Das Drama geht weiter - und ich bin nach Recherche heute und der Meldung vom Kryptaxpert gestern nun wohl mit finaler Strategie am Start, um endlich meine Umsatzsteuervoranmeldung wegzukriegen. Ich habe mal zusammenkopiert, welche Punkte jetzt für mich Sinn machen. Hierbei dreht sichs um Coins, die bei Auftragsannahme noch nicht gelisted waren, also klassische ICO-Vorbereitungen. Gleiches wird dann für Signatur-Kampagnen und Bounty-Airdrops gelten, da ich dort ja auch Arbeitsleistungen gg Token erbracht habe und gegenteiliges angesichts meiner ja doch klaren gewerblichen Nutzung meines Accounts kaum anders argumentieren könnte. 1. WertbestimmungIch setze jetzt den ICO-Preis in $ an und bilde aus Pre-Sale und Main-Sale Preisen einen Mittelwert. Mit Private Sale Rabatten (die ja nie veröffentlicht werden), dürfte das in Hinblick auf die Mengen eine halbwegs reales Mittel ergeben. Als Grundlage für dieses Verfahren: a) Mail 1 meines FA:
„Die Verwendung von Kryptowährungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Bei Zahlung mit einer Kryptowährung bestimmt sich das Entgelt beim Leistenden grundsätzlich nach dem Gegenwert in der Währung des Mitgliedsstaates, in dem die Leistung erfolgt und zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Leistung ausgeführt wird. Die Umrechnung soll zum letzten veröffentlichten Verkaufskurs erfolgen (z. B. auf entsprechenden Umrechnungsportalen im Internet). Sie als Unternehmer haben dies zu dokumentieren.“
b) Mail 2 meines FA: „In Ergänzung an die Ausführungen in der Email vom 16.11.2018 (vorletzter Satz des ersten Abschnitts) teile ich Ihnen mit, dass sich die für die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage maßgebende Entgelthöhe für den leistenden Unternehmer anhand des zum Leistungszeitpunkt zuletzt veröffentlichten Umrechnungskurs der jeweiligen Währung bestimmt, s. auch § 16 Absatz 6 Umsatzsteuergesetz. Den leistenden Unternehmer trifft die entsprechende Dokumentationspflicht.
c) Mail 3 meines FA: „... unverbindlich teile ich Ihnen zu Ihrer letzte Email mit, dass sich m.E. die Bemessungsgrundlage in Höhe aus dem von Ihnen unter Punkt 1 genannten Wert ergibt.“ 0. Mit meiner Übersetzung für ein Unternehmen helfe ich bei der Vorbereitung des Tokenverkaufs. 1. Das Unternehmen, für das ich übersetzt habe, führt seinen Tokenverkauf durch (Token = Währung) zu einem Preis von z. B. US-$ 0,10 pro Token durch. (Preis 1, Token noch nicht in meinem Besitz --> Zuflussprinzip nicht gegeben) https://bitcointalk.org/index.php?topic=5067233.msg49122408#msg491224084) Rechtsprechung des EuGH in der Rechtssache Hedqvist. Kling quasi wie von meinem FA. Wahrscheinlich ist das auch die rechtliche Grundlage. „Beim Erhalt von Kryptowährungen als Zahlungsmittel bestimmt sich die für die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage maßgebende Entgelthöhe für den leistenden Unternehmer anhand des zum Leistungszeitpunkt zuletzt veröffentlichten Umrechnungskurses der jeweiligen Kryptowährung. Den leistenden Unternehmer trifft die entsprechende Dokumentationspflicht.“ https://www.noerr.com/de/newsroom/News/besteuerungsfragen-zu-bitcoin-ethereum-und-andere-kryptowaehrungen.aspx ICO-Preis, ggf. mit Verrechnung von Boni 5) Antwort vom Kryptaxpert aus dem Steuerfaden „Ich neige auch eher zu der Auffassung des Finanzamts, also dem ICO Wert des Bounties, da die Leistung im Hinblick auf den ICO erbracht wird.“ https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg49383648#msg493836482. UmsatzsteuerIch hatte IST-Versteuerung
beim FA beantragt. Die Umsatzsteuer wird also erst dann fällig, wenn die Dinger in meinem Wallet eingehen. Da die meisten Projekte aus dem Nicht-EU- und EU-Ausland kommen, fällt die weg. Für die EKSt-Erklärung werden die Summen dann natürlich wieder relevant. Hätte ich ein Projekt aus dem EU-Ausland gehabt, hätte ich mir von denen die VAT-Nummern (value added tax) besorgen müssen. Das hätte schwierig werden können, weil die sich ggf. hätten querstellen können. Zum Glück hatte ich bisher bei keinem Projekt das Problem. 3. Umrechnung $ in € laut BMF-Tabelle
, die monatliche Kurse zur Berechnung der Umsatzsteuer für Einkommen aus Fremdwährungen bereitstellt. „Ist dem leistenden Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet (§ 20), so sind die Entgelte nach den Durchschnittskursen des Monats umzurechnen, in dem sie vereinnahmt werden.“ https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Publikationen/Umsatzsteuer_Umrechnungskurse/umsatzsteuer_umrechnungskurse.htmlDamit hab ich den Kram dann für die Umsatzsteuer angezeigt, die ja glücklicherweise nicht das Problem ist. Wenn dann aber spätestens im Februar 2020 die EKSt-Erklärung dran ist und bis dahin der Bulle nicht noch ins Traben gekommen ist, wirds übel. Ist zwar hart, dass alles so zu sehen, aber es macht so alles am meisten Sinn. Ich muss dem wohl einfach ins Auge sehen und hoffen, dass ich bei einer mgl. Prüfung die Pre-Sale Boni als preisrelevant geltend machen kann. Trotzdem wirds teuer, vor allem wegen dieses einen Shitcoins, der hat mir fast ein Drittel der nominalen Honorare eingebrockt hat. Ich fang dann wohl besser an, die Bountyauszahlungen für nicht aussichtsreiche Projekte abzulehnen, bei denen ich eine relativ hohe nominale Beträge erwarte. Nach diesem Schema muss ich mir 3x und ggf. auch nach getaner Arbeit und angesichts der Projektentwicklung kurz vor Auszahlung des Bounty überlegen, ob ich glaube, dass mir der Verkauf der Token bzw. die Projektentwickung zumindest die Steuer wieder einbringen würde. Aktuell würde ich das bei keinem Projekt hinbekommen.
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AMA-Time Heute Abend ab 19:30 steht unser zweiwöchentliches AMA an, das sich auf das Delegates-Programm konzentrieren wird. Das Besondere: Aufgrund der Wichtigkeit des Delegates-Programms wird es ein Live-AMA mit den IoTeX-Gründern sein. ![Cool](https://bitcointalk.org/Smileys/default/cool.gif)
Eure Fragen könnte ihr vorher über das Formular stellen, das in diesem Medium-Artikel veröffentlicht ist. Da wird auch kurz vor Beginn der Link zum AMA-Kanal ergänzt.
Natürlich könnt ihr mit eurer Hash ID für die besten Fragen wieder IOTX-Punkte einsacken.
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1miau, du hast total Recht, bei mir gehts um meine Übersetzungstätigkeiten, also freiberufliche Einkommen (hab ja den passenden Abschluss). Für die habe ich für die Umsatzsteuer die sogenannte IST-Besteuerung beantragt, also die Versteuerung bei Eingang der Coins, was ja meist lang nach dem ICO passiert. Ui, das ist ja hier das reinste Steuer-Gambling. ![Cheesy](https://bitcointalk.org/Smileys/default/cheesy.gif) Meint ihr wirklich, dass diese Herangehensweise zielführend ist? Sie ist nach den Gesetzen zwar möglich, aber ich würde die Gefahren dabei nicht vernachlässigen. Die Variante Versteuerung zum Zuflusszeitpunkt mit Wert zum Zuflusszeitpunkt bietet meiner Meinung nach nämlich die größte Angriffsfläche für schwammige Preisfestlegungen und ob das dem Finanzamt so gefällt, weiß ich nicht. Ganz abgesehen davon, dass man seine Coins bei geringem Handelsvolumen wohl kaum für den (durchaus auch je nach Exchange extrem unterschiedlichen) dort angegebenen Preis verkauft bekommt, da sobald man ein paar der Coins verkauft, der Preis stark absacken wird. Theoretisch wäre man nach dieser Berechnungsart aufgeschmissen, wenn jemand auf einer Dex zum Listing einen extrem hohen Preis einstellt, der ein Vielfaches über dem eigentlichen Preis liegen wird, den man später auf dem Markt erhält. Diese Order führt er selbst aus, um den Preis zu manipulieren. Die zu zahlenden Steuern wäre immens, nur weil so ein Kasper da den Preis manipuliert. ![Cheesy](https://bitcointalk.org/Smileys/default/cheesy.gif) Das ist mir in diesem Jahr bei keinem der Projekte passiert, für die ich übersetzt habe. Einerseits weil Bärenmarkt und andererseits, weil Bountyhunter meist sofort dumpen, da sie selbst bei einem Drittel des ICO-Preises in Ländern des Südens noch gutes Geld verdienen. Der Markt ist global, die Verwendung des Fiat lokal. Das selbe funktioniert natürlich auch in die andere Richtung: Es wäre möglich, dass ein findiger Steuer-Optimierer auf einer Dex einfach eine Order mit einem Preis einstellt, der ein Vielfaches unter dem eigentlichen Preis liegen wird, den man später auf dem Markt erhält. Einfach eine Order einstellen, deren Preis lächerlich gering ist und jemand wird es kaufen. Die zu zahlenden Steuern werden extremst niedrig sein, wenn man nun diesen Preis ansetzt. Das klappt zwar nur bei niedrigem Volumen, aber welche neuen ICOs haben aktuell schon viel Volumen?
Tja, das wäre theoretisch möglich. Dafür musst du aber erstmal deine Token haben. Meine kamen immer erst nach den ersten Trades an, insofern besteht die Gefahr bei mir nicht. 1. Zuflußprinzip = Eingang in meinem Wallet und dann der erste verfügbare Marktpreis, z. B. nachweisbar über Etherscan und irgendwelche Trades auf IDEX --> Mein Steuerberater ohne Kryptoexpertise Das weiß ich nicht ob das geht, du würdest dann ja zum Zuflusszeitpunkt versteuern und da läge es entgegen der Regelung, einen Preis anzunehmen, der eben erst in der Zukunft entsteht. Wert zum Zuflusszeitpunkt wäre in diesem Fall meiner Meinung nach 0€, wenn du es so versteuerst. Aber wie gesagt, das ist an sich schon ein ziemliches Steuer-Gambling und ich als Finanzamt würde das sehr seltsam finden.
Nun, sie sind handelbar ab diesem Zeitpunkt, der letzte verfügbare Preis entsteht auf den DEXen und in ETH. Alle Angaben sind hier lediglich meine Auffassung. Ich werde sowieso demnächst beim städtischen Finanzamt einmal nachfragen, wie die das sehen und wohl erstmal einen langen Erklärtext "Was sind Airdrops und Bounties" beilegen. Aktuell ist es eh so, dass man 3 Leute fragt und man hat am Ende 3 unterschiedliche Bewertungen, die teils massivst voneinander abweichen. Wenn mir das Finanzamt etwas schriftlich gibt, bin ich auf der sicheren Seite. ![Wink](https://bitcointalk.org/Smileys/default/wink.gif) Viel Spass! Wenn es so läuft wie bei mir, bekommst du keine konkreten Aussagen, die auf deinen Fall abgestimmt sind, sondern Gleichbehandlungsaussagen zur Fremdwährungen oder Angaben wie "m.E." und Verweise auf "steuerberatende Berufe". Es gibt keine Regelungen, die Mitarbeiter können sich nicht festlegen. Mein Steuerberater meinte neulich, dass es einen rechtlich sicheren Verfahrensweg im Vorfeld gibt, in dem das Finanzamt rechtlich verbindlich zu einer Verfahrensfestlegung gebeten wird. Die dauern sehr lange und kosten Geld - und gehen nicht über die einfache Sachbearbeitungsebene.
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2. Berechnung des Tageskurses in ETH (DEX-Trades über Etherscan, da es auf CMC oder Coingecko oft lange keine Kurse gibt, obwohl die Token schon fleißig gehandelt werden) 3. ETH in $ und $ in € über BMF-Umsatzsteuerkurstabellen oder ETH direkt in €
= Wert der Token bei Zugang und damit der zu versteuernde Betrag?
Wenn ja, dann hätte ich zwei Fragen und wäre dann unendlich dankbar:
1. Was mit Tageskurs gemeint ist. Schnitt der Trades an dem Tag, also aus Eröffnungs- und Schlußkurs? Falls nur einer gemacht wurde, dann ist es eben der.
2. Die Token gehen ein, der erste Trade auf einer DEX erfolgt aber erst z. B. zwei Wochen später. Nehme ich dann diesen Kurs für die Umrechnung?
Ganz herzlichen Dank für deine Hilfe! Ich sitze gerade an diesem ganzen Wahnsinn, das FA hat schon den ersten Brief geschrieben, es ist alles nur zum Schreien.
Ist es sinnvoll, "stundenlang" nach irgendwelchen Preisen zu suchen? Wenn du sonst auch nur auf CMC oder coingecko verweist und diese Portale zum Zuflusszeitpunkt keine Preise haben, dann setze den Preis einfach als '0' an. Wenn das FA dann anderer Meinung sein sollte, würden sie dir es schon mitteilen. Das FA kann nicht von dir verlangen, dass du irgendwie irgendwo mit stundenlanger Recherche auf irgendwelcher Seite einen Preis findest. Zu 1.: Wie ich schon gechrieben habe, kannst du Durchschnitt von Open/Close oder High/Low nehmen. Ich würde immer das für mich bessere nehmen ![Wink](https://bitcointalk.org/Smileys/default/wink.gif) Na ja, ich suche nicht stundenlang. Es dauert nur stundenlang, wenn ich in meinen Angaben inklusive Bounty-Airdrops konsistent sein will. Es ploppen grad immer wieder Beispiele auf, in denen Steuerbehörden genau hinschauen, wenn es um Kryptokram geht. Ich will den Scheiss nicht in zwei Jahren noch mal anfassen müssen, weil ich heute zu lame war oder sich Dinge widersprochen haben.
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Ich finds ja super, dass das die Kurse fast vollkommen unbeeindruckt gelassen hat. Ein gutes Zeichen, dass der Boden erreicht ist und die Panicseller raus sind.
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Bitte gerne machen. Je mehr Merit-Sources desto besser.
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Richtig.
Die bei Fremdwährungen festgelegten Durchschnittskurse sind ein offizieller Wert, für jede Fremdwährung wird monatlich ein Durchschnittskurs festgestellt und veröffentlicht, das sind die sogenannten Umsatzsteuerumrechnungskurse (kann man googeln) und die darf man dann auch verwenden. Im Gesetz steht nix davon, dass man sich selber Durchschnittskurse stricken darf.
Bei Kryptos ist dann der Kurs zum Zeitpunkt des Zugangs maßgeblich, also so, we es das Finanzamt auch geschrieben hat.
Aaaach, es ist doch alles ein Kreuz. Was hab ich mir da nur eingebrockt?! Also wäre der Ablauf so? 1. Eingang der Token 2. Berechnung des Tageskurses in ETH (DEX-Trades über Etherscan, da es auf CMC oder Coingecko oft lange keine Kurse gibt, obwohl die Token schon fleißig gehandelt werden) 3. ETH in $ und $ in € über BMF-Umsatzsteuerkurstabellen oder ETH direkt in € = Wert der Token bei Zugang und damit der zu versteuernde Betrag? Wenn ja, dann hätte ich zwei Fragen und wäre dann unendlich dankbar: 1. Was mit Tageskurs gemeint ist. Schnitt der Trades an dem Tag, also aus Eröffnungs- und Schlußkurs? Falls nur einer gemacht wurde, dann ist es eben der. 2. Die Token gehen ein, der erste Trade auf einer DEX erfolgt aber erst z. B. zwei Wochen später. Nehme ich dann diesen Kurs für die Umrechnung? Ganz herzlichen Dank für deine Hilfe! Ich sitze gerade an diesem ganzen Wahnsinn, das FA hat schon den ersten Brief geschrieben, es ist alles nur zum Schreien.
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Hört das denn niemals auf? Sie sind wohl auch Opfer des Shutdowns geworden und befürchten, dass die vorgeschlagenen Änderungen aufgrund fehlenden Personals nicht begutachtet werden können und der Antrag deswegen abgelehnt werden wird. „While the notice itself did not provide a reason for the withdrawal, some securities lawyers speculated that the ongoing government shutdown would result in the ETF being denied, as no staffers at the SEC are able to review the proposed rule change.“ https://www.coindesk.com/cboe-withdraws-proposal-for-vaneck-solidx-bitcoin-etf
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Zunächst steht im § 16 6 UStG: nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen für den Monat öffentlich bekanntgibt
Für Kryptos gibt es in diesem Sinne keine Durchschnittskurse, damit sind wir bei Tageskursen und den entsprechenden Aufzeichnungspflichten.
Ich neige auch eher zu der Auffassung des Finanzamts, also dem ICO Wert des Bounties, da die Leistung im Hinblick auf den ICO erbracht wird.
Wichtig ist allerdings, wie schon gesagt, Bounties von Airdrops zu trennen.
Danke für deine Einschätzung. Wenn das so laufen sollte, hätte ich ein Problem. Allerdings finde ich diesen Weg ziemlich logisch: Versteuerung nach Eingang (IST), dann den Durchschnittswert der Token im Monat des Zugangs über DEX-Trades und ETH ermitteln, dann über den Monatswert des $ in €, das wäre dann der Wert. Es gibt ja für Kryptos keine offiziellen Durchschnittswerte des BMF, die wären händisch zu bestimmen. Ein riesiger Aufwand, gerade wenn man das für die Bounty-Airdrops auch machen will.
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Airdrops sind tatsächlich tricky, allerdings dürften sie kaum als Lottogewinn steuerlich irrelevant sein. Da es keinen Anschaffungsvorgang gibt, scheidet § 23 aus, ich sehe hier im wesentlichen 2 Möglichkeiten, die beide steuerlich argumentiert werden können. Zum einen die Besteuerung bei Erhalt untr § 22 mit der Folge wie bei Bounties oder die Versteuerung beim Verkauf. Es ist aber definitiv sehr leichtgläubig anzunehmen, dass die von jeglicher Besteuerung ausgenommen sein sollen, man kann aber sicher die steuerlich günstigere Variante auswählen.
Es ist schon deshalb nicht ungewöhnlich, wenn ein Finanzamt beide Alternativen durchwinkt, da es keine einheitliche Regelung gibt.
Allerdings bitte auf eins achten: nie davon ausgehen, dass die nach einem Jahr steuerfrei sind, das setzt einen Anschaffungsvorgang voraus und den gibt es bei Airdrops nun nicht im steuerlichen Sinne.
Ich fände es wichtig, bei den Airdrops auch sprachlich klarer zu unterscheiden Ungefragte und nicht mit einer Gegenleistung verbundene Airdrops aus Forks, nachträglichen ICO-Ausschüttungen oder Kooperationen, die unerwartet und ohne Gegenleistung nachträglich reinschneiden (= Airdrops), sind doch etwas anderes als die ganze Promo-Airdrops (= Bounty-Airdrops), für die irgendwelche Twitter-Beiträge geteilt oder anderer Kram gemacht werden muss. Das ist de facto ein Arbeitslohn und damit - genauso aufwendig und nervig wie andere Bounty-Einkommen auch - als Einkommen anzugeben und zu versteuern, wenn ich das richtig verstanden habe. Ich sitze da gerade dran und freue mich über jeden Bounty-Airdrop, der nicht in meinem Wallet eingegangen ist, zumal mir irgendwie noch immer unklar ist, welcher Wert für die Dinger nun eigentlich anzusetzen ist. 1. Zuflußprinzip = Eingang in meinem Wallet und dann der erste verfügbare Marktpreis, z. B. nachweisbar über Etherscan und irgendwelche Trades auf IDEX --> Mein Steuerberater ohne Kryptoexpertise oder 2. Preis wie beim ICO, da sie wie Fremdwährungen behandelt werden und der Arbeitslohn zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gewertet wird --> mein Finanzamt "Die Verwendung von Kryptowährungen wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt. Bei Zahlung mit einer Kryptowährung bestimmt sich das Entgelt beim Leistenden grundsätzlich nach dem Gegenwert in der Währung des Mitgliedsstaates, in dem die Leistung erfolgt und zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Leistung ausgeführt wird. Die Umrechnung soll zum letzten veröffentlichten Verkaufskurs erfolgen (z.B. auf entsprechenden Umrechnungsportalen im Internet). Sie als Unternehmer haben dies zu dokumentieren" "In Ergänzung an die Ausführungen in der Email vom (vorletzter Satz des ersten Abschnitts) teile ich Ihnen mit, dass sich die für die Umsatzsteuerbemessungsgrundlage maßgebende Entgelthöhe für den leistenden Unternehmer anhand des zum Leistungszeitpunkt zuletzt veröffentlichten Umrechnungskurs der jeweiligen Währung bestimmt, s. auch § 16 Absatz 6 Umsatzsteuergesetz.Den leistenden Unternehmer trifft die entsprechende Dokumentationspflicht. " Allerdings steht in § 16 Absatz 6 Umsatzsteuergesetz: "Ist dem leistenden Unternehmer die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet (§ 20), so sind die Entgelte nach den Durchschnittskursen des Monats umzurechnen, in dem sie vereinnahmt werden." was das Ganze wieder auf den Monat des Eingangs beschränkt - was für mich vorteilhaft wäre, weil die Kurse später dann ja meist gnadenlos eingebrochen sind. Was denkst denn du dazu?
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![](https://ip.bitcointalk.org/?u=https%3A%2F%2Fi.imgur.com%2FuMfuXax.png&t=663&c=2H7nOsieTxnS8w) Aus gegebenem Anlass ein Hinweis auf den aktuellen Stand bei IoTeX. Wir suchen Delegates! ![Grin](https://bitcointalk.org/Smileys/default/grin.gif) Ihr habt Bock? Dann gibts hier alle Infos. Eine Übersetzung des Artikels ist in Arbeit. Edit: Und weils gerade reinkam - IoTeX hats ins Forbes geschafft! ![Cool](https://bitcointalk.org/Smileys/default/cool.gif)
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... und alle weg.
Bin ziemlich beeindruckt. Ein Utility-Token, mitten im Crypto-Winter, “ICOs sind tot!”.
Na ja, die Amazon-Promo ist auch wirklich der Hammer gewesen.
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+ + + Delegates-Programm gestartet + + + Und weiter gehts: IoTeX startet sein Delegierten-Programm.
"Das Governance-Design des IoTeX-Netzwerks legt die Regeln und Prozesse fest, nach denen das Netzwerk zu einem Konsens kommt, Anreize für die Netzwerkbeteiligung schafft und sich im Laufe der Zeit so nachhaltig entwickelt. In diesem Blogbeitrag geben wir euch einen Überblick über das IoTeX-Delegierten-Programm mit Fokus auf das Bewerbungsverfahren sowie die Grundlagen für Abstimmungen und Wahl.
Medium-Artikel (deutsch)
Wenn ihr euch als IoTeX-Delegierter bewerben wollt, lest euch bitte diesen Artikel zu den Mindestanforderungen durch und füllt dann dieses Formular aus.
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Weißt du ob ein KYC für die Bountytoken benötigt wird? Ist ein Projekt aus den Staaten, ich gehe stark davon aus.
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Der HARA-Tokenverkauf hat begonnen ... und ist schon fast ausverkauft.
In nur 8 Stunden sind 75% der Token im Mainsale verkauft worden.
Der Verkauf begann am 21. Januar und läuft bis zum 31. Januar.
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AMA - 18. Januar 2019 Hier findet ihr den AMA dieser Woche. Auch Sparkster war auf der CES, um Geschäftsmöglichkeiten zu erkunden.
AMA vom 18.01.2019
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