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Wenn das FA das so schluckt, ok, aber richtigerweise musst du schon aktuelle Kurse (tag- evtl. stundengenau nehmen) Ansonsten ist dein Gewinn grob verfälscht.
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Na ja, ganz so einfach ist es nun nicht. Es gibt einige Sachverhalte, wo der Steuerpflichtige eine Mitwirkungspflicht unabhängig von der Steuerpflicht hat. Das hätte hier auch können sein.
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Echt ein schlechter Artikel, allerdings habe ich bei den aktuellen ICOs auch immer Tulpen und .com im Hinterkopf.
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Vorschlag an den Entwickler:
Wäre es möglich, die Trades anhand des Datums/Aktualität zu sortieren? Im Moment sortieren die sich nach Coin und nach Restlaufzeit.
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über welches Volumen reden wir?
Wohin würdest Du bei einem Offlinehandel überall hinkommen?
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Sehe ich auch ähnlich wie Gandalf.
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ja, ist ähnlich. Nur mit Gewinnen aus der gleichen Einkunftsart (und ggfs. mit Verlusten aus alten Kapitalerträgen)
Aber Verlustvor- und rücktrag ist wie sonst auch möglich (wohl anders als in Österreich).
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Manchmal trifft der Bot noch komische Entscheidungen. Wieso für 6% verleihen, anstatt zu warten? Und wieso nur 2 Tage bei 730%?
Da stimmt irgend etwas nicht. Für 6% hätte er nicht verleihen dürfen. Die Average Rate der letzten 2 Stunden hätte greifen müssen und die 730% hätte er für 60 Tage verleihen müssen. Ich werde das untersuchen. Danke für den Hinweis! schon rausgefunden, woran es lag?
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Ja, eine horizontale Gewinn-/Verlustrechnung zwischen (plain) coins ist möglich. Zwischen colored coins meistens.
verständlicher ausgedrückt heisst das, verluste kann man gegen gewinne rechnen bei verschiedenartigen Cryptocoins (plain coins). aber bei einem Cryptocoin auf unterschiedlichen börsen oder in unterschiedlichen wallets (colored coins) ist das gegenrechnen nicht möglich je nach FA? Nein, colored coins sind mit "anderen Sachen" unterlegt. Z.B. goldgedeckte Coins, Produkte, Fiat, Dienstleistungen oder ein Coin kann auch einen Anteil an einem Unternehmen (Shares) darstellen. Daher die Ausnahme. Z.B. die Gewinne aus einem Coin, der einen Anteil an einem Unternehmen darstellt, sind ggfs. Einkünfte iSd. § 17 oder § 20.
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Ja, eine horizontale Gewinn-/Verlustrechnung zwischen (plain) coins ist möglich. Zwischen colored coins meistens.
Freibetrag bezieht sich auf alle privaten Veräußerungsgeschäfte: Coins aber auch sonstige (nicht gewerbliche) Verkäufe usw.
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Bitcoin ist ein privates Zahlungsmittel. Damit ist Tainting eine private Entscheidung. Niemand kann mir erfolgreich vorschreiben, seine Tainting-Regeln zu beachten.
Du kannst weiterhin die tainted coins zum Preis der untainted akzeptieren. Aber es dürfte schwieriger werden, diese zu dem selben Preis los zu werden. Es ist halt so ein Ding mit der kritischen Masse und dem "Egoismus" der Marktteilnehmer. Wenn es nur 1-2 Börsen sind, dann machen nur diese 2 Börsen weniger Gewinn. Setzt sich diese Denkart bei mehreren Handelspartnern durch, ziehen die übrigen Handelspartner notgedrungen mit, um nicht dauerhaft Verluste zu machen.
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Ja, 1000 EUR.
Ohne Entnahmehandlung gilt für dich die Freigrenze des 1 Jahr nicht.
Aber diese Grenze ist ohnehin nicht überschritten.
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Guter Einwand, § 935 II BGB lässt tatsächlich den gutgläubigen Erwerb von "Geld" zu.
Nur passt der BTC und Altcoin nicht unter die Definition der Rechtsprechung zu Geld. Demnach muss es eine Währung (= staatliches Geld) sein, welches zum Umlauf bestimmt ist - BGH 14.6.2013, V ZR 108/12.
Diese Währungseigenschaft fehlt und damit ist BTC kein Geld iSd. § 935 II BGB.
Vielleicht ändert sich die Rechtsprechung unter dem Einfluss des BTC irgendwann, aber im Moment dürfte man damit keinen Erfolg haben.
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Das stimmt. Das ist so, wie bei gestohlenen Sachen. Da ist ein gutgläubiger Erwerb auch nicht möglich. Daher "Augen auf" beim Handykauf ;-)
Du musst dann halt dafür sorgen, dass Du nur aus seriösen Quellen btc erwirbst usw.
D.h. der BTC - Markt würde sich weiter selber regulieren im Sinne der Tainted-Anhänger.
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Nun ja, wenn ich mir die Entwicklung an den sonstigen Märkten anschaue, würde ich das nicht so leicht vom Tisch wischen.
Es braucht keine einheitl. Regelung. In China ist xyz geblockt, in der USA xgt und in Deutschland vielleicht nur d.
Wer auf den jeweiligen Markt will, darf brav diesen lokalen Regeln folgen, sei es, dass an Personen in diesem Land keine gesperrten coins vermittdlt werden dürfen, sei es, dass alle tainted coins geblocked werden.
Das.System würde leider nicht komplett.verfallen, da diejenigen, welche keine tainted coins haben, ihr invest nicht verlieren wollen und sich somit von den tainted abgrenzen.
W
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Ich hatte von diesem Konzept auch schon gehört und es könnte massive Auswirkungen haben.
Prinzipiell würden Personen/Unternehmen, die entsprechend beeinflussbar sind, von staatlicher Seite gezwungen, die tainted coins nicht mehr anzunehmen.
Z.B. würde bitcoin.de oder kraken die Finanzdienstleister-Lizenz verlieren, wenn sie nicht Sorge tragen, dass tainted coins auf deren Handelsplatz nicht mehr gehandelt werden würde.
Damit wären die Coins für viele Abnehmer deutlich uninteressanter und würden erheblich an Wert verlieren mit der Folge, dass auch Personen, die nicht im Einflussbereich des jeweiligen Staats oder was auch immer stehen, diese Coins ebenfalls nicht akzeptieren wollen bzw. nur mit einem erheblichen Abschlag.
Mixer wären dann auch nicht mehr begehrt, weil keiner sicherstellen kann, dass jemanden nicht tainted coins untergejubelt werden.
Theoretisch können die tainted coins natürlich ganz normal weiterverwendet werden und wenn es weiterhin genug Akzeptanzstellen gibt, würde es einfach einen "rechtlichen" Fork geben.
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Aber wenn du einen Eigenbeleg für deine Bitcoins ausstellen willst, musst du darauf achten, dass der Betrag nicht über 150 Euro steigt. Ab diesem Betrag fällt die Klienbetragsregelung § 33 UStDV außer Kraft und es wäre dann eine ordentliche Rechnung notwendig, welche durch so einen Ersatzbeleg nicht mehr erstzt werden darf. Auf der Seite http://www.eigenbeleg-vorlage.de/porn/ kannst du mehr dazu lesen, wenns dich interessiert. Ist Quark und am Thema vorbei, spamme deinen Link bitte woanders. Man kann auch über 150 EUR Eigenbelege ausstellen, Vorsteuer kann man dann evtl.(!) nicht mehr ziehen. Aber da Bitcoins nicht der Ust unterliegen interessiert das gerade mal niemanden hier im Forum. Edit: Einen besonderen Backlink schenke ich Dir (siehe quote), darüber freut sich google immer und bestimmt auch dein Auftraggeber.
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Kein Händler rechnet jeden Handel einzeln ab. Ok, Du hast den dezenteren Hinweis oben nicht so mitbekommen. Das ist GROB FALSCH! Du meinst vielleicht etwas anderes, es passt aber überhaupt nicht hier in den Kontext. Also hör auf hier die Leute zu verunsichern, solange du nicht mal ansatzweise weist um was es geht.
Viele Grüße von Dunning Krüger! https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt
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... Das ist aber quatsch ....
Ich hab mal alles editiert, was nicht zutreffend war. ![Wink](https://bitcointalk.org/Smileys/default/wink.gif)
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