Gewinne aus Anlagen in Bitcoins sind steuerpflichtig, wenn diese innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert werden. Dann liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor und der Gewinn unterliegt dem persönlichen Steuersatz. Der Abgeltungsteuersatz kommt nicht zur Anwendung. Im Gegensatz zu anderen Anlagen, zum Beispiel Aktien oder Anleihen, behält das Kreditinstitut die Steuer nicht ein. Der Anleger muss folglich den steuerpflichtigen Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung in der Anlage SO deklarieren.
Wurde aus den Bitcoins innerhalb der Jahresfrist ein Verlust erzielt, so sollte auch dieser in der Steuererklärung deklariert werden. Der Verlust kann jedoch nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust ist in Euro zu ermitteln, indem die angeschafften und veräußerten Bitcoins mit den jeweiligen Kursen in Euro konvertiert werden.
Unter einer Anschaffung wird der entgeltliche Erwerb der Bitcoins von einem Dritten verstanden. Sie liegt dann vor, wenn Bitcoins mit Euro oder durch den Verkauf von Kapitalanlagen (oder anderer Gegenstände) erworben werden. Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt.
Demnach müssten geminte Bitcoins nach einer Haltedauer von 1 Jahr steuerfrei sein?!
Die Ausgaben für Mining Hardware & Strom sind Anschaffungskosten ?!
PC Hardware über 410€ muss laut Steuerrecht über 3 Jahre linear abgeschrieben werden. Trifft dies hierbei auch zu?
Angenommen man tauscht geminte Bitcoins in Euro um innerhalb des ersten Jahres.
Wenn man nur so viel umtauscht, wie auch die Höhe der Anschaffungskosten der Hardware war (entweder 33,3% Abschreibung oder 100% ?!) und Kosten für den Strom, sodass man auf einen Gewinn/Verlust von 0€ kommt.
Wenn man dann die restlichen geminten Bitcoins länger als 1 Jahr hält, sind die dann Steuerfrei?
Danke für eure Meinung!