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1  Local / Deutsch (German) / Re: Brief vom Finanzamt - Worst case: Was für Möglichkeiten gibt es? on: February 26, 2015, 04:29:52 PM
Vielen dank für die Antworten. Dabei werde ich es auch belassen, nur noch eine Sache, die mir merkwürdig erscheint:

Wenn du bitcoin direkt in dodgecoin tauscht, würde zb noch kein Gewinn anfallen, auch wenn du durch Kurssteigerungen rechnerisch mehr hast. Aber wenn du bitcoin gegen Euro und dann diese Euro gegen dodgecoin tauscht ist der Gewinn realisiert.

Hast du verlässliche Quellen, die diese Aussage stützen? Das widerspricht allen Informationen, die ich kenne. Einerseits aus einer persönlichen Beratung bei einer Kanzlei, die sich mit dem Thema auskennt. Andererseits durch verschiedene Internetquellen:

z.B.:

http://bitcoinblog.de/2014/01/06/steuern-fuer-bitcoins/
Quote
Wie werden Altcoins besteuert?
Sie glauben nicht ernsthaft, dass es dazu eine offizielle Richtlinie gibt, oder? Wir vermuten aber, dass auf Altcoins dasselbe zutrifft wie auf Bitcoins: Sie sind wie private Veräußerungsgewinne zu besteuern. Also: Wenn Sie mit Bitcoins einen Altcoin kaufen, gilt dies als erste, in Euro festzuhaltende, womöglich gewinnbringende Veräußerung. Der Altcoin gilt dann als (in Euro zu berechnenden) Einkauf. Wenn Sie später bei günstigem Kurs den Altcoin wieder gegen Bitcoins tauschen, gilt dies wieder als Veräußerung, deren Gewinn Sie in Euro notieren müssen, sowie als Kauf von Bitcoin, der ebenfalls in Euro berechnet wird. Ja, es ist kompliziert.

http://taxdocs.de/2013/12/bitcoins-und-die-steuer/#comment-6074
Quote
Eine weitere vielleicht noch schwierigere Frage ist, wie muss man den Umtausch von Bitcoins in Altcoins (wie Litecoins) bewerten, wenn man Bitcoins zu einem günstigeren Preis erworben hat und nun entscheidet diese (vor Ablauf der Jahresfrist) und bei höherem Wert in z.B Litecoins umzutauschen. Es gibt einschlägige Online-Börsen, über die man ohne vorherige Veräußerung in Euro direkt Litecoins für Bitcoins tausche kann.

A:
Interessante Fragen, das muss ich sagen… Wink

Die Antwort darauf sollte aber in beiden Fällen lauten, dass das Steuerrecht den originären Tausch kennt und somit über Umwege eine Veräußerung mit entsprechender Bewertung vornehmen kann. Im ersten Fall somit der Verkaufspreis in Euro, im zweiten Fall der Wert der Litecoins in Euro. So müsste meines Erachtens die Antwort lauten.

mfg
Johannes Neumann
2  Local / Deutsch (German) / Re: Brief vom Finanzamt - Worst case: Was für Möglichkeiten gibt es? on: February 26, 2015, 02:00:28 PM
Ich bin freiberuflich als Medieninformatiker tätig. Könnte das ein Problem darstellen, dass Sie eine Schnittmenge zwischen Beruf und Crypto-Währungen herstellen? Aber es sollte doch keinen Unterschied machen ob ich als freiberuflicher Förster oder als freiberuflicher Informatiker privat Bitcoins kaufe/verkaufe.

Konnte bis jetzt leider telefonisch niemand erreichen, danke für den Tip, ich hoffe das lässt sich mit einem Telefongespräch klären.

3  Local / Deutsch (German) / Brief vom Finanzamt - Worst case: Was für Möglichkeiten gibt es? on: February 26, 2015, 12:14:36 PM
Hallo zusammen,

ich habe das Passwort zu meinem Forum-Account vergessen, deshalb mit newbie-account.

Nachdem ich vor einem Monat die Steuererklärung für 2013 eingereicht habe, bekam ich heute einen Brief von meinem Finanzamt. Ich habe die Steuererklärung ohne Steuerberater erstellt und meine Bitcoin-/Litecoin/etc- Käufe und -Verkäufe als private Veräußerungsgeschäfte angegeben. Beigefügt war eine selbsterstellte GuV-Rechnung mit einer detaillierten Auflistung. Diese enthält mehrere hundert Transaktionen (Großteil Trades auf exchanges, außerdem donations, Geschenke, Zahlungen) und deren Gewinn-Berechnung.

Bis dato nehme ich die Kleinunternehmer-Regelung nach $19 UStG in Anspruch. Meine Umsatz 2013 lag unterhalb der Schwelle von 17500 Euro, ab der man kein Kleinunternehmer mehr sein kann. Das Schreiben vom Finanzamt besagt jedoch mein Umsatz für 2013 übersteige diese Schwelle. Sie halten meine Bitcoin-Transaktionen für einen unternehmerische Tätigkeit. Damit könne ich die Kleinunternehmer-Regelung nicht mehr in Anspruch nehmen.

Hier der letzte Paragraph aus dem Brief vom Finanzamt:

Quote
Hinweise zum Handel mit Bitcoins, u.a...
Die Hingabe (Veräußerung) der Bitcoins stellt eine sonstige Leistung im Sinne des $ 3 Abs. 9 UStG dar. Erfolgt diese durch einen Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens, handelt es sich um einen Vorgang, der der Umsatzbesteuerung unterliegt. Besteuerungsgrundlage ist der Gegenwert in Euro (entsprechend dem Wechsekurs zum Zeitpunkt des Umsatzes). Die sonstige Leistung "Hingabe von Bitcoins" unterliegt keinerlei Steuerbefreiung.

Es scheint mir, als wurde vom Finanzamt willkürlich entschieden, dass es sich um eine unternehmerische Tätigkeit handelte, obwohl es sich um private Veräußerungsgeschäfte handelt, wie auch von mir in der Steuererklärung angegeben.

Würde ich das tatsächlich so versteuern müssen wie vom Finanzamt angegeben, würde dies wohl meinen finanziellen Ruin bedeuten. (Die Gewinne aus den Trades 2013 entstanden hauptsächlich aus dem Tausch zwischen einzelnen Crypto-Währungen und wurden nicht in Euro realisiert). Aufgrund des Kursverfalls der Crypto-Währungen könnte ich die Steuerlast auch nicht durch Verkauf meiner verbliebenen Coins aufbringen.

Auch die Aussage "unterliegt keinerlei Steuerbefreiung" macht mich im Hinblick auf die Steuererklärung 2014 extrem wahnsinnig. Ich habe beim Verkauf 2014 voll auf die Haltefrist von einem Jahr gesetzt.

Was kann ich jetzt machen? Kennt sich jemand mit der Materie aus? Im Schreiben steht nichts davon, dass ich Widerspruch einlegen könne. Sollte ich mir einen Anwalt nehmen? (Die Honorare von z.B. Winheller liegen eigentlich weit außerhalb meines finanziellen Rahmens). Oder könnte ich dem Finanzamt selbst widersprechen? Gibt es seriöse Quellen oder Referenz-Urteile auf die ich mich berufen kann?

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
plogs





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