Sollten nur Gutscheine verkauft worden sein, dann könnte das sogar sehr gut ausgehen. Immerhin haben die Käufer damit nur das Recht gekauft, im YM Shop für einen bestimmten Betrag einzukaufen. Falls es mit dem geplanten Rechner nichts wird, könnten immerhin Socken, das Paar für 2k EUR, angeboten werden.
Habe mir eben nochmal eine Auktion für die Gutscheine angeschaut. Dort steht in der Header-Grafik z.B. "YesMiner "M10" Mini-Gutschein".
Frage wäre wie es da rechtlich ausschaut?
PayPal sehe ich nicht
Ganz unten auf der Seite steht zumindest das PayPal-Logo, habe aber nicht den kompletten Checkout
vom Warenkorb durchlaufen lassen... keine Ahnung welche Zahlungsmethoden es dort anbietet.
Würde mich allerdings nicht auf den Käuferschutz verlassen, die Bedingungen sind ein par Absätze lang... zudem hatte
ich das Vergnügen schon einmal. Der Scammer (sogar ebay-Auktion!), der mein Geld einkassiert hat, hat sich so einiges einfallen lassen. Jedenfalls
wurde meine Anfrage an PayPal nach Anhörung des verkäufers abgelehnt, nur durch härtere Geschütze gab es nach langer
Zeit eine Rückerstattung - und da ging es nur um etwa 180$.