vereinigt geführt werden?
zu 6) (§32KWG!!!) Nein, die Gewinnermittlung hat gesondert nach Wirtschaftsgut zu erfolgen, nicht jedoch abhängig von der Bezugsquelle. Zur Berechnung verweise ich auf die übliche Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG unter Beachtung der Jahresfrist. Maßgebliche Zeitpunkte sind jeweils die der Zu- bzw. Abgänge aus Ihrem Vermögen. Ein Transfer von Konto 1 zum Konto 2 stellt indes keinen relevanten Ab- oder Zugang dar.
Nachfrage: Quelle / Nachweis
Und: Kann ich z.B. innerhalb der Familie die Coins zwischen den Nasen verschieben um wenigstens ein paar Töpfe zu haben?

Das ist eigentlich das einzig neue. Wenn es denn stimmt wäre es ein ziemlicher Unterschied zu unserer bisherigen Theorie und sehr interessant.

Das würde bedeuten: Daytrader: am Arsch. Seltentrader: Komplett steuerfrei



sorry aber verstehe nicht ganz was du mir damit sagen willst.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: MoinCoin on June 14, 2013, 07:57:56 PM
@ MoinCoin

"Gewerbsmäßigkeit bedeutet Handeln in der Absicht, sich durch wiederholte Ausübung eine Einkommensquelle zu erschließen. "

Ist auch wieder schwammig formuliert, wie alles. Bei ebay kannst du schon unter gewerbsmäßig fallen, wenn du 3 mal das gleiche verkaufst....
im grunde musst du dich fragen, ob du etwas kaufst mit der absicht, dies wieder zu veräußern. ob nun ein gewinn dabei anfällt oder nicht, ist egal!
Ich glaube in Hinsicht auf "Gewerbsmäßigkeit" gibt es einen Knackpunkt:
Ist es nach außen Erkennbar? Dies ist ein Kriterium im Sinne der Gewerbeordnung.
Bei Spekulationen an einer Börse mit Aktien gillt das nicht, bei Bitcoins sollte das hoffentlich analog sein. Also würde es sich auch nicht um ein Gewerbe handeln.
Aber wie sieht das aus auf einem Marktplatz, wie Bitcoin.de aus (gleiches gillt für local bitcoins, wobei hier bei kleineren Beträgen u.U. die Gewinnabsicht fehlt)





Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: phelix on June 14, 2013, 08:00:17 PM
Quote
Quote
6.   Müssen die "Töpfe" bei fifo-Gewinnermittlung a) separat pro exchange oder b) über alle exchanges und/oder andere Verweilorte von Bitcoins vereinigt geführt werden?
zu 6) (§32KWG!!!) Nein, die Gewinnermittlung hat gesondert nach Wirtschaftsgut zu erfolgen, nicht jedoch abhängig von der Bezugsquelle. Zur Berechnung verweise ich auf die übliche Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG unter Beachtung der Jahresfrist. Maßgebliche Zeitpunkte sind jeweils die der Zu- bzw. Abgänge aus Ihrem Vermögen. Ein Transfer von Konto 1 zum Konto 2 stellt indes keinen relevanten Ab- oder Zugang dar.
Nachfrage: Quelle / Nachweis
Und: Kann ich z.B. innerhalb der Familie die Coins zwischen den Nasen verschieben um wenigstens ein paar Töpfe zu haben?

Das ist eigentlich das einzig neue. Wenn es denn stimmt wäre es ein ziemlicher Unterschied zu unserer bisherigen Theorie und sehr interessant.

Das würde bedeuten: Daytrader: am Arsch. Seltentrader: Komplett steuerfrei


sorry aber verstehe nicht ganz was du mir damit sagen willst.

Ich/Wir haben die möglichkeit einmalig eine Nachfrage zu stellen.
Also wenn ihr eine habt bitte Posten.

Ich hätte gerne eine Begründung bzw. Quelle für seine Antwort auf Frage 6).


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on June 16, 2013, 07:59:20 AM
So Leute, werde dann mal heute sammeln für die Rückfragen, welche ich dann morgen stellen werde.

Code:
1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, verstehe sie nicht.

2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?

3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt?


Bin offen für weitere Fragen, bedenkt dass wir nur 1 mal die Möglichkeit zu kostenlosen Rückfragen haben !


P.S. Sollte noch jemand etwas Spenden wollen  ;), hier meine Adresse: 1Es2raNoZF4A6TtGqf2va6nmbT2bYjWUiN
!!! Und natürlich DANKE an die dies schon etwas gespendent haben !!!


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on June 16, 2013, 09:42:41 AM
Quote
Quote
6.   Müssen die "Töpfe" bei fifo-Gewinnermittlung a) separat pro exchange oder b) über alle exchanges und/oder andere Verweilorte von Bitcoins vereinigt geführt werden?
zu 6) (§32KWG!!!) Nein, die Gewinnermittlung hat gesondert nach Wirtschaftsgut zu erfolgen, nicht jedoch abhängig von der Bezugsquelle. Zur Berechnung verweise ich auf die übliche Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG unter Beachtung der Jahresfrist. Maßgebliche Zeitpunkte sind jeweils die der Zu- bzw. Abgänge aus Ihrem Vermögen. Ein Transfer von Konto 1 zum Konto 2 stellt indes keinen relevanten Ab- oder Zugang dar.
Nachfrage: Quelle / Nachweis
Und: Kann ich z.B. innerhalb der Familie die Coins zwischen den Nasen verschieben um wenigstens ein paar Töpfe zu haben?

Das ist eigentlich das einzig neue. Wenn es denn stimmt wäre es ein ziemlicher Unterschied zu unserer bisherigen Theorie und sehr interessant.

Das würde bedeuten: Daytrader: am Arsch. Seltentrader: Komplett steuerfrei

sorry aber verstehe nicht ganz was du mir damit sagen willst.

Ich glaube er will sagen: wenn du sagen wir mal 1000 BTC gekauft hast in 2011 und dann mit 100 BTC davon (10%) fröhlich ge-day-tradet hast (sagen wir du kaufst und verkaufst die ganzen 100 BTC jede Woche einmal um von Kursschwankungen zu profitieren), dass du dann am Arsch bist in dem Sinne, daß ein zu versteuernder Gewinn (in 2013) von ca. 100.000,00 EUR auf dem Papier steht, welchen du aber garnicht wirklich hattest (wenn du die Kohlen von mtgox holst und mittelmäßiger Trader bist dann hast du nur ca. 10,000 EUR bzw. garnix weil's eben immer noch nur 100 BTC sind auf gox).

Du hast dann quasi den "Wertzuwachs" der 900 BTC, welche schön zuhause im Paperwallet die ganze Zeit lagen, REALISIERT.

Am Arsch indeed!


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on June 16, 2013, 09:43:34 AM

Ich hätte gerne eine Begründung bzw. Quelle für seine Antwort auf Frage 6).


Ich schliesse mich dem an.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on June 16, 2013, 09:44:31 AM
Ist mein USD-Kontostand auf mtGox "Teil meines Vermögens"?

Ich befürchte, ja, oder?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on June 16, 2013, 09:56:10 AM
nochmal zu Frage 6:

zu 6) (§32KWG!!!) Nein, die Gewinnermittlung hat gesondert nach Wirtschaftsgut zu erfolgen, nicht jedoch abhängig von der Bezugsquelle. Zur Berechnung verweise ich auf die übliche Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG unter Beachtung der Jahresfrist. Maßgebliche Zeitpunkte sind jeweils die der Zu- bzw. Abgänge aus Ihrem Vermögen. Ein Transfer von Konto 1 zum Konto 2 stellt indes keinen relevanten Ab- oder Zugang dar.



Quote from: EStG
(3)  Steuerpflichtige, die nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, können als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.

Ja wie ist das jetzt gemeint. Versteht jemand wie das dann zu machen wäre unter der Annahme daß ich keine "Bücher" (mtGox trading history) habe?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Schrankwand on June 16, 2013, 10:00:26 AM
Ist mein USD-Kontostand auf mtGox "Teil meines Vermögens"?

Ich befürchte, ja, oder?


Ja.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: MoinCoin on June 16, 2013, 10:17:16 AM
Soweit ich weiß sind die 600 € kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze!!
Also bei einem Gewinn von über 600,01 € ist alles voll zu versteuern.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on June 16, 2013, 10:36:05 AM

Code:
1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, verstehe sie nicht.

2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?

3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt?


Habe die 1. Frage noch mal geändert, so kommt evtl was besserer dabei raus.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on June 16, 2013, 11:00:18 AM

Code:
1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, verstehe sie nicht.

2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?

3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt?


Habe die 1. Frage noch mal geändert, so kommt evtl was besserer dabei raus.

Zu 1., also Antwort Nr.6: könntest du vielleicht noch hinzufügen:

Quote
Insbesondere wäre interessant wie genau die Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hier durchzuführen ist. Sollen einfach alle "Ausgaben" (EUR aufgewendet bei Kauf von Bitcoins) mit allen Einnahmen (EUR erlöst bei Verkauf von Bitcoin) gegengerechnet werden? Das wäre ja dann anders (mangels Buchführung) als die sog. "fifo-Buchhaltung" mit Gewinnermittlung bei Veräußerung als Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis und hätte auch ein erheblich anderes Ergebnis zur folge.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on June 16, 2013, 11:02:01 AM

Code:
1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, verstehe sie nicht.
Insbesondere wäre interessant wie genau die Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hier durchzuführen ist. Sollen einfach alle "Ausgaben" (EUR aufgewendet bei Kauf von Bitcoins) mit allen Einnahmen (EUR erlöst bei Verkauf von Bitcoin) gegengerechnet werden? Das wäre ja dann anders (mangels Buchführung) als die sog. "fifo-Buchhaltung" mit Gewinnermittlung bei Veräußerung als Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis und hätte auch ein erheblich anderes Ergebnis zur folge.

2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?

3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt?


Habe die 1. Frage noch mal geändert, so kommt evtl was besserer dabei raus.

Zu 1., also Antwort Nr.6: könntest du vielleicht noch hinzufügen:

Quote
Insbesondere wäre interessant wie genau die Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hier durchzuführen ist. Sollen einfach alle "Ausgaben" (EUR aufgewendet bei Kauf von Bitcoins) mit allen Einnahmen (EUR erlöst bei Verkauf von Bitcoin) gegengerechnet werden? Das wäre ja dann anders (mangels Buchführung) als die sog. "fifo-Buchhaltung" mit Gewinnermittlung bei Veräußerung als Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis und hätte auch ein erheblich anderes Ergebnis zur folge.


Done


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on June 16, 2013, 11:04:16 AM
Done

thx ;)


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: phelix on June 16, 2013, 02:48:20 PM

Code:
1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, verstehe sie nicht.

2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?

3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt?


Habe die 1. Frage noch mal geändert, so kommt evtl was besserer dabei raus.

was heißt hier nicht verstehen, interessant wäre wie er darauf kommt. Er wird es sich ja hoffentlich nicht selbst ausgedacht haben, folglich muss es ein Gesetz oder eine Vorschrift dazu geben.

"Worauf basiert Ihre Antwort zu 6.), bitte nennen Sie uns ein Gesetz oder Vorschrift zur Nachlese."


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on June 16, 2013, 02:50:28 PM

Code:
1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, und eine Quelle nenne.
Insbesondere wäre interessant wie genau die Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hier durchzuführen ist. Sollen einfach alle "Ausgaben" (EUR aufgewendet bei Kauf von Bitcoins) mit allen Einnahmen (EUR erlöst bei Verkauf von Bitcoin) gegengerechnet werden? Das wäre ja dann anders (mangels Buchführung) als die sog. "fifo-Buchhaltung" mit Gewinnermittlung bei Veräußerung als Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis und hätte auch ein erheblich anderes Ergebnis zur folge.

2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?

3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt?



So besser?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: phelix on June 16, 2013, 05:35:52 PM

Code:
1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, und eine Quelle nenne.
Insbesondere wäre interessant wie genau die Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hier durchzuführen ist. Sollen einfach alle "Ausgaben" (EUR aufgewendet bei Kauf von Bitcoins) mit allen Einnahmen (EUR erlöst bei Verkauf von Bitcoin) gegengerechnet werden? Das wäre ja dann anders (mangels Buchführung) als die sog. "fifo-Buchhaltung" mit Gewinnermittlung bei Veräußerung als Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis und hätte auch ein erheblich anderes Ergebnis zur folge.

2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?

3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt?



So besser?
Ja. :]

Zu Mol's Frage: Ich verstehe ihn so: Fifo Buchhaltung, Steuerfrei nach einem Jahr, anfallende Steuern können per EÜR mit entstandenen Kosten verrechnet werden.





Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on June 16, 2013, 06:24:21 PM

Code:
1. Können Sie die Antwort Nr.6 noch mal etwas ausführen, und eine Quelle nenne.
Insbesondere wäre interessant wie genau die Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG hier durchzuführen ist. Sollen einfach alle "Ausgaben" (EUR aufgewendet bei Kauf von Bitcoins) mit allen Einnahmen (EUR erlöst bei Verkauf von Bitcoin) gegengerechnet werden? Das wäre ja dann anders (mangels Buchführung) als die sog. "fifo-Buchhaltung" mit Gewinnermittlung bei Veräußerung als Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis und hätte auch ein erheblich anderes Ergebnis zur folge.

2. Ab wann würden Sie das Kaufen/Verkaufen als gewerbsmäßig bezeichnen?

3. Gilt der Freibetrag von 600,00 €/Jahr für alle Geschäfte zusammen oder werden hier auch die einzelnen Objekte (Gold, Silber, Bitcoin,...) getrennt?



So besser?
Ja. :]

Zu Mol's Frage: Ich verstehe ihn so: Fifo Buchhaltung, Steuerfrei nach einem Jahr, anfallende Steuern können per EÜR mit entstandenen Kosten verrechnet werden.


achso, hmm. Ok, wenn's so gemeint ist könnte mein Zusatz wieder weg.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on June 17, 2013, 02:07:42 PM
Nachfrage ist online.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: skianto on June 19, 2013, 07:41:14 AM
Guten tag,

hier die antwort von meinem steuerberater :

"Guten Tag Herr .....,

die Versteuerung richtet sich tatsächlich nach den von mir im Termin vermuteten Vorschriften. Bedeutet, alle Einkäufe und Verkäufe müssen miteinander verglichen werden, die hieraus resultierenden Gewinne oder Verluste sind gegeneinander aufzurechnen.
Es bringt Ihnen nichts ein Jahr zu warten, diese Erträge werden nicht steuerfrei.
Sie können entsprechend Ihre Bitcoin verkaufen, sollten die von mir geschätzten Steuern in Höhe von rund 27 % aus den Gewinnen mit einrechnen.

Mit freundlichem Gruß
"


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: bernard75 on June 19, 2013, 08:10:03 AM
Sie können entsprechend Ihre Bitcoin verkaufen, sollten die von mir geschätzten Steuern in Höhe von rund 27 % aus den Gewinnen mit einrechnen.
Dein Anwalt rechnet mit der Kapitalertragssteuer.
Das halte ich für für fraglich, aber da sollen sich mal die Anwälte streiten.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Schrankwand on June 19, 2013, 09:47:38 AM
Sie können entsprechend Ihre Bitcoin verkaufen, sollten die von mir geschätzten Steuern in Höhe von rund 27 % aus den Gewinnen mit einrechnen.
Dein Anwalt rechnet mit der Kapitalertragssteuer.
Das halte ich für für fraglich, aber da sollen sich mal die Anwälte streiten.

Welche solls denn sonst sein?

Lohnsteuer? :D


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: bernard75 on June 19, 2013, 10:16:27 AM
Einkommenssteuer. ;)


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Schrankwand on June 19, 2013, 10:50:03 AM
Einkommenssteuer. ;)

Einkommensteuer und Lohnsteuer sind beide Einkommensteuer ;)

Wenn du jetzt denkst "HÄH?!" dann gehts dir wie mir, als ich das mit meinem SB mal komplett durchgegangen bin. Sind im Endeffekt nur verschiedene Erhebungsformen.

Die Frage ist hier, ob der Sondertarif nach §32d Anwendung findet.

Dafür muss nun der §20 gelesen werden, in dem die Einkünfte aus Kapitalvermögen gesondert sind. Und lucky us, Devisengeschäfte werden dort nicht erwähnt. Allerdings scheint es, dass Devisengeschäfte, im FOREX Bereich, unter die normale Individualsteuer fallen. Unlucky us.

Ohne Werbung zu machen für die High Roller unter uns, eine Ltd. auf Malta, die Finanz Holding macht, könnte hier eine MENGE Steuern sparen...



Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: bernard75 on June 19, 2013, 11:10:35 AM
Einkommensteuer und Lohnsteuer sind beide Einkommensteuer ;)
Was du nicht sagst...
Wenn du jetzt denkst "HÄH?!"
Nö, mir ist das schon klar.

Wie immer hat jeder Anwalt da eine andere Meinung:
Quote
1. So wie ich die Lage einschätze handelt es sich beim Verkaufen vom Bitcoins um ein privates Veräußerungsgeschäft von „anderen Wirtschaftsgütern" . Ist das zutreffend?
Quote
zu 1) Ja, es ist Ihnen hier zuzustimmen.

Aber eine Währung ist es bestimmt nicht.

An deiner Stelle würde ich mein Geld zurückverlangen. :D


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Polarstorm on June 19, 2013, 11:45:05 AM
Dieses "Ja, es ist ihnen hier zuzustimmen" finde ich persönlich sehr interessant.

Fällt nur mir auf das das eigentlich garnichts bedeutet ? Denn das heisst nicht das derjenige zustimmt, der die Aussage getroffen hat.

Also ich sehe diese Aussage so. Sie ist weder Fisch noch Fleisch, derjenige möchte sich nicht festlegen weil er ja dann belangbar wäre. Ob so eine Antwort allerdings einen Wert hat ist zummindest fraglich wie ich finde.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Schrankwand on June 19, 2013, 11:59:10 AM
Quote
Also ich sehe diese Aussage so. Sie ist weder Fisch noch Fleisch, derjenige möchte sich nicht festlegen weil er ja dann belangbar wäre. Ob so eine Antwort allerdings einen Wert hat ist zummindest fraglich wie ich finde.


Du wirst in solchen Foren auch oft "Ihre Frage MÖCHTE ich wie folgt beantworten" finden. Typische Klauseln, die anwaltsdeutsch entsprechen. Reelle Schriftstücke sind noch schlimmer. Muss man mal in der Hand gehabt haben, sowas.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Polarstorm on June 19, 2013, 12:01:09 PM
Jo is schon klar, darauf wollte ich quasi die anderen hinweisen denen das vielleicht nicht klar ist das solche Formulierungen eigentlich nicht das Papier wert sind auf dem sie geruckt sind.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on June 19, 2013, 01:13:30 PM
Hier die Antworten auf unsere Nachfragen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=228068


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on June 19, 2013, 01:24:36 PM
Hier die Antworten auf unsere Nachfragen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=228068

lol. Hallo H. Wehle, schön daß sie hier reinschauen:

Quote from: Andreas Wehle
durch Zufall ist mir Ihre Seite untergekommen, auf der Sie in der Community die schönsten Ideen austauschen, wie es sich doch bspw. bei Daytradern und Seltentradern verhalten könne.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: flipperfish on June 19, 2013, 03:05:36 PM
Quote
bitte verwenden Sie dazu keine Excel Tabelle oder ähnliches. Die Buchhaltung ist immer so zu führen, dass einmal ausgeführte Buchungen im Nachhinein nicht wieder veränderbar ist. Spezielle Anwendungen verschiedener Anbieter erfüllen diese Anforderung, soweit Sie diese mittels elektronischer Hilfsmittel durchführen wollen.

:o Das ist wieder einer dieser WTF-Momente als ITler...


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on June 19, 2013, 03:10:00 PM
Quote
bitte verwenden Sie dazu keine Excel Tabelle oder ähnliches. Die Buchhaltung ist immer so zu führen, dass einmal ausgeführte Buchungen im Nachhinein nicht wieder veränderbar ist. Spezielle Anwendungen verschiedener Anbieter erfüllen diese Anforderung, soweit Sie diese mittels elektronischer Hilfsmittel durchführen wollen.

:o Das ist wieder einer dieser WTF-Momente als ITler...

sagen wir's mal so: wenn man die mtGox-csv-listen als grundlage einfliessen lässt, dann sind diese Listen ja unveränderbar (mtGox sorgt ja dafür, ich habe keinen Einfluß drauf).



Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: flipperfish on June 19, 2013, 03:13:07 PM
Quote
bitte verwenden Sie dazu keine Excel Tabelle oder ähnliches. Die Buchhaltung ist immer so zu führen, dass einmal ausgeführte Buchungen im Nachhinein nicht wieder veränderbar ist. Spezielle Anwendungen verschiedener Anbieter erfüllen diese Anforderung, soweit Sie diese mittels elektronischer Hilfsmittel durchführen wollen.

:o Das ist wieder einer dieser WTF-Momente als ITler...

sagen wir's mal so: wenn man die mtGox-csv-listen als grundlage einfliessen lässt, dann sind diese Listen ja unveränderbar (mtGox sorgt ja dafür, ich habe keinen Einfluß drauf).

Aber ja nicht in Excel importieren, Excel hat nämlich eine Löschfunktion für einzelne Zeilen!  :P


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on June 19, 2013, 03:26:22 PM
Quote
bitte verwenden Sie dazu keine Excel Tabelle oder ähnliches. Die Buchhaltung ist immer so zu führen, dass einmal ausgeführte Buchungen im Nachhinein nicht wieder veränderbar ist. Spezielle Anwendungen verschiedener Anbieter erfüllen diese Anforderung, soweit Sie diese mittels elektronischer Hilfsmittel durchführen wollen.

:o Das ist wieder einer dieser WTF-Momente als ITler...

sagen wir's mal so: wenn man die mtGox-csv-listen als grundlage einfliessen lässt, dann sind diese Listen ja unveränderbar (mtGox sorgt ja dafür, ich habe keinen Einfluß drauf).

Aber ja nicht in Excel importieren, Excel hat nämlich eine Löschfunktion für einzelne Zeilen!  :P

Ausdrucken und unterschreiben würde ich vorschlagen. Es ist ja im Ernstfalle nachvollziehbar mittels Hilfe von mtGox.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: bernard75 on June 19, 2013, 05:58:12 PM
Tststs, immer diese Internetausdrucker. :D


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Grinny on June 19, 2013, 06:29:06 PM
Quote
Wichtig ist hierbei, dass in der EÜR grundsätzlich nur Geldbeträge aufgeführt werden, also realisierte "Gewinne" bzw. "Verluste". Ich habe bewusst die Begriffe in Anführungszeichen gesetzt, weil es noch nicht um den eigentlichen Gewinn, der als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung gilt handelt. In diese EÜR Tabelle tragen Sie nun zum jeweiligen Stichtag an dem Sie Geld für ETWAS/BTC´s ausgegeben haben oder aber es bei Ihnen angekommen ist, ein. Es gilt das sog. Zuflussprinzip, was nichts anderes bedeutet, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist an dem das Geld auf Ihrem Konto/Barkasse ankommt bzw. dieses verlässt.

Heißt das, ich mache mich als Kleinunternehmer selbstständig, achte darauf, dass ich die ~1458 EUR pro Monat in der EÜR nicht überschreite (17.500 EUR Kleinunternehmerregelung), soll heißen: nicht mehr BTC in Bargeld auscashen als nötig - und dann kaufe ich mir von den restlichen Bitcoins aus meiner Wallet a) entweder Gold aus Berlin, dass ich 1 Jahr liegen lasse und dann verkaufe oder b) jeglichen Kram zum Überleben bei Amazon und muss keine Steuern zahlen? (Fiktiv gesprochen - ich habe sowieso zu wenig BTC)


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Schrankwand on June 19, 2013, 06:58:41 PM
Quote
Wichtig ist hierbei, dass in der EÜR grundsätzlich nur Geldbeträge aufgeführt werden, also realisierte "Gewinne" bzw. "Verluste". Ich habe bewusst die Begriffe in Anführungszeichen gesetzt, weil es noch nicht um den eigentlichen Gewinn, der als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung gilt handelt. In diese EÜR Tabelle tragen Sie nun zum jeweiligen Stichtag an dem Sie Geld für ETWAS/BTC´s ausgegeben haben oder aber es bei Ihnen angekommen ist, ein. Es gilt das sog. Zuflussprinzip, was nichts anderes bedeutet, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist an dem das Geld auf Ihrem Konto/Barkasse ankommt bzw. dieses verlässt.

Heißt das, ich mache mich als Kleinunternehmer selbstständig, achte darauf, dass ich die ~1458 EUR pro Monat in der EÜR nicht überschreite (17.500 EUR Kleinunternehmerregelung), soll heißen: nicht mehr BTC in Bargeld auscashen als nötig - und dann kaufe ich mir von den restlichen Bitcoins aus meiner Wallet a) entweder Gold aus Berlin, dass ich 1 Jahr liegen lasse und dann verkaufe oder b) jeglichen Kram zum Überleben bei Amazon und muss keine Steuern zahlen? (Fiktiv gesprochen - ich habe sowieso zu wenig BTC)

Grob gesagt: Ja.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: MoinCoin on June 19, 2013, 09:32:58 PM
Wäre in dem Zusammenhang mal interessant zu wissen, ob das ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ist.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on June 27, 2013, 08:36:21 PM
(crosspost)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Bitcoinverkaeufe-nach-Haltefrist-steuerfrei-1897814.html

Quote
Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage an den Bundestag ist der Verkauf von Bitcoins nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Generell mache es steuerlich keinen Unterschied, wenn Geschäfte oder Transaktionen mit der virtuellen Währung getätigt werden, geht es aus der Antwort hervor, die heise online vorliegt.

In Bitcoin erhaltene Einkünfte etwa aus gewerblicher Tätigkeit würden demnach normal unter die Einkommensteuer fallen. Das gleiche gelte für den Kauf und Verkauf von Bitcoins – als private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes. Sie sind also steuerpflichtig nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz, es sei denn, dass eine Frist von mindestens einem Jahr zwischen Kauf und Veräußerung liegt. Damit werden Bitcoins ähnlich wie eine direkte Anlage in physisches Gold behandelt.

Die Bundestagsanfrage geht auf den Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) zurück. "Unabhängig von allen offensichtlichen Fragen der Durchsetzung eines möglichen Steueranspruchs gilt also, dass jedenfalls keine Abgeltungssteuer anfällt" betonte Schäffler dazu. Abgeltungsssteuer wird auf die Erträge aus Geldanlagen wie Aktien und Anleihen mit einer Höhe von 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidarzuschlag fällig.

Quote
Ebenfalls lässt die Antwort offen, wie ein Bitcoin-Nutzer den Nachweis der einjährigen Haltefrist erbringen kann. Angesichts der spektakulären Kurssteigerungen, die Bitcoin in den letzten Monaten hinlegte, dürfte dies gerade für Nutzer interessieren, die schon etwas länger dabei sind.



Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on July 02, 2013, 06:34:52 PM
(crosspost)

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-Bitcoinverkaeufe-nach-Haltefrist-steuerfrei-1897814.html

Quote
Laut der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage an den Bundestag ist der Verkauf von Bitcoins nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei. Generell mache es steuerlich keinen Unterschied, wenn Geschäfte oder Transaktionen mit der virtuellen Währung getätigt werden, geht es aus der Antwort hervor, die heise online vorliegt.

In Bitcoin erhaltene Einkünfte etwa aus gewerblicher Tätigkeit würden demnach normal unter die Einkommensteuer fallen. Das gleiche gelte für den Kauf und Verkauf von Bitcoins – als private Veräußerungsgeschäfte nach Paragraf 23 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes. Sie sind also steuerpflichtig nach dem persönlichen Einkommenssteuersatz, es sei denn, dass eine Frist von mindestens einem Jahr zwischen Kauf und Veräußerung liegt. Damit werden Bitcoins ähnlich wie eine direkte Anlage in physisches Gold behandelt.

Die Bundestagsanfrage geht auf den Abgeordneten Frank Schäffler (FDP) zurück. "Unabhängig von allen offensichtlichen Fragen der Durchsetzung eines möglichen Steueranspruchs gilt also, dass jedenfalls keine Abgeltungssteuer anfällt" betonte Schäffler dazu. Abgeltungsssteuer wird auf die Erträge aus Geldanlagen wie Aktien und Anleihen mit einer Höhe von 25 Prozent zuzüglich Kirchensteuer und Solidarzuschlag fällig.

Quote
Ebenfalls lässt die Antwort offen, wie ein Bitcoin-Nutzer den Nachweis der einjährigen Haltefrist erbringen kann. Angesichts der spektakulären Kurssteigerungen, die Bitcoin in den letzten Monaten hinlegte, dürfte dies gerade für Nutzer interessieren, die schon etwas länger dabei sind.



Hat auch der Anwalt noch mal in einen Nachtrag angehängt:

Quote
Ergänzung vom Anwalt 01.07.2013 | 17:02

Sehr geehrter Fragesteller, sehr geehrte Gemeinde, sehen Sie einmal, welche Artikel mir heute über den Weg gelaufen ist... http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/29/bundestag-beschliesst-spekulations-steuer-fuer-bitcoins/ Mit freundlichen Grüßen Andreas Wehle Rechtsanwalt /Aachen


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Serpens66 on July 22, 2013, 04:00:12 PM
Hallo,
ich hab leider nicht viel ahnug von Steuern, da ich noch nie welche Zahlen musste, deswegen mal meine Frage:
Angenommen meine getradeten Bitcoins sind weniger als ein Jahr alt und ich mache im Jahr 500 bis 800 € Gewinn (also ist nicht ganz sicher, ob über der Freigrenze von 600€ oder nicht)

0) Falls ich z.B 650€/Jahr Gewinn gemacht habe, muss ich dann den Überschuss (also 50€) versteuern, oder die kompletten 650 €? Falls es die kompletten 650€ sind, wie iwer mal behauptet hat, ist das ja eine ganz schön komische Rechnung und es wäre sinnvoller nur 600€ und nicht 601€ Gewinn zu machen???

1) Wann wird geguckt, wieviel Gewinn ich gemacht habe?
Immer am Jahresende, oder ein Jahr nachdem ich angefangen habe Gewinn zu machen?

2) Wie wird der Gewinn berechnet?

Nehmen wir ganz einfach an, ich hätte 100 Coins durchgängig für 100€/BTC gekauft. Davon habe ich innerhalb des einen Jahres dann 80 Stück für 110€/BTC verkauft. --> 800€ "Gewinn" und 20 BTC im Wallet (angenommen diese 20BTC sind erst wenige Monate alt).
Wieviel wirklichen Gewinn habe ich nun? Sind es wirkich diese 800€? Denn was ist zum Beispiel, wenn nun ganz plötzlich der Bitcoin nur noch 10€ Wert ist. In diesem Fall hätte ich insgesamt gesehen einen Verlust von 1000€ (90*20-800), anstelle der 800€ Gewinn.

3) Wie funktionieren die Steuern bei Verlusten?
 Nehmen wir ruhig das Beispiel, dass ich in dem einen Jahr 800€ Gewin gemacht habe und davon x% an Steuern bezahlt habe und kurz darauf alles schief läuft und ich meinen Gewinn verspiele und sogar Verluste mache. Nun habe ich nicht nur keinen Gewinn, sondern habe auch noch für nichts Steuern bezahlt, da ich ja eigentlich keinen Gewinn habe...
 
4) Wieviel % Steuern sind zu zahlen?
in diesem Bericht: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/29/bundestag-beschliesst-spekulations-steuer-fuer-bitcoins/ steht nur, dass Abgeltungssteuer nicht anfällt, aber sonst wird keine %-Zahl genannt...

Irgendwie ist das für mich alles sehr verworren und verwirrend... besonders die Gewinnermittlung ist soweit ich das bis jetzt verstehe völliger Murks, weil die aktuell noch gehaltenen Bitcoins ja eigentlich nicht bewertbar sind und mit denen alles passieren kann... Deshalb meine ich, kann man einen wirklichen Gewinn oder Verlust erst berechnen, wenn man keinen einzigen Bitcoin mehr besitzt.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: bernard75 on July 22, 2013, 04:48:43 PM
Ich sehe das aus der Sicht der Verlustträger ähhh Kunden und ich wünsche einemm Menschen, der so idealistisch war, einiges über die Grenzen geschafft zu haben, was ja bei BTC kein Problem ist.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on July 22, 2013, 07:53:03 PM
Hallo,
ich hab leider nicht viel ahnug von Steuern, da ich noch nie welche Zahlen musste, deswegen mal meine Frage:
Angenommen meine getradeten Bitcoins sind weniger als ein Jahr alt und ich mache im Jahr 500 bis 800 € Gewinn (also ist nicht ganz sicher, ob über der Freigrenze von 600€ oder nicht)

0) Falls ich z.B 650€/Jahr Gewinn gemacht habe, muss ich dann den Überschuss (also 50€) versteuern, oder die kompletten 650 €? Falls es die kompletten 650€ sind, wie iwer mal behauptet hat, ist das ja eine ganz schön komische Rechnung und es wäre sinnvoller nur 600€ und nicht 601€ Gewinn zu machen???

1) Wann wird geguckt, wieviel Gewinn ich gemacht habe?
Immer am Jahresende, oder ein Jahr nachdem ich angefangen habe Gewinn zu machen?

2) Wie wird der Gewinn berechnet?

Nehmen wir ganz einfach an, ich hätte 100 Coins durchgängig für 100€/BTC gekauft. Davon habe ich innerhalb des einen Jahres dann 80 Stück für 110€/BTC verkauft. --> 800€ "Gewinn" und 20 BTC im Wallet (angenommen diese 20BTC sind erst wenige Monate alt).
Wieviel wirklichen Gewinn habe ich nun? Sind es wirkich diese 800€? Denn was ist zum Beispiel, wenn nun ganz plötzlich der Bitcoin nur noch 10€ Wert ist. In diesem Fall hätte ich insgesamt gesehen einen Verlust von 1000€ (90*20-800), anstelle der 800€ Gewinn.

3) Wie funktionieren die Steuern bei Verlusten?
 Nehmen wir ruhig das Beispiel, dass ich in dem einen Jahr 800€ Gewin gemacht habe und davon x% an Steuern bezahlt habe und kurz darauf alles schief läuft und ich meinen Gewinn verspiele und sogar Verluste mache. Nun habe ich nicht nur keinen Gewinn, sondern habe auch noch für nichts Steuern bezahlt, da ich ja eigentlich keinen Gewinn habe...
 
4) Wieviel % Steuern sind zu zahlen?
in diesem Bericht: http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/06/29/bundestag-beschliesst-spekulations-steuer-fuer-bitcoins/ steht nur, dass Abgeltungssteuer nicht anfällt, aber sonst wird keine %-Zahl genannt...

Irgendwie ist das für mich alles sehr verworren und verwirrend... besonders die Gewinnermittlung ist soweit ich das bis jetzt verstehe völliger Murks, weil die aktuell noch gehaltenen Bitcoins ja eigentlich nicht bewertbar sind und mit denen alles passieren kann... Deshalb meine ich, kann man einen wirklichen Gewinn oder Verlust erst berechnen, wenn man keinen einzigen Bitcoin mehr besitzt.

erstmal nur ne kurze Antwort aus meiner Sicht (andere können das sicher besser):

Der Gewinn entsteht (und wird ermittelt), wenn du die Bitcoins veräußerts, und zwar folgendermassen: Differenz aus Anschaffungspreis und Veräußerungspreis mal Volumen (Anzahl coins) ergibt den Gewinn. Diese Ermittlung führst du bei jedem Verkauf durch und summierst den Gewinn über's Jahr auf.

Das heisst: wenn du Bitcoins einfach nur hältst und nicht verkaufts, entsteht auch kein Gewinn.

EDIT: So wie ich's verstehe zählt der Gewinn dann zu deinem Einkommen (privates Veräußerunsgeschäft) und wird als Teil der EkSt veranlagt.

EDIT2: Mann, ich hör mich bald an wie ein Steuerberater wenn das so weitergeht.




Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Serpens66 on July 22, 2013, 11:55:58 PM

erstmal nur ne kurze Antwort aus meiner Sicht (andere können das sicher besser):

Der Gewinn entsteht (und wird ermittelt), wenn du die Bitcoins veräußerts, und zwar folgendermassen: Differenz aus Anschaffungspreis und Veräußerungspreis mal Volumen (Anzahl coins) ergibt den Gewinn. Diese Ermittlung führst du bei jedem Verkauf durch und summierst den Gewinn über's Jahr auf.

Das heisst: wenn du Bitcoins einfach nur hältst und nicht verkaufts, entsteht auch kein Gewinn.

EDIT: So wie ich's verstehe zählt der Gewinn dann zu deinem Einkommen (privates Veräußerunsgeschäft) und wird als Teil der EkSt veranlagt.

EDIT2: Mann, ich hör mich bald an wie ein Steuerberater wenn das so weitergeht.

Schonmal danke für deine Antwort :)
Das heißt also, dass es für die Gewinnermittlung völlig unerheblich ist, wieviele Bitcoins ich noch besitze und für wieviel ich sie gekauft habe?
Hmm... in diesem Fall komme ich wohl ziemlich sicher über die 600€ Grenze...
Bist du sicher, dass man nicht noch den Kaufpreis der Bitcoins, die man aktuell noch hält, subtrahiert? Das würde die Rechnung zumindest in meinen Augen sinnvoller machen, da diese Coins ja noch ein relativ großes Risiko darstellen.

Naja, ich befürchte mal, dass es so ist wie du sagst, danke. Schauen wir mal ob jemand noch die restlichen Fragen beantworten kann.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on July 23, 2013, 08:57:34 AM

erstmal nur ne kurze Antwort aus meiner Sicht (andere können das sicher besser):

Der Gewinn entsteht (und wird ermittelt), wenn du die Bitcoins veräußerts, und zwar folgendermassen: Differenz aus Anschaffungspreis und Veräußerungspreis mal Volumen (Anzahl coins) ergibt den Gewinn. Diese Ermittlung führst du bei jedem Verkauf durch und summierst den Gewinn über's Jahr auf.

Das heisst: wenn du Bitcoins einfach nur hältst und nicht verkaufts, entsteht auch kein Gewinn.

EDIT: So wie ich's verstehe zählt der Gewinn dann zu deinem Einkommen (privates Veräußerunsgeschäft) und wird als Teil der EkSt veranlagt.

EDIT2: Mann, ich hör mich bald an wie ein Steuerberater wenn das so weitergeht.

Schonmal danke für deine Antwort :)

gerne. Allerdings bitte beachte: ich bin kein Steuerberater und habe keine Ahnung!

Das heißt also, dass es für die Gewinnermittlung völlig unerheblich ist, wieviele Bitcoins ich noch besitze und für wieviel ich sie gekauft habe?

ja, da bin ich mir doch ziemlich sicher.

Hmm... in diesem Fall komme ich wohl ziemlich sicher über die 600€ Grenze...
Bist du sicher, dass man nicht noch den Kaufpreis der Bitcoins, die man aktuell noch hält, subtrahiert? Das würde die Rechnung zumindest in meinen Augen sinnvoller machen, da diese Coins ja noch ein relativ großes Risiko darstellen.

Ziemlich geile Logik. Irgendein Risiko mindert doch nicht den Gewinn. Das wäre ja zu schön!

Wenn das Risiko sich dann in negativer Weise realisiert und du die Coins unter dem damaligen Kaufpreis verkaufst, dann hast Du natürlich einen Verlust (weiss jemand wie das dann mit der Haltefrist ist?) den du möglicherweise sogar ins Vorjahr "zurücktragen" kannst oder zumindest mit deinen eventuellen anderen Einkommensarten verrechnen kannst. Du musst aber natürlich die Veräußerung tatsächlich durchführen (EUR/USD/... auf einem Konto über welches du verfügen kannst), sonst kommt wiederum kein Verlust zustande.



Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Serpens66 on July 24, 2013, 03:13:46 PM

Das heißt also, dass es für die Gewinnermittlung völlig unerheblich ist, wieviele Bitcoins ich noch besitze und für wieviel ich sie gekauft habe?

ja, da bin ich mir doch ziemlich sicher.

Ähm... sag mal, aber wie wird denn der Gewinn unabhängig von den BTC im Wallet berechnet? Soweit ich weiß ist das garnicht möglich, oder?  Außer vielleicht man vollzieht alle jemals gemachten Trades nach und wendet darauf z.B das Fifo Verfahren an..  aber selbst das dürfte vermutlich nicht zufriedenstellend sein.

Im Fall: Ich kaufe 1 BTC für 70€ und verkaufe danach einen BTC für 73€ ist es ja vermutlich noch eindeutig, aber wenn das nicht immer so direkt hintereinander passiert und man für viele verschiedene Werte x Bitcoins kauft und iwann dann y Bitcoins verkauft und noch x-y=z Bitcoins im Wallet hat,  woher weiß man dann, wieviel Gewinn man nun gemacht hat?  Dafür könnte man natürlich widerum das Fifo-Verfahren nehmen, aber warum nicht Lifo? (hab bei den beiden Verfahren eh noch nicht verstanden, was für einen Sinn die haben, wenn sie zu unterschiedlichen Ergebnissen führen ^^)
Und selbst wenn das zufriedenstellende Antworten liefern sollte, wie soll man denn schon nach ein paar Monaten alle seine Käufe und Verkäufe vernünftig nachvollziehen, ohne die gesamten Histories aller Plattformen mit hunderten von einträgen zu durchforsten?

Ich mache meine Gewinnermittlung zurzeit über meine Konten, also Echtgeldkonto + die "Konten" der Handelsplattformen.  Da vergleiche ich dann, wieviel ich iwo hin zum Bitcoins kaufen überwiesen habe und was ich aktuell an Geld habe.  Daraus errechnet sich dann eine Zahl, die aktuell noch negativ ist, weil ich ja noch Bitcoins besitze.  Nun kann ich ausrechnen, für wieviel € ich meine aktuellen Bitcoins verkaufen müsste, damit ich +-0 oder Gewinn mache.
Aber wie komme ich denn von besagter negativer Zahl, wo meine Bitcoins die ich besitze also nicht drin sind, darauf wieviel Gewinn ich gemacht habe? Ich kann ja relativ schlecht nachvollziehen, für wieviel € ich meine aktuellen Coins gekauft habe.


EDIT:
Bin eben nochmal die Antworten vom Anwalt durchgegangen und der Teil dürfte meine Frage wohl beantworten:
Quote
Nun zu Frage 1 (bzw. 6) noch einmal.
Bitte trennen Sie hier erst einmal die Begrifflichkeiten Buchhaltung und Gewinnermittlung, beide stehen zwar in einem (engen) Zusammenhang, haben aber jeweils andere Zielsetzungen. Für mein Verständnis ist die EÜR die einfachste Art der Buchhaltung und Gewinnermittlung zusammen. Soweit Sie nur positive Werte verwenden wollen (weil das Minus unter Buchhaltern sehr verhasst ist, weil dieses gern übersehen wird und dann zu gravierenden Fehlern führt), empfiehlt sich die Verwendung von zwei Spalten, eine für die Eingänge und die andere für die Ausgänge. Wichtig ist hierbei, dass in der EÜR grundsätzlich nur Geldbeträge aufgeführt werden, also realisierte "Gewinne" bzw. "Verluste". Ich habe bewusst die Begriffe in Anführungszeichen gesetzt, weil es noch nicht um den eigentlichen Gewinn, der als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung gilt handelt. In diese EÜR Tabelle tragen Sie nun zum jeweiligen Stichtag an dem Sie Geld für ETWAS/BTC´s ausgegeben haben oder aber es bei Ihnen angekommen ist, ein. Es gilt das sog. Zuflussprinzip, was nichts anderes bedeutet, dass der Zeitpunkt maßgeblich ist an dem das Geld auf Ihrem Konto/Barkasse ankommt bzw. dieses verlässt.
An Ende des Jahres summieren Sie die einzelnen Spalten der Tabelle und subtrahieren die Abgänge von den Eingängen, sofern der Betrag positiv ist haben Sie einen GEWINN erwirtschaftet, anderenfalls Verlust. Vergessen Sie bitte in der Tabelle Ihre Kosten (Gebühren für den Account, Bewirtungskosten im zulässigen Rahmen, Transaktionsgebühren usw.) für die Geschäfte nicht, diese könnten Ihre Gewinne noch erheblich und damit eine eventuelle Steuerlast schmälern.

Also kommt man nicht drumherum, wirklich jede einzelne Transaktion zu dokumentieren? Oder ist das was der Anwalt beschreibt nichts anderes als das, was ich aktuell schon mache, wo nach ich dann also aktuell noch Verlust habe?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on August 08, 2013, 06:51:11 PM

Also kommt man nicht drumherum, wirklich jede einzelne Transaktion zu dokumentieren? Oder ist das was der Anwalt beschreibt nichts anderes als das, was ich aktuell schon mache, wo nach ich dann also aktuell noch Verlust habe?

Hallo, sorry wegen der späten Antwort, hatte dein Post irgendwie übersehen bzw. als "Selbstbeantwortet"abgehakt  :)

Also so wie ich die Sache verstehe musst du wirklich jede Transaktion dokumentieren.
Also z.B.

8.08.12 10 BTC für 600,00€ gekauft
8.09.12 8 BTC für 550,00 € verkauft  .....

Also jede Transaktion musst du dokumentieren und auch so, dass du es nicht später manipulieren kannst, also keine excel-Tabelle

Am Ende vom Jahr rechnest du dann alle Gewinne und Verluste + Gebüren zusammen und das hoffentlich postivie Ergebniss musst du dann versteuern.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Serpens66 on August 08, 2013, 09:27:14 PM

Also kommt man nicht drumherum, wirklich jede einzelne Transaktion zu dokumentieren? Oder ist das was der Anwalt beschreibt nichts anderes als das, was ich aktuell schon mache, wo nach ich dann also aktuell noch Verlust habe?

Hallo, sorry wegen der späten Antwort, hatte dein Post irgendwie übersehen bzw. als "Selbstbeantwortet"abgehakt  :)

Also so wie ich die Sache verstehe musst du wirklich jede Transaktion dokumentieren.
Also z.B.

8.08.12 10 BTC für 600,00€ gekauft
8.09.12 8 BTC für 550,00 € verkauft  .....

Also jede Transaktion musst du dokumentieren und auch so, dass du es nicht später manipulieren kannst, also keine excel-Tabelle

Am Ende vom Jahr rechnest du dann alle Gewinne und Verluste + Gebüren zusammen und das hoffentlich postivie Ergebniss musst du dann versteuern.

Kein Problem, hast es jetzt ja gesehen :D 
Ich möchte das ganze mit einer zusammenfassenden Frage/Schlussfolgerung abschließen, und zwar, ob das ganze nun bedeutet, dass ich also aktuell noch "Verluste" habe und daher noch keine Steuern zu zahlen habe?

Beispielrechnung:
für 5000€ gekauft
für 6000€ verkauft
für 6500€ gekauft
-> warten bis der Preis weiter steigt um wieder zu verkaufen.
Wenn ich also nur diese 3 Trades getätigt hätte, hätte ich nach diesem Dokumentationsschema also aktuell noch einen Verlust von 5500€ und müsste demnach nichts versteuern, korrekt? Erst wenn ich mit dieser Rechnung exakt am Jahresende auf eine positive Zahl komme, muss ich darauf steuern zahlen?  Bedeutet also im Klartext, dass ich kurz vor Jahresende einfach soviele Bitcoins kaufen könnte, dass diese Summe wieder negativ ist. Richtig?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on August 09, 2013, 02:57:49 PM

Also kommt man nicht drumherum, wirklich jede einzelne Transaktion zu dokumentieren? Oder ist das was der Anwalt beschreibt nichts anderes als das, was ich aktuell schon mache, wo nach ich dann also aktuell noch Verlust habe?

Hallo, sorry wegen der späten Antwort, hatte dein Post irgendwie übersehen bzw. als "Selbstbeantwortet"abgehakt  :)

Also so wie ich die Sache verstehe musst du wirklich jede Transaktion dokumentieren.
Also z.B.

8.08.12 10 BTC für 600,00€ gekauft
8.09.12 8 BTC für 550,00 € verkauft  .....

Also jede Transaktion musst du dokumentieren und auch so, dass du es nicht später manipulieren kannst, also keine excel-Tabelle

Am Ende vom Jahr rechnest du dann alle Gewinne und Verluste + Gebüren zusammen und das hoffentlich postivie Ergebniss musst du dann versteuern.

Kein Problem, hast es jetzt ja gesehen :D 
Ich möchte das ganze mit einer zusammenfassenden Frage/Schlussfolgerung abschließen, und zwar, ob das ganze nun bedeutet, dass ich also aktuell noch "Verluste" habe und daher noch keine Steuern zu zahlen habe?

Beispielrechnung:
für 5000€ gekauft
für 6000€ verkauft
für 6500€ gekauft
-> warten bis der Preis weiter steigt um wieder zu verkaufen.
Wenn ich also nur diese 3 Trades getätigt hätte, hätte ich nach diesem Dokumentationsschema also aktuell noch einen Verlust von 5500€ und müsste demnach nichts versteuern, korrekt? Erst wenn ich mit dieser Rechnung exakt am Jahresende auf eine positive Zahl komme, muss ich darauf steuern zahlen?  Bedeutet also im Klartext, dass ich kurz vor Jahresende einfach soviele Bitcoins kaufen könnte, dass diese Summe wieder negativ ist. Richtig?


so wie ich das sehe ist das so falsch. Jedenfalls wenn man Gewinnermittlung nach fifo-prinzip macht (nicht Einnahme-Überschuss-Rechnung nach zufluss/abfluss). Der letzte Kauf für 6500€ spielt dann keine Rolle. Es ist lediglich der Gewinn beim Verkauf für €6000 zu ermitteln. Dazu braucht man die Anzahl der coins. Nehmen wir an du hattest 110 BTC für €5000 gekauft und dann 100 BTC für €6000 verkauft, dann ist dein Gewinn 100 * (€60 - €45,45) = 1.455€.

Ich steh übrigens immer noch im Wald. Der Herr Anwalt sagt uns wir sollen Einnahme/Überschuss "Gewinn"-ermittlung machen und weist darauf hin daß diese dann gewerblich und genehmigungspflichtig sein könnte.

Das ist doch auch keine Lösung.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on August 09, 2013, 03:55:05 PM
Denke mal das Problem ist wie so oft:
Ab wann ist es gewerblich ?

Diese Frage denke ich mal ist nicht so einfach zu klären, daher besteht immer die Gefahr beim Handeln, dass es das Finanzamt als gewerblich ansieht.



Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Schleicher on August 09, 2013, 07:20:51 PM
Denke mal das Problem ist wie so oft:
Ab wann ist es gewerblich ?

Diese Frage denke ich mal ist nicht so einfach zu klären, daher besteht immer die Gefahr beim Handeln, dass es das Finanzamt als gewerblich ansieht.
Ich habe die ganze Sache so verstanden:
Wenn man mehr oder weniger regelmäßig Bitcoins kauft und wieder verkauft ist das ein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts, egal wie hoch dein Gewinn ist.
Allerdings interessiert sich das Finanzamt nicht für das Geweberecht. Da ist nur das Steuerrecht interessant.
So kann es durchaus passieren das das Finanzamt bestimmte Tätigkeiten als Hobby einstuft, du aber trotzdem einen Gewerbeschein brauchst.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: candoo on August 09, 2013, 07:30:26 PM
Denke mal das Problem ist wie so oft:
Ab wann ist es gewerblich ?

Diese Frage denke ich mal ist nicht so einfach zu klären, daher besteht immer die Gefahr beim Handeln, dass es das Finanzamt als gewerblich ansieht.
Ich habe die ganze Sache so verstanden:
Wenn man mehr oder weniger regelmäßig Bitcoins kauft und wieder verkauft ist das ein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts, egal wie hoch dein Gewinn ist.
Allerdings interessiert sich das Finanzamt nicht für das Geweberecht. Da ist nur das Steuerrecht interessant.
So kann es durchaus passieren das das Finanzamt bestimmte Tätigkeiten als Hobby einstuft, du aber trotzdem einen Gewerbeschein brauchst.

Klar interessiert sich das Finanzamt dafür.

Gewerblich sind alle Aktivitäten die sich regelmäßig wiederholen und Gewinn erzielen.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Schleicher on August 09, 2013, 08:42:03 PM
Denke mal das Problem ist wie so oft:
Ab wann ist es gewerblich ?

Diese Frage denke ich mal ist nicht so einfach zu klären, daher besteht immer die Gefahr beim Handeln, dass es das Finanzamt als gewerblich ansieht.
Ich habe die ganze Sache so verstanden:
Wenn man mehr oder weniger regelmäßig Bitcoins kauft und wieder verkauft ist das ein Gewerbe im Sinne des Gewerberechts, egal wie hoch dein Gewinn ist.
Allerdings interessiert sich das Finanzamt nicht für das Geweberecht. Da ist nur das Steuerrecht interessant.
So kann es durchaus passieren das das Finanzamt bestimmte Tätigkeiten als Hobby einstuft, du aber trotzdem einen Gewerbeschein brauchst.

Klar interessiert sich das Finanzamt dafür.
Gewerblich sind alle Aktivitäten die sich regelmäßig wiederholen und Gewinn erzielen.
Ich muss mich korrigieren:
Private Vermögensverwaltung ist nicht gewerblich.
http://openjur.de/u/478247.html


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Serpens66 on August 10, 2013, 03:43:59 AM
so wie ich das sehe ist das so falsch. Jedenfalls wenn man Gewinnermittlung nach fifo-prinzip macht (nicht Einnahme-Überschuss-Rechnung nach zufluss/abfluss). Der letzte Kauf für 6500€ spielt dann keine Rolle. Es ist lediglich der Gewinn beim Verkauf für €6000 zu ermitteln. Dazu braucht man die Anzahl der coins. Nehmen wir an du hattest 110 BTC für €5000 gekauft und dann 100 BTC für €6000 verkauft, dann ist dein Gewinn 100 * (€60 - €45,45) = 1.455€.

Ich steh übrigens immer noch im Wald. Der Herr Anwalt sagt uns wir sollen Einnahme/Überschuss "Gewinn"-ermittlung machen und weist darauf hin daß diese dann gewerblich und genehmigungspflichtig sein könnte.

Das ist doch auch keine Lösung.


An sich bin ich mir auch recht sicher, dass meine Annahme falsch ist, einfach deswegen weil ich nach diesem Prinzip ja ganz leicht um die Steuern herum kommen könnte.
Allerdings schreibt der Anwalt es doch so, wie ich beschrieben habe und nutzt das EÜR-Verfahren...
Zu der Fifo, Lifo usw. Problematik hatte ich ja am 24.7.13 hier was geschrieben, dass das irgendwie auch nicht zufriedenstellend ist und als "Lösung" fand ich dann halt eben dieses EÜR Verfahren was der Anwalt vorschlägt.


Zu dem Thema gewerblich oder nicht hatte Oliver Flaskämper einen sehr guten Link gepostet:
http://www.se-steuerberatung.de/content/inhalte/mandantenservice/steuern_und_sv/gewerblichkeit_oder_private_verm%C3%B6gensverwaltung/index.html
Da nach ist schon der Hauptgrund weshalb die allerwenigsten von uns gewerblich sind, dass wir mit unserem Tun wohl keine "Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr" haben.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: g83 on August 10, 2013, 08:17:10 AM

[/quote]

Klar interessiert sich das Finanzamt dafür.

Gewerblich sind alle Aktivitäten die sich regelmäßig wiederholen und Gewinn erzielen.

[/quote]

Es heisst sogar gewerblich sind alle Tätigkeiten bei denen allein eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Serpens66 on August 10, 2013, 02:46:22 PM

Quote

Klar interessiert sich das Finanzamt dafür.

Gewerblich sind alle Aktivitäten die sich regelmäßig wiederholen und Gewinn erzielen.


Es heisst sogar gewerblich sind alle Tätigkeiten bei denen allein eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann.

Ich zitiere mal aus meinem obigen Link:
"Regelmäßige Wertpapieran- und -verkäufe stellen eine gewerbliche Tätigkeit dar, wenn sie eine selbstständige, nachhaltige mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellen. "

Das heißt all diese Faktoren müsen zutreffen, nicht nur die Gewinnerzielungsabsicht.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on August 11, 2013, 10:29:26 AM
Klar interessiert sich das Finanzamt dafür.

Gewerblich sind alle Aktivitäten die sich regelmäßig wiederholen und Gewinn erzielen.

soweit ich weiss interessiert es nicht, ob tatsächlich Gewinn erzielt wurde. Die Gewinnabsicht ist ausschlaggebend.

Nach deiner definition gäbe es keine Gewerbe, welche Verlust erzielen ;-)


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on August 11, 2013, 10:35:22 AM

Quote

Klar interessiert sich das Finanzamt dafür.

Gewerblich sind alle Aktivitäten die sich regelmäßig wiederholen und Gewinn erzielen.


Es heisst sogar gewerblich sind alle Tätigkeiten bei denen allein eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann.

Ich zitiere mal aus meinem obigen Link:
"Regelmäßige Wertpapieran- und -verkäufe stellen eine gewerbliche Tätigkeit dar, wenn sie eine selbstständige, nachhaltige mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellen. "

Das heißt all diese Faktoren müsen zutreffen, nicht nur die Gewinnerzielungsabsicht.

Doch die Erfüllung der Merkmale Nachhaltigkeit mit Selbstständigkeit und Gewinnerzielungsabsicht allein genügt nicht für eine Qualifizierung als gewerblicher Wertpapierhändler. Alle Merkmale müssen kumulativ vorliegen (§ 15 Abs. 2 EStG). Die Einstufung als gewerblicher Anleger scheitert schon meist an dem Erfordernis der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Eine solche liegt nur vor, wenn der Kapitalanleger mit seinen Wertpapiergeschäften öffentlich in Erscheinung tritt und sich an die Allgemeinheit wendet.

Das ist doch wohl klar der Fall wenn ich beispielsweise auf bitcoin.de Wertpapiere (bitcoins) zu kauf feilbiete, oder nicht? Ich wende mich an die Öffentlichkeit (mein Angebot ist auf bitcoin.de für jeden (die Allgemeinheit) sichtbar). (playing devils advocate here)



Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Serpens66 on August 11, 2013, 03:55:33 PM

Quote

Klar interessiert sich das Finanzamt dafür.

Gewerblich sind alle Aktivitäten die sich regelmäßig wiederholen und Gewinn erzielen.


Es heisst sogar gewerblich sind alle Tätigkeiten bei denen allein eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann.

Ich zitiere mal aus meinem obigen Link:
"Regelmäßige Wertpapieran- und -verkäufe stellen eine gewerbliche Tätigkeit dar, wenn sie eine selbstständige, nachhaltige mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellen. "

Das heißt all diese Faktoren müsen zutreffen, nicht nur die Gewinnerzielungsabsicht.

Doch die Erfüllung der Merkmale Nachhaltigkeit mit Selbstständigkeit und Gewinnerzielungsabsicht allein genügt nicht für eine Qualifizierung als gewerblicher Wertpapierhändler. Alle Merkmale müssen kumulativ vorliegen (§ 15 Abs. 2 EStG). Die Einstufung als gewerblicher Anleger scheitert schon meist an dem Erfordernis der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Eine solche liegt nur vor, wenn der Kapitalanleger mit seinen Wertpapiergeschäften öffentlich in Erscheinung tritt und sich an die Allgemeinheit wendet.

Das ist doch wohl klar der Fall wenn ich beispielsweise auf bitcoin.de Wertpapiere (bitcoins) zu kauf feilbiete, oder nicht? Ich wende mich an die Öffentlichkeit (mein Angebot ist auf bitcoin.de für jeden (die Allgemeinheit) sichtbar). (playing devils advocate here)



Oliver Flaskämper selbst sagte mit diesem Link aus, dass es nicht gewerblic ist, was wir bei bitcoin.de machen ^^  Soll ich den Link dazu mal raussuchen?


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on August 11, 2013, 04:16:53 PM

Quote

Klar interessiert sich das Finanzamt dafür.

Gewerblich sind alle Aktivitäten die sich regelmäßig wiederholen und Gewinn erzielen.


Es heisst sogar gewerblich sind alle Tätigkeiten bei denen allein eine Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann.

Ich zitiere mal aus meinem obigen Link:
"Regelmäßige Wertpapieran- und -verkäufe stellen eine gewerbliche Tätigkeit dar, wenn sie eine selbstständige, nachhaltige mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit unter Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellen. "

Das heißt all diese Faktoren müsen zutreffen, nicht nur die Gewinnerzielungsabsicht.

Doch die Erfüllung der Merkmale Nachhaltigkeit mit Selbstständigkeit und Gewinnerzielungsabsicht allein genügt nicht für eine Qualifizierung als gewerblicher Wertpapierhändler. Alle Merkmale müssen kumulativ vorliegen (§ 15 Abs. 2 EStG). Die Einstufung als gewerblicher Anleger scheitert schon meist an dem Erfordernis der Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Eine solche liegt nur vor, wenn der Kapitalanleger mit seinen Wertpapiergeschäften öffentlich in Erscheinung tritt und sich an die Allgemeinheit wendet.

Das ist doch wohl klar der Fall wenn ich beispielsweise auf bitcoin.de Wertpapiere (bitcoins) zu kauf feilbiete, oder nicht? Ich wende mich an die Öffentlichkeit (mein Angebot ist auf bitcoin.de für jeden (die Allgemeinheit) sichtbar). (playing devils advocate here)



Oliver Flaskämper selbst sagte mit diesem Link aus, dass es nicht gewerblic ist, was wir bei bitcoin.de machen ^^  Soll ich den Link dazu mal raussuchen?

Schon klar, und Oliver kennt sich aus, keine Frage. Allerdings sollte man bedenken, daß bitcoin.de diese Meinung nützt und daß es eben eine Meinung ist. Ich sag ja auch nicht, daß es nicht so ist, aber mich würde schon die konkretere Argumentation interessieren. Wäre Dir also dankbar, wenn du den Link finden könntest.

Other than that: Oli for Finanzminister!


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Schleicher on August 11, 2013, 04:28:33 PM
Quote
Denn nach der ständigen BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 2012 unter II.2.b.aa der Entscheidungsgründe) deutet ein Tätigwerden ausschließlich für eigene Rechnung im Regelfall darauf hin, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird.
FG München - Urteil vom 28. Juli 2009 · Az. 13 K 1717/07 (http://openjur.de/u/478247.html)


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Serpens66 on August 11, 2013, 05:07:34 PM


Oliver Flaskämper selbst sagte mit diesem Link aus, dass es nicht gewerblic ist, was wir bei bitcoin.de machen ^^  Soll ich den Link dazu mal raussuchen?

Schon klar, und Oliver kennt sich aus, keine Frage. Allerdings sollte man bedenken, daß bitcoin.de diese Meinung nützt und daß es eben eine Meinung ist. Ich sag ja auch nicht, daß es nicht so ist, aber mich würde schon die konkretere Argumentation interessieren. Wäre Dir also dankbar, wenn du den Link finden könntest.

Other than that: Oli for Finanzminister!


so hier der Link mit dem Post, was er ganz genau geschrieben hat: https://bitcointalk.org/index.php?topic=264832.msg2838745#msg2838745
seine Verlinkung zu dieser Steuerseite wurde wegen einer Verkürzung wohl moderiert :D


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on August 11, 2013, 05:25:29 PM
Quote
Denn nach der ständigen BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteil in BFH/NV 2008, 2012 unter II.2.b.aa der Entscheidungsgründe) deutet ein Tätigwerden ausschließlich für eigene Rechnung im Regelfall darauf hin, dass der Rahmen der privaten Vermögensverwaltung nicht überschritten wird.
FG München - Urteil vom 28. Juli 2009 · Az. 13 K 1717/07 (http://openjur.de/u/478247.html)

sehr interessant, vielen Dank!

aus obigem link (unter #15):

Gewerbebetrieb ist gemäß § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal muss hinzukommen, dass die Betätigung den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751, unter C.III.3.b.aa; seither ständige Rechtsprechung).




Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on August 11, 2013, 05:27:47 PM
so hier der Link mit dem Post, was er ganz genau geschrieben hat: https://bitcointalk.org/index.php?topic=264832.msg2838745#msg2838745
seine Verlinkung zu dieser Steuerseite wurde wegen einer Verkürzung wohl moderiert :D

vielen Dank!

er redet von einer "Grenze" zum gewerblichen, vermutet aber diese würde "hoch liegen".

er sagt auch: "wer sich nicht sicher ist, sollte seinen Steuerberater kontaktieren". :)


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Queenvio on August 18, 2013, 02:10:42 PM
Noch mal einen kleinen Crosslink bzw Zitat

Quote
Schäffler zufolge erkennt die Bundesregierung Bitcoins hingegen als eine Art "privates Geld" an. Für die Nutzer - das dürften in Deutschland bislang aber nur ein paar Tausend sein - bedeutet das zum Beispiel eine größere Rechtssicherheit. So hat das Finanzministerium festgelegt, dass für Kursgewinne, die Bitcoin-User erzielen, keine Abgeltungssteuer anfällt - sofern der Besitzer die Bitcoins mindestens ein Jahr lang besitzt, bevor er sie zurück in Euro rückumtauscht.

Quelle: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bitcoin100.html


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: Serpens66 on August 19, 2013, 10:49:10 AM
Weils zum Thema passt, möchte ich mal diesen Thread verlinken:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=277437.msg2962291#msg2962291

Das würde also meine Frage, wie genau die Gewinnermittlung zu geschehen hat, damit beantworten, dass dies noch nicht ausreichend geklärt ist und "auf einer der nächsten Sitzungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder" besprochen werden muss.


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: molecular on September 15, 2013, 02:35:22 PM
Weils zum Thema passt, möchte ich mal diesen Thread verlinken:
https://bitcointalk.org/index.php?topic=277437.msg2962291#msg2962291

Das würde also meine Frage, wie genau die Gewinnermittlung zu geschehen hat, damit beantworten, dass dies noch nicht ausreichend geklärt ist und "auf einer der nächsten Sitzungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder" besprochen werden muss.

jep, unklar alles. Aber machen muss man was...

mehr infos (war wieder beim Steuerberater) und script für [f|l]ifo-buchhaltung (bisher nur mtgox):

Bitcoin Buchhaltung fifo, lifo,... (scripte etc, work in progress) (https://bitcointalk.org/index.php?topic=294667.msg3159285#msg3159285)


Title: Re: Fragen an Steurberater - Die Antworten sind da *juhu*
Post by: eXme on September 15, 2013, 06:51:54 PM
anonim visa aus poland kaufen und fertig :) in deutschland btc ist just a hobby :)


Title: Re: Fragen an Steurberater
Post by: cowryHQ on May 03, 2017, 06:52:26 AM
Aber wenn du einen Eigenbeleg für deine Bitcoins ausstellen willst, musst du darauf achten, dass der Betrag nicht über 150 Euro steigt. Ab diesem Betrag fällt die Klienbetragsregelung § 33 UStDV außer Kraft und es wäre dann eine ordentliche Rechnung notwendig, welche durch so einen Ersatzbeleg nicht mehr erstzt werden darf. Auf der Seite http://www.eigenbeleg-vorlage.de/porn/ (http://www.eigenbeleg-vorlage.de/eigenbeleg-steuer-finanzamt-buchhaltung/) kannst du mehr dazu lesen, wenns dich interessiert.

Ist Quark und am Thema vorbei, spamme deinen Link bitte woanders.

Man kann auch über 150 EUR Eigenbelege ausstellen, Vorsteuer kann man dann evtl.(!) nicht mehr ziehen. Aber da Bitcoins nicht der Ust unterliegen interessiert das gerade mal niemanden hier im Forum.

Edit: Einen besonderen Backlink schenke ich Dir (siehe quote), darüber freut sich google immer und bestimmt auch dein Auftraggeber.