Bitcoin Forum
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2781  Local / Deutsch (German) / Re: Steuern - Gerade mit dem Finanzamt telefoniert on: May 11, 2017, 09:14:51 AM
Ja, eine horizontale Gewinn-/Verlustrechnung zwischen (plain) coins ist möglich. Zwischen colored coins meistens.

verständlicher ausgedrückt heisst das, verluste kann man gegen gewinne rechnen bei verschiedenartigen Cryptocoins (plain coins).

aber bei einem Cryptocoin auf unterschiedlichen börsen oder in unterschiedlichen wallets (colored coins) ist das gegenrechnen nicht möglich je nach FA?
2782  Local / Trading und Spekulation / Re: Der Aktuelle Kursverlauf on: May 11, 2017, 08:59:49 AM
Oh... ich bin endlich in den erlauchten Kreis der Legendaries aufgestiegen  Cool Ist ja nett das der Kurs das so mit mir feiert :-)
Glückwunsch!

ich arbeite noch dran :-)

<irony>
es scheint eine Karma funktion eingebaut zu sein. anders kann ich es mir nicht erklären, dass bei unterschiedlichen Activity leveln der status erhöht wird.  Tongue
</irony>
2783  Local / Trading und Spekulation / Re: Der Aktuelle Kursverlauf blockgrösse on: May 11, 2017, 08:51:08 AM
weiss man bei Litecoin nach erfolgreicher SegWit aktivierung wie jetzt mit LN weitergemacht wird?

EDIT:
ca. 125k unbestätigte tx im moment bei 4.64 tx/s--> https://blockchain.info/unconfirmed-transactions
fees jetzt bei ca. 100 sat/Byte --> http://bitcoinfees.21.co/
2784  Economy / Speculation / Re: Wall Observer BTC/USD - Bitcoin price movement tracking & discussion on: May 10, 2017, 12:45:05 PM
I have so much worthless fiat in my bank account, but Bitcoin seems too expensive to buy now. What a dilemma.

with all fiat you don't need until 2021 you can buy bitcoins.

http://www.bitcoinblockhalf.com/
2785  Local / Trading und Spekulation / Re: Der Aktuelle Kursverlauf on: May 10, 2017, 12:34:02 PM
Das hab ich bis heute nicht verstanden...

Wohl der Klassiker, buy und sell verwechselt.
@gyrsur: hat er zufällig deine Sell-Order erwischt? Dann herzlichen Glückwunsch, kannst aber drauf wetten, daß der Käufer ehrerbietig eine Rückabwicklung anfragt. Hatte ich auch schonmal, nur nicht in so einer Dimension.

ne, war nicht von mir.  Wink

ich hatte aber schon mal bei meinen buy ordern, wo ich vergessen hatte den haken bei express handel zu setzen, die anfrage nach rückabwicklung. hatte den dip gekauft und nicht schnell genug überwiesen und da war der kurs schon wieder höher und sie wollten rückabwickeln um teurer zu verkaufen. wollte aber streit aus dem weg gehen und habe zugestimmt.
2786  Local / Trading und Spekulation / Re: Der Aktuelle Kursverlauf on: May 10, 2017, 11:38:39 AM
LOL, 2600 EUR auf Bitcoin.de .



ich so --> http://imageshack.com/a/img922/417/QYBcBo.gif
2787  Local / Trading und Spekulation / Re: Der Aktuelle Kursverlauf on: May 09, 2017, 11:50:42 PM
wie findest Du diesen chart hier, Mario?


2788  Economy / Speculation / Re: Wall Observer BTC/USD - Bitcoin price movement tracking & discussion on: May 09, 2017, 11:01:01 PM
Buy the fucking dip! Smiley

This works every time.

just in a bull market.  Wink
2789  Economy / Speculation / Re: Wall Observer BTC/USD - Bitcoin price movement tracking & discussion on: May 09, 2017, 09:33:22 PM


ME SO --> http://imageshack.com/a/img922/417/QYBcBo.gif
2790  Economy / Speculation / Re: Wall Observer BTC/USD - Bitcoin price movement tracking & discussion on: May 09, 2017, 01:18:56 PM
afraid to open my wallet
don't want to get lazy forever
this is so unexpected
we can make it together

Grin Grin
2791  Local / Trading und Spekulation / Re: Der Aktuelle Kursverlauf on: May 09, 2017, 01:10:01 PM
normal ist das gerade alles nicht....  Huh



PS: lasst uns die alten memes rausholen!  Grin
2792  Local / Deutsch (German) / Re: Steuern - Gerade mit dem Finanzamt telefoniert on: May 09, 2017, 11:13:04 AM

der liebe Staat fängt aber nicht an zu überlegen wo man sparen kann sondern wo er mehr einnehmen kann indem er den druck auf die schwächsten glieder erhöht. warum werden denn vorhaben ewig verschleppt die dem bürgerwohl dienen?


Du verwechselst glaub Staat mit Regierung mein Lieber...

ja, Herr Korinthenkacker.  Wink
2793  Local / Trading und Spekulation / Re: Der Aktuelle Kursverlauf on: May 07, 2017, 10:32:22 PM
junge, alte! haettest du das nich frueher sagen koennen, Carl-Ludwig??

http://www.n-tv.de/wirtschaft/kurznachrichten/Bundesbank-warnt-vor-Bitcoin-article19827234.html

ich bin jetzt seit 2011 dabei und ich habe voll mist gebaut??

Grin Grin

EDIT: hier ist der original artikel --> https://www.welt.de/finanzen/article164309456/Bundesbank-warnt-vor-Internet-Waehrung-Bitcoin.html
2794  Local / Trading und Spekulation / Re: Der Aktuelle Kursverlauf blockgrösse on: May 07, 2017, 07:41:11 PM
Quote
The fastest and cheapest transaction fee is currently 220 satoshis/byte, shown in green at the top.
For the median transaction size of 226 bytes, this results in a fee of 49,720 satoshis.
http://bitcoinfees.21.co/

Das wären aktuell ca. 0,70 Euro/TX, falls man sich nach der Empfehlung richtet. Wie sehr diese Gebühr ins Gewicht fiele, hängt natürlich vom zu überweisenden Betrag ab. Aber trotzdem - das ist schon happig.

die fees für on-chain tx müssen sogar noch höher werden um den langsam wegfallenden blockreward zu kompensieren. das war Satoshi's plan.

der LN hub/dienstleister für off-chain tx muss dann diese hohen gebühren zahlen und sie irgendwie finanzieren.

bei der 1MB block grenze sind im moment ca. 2500 tx in einem block. 2500 tx/block x $2 = $5000/block

was ist die grenze der einahmen pro block für miner damit sie kostendeckend mit einem kleinen gewinn (nicht gewinn gierig) arbeiten können?

also die fees dürften ruhig noch etwas steigen für on-chain tx.

EDIT: soon! testballon für BitCoin SegWit --> http://litecoinblockhalf.com/segwit.php

2795  Local / Deutsch (German) / Re: Steuern - Gerade mit dem Finanzamt telefoniert on: May 07, 2017, 10:34:29 AM
Hey Gyrsur,

danke für die Antwort und den Verweis.

siehst Du m.E. richtig. der knackpunkt ist: wie soll der nachweis gegenüber dem FA erfolgen?

Ich würde den Erwerb an der Börse durch meine Überweisung und einer Kopie der Erwerbshistorie auf der Börse nachweisen. Ich sehe nicht wie man es anders wasserdichter machen kann Sad

Was mir jetzt nicht wirklich klar ist: was passiert, wenn ich nach mehr als einem Jahr Altcoins mit meinen Bitcoins erwerbe? Rein logisch gesehen würde das ja ebenfalls eine Veräußerung darstellen, auf die die Jahresgrenze zutrifft. Ich frage mich aber, wie ich den Kaufpreis abbilden soll. Ja wohl nicht in Bitcoin. Wobei: vielleicht in BTC nach €-Tageskurs. Und wenn ich dann verkaufen will muss ich in einigen Fällen ja zunächst über andere Währungen bzw BTC tauschen. In dem Fall wäre der Gegenwert zum Zeitpunkt des Verkaufs das was ich nach mehrfachen Tauschen in € auf einem Konto liegen haben.

ja, ich würde auch denken, dass das FA immer den €-Tageskurs des jeweiligen wirtschaftsguts (bitcoins/altcoins) ansetzt. sie werden wohl immer in Euro umrechnen auch wenn auf der börse ein direktes kaufen von altcoins mit Euro gar nicht möglich ist. so wie ich es verstanden habe ist Bitcoin und jeder einzelne Altcoin ein wirtschaftsgut für sich welches man nicht vermischen darf.


EDIT: jemand hatte gerade diesen link gepostetet aber dann seinen post wieder gelöscht:

http://www.steuer-schutzbrief.de/bitcoins.html

das deckt sich mit dem wir wir es oben herausgearbeitet haben bis auf die frage ob LIFO erlaubt ist oder nicht.
2796  Local / Deutsch (German) / Re: Steuern - Gerade mit dem Finanzamt telefoniert on: May 07, 2017, 07:24:36 AM
Kann jemand mal etwas dazu schreiben wie der Nachweis erfolgen muss? Über Walletadressen ja wohl nicht?

Ich hätte jetzt nachgewiesen wann ich Geld in BTC investiert habe. Daraus würde sich dann ergeben wann ich wie viele BTC verkaufen kann. Wenn ich altcoins kaufe dokumentieren ich auch hier den Kauftag woraus sich erneut der früheste Tag des Verkaufs ergäbe. Sehe ich da was falsch?

siehst Du m.E. richtig. der knackpunkt ist: wie soll der nachweis gegenüber dem FA erfolgen?

das wird vom prüfenden FA abhängen solange kein präzedenzfall mit einem steuergerichtsentscheid in deutschland geschaffen wurde.

es wird wohl der nachweis aus der einzelnen kaufs- und verkaufs-börse gefordert sein.

daher empfiehlt das FA von flyer88 auch verkäufe von bitcoins/altcoins (§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte) in der steuerklärung anzugeben wenn sie mehr als ein jahr gehalten wurden obwohl man dazu nicht verpfichtet ist. "segnet" es der prüfende beamte des FA ab wäre man auf der sicheren seite nach dieser argumentation.

molecular hatte mal herausgearbeitet wo man "Private Veräußerungsgeschäfte" (unterjährig pflicht) in der steuererklärung anzugeben hat:

Das ganze besteht am Ende ja nur aus ein paar Zahlen pro Jahr.

Aus einer Antwort auf eine Frage von mir sieht man, was da FA zunächst zu Augen bekommt:


Die Anschaffungskosten werden zum Anschaffungszeitpunkt berechnet und im Verkaufsjahr berücksichtigt nach der Formel:
                Veräußerungspreis
            ./. Verkaufsnebenkosten
            ./. Anschaffungskosten
            ./. Anschaffungsnebenkosten
             = Gewinn/Verlust


das ganze natürlich summarisch.

Kommt dann in dieses hübsche Formular:




EDIT: Anlage_SO_2016.pdf




und noch ein beitrag von molecular:

Laut FAZ scheint das so zu sein: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/steuertipp-steuern-auf-bitcoins-12711783.html

Ich quote mal das ganze ding:

Quote
Die Internetwährung Bitcoin kommt immer mehr in Mode. Sie ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern eine Rechnungseinheit, die als privates Zahlungsmittel verwendet werden kann („virtuelles Geld“). Die Bitcoins erhalten einen Wert, weil einige Händler und Dienstleister diese als Zahlungsmittel akzeptieren. Angesichts eines in den vergangenen Monaten stark steigenden Kurses erwerben Anleger Bitcoins aber nicht nur zur späteren Verwendung als Zahlungsmittel, sondern auch zur Kapitalanlage. Das hat steuerliche Folgen.

Gewinne aus Anlagen in Bitcoins sind steuerpflichtig, wenn diese innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert werden. Dann liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor und der Gewinn unterliegt dem persönlichen Steuersatz. Der Abgeltungsteuersatz kommt nicht zur Anwendung. Im Gegensatz zu anderen Anlagen, zum Beispiel Aktien oder Anleihen, behält das Kreditinstitut die Steuer nicht ein. Der Anleger muss folglich den steuerpflichtigen Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung in der Anlage SO deklarieren.

Wurde aus den Bitcoins innerhalb der Jahresfrist ein Verlust erzielt, so sollte auch dieser in der Steuererklärung deklariert werden. Der Verlust kann jedoch nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust ist in Euro zu ermitteln, indem die angeschafften und veräußerten Bitcoins mit den jeweiligen Kursen in Euro konvertiert werden.

Unter einer Anschaffung wird der entgeltliche Erwerb der Bitcoins von einem Dritten verstanden. Sie liegt dann vor, wenn Bitcoins mit Euro oder durch den Verkauf von Kapitalanlagen (oder anderer Gegenstände) erworben werden. Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt.

Steuerregeln gelten auch für Fremdwährungsguthaben

Die Voraussetzungen für eine Anschaffung gelten spiegelbildlich für die Veräußerung. Liegen für einen Bitcoin nicht sowohl die steuerlichen Voraussetzungen der Anschaffung als auch der Veräußerung vor, so ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig. Auf die Frist kommt es dann nicht an. Dies bedeutet, dass der Gewinn aus Bitcoins, die durch Mining entstanden sind, auch innerhalb der Jahresfrist nicht steuerpflichtig ist.

Wie ist der Gewinn zu ermitteln, wenn Bitcoins zu verschiedenen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Kursen erworben wurden? In diesen Fällen bedarf es einer Verbrauchsfolge, um festzulegen, welche Anschaffung der jeweiligen Veräußerung zugeordnet wird. Zu dieser Frage hat sich die Finanzverwaltung bisher nicht geäußert. In ähnlichen Fällen wird in der Regel die Fifo-Methode verwendet, nach der die zuerst angeschafften Bitcoins als zuerst veräußert gelten. Ungeklärt ist auch die Frage, ob die Verbrauchsfolge auf Ebene des einzelnen elektronischen Portemonnaie („wallet“) oder übergreifend anzuwenden ist.

Die dargestellten steuerlichen Regeln gelten auch für Fremdwährungsguthaben, also Guthaben bei Kreditinstituten in anderen Währungen als dem Euro. Zur Ermittlung des Gewinns ist der angeschaffte und veräußerte Fremdwährungsbetrag jeweils mit dem Tageskurs in Euro zu konvertieren und die Differenz in Euro zu ermitteln. Zins- und Dividendengutschriften in Fremdwährung führen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes zu keiner Anschaffung der Fremdwährung. Aus diesen Fremdwährungsbeträgen können folglich auch bei Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung keine steuerpflichtigen Gewinne resultieren. Zu beachten ist zudem, dass sich die sogenannte Spekulationsfrist auf zehn Jahre verlängert, wenn aus dem Fremdwährungsguthaben Zinserträge erzielt werden.

Ein sehr guter Artikel. Hervorhebungen von mir.

2797  Local / Deutsch (German) / Re: Steuern - Gerade mit dem Finanzamt telefoniert on: May 06, 2017, 10:50:07 PM
gerade mit dem Finanzamt telefoniert :-)

Thematik ist bekannt. (schon witzig mit den Leuten mit denen ich sonst nur betrieblich zu tun habe über Bitcoin zu sprechen...   Grin )

Es ist so wie angenommen....

- Gewinn aus privatem Veräusserungsgeschaft ist außerhalb der Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei.
- Fifo kann angewandt werden, ist aber keine Pflicht... allerdings muss man sich auf ein Verfahren festlegen und kann nicht jedes Jahr steueroptimiert umstellen.
- Das ganze muss dem Finanzamt nicht gemeldet werden, hat aber nur Vorteile da somit eine sachdienliche Auflistung besteht die das Finanzamt quasi abnickt.
- Im Fall ein Prüfung kann man dann ganz einfach diese Aufstellung hernehmen und damit alles erklären.

TipTop...

nun könnt ihr die 10k gerne in Angriff nehmen  Grin


Danke für die Info.

Ist das Fifo-Verfahren Steuerlich nicht immer eher ungünstig? Ich dachte bisher, es muss angewandt werden. Lifo wäre für BTC hodler die ab und zu traden deutlich besser geeignet.


Last-in-First-out (LiFo):

ich verstehe nicht wie man bei der methode Last-in-First-out (LiFo) auf ein Jahr haltefrist kommen will um steuerbefreit zu werden. dann dürfte man ja ein jahr gänzlich keine bitcoins umtauschen.

angenommen man hat im januar jedes jahres einen bitcoin gekauft. 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017. dann darf man frühestens im februar 2018 alle bitcoins verkaufen. man hat also immer ein volles jahr wartepflicht wo man gänzlich auf einen bitcoin umtausch verzichten muss. sobald man das nicht einhält wird der zähler wieder auf null gestellt.

bei unterjährigen umtausch von bitcoins könnte man dann aber auch verluste geltend machen und gewinne müsste man versteuern. hier braucht man eine gute buchführung. dieses verfahren eignet sich fürs kurzfriste traden. jedoch darf anscheinend seit der änderung des § 23 EStG vom 31.07.2014 LiFo nicht mehr angewendet werden FALLS Bitcoin als gleichartige Fremdwährung betrachtet wird. (siehe letzten kommentar --> https://bitcoinblog.de/2014/04/30/steuern-keine-gesetzliche-grundlage-fur-fifo-zwang/#comment-31304)

2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.


First-in-First-out (FiFo):

bei der methode First-in-First-out (FiFo) könnte man den in januar 2012 gekauften bitcoin schon wieder im februar 2013 (oder später) verkaufen und hat die haltefrist von einem jahr eingehalten obwohl man im januar 2013 eine weiteren bitcoin gekauft hat, usw.

ich halte diese methode für HODLer geigneter weil HODLer eh aus dem fiatsystem fliehen wollen und nur im notfall in fiat zurücktauschen wollen/müssen.


für einen mischtyp HODLer/trader ist die entscheidung schwierig. das müsste man individuell anhand der buchführung durchrechnen. jedoch sollte man auch so ehrlich sein und sich die frage stellen ob nicht reines kaufen und halten effektiver ist als zusätzliches traden mit verlusten.


EDIT:

- Gewinn aus privatem Veräusserungsgeschaft ist außerhalb der Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei.
- ...
- Das ganze muss dem Finanzamt nicht gemeldet werden, hat aber nur Vorteile da somit eine sachdienliche Auflistung besteht die das Finanzamt quasi abnickt.
- Im Fall ein Prüfung kann man dann ganz einfach diese Aufstellung hernehmen und damit alles erklären.

dass das FA gerne vorauseilenden gehorsam wünscht und über alles informiert sein will ist bekannt. wenn alles entsprechend dokumentiert ist wird es auch im falle einer steuerprüfung anerkannt werden müssen und somit besteht m.E. kein grund dem FA etwas zu melden was man nicht zu melden verpflichtet ist.
2798  Local / Deutsch (German) / Re: Erster großer Essenslieferservice in Deutschland akzeptiert Bitcoins on: May 06, 2017, 07:47:43 PM
Hallo zusammen,

habe die Thread aufmerksam gelesen, tolles Forum. Wir betreiben selbst als neues Startup einen Lieferservice und denken über Bitcoins nach. Kann jemand Hilfestellung geben, wo man sich in das Thema gut einlesen kann um erste Schritte zu gehen?

Freu mich über hilfreiche Feedbacks!

Beste Grüße
Robbie

Viele benutzen bitpay.com. So könnt ihr Bitcoins akzeptieren und werdet aber in fiat ausbezahlt. Somit kleiners Risiko bei Kurs Schwankungen.

Man seit ihr auf Zack, vielen Dank - schaue ich mir gleich mal an! :-)

coinify.com ist das pendant aus Europa (Dänemark).

in Deutschland gibt es PEY.DE (Hannover).

EDIT: PEY.DE hat anscheinend sein geschäftsmodell umgestellt. die machen nur noch beratung und individuallösungen.
2799  Local / Trading und Spekulation / Re: Der Aktuelle Kursverlauf blockgrösse on: May 06, 2017, 05:01:18 PM
ich habe heute überweisungen mit 110 sat/B und 150 sat/B gemacht. 150 sat/B ging mir fast zu schnell, da ich bin ich richtig erschrocken wie schnell es im block war. Grin

wie d5000 schon gesagt hat am WE überweisen und dann immer mit RBF um notfalls die fee erhöhen zu können.

es ist nun mal on-chain und das muss etwas kosten. für micropayment (kaffee usw.) brauchen wir eine andere lösung.

EDIT:

http://bitcoinfees.21.co
2800  Local / Trading und Spekulation / Re: Der Aktuelle Kursverlauf on: May 06, 2017, 10:13:58 AM
sieht aus als ob es etwas abwärts geht, wer legt vor Stamp oder finex?

Ist euch schon aufgefallen dass der spread zwischen finex und den anderen exchanges nicht mehr so riesig ist? Sehe ich erstmal positiv.
Bis spätestens Montag solls wohl eine Ankündigung von BiFinex geben.
Mal schauen was das sein wird.

hast du dazu eine Quelle?

https://www.bitfinex.com/posts/

bzw.

https://www.bitfinex.com/posts/202
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