Selbst wenn Lifo vorteilhafter ist für dich, ist es ein weiter und kostenintensiver Weg dies durchsetzen.
Hast du dies bezüglich Erfahrung? Nach Aussagen hier im Forum ist FIFO oder LIFO zulässig. Laut dem Präsidenten der Steuerberaterkammer aus München (Dr. Schwaab) passiert da bald etwas auf dem Gebiet
Gibt es dafür auch eine Quelle?
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Glaubt ihr ernsthaft, dass die CEOs, Bankenvorstände etc. nicht in Krypto investiert sind? Die wollen doch auch Gewinne scheffeln (wie wir). Nur die habe eben das Problem der Glaubwürdigkeit. Die können ja schlecht sagen, Deregulierung ist sinnvoll und in einem regulierten Bereich arbeiten sowie Konkurrenzprodukte bewerben.
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kann man endlich seine unterjährigen Kursgewinne steuerfrei abholen ![Cool](https://bitcointalk.org/Smileys/default/cool.gif) Unabhängig davon, ob ich das gut finde oder nicht, verstehe ich nicht, wie das funktionieren soll? Warum sind hier viele der Meinung, dass das Anonym gehen soll und die Steuerbehörden niemals etwas mitbekommen werden? Wie ist die Strategie dahinter?
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redhorse: Genau so ist es.
Serpens66: Da ich sehr wenige "Zinsgeneriende" Coins habe und versuche, Zinsen erst nach der Haltefrist von einem Jahr zu generieren, war mich das noch nicht so klar. Ich hatte bisher immer nur etwas über "zinsähnlichen Charakter" gelesen und bin davon ausgegangen, dass diese Aussage als eventuell angesehen wird.
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Kryptogewinne sind mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern....der natürlich auch genau 25% betragen kann oder auch gerne Richtung 50%. Lese dir doch mal genau diese FAQ durch. Gleich im ersten Eintrag steht dazu etwas.
Habe bei Websiten als Angabe bisher auch immer 25%-40% gelesen, aber ein Steuerberater sagte mir, dass es genau 25% sind. Deshalb hab ich das im Post erwähnt. Der Typ kann sich natürlich auch irren. Okay, ich habe jetzt auch nochmal intensiver recherchiert. "Zinsen" im Bereich Kryptowährungen KÖNNEN auch mit der Abgeltungssteuer ("25%") besteuert werden. Jedenfalls wird das auf einigen Internetseiten so erläutert. Da aber bisher niemand etwas Rechtsverbindliches hat, werde ich daher in meiner nächsten Steuererklärung alles ordentlich als sonstiges Einkommen angeben und die Günstigerprüfung beantragen. Da mein persönlicher Einkommensteuersatz sowieso >=25% ist, habe ich bei positiver Rückmeldung Gewissheit bezüglich der Besteuerung.....und mehr Fiat in der Tasche ![Grin](https://bitcointalk.org/Smileys/default/grin.gif)
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Im Ernst, wenn die Seriennummern der Scheine abgegriffen werden
Ich ziehe mir am Automaten in Glücksburg 10 Scheine, dadurch sind die Seriennummern mit mir verknüpft. Ich gebe die Scheine im Supermarkt in Flensburg aus, dann kriegt sie jemand anderes wieder. Diese Person bezahlt mit den Scheinen wieder woanders und so geht es dann weiter.....bis mal jemand Skiurlaub in Sonthofen macht, zwei von den Scheinen ausgibt und die dann bei der Bank in Sonthofen landen. Zwei Scheine haben eine schöne Reise von oben nach unten durch Deutschland gemacht. Und die anderen 8 landen sicherlich auch nicht wieder in Glücksburg bei meiner Bank...... Warum ist das problematisch?
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Ich würde das als doppelte Besteuerung bezeichnen.
Aber nur, solange Du zu den "Kurs-Gewinnern" gehörst, ![Wink](https://bitcointalk.org/Smileys/default/wink.gif) *räusper* Davon gehe ich aus ![Roll Eyes](https://bitcointalk.org/Smileys/default/rolleyes.gif) es kann nämlich für den Steuerpflichtigen durchaus auch von Vorteil sein. Da beides zu den "sonstigen Einkünften" zählt, kann der "Kurs-Verlierer" problemlos einen Verlust aus der Veräußerung mit dem Gewinn aus dem Erhalt verrechnen. Nachtrag: Durch diesen Vorteil kann man sogar Kurseinbrüche dazu ausnutzen, die Steuerlast durch den Erhalt zu senken, ohne irgendwas zu verlieren, was eigentlich ziemlich clever is.
Irgendwie habe ich um die aktuelle Uhrzeit einen Knoten im Kopf. Kannst du das mal an einem Beispiel erklären.
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bin auch am überlegen ob ich von mist auf myetherwallet wechseln soll, da es immer sehr mühsam ist die blockchain ständig zu aktualisieren. muss tw. stundenlang den pc laufen lasen.
Ich habe lieber das Orinalwallet der Entwickler. Du kannst MIST bzw.das Ethererum-Wallet auch in Verbindung mit geth im Light Modus laufen lassen. Dann brauchst du nicht immer die ganze Blockchain runterzuladen. Haut dir dann auch nicht so die Festplatte voll.
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Und ich meine das die Verluste mit den Gewinnen gegen gerechnet werden dürfen. Oder nicht? Weil dann ist es ja schon interessant die an zu geben wenn auch Gewinne mit dabei sind. Wäre doch mal ein netter Tag für den Finanzbeamten 2593 Trades die am Ende auf +2€ raus laufen zu kontrollieren ![Roll Eyes](https://bitcointalk.org/Smileys/default/rolleyes.gif) Ja, natürlich kannst du Verluste gegenrechnen. Du darfst sogar einen Verlustrück- oder vortrag machen. Glaubst du ernsthaft, die kontrollieren deine ganzen Unterlagen, wenn +2€ in der Steuererklärung steht? Wenn du denen wirklich deine ganzen Aufzeichnungen schickst, schreiben die dir einen Brief mit der Bitte, bei der nächsten Steuererklärung bitte Aufzeichnungen erst auf Anforderung zuzuschicken. Und glaube mir mal, dass der Sachbearbeiter sich zusätzlich einen Vermerk macht.
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dann kann man die 25% an Steuerabgaben auch verschmerzen. Also an deiner Stelle hätte ich nicht so Angst vor Gewinnen :-)
Wie kommst du auf 25%? Kursgewinne im Kryptobereich haben nichts mit der Abgeltungssteuer zu tun. Kryptogewinne sind mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern....der natürlich auch genau 25% betragen kann oder auch gerne Richtung 50%. Lese dir doch mal genau diese FAQ durch. Gleich im ersten Eintrag steht dazu etwas.
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Was ich aber auf keinen Fall sehe ist, dass die Ref-BTCs evtl. doppelt besteuert werden.
Das werden sie nicht. Beim Erhalt werden die Ref-BTCs (einmalig) besteuert. Wenn bei späterer Veräußerung und vor Ablauf der Haltefrist Kursgewinne anfallen, dann werden eben diese Kursgewinne (ebenfalls einmalig) besteuert. Von doppelter Besteuerung kann also keine Rede sein. Ich würde das als doppelte Besteuerung bezeichnen. Aber das ist dann Wortklauberei, was wir hier machen würden. Ich weiß, was du meinst.
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Du musst unterscheiden zwischen § 22 Arten der sonstigen Einkünfte und § 23 Private Veräußerungsgeschäfte EStG. Es kann hier nur das eine oder das andere sein.
Ähm...nö. §22 Nummer 2 sagt: (Sonstige Einkünfte sind...) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23; §23 geht nur genauer darauf ein, was private Veräußerungsgeschäfte eigentlich sind und nennt auch Ausnahmen (wie die Haltefrist), in denen diese eben nicht zu den sonstigen Einkünften zu zählen (und somit steuerfrei) sind. Ähm…stimmt. ![Roll Eyes](https://bitcointalk.org/Smileys/default/rolleyes.gif) §22 Nr. 2 hatte ich nicht mehr auf den Schirm Das war keine Anschaffung!
Ein Entgelt ist eine Gegenleistung. Der Ref-Werber erhält die Coins nicht einfach so (das wäre eine Schenkung und tatsächlich keine Anschaffung), sondern erbringt dafür eine Gegenleistung (Refs werben). Es handlet sich also um einen entgeltlichen Vorgang, bei dem das Wirtschaftsgut BTC von einem Eigentümer auf einen anderen übergeht. Jetz bin ich auf Deine Definition von "Anschaffung" gespannt. Meine Defintion kommt daher: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/private-veraeusserungsgeschaefte-21-anschaffung_idesk_PI11525_HI2530191.html. In der Tat finde ich adhoc keine weitere Definition des Begriffes Entgelt im Sinne des EStG. Daher kann ich deiner Argumentation zunächst mal nichts entgegenhalten (obwohl ich bei längerem Nachdenken auch deiner Argumentation folge). Was ich aber auf keinen Fall sehe ist, dass die Ref-BTCs evtl. doppelt besteuert werden. Ich lasse mich da gerne eines anderen belehren, bin aber der Meinung, dass das hier gilt: https://bitcointalk.org/index.php?topic=612741.msg20785448#msg20785448 (weiterlesen bis #333). Da geht es zwar um Bountys, die ich aber auch den Ref-BTCs gleichsetze.
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Weiß jemand, wann genau Tier1 voll war? Ich bin im Tier2-Topf gelandet.
Warum heißt das überhaupt Estimator? Kann sich an der Menge der Token noch etwas ändern?
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Wenn du innerhalb der Haltefrist (hier NEO) von einem Jahr Zinsen erhälst (hier GAS), dann erhöht sich die Haltefrist (hier von NEO) auf 10 Jahre. §23 EStG. Das gilt für alle Coins. Hmm, es ist ja nun nicht direkt ein Zins, sondern eine Dividende, die nicht in NEO, sondern eben in GAS ausgezahlt wurde. Wenn es nach dieser Logik ginge, dann würde sich auch für alle BTC-Besitzer, die am 1.8. BCH kassiert haben, die Haltedauer auf 10 Jahre ausdehnen? Genauso würde bei jeder Coin die Staking hat das gleiche passieren. Ich habe es jetzt als Zins definiert, kannst es auch gerne als Dividende definieren. Es geht hier um Einkünfte. Steht alles in EStg § 23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 4 drin: "Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre". Für weiteres verweise ich wieder auf die Steuerthreads hier im Forum. Wegen den BCH gibt es hier auch etwas in irgendeinen Steuerthread.
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Finde ich gut, dass du deinen Vorschlag aus deinem anderen Thread umsetzt. Vielleicht noch erweiterbar durch den Punkt Kommunikationsmöglichkeiten (nur persönlich, telefonisch, Skype, Mail etc.) und _falls rechtlich erlaubt_ den Stundensatz (dabei aber bitte mit Datum arbeiten, von wann der Stundensatz gilt) Schlage vor, dass die User auch Feedback schreiben. Vielleicht kann das ja im Forum angepinnt werden.
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... Bei der Veräußerung muss er dann keine Steuern mehr darauf bezahlen.
Und das ist eben nur solange richtig, wie er dadurch keine Kursgewinne realisiert. Sobald zwischen dem (bereits versteuerten) Erhalt und dem letztendlichen Verkauf der Kurs steigt, er also Gewinne realisiert, muss er wie jeder andere "Spekulant" diese Gewinne natürlich auch versteuern, es sei denn, er hält die Coins schon länger als ein Jahr. Wie kommst du darauf? Es ist keine Spekulation. Das geben §22 und §23 EStG nicht her. Schau dir bitte §23 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 an: "Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt." Nun ist die Frage, was versteht man unter Anschaffung? Unter Anschaffung i. S. d. § 23 EStG ist der Erwerb eines Grundstücks, grundstücksgleichen Rechts oder anderen Wirtschaftsguts von einem Dritten gegen Entgelt zu verstehen. Das Entgelt kann dabei auch in einer geldwerten Gegenleistung bestehen. Das ist hier nicht gegeben! Es ist keine "Spekulation" im steuerlichen Sinne, aber es ist und bleibt ein "privates Veräußerungsgeschäft" im steuerlichen Sinne und daraus erzielte Gewinne sind steuerpflichtig, sofern Haltezeit<1Jahr. Die Art und Weise der Anschaffung (Kauf, Sig-Campaign, Refs, even Mining...) spielt dabei nicht wirklich ne Rolle. Daher meine Gegenfrage: Wie kommst Du darauf, daß er keine Steuern auf (realisierte) Kursgewinne zahlen muss? Okay, vielleicht reden wir auch einander vorbei.... Du erhälst heute (durch Refs, Clicks, oder wasauchimmer) 1BTC im Wert von 3300€, der Erhalt ist als "sonstiges Einkommen" von 3300€ ordentlich zu versteuern. A: In 6 Monaten verkaufst Du den 1BTC für 5000€, Gewinn ist als "sonstiges Einkommen" von 1700€ ordentlich zu versteuern. B: In 13 Monaten verkaufst Du den 1BTC für 5000€, Gewinn ist steuerfrei.
Du musst unterscheiden zwischen § 22 Arten der sonstigen Einkünfte und § 23 Private Veräußerungsgeschäfte EStG. Es kann hier nur das eine oder das andere sein. Refs, Clicks ist sonstiges Einkommen (IMHO) und als solches zu versteuern nach dem Zuflussprinzip. Ob der erhaltene Ref, CLick-BTC dann innerhalb 365 Tagen fällt, steigt oder gleich bleibt und er innerhalb dieser 365 Tage veräußert wird, ist das steuerlich völlig unrelevant. Der Ref,Click-BTC wurde schon durch den Erhalt versteuert. Das war keine Anschaffung!
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Lokaler Handel mit Bargeld ist aber mit Abstand die teuerste und riskanteste Variante.
Muss ich dementieren. Ich habe inzwischen einen 6-stellige EUR Betrag zum aktuellen Börsenkurs lokal ohne Probleme gegen BTC getauscht. 6-stelliger EUR Betrag auf einmal oder zusammengefasst über eine längere Zeit? Wenn ersteres, dann musst du aber schon sehr viel Vertrauen zum Tauschpartner haben und sehr sicher sein.
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da ich aufgrund der Erhöhung der Haltefrist nicht claime.
Wie meinen? Steuerlich? Das würde ich gerne genauer wissen. Gute Idee mit den Grafen! Dazu gibt es doch schon genügend Steuerthreads hier. Nur soviel: Wenn du innerhalb der Haltefrist (hier NEO) von einem Jahr Zinsen erhälst (hier GAS), dann erhöht sich die Haltefrist (hier von NEO) auf 10 Jahre. §23 EStG. Das gilt für alle Coins. Statt Graphen kannst du auch die Historical Data nehmen.
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Wenn der Rechner sowieso läuft und der zusätzliche Stromverbrauch nicht stört kann durchaus ein bisschen minen. Mit der Hoffnung das die erzeugten Coins in ein paar Jahren deutlich mehr wert sind.
Kann man denn mit dem Rechner noch arbeiten während er am minen ist? Denn dann könnte man ihn doch einfach während der Arbeit nebenher ein paar coins minen lassen ![Grin](https://bitcointalk.org/Smileys/default/grin.gif) Ob das der AG wohl so toll findet? Wurde vor kurzem nicht irgendwo ein Admin entlassen, weil er die Server zum Mining und/oder Staken benutzt hatte? Du kannst DeepOnion mit deinem geöffneten Wallet staken. Ist zwar kein CPU Mining, sondern POS. Es gibt 10% Zinsen im ersten Jahr. Wenn das Wallet geöffnet ist, kannst du ganz normal weiter arbeiten. Du stabilisiert damit auch das TOR-Netzwerk. Wenn du mehr über DeepOnion erfahren möchtest, kannst du gerne in meine Signatur klicken.
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