Der Rundfunkbeitragsstaatvertrag ist kein Gesetz!
alle gesetze sind unter
http://www.gesetze-im-internet.de/ zu finden. Dort gibt es aber kein RBStV
die rundfunk anstalten haben kein hoheitsrecht da sie keine Beamte sind (ups es gibt ja gar keine Beamte mehr), denn sie sind nur Firmen mit Angestellte.
Die haben sich auch an das mahnverfahren zu halten.
einfach dargestellt.
1. erste mahnung
2. zweite mahnung
3. Gerichtlicher Mahnbescheid (korrekte Formalitäten sind einzuhalten nicht nur ein bisschen)
- Rechtsbehelf widerspruch möglich
4. Vollsteckungsbeischeid (korrekte Formalitäten sind einzuhalten nicht nur ein bisschen)
- Rechtsbehelf widerspruch möglich
nur die GEZ mafia läst 3 und 4 weg und schickt den OGV in ihren Namen (häm da stehn nicht mal ein Name drauf) und einem Vollstreckungsbescheid der von keinem Richter unterschrieben ist.
mehr dazu auf
http://heimatundrecht.de/unterschriftspflichtein Vollstreckungsbescheid MUSS formel richtig sein ansonsten bgb 125 (Nichtigkeit wegen Frommangels).
Selbst wenn ein Richter unterschreibt muss die Unterschrift nach BGB 126 korrekt sein ;-) und das macht z.Z KEIN Richter denn solte es später zu einem rechtsstreit kommen sagt er das ist keine Unterschrift nach BGB 126 ich war das nicht. (hat mit der Abschaffung der Staatshaftung, vollumfänglichen Privaten haftung und Beamtenstatus zu tun. Ist aber wieder was anderes)
Jedes Schreiben das rechtsfolgen auslösen kann sind als Urkunde anzusehn und nach BGB 126 Namentlich zu unterschreiben. (Es gibt auch eine Vorschrift wie die auszusehn hat (Quer und senkrechte striche sind nicht erlaubt))
ein "in Vertretung" oder "in Autrag" macht den inhalt nichtig.
Man darf zum OGV nicht sagen "den Beitrag zahl ich nicht" man nicht ich muss sagen "Ich kann und werde zahlen aber nur wenn es rechtlich richtig ist"
im prinziep geht es nicht darum die gez nicht zu bezahlen sondern das ganze wegen formfehler zu verzögern und das ganze zum stillstand zu bringen.