Bitcoin Forum
May 18, 2024, 05:59:01 AM *
News: Latest Bitcoin Core release: 27.0 [Torrent]
 
   Home   Help Search Login Register More  
Pages: « 1 [2] 3 4 5 »  All
  Print  
Author Topic: Steuern - Gerade mit dem Finanzamt telefoniert  (Read 9589 times)
bitcoinminer42 (OP)
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 1904
Merit: 1185


notorious shrimp!


View Profile
May 06, 2017, 05:16:11 AM
 #21

Ach... und die andeten dürfen sich nicht auf Strassen, in Parks, in öffentlichen Gebäuden aufhalten? Können ihre Kinder nicht in die Schule schicken, werden von keiner Feuerwehr beim nächsten Tornado aus Ihrem Papphaus gerettet?

Der Staat sind wir selber ihr Vollpfosten.

Ich kann dieses Stammtischgeschwafel echt nicht ab.
Und jede noch so unsinnige Ausgabe ist trotzdem Geld welches in unseren Eirtschaftskreislauf fliesst.

Und immer daran Denken. Hier ist eine Demokratie.
Ca. 100% der entscheidungen des "Staates" sind für ei en sehr grossen Anteil immer ein Kompromiss.

Trotzdem leb ich lieber mit den Kompromisse unserer Gesellschaft als in irgend einer anderen auf diesem Planeten herrschenden Gesellschaftsform.

Gyrsur
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2856
Merit: 1520


Bitcoin Legal Tender Countries: 2 of 206


View Profile WWW
May 06, 2017, 08:24:19 AM
Last edit: May 06, 2017, 10:33:00 AM by Gyrsur
 #22

das steuergelderverschwendung in D gang und gebe ist ist allgemein bekannt. andere länder bekommen die leistungen auch mit weniger steuern hin. es ist nicht das geld des staates was verschwendet wird sondern das der steuerzahler.

es ist ein menschlicher automatismus den Du selbst an Dir überrpüfen kannst. wenn Du viel auf dem konto hast wirst Du eher geneigt sein geld für unütze Sachen auszugeben. erst wenn das geld auf Deinem konto knapp wird fängst Du an zu überlegen wo Du sparen kannst weil Du dazu gezwungen bist.

der liebe Staat fängt aber nicht an zu überlegen wo man sparen kann sondern wo er mehr einnehmen kann indem er den druck auf die schwächsten glieder erhöht. warum werden denn vorhaben ewig verschleppt die dem bürgerwohl dienen?

eine steuererklärung die die meisten selber machen können?

ein girokonto für jeden? jetzt seit Mitte 2016 endlich möglich, seit 1995 war es nur empfehlung. und wahrscheinlich nur unter dem druck des flüchtling stroms zustande gekommen weil flüchtlinge ja chefsache waren.

der staat ist in erster linie an sich selbst interessiert für den machterhalt. das war so, ist so und wird so bleiben.

EDIT: ne Belgien bekommt es nicht günstiger hin, das stimmt, aber alle ausser Belgien und Deutschland schon.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/steuern-und-abgaben-nur-in-belgien-im-oecd-vergleich-noch-hoeher-a-963926.html

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/steuern-deutschland-ist-vizemeister-bei-der-abgabenlast-a-1142772.html

mezzomix
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2618
Merit: 1253


View Profile
May 06, 2017, 08:52:20 AM
 #23

Ach... und die andeten dürfen sich nicht auf Strassen, in Parks, in öffentlichen Gebäuden aufhalten? Können ihre Kinder nicht in die Schule schicken, werden von keiner Feuerwehr beim nächsten Tornado aus Ihrem Papphaus gerettet?

Die Neger haben vor dem Bürgerkrieg im Süden der USA sogar das Essen und teilweise die medizinische Versorgung kostenlos bekommen. Ihre Kinder durften manchmal auch in die Schule gehen. Sie durften meistens sogar in die Kirche gehen. Trotzdem waren es Sklaven.

Der Staat sind wir selber ihr Vollpfosten.

Ich kann dieses Stammtischgeschwafel echt nicht ab.
Und jede noch so unsinnige Ausgabe ist trotzdem Geld welches in unseren Eirtschaftskreislauf fliesst.

Wenn wir der Staat wären, dann könnten wir hier mitbestimmen. Und vor allem würden die Gesetze hier für alle gelten, wobei damit noch nicht einmal gesagt ist, dass sie fair sind.

Wenn es dem Bettler und dem Millionär per Gesetz verboten ist unter der Brücke zu schlafen, gelten die Gesetze zumindest schon mal für beide. Das ist bereits mehr als man von den DE Gesetzen sagen kann. Trotzdem ist so ein Gesetz unfair un benachteiligt den Bettler. Warum das so ist verstehst Du aber vermutlich nicht.

Und meine Klagen und eigene Erfahrungen tust Du als Stammtischgeschwafel ab? Wann hast Du Dich das letzte mal persönlich dafür eingesetzt, dass in zentralen Rechtsfragen wie dem Art 128 AEUV wenigsten die minimalen Standards eingehalten werden? Oder bist Du tatsächlich der Stammtisch-Schwafler?

Und immer daran Denken. Hier ist eine Demokratie.
Ca. 100% der entscheidungen des "Staates" sind für ei en sehr grossen Anteil immer ein Kompromiss.

Weil Du alle paar Jahre ein paar Leute wählen kannst, die tatsächlich anderen Herren folgen (müssen)? Eine Demokratie wäre die Herrschaft der Mehrheit, aber nicht mal dazu reicht es hier. Der Begriff parlamentarische Demokratie ist Neusprech vom feinsten, da z.B. mit dem Fraktionszwang genau das Gegenteil einer Demokratie etabliert wird. Im übrigen bin ich absoluter Demokratiegegner: Wenn in einer Demokratie die Mehrheit bestimmt Dich am nächsten Laternenpfahl aufzuhängen, dann ist das eine demokratische Entscheidung. Trotzdem bin ich mit einem solchen System nicht Einverstanden. Was wir tatsächlich haben ist allerdings weit von einer Demokratie enternt, es ist Etikettenschwindel. Allerdings wirkt die Propaganda offensichtlich sehr gut.

Trotzdem leb ich lieber mit den Kompromisse unserer Gesellschaft als in irgend einer anderen auf diesem Planeten herrschenden Gesellschaftsform.

Nur weil es anderswo noch schlimmer ist, muss man hier die Fresse halten?! Wenn das Deine Wunschvorstellung einer Gesellschaft ist, können wir gar nicht mehr weiter auseinanderliegen.
Gyrsur
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2856
Merit: 1520


Bitcoin Legal Tender Countries: 2 of 206


View Profile WWW
May 06, 2017, 10:50:07 PM
Last edit: May 07, 2017, 12:17:13 AM by Gyrsur
 #24

gerade mit dem Finanzamt telefoniert :-)

Thematik ist bekannt. (schon witzig mit den Leuten mit denen ich sonst nur betrieblich zu tun habe über Bitcoin zu sprechen...   Grin )

Es ist so wie angenommen....

- Gewinn aus privatem Veräusserungsgeschaft ist außerhalb der Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei.
- Fifo kann angewandt werden, ist aber keine Pflicht... allerdings muss man sich auf ein Verfahren festlegen und kann nicht jedes Jahr steueroptimiert umstellen.
- Das ganze muss dem Finanzamt nicht gemeldet werden, hat aber nur Vorteile da somit eine sachdienliche Auflistung besteht die das Finanzamt quasi abnickt.
- Im Fall ein Prüfung kann man dann ganz einfach diese Aufstellung hernehmen und damit alles erklären.

TipTop...

nun könnt ihr die 10k gerne in Angriff nehmen  Grin


Danke für die Info.

Ist das Fifo-Verfahren Steuerlich nicht immer eher ungünstig? Ich dachte bisher, es muss angewandt werden. Lifo wäre für BTC hodler die ab und zu traden deutlich besser geeignet.


Last-in-First-out (LiFo):

ich verstehe nicht wie man bei der methode Last-in-First-out (LiFo) auf ein Jahr haltefrist kommen will um steuerbefreit zu werden. dann dürfte man ja ein jahr gänzlich keine bitcoins umtauschen.

angenommen man hat im januar jedes jahres einen bitcoin gekauft. 2012, 2013, 2014, 2015, 2016, 2017. dann darf man frühestens im februar 2018 alle bitcoins verkaufen. man hat also immer ein volles jahr wartepflicht wo man gänzlich auf einen bitcoin umtausch verzichten muss. sobald man das nicht einhält wird der zähler wieder auf null gestellt.

bei unterjährigen umtausch von bitcoins könnte man dann aber auch verluste geltend machen und gewinne müsste man versteuern. hier braucht man eine gute buchführung. dieses verfahren eignet sich fürs kurzfriste traden. jedoch darf anscheinend seit der änderung des § 23 EStG vom 31.07.2014 LiFo nicht mehr angewendet werden FALLS Bitcoin als gleichartige Fremdwährung betrachtet wird. (siehe letzten kommentar --> https://bitcoinblog.de/2014/04/30/steuern-keine-gesetzliche-grundlage-fur-fifo-zwang/#comment-31304)

2. Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs. Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.


First-in-First-out (FiFo):

bei der methode First-in-First-out (FiFo) könnte man den in januar 2012 gekauften bitcoin schon wieder im februar 2013 (oder später) verkaufen und hat die haltefrist von einem jahr eingehalten obwohl man im januar 2013 eine weiteren bitcoin gekauft hat, usw.

ich halte diese methode für HODLer geigneter weil HODLer eh aus dem fiatsystem fliehen wollen und nur im notfall in fiat zurücktauschen wollen/müssen.


für einen mischtyp HODLer/trader ist die entscheidung schwierig. das müsste man individuell anhand der buchführung durchrechnen. jedoch sollte man auch so ehrlich sein und sich die frage stellen ob nicht reines kaufen und halten effektiver ist als zusätzliches traden mit verlusten.


EDIT:

- Gewinn aus privatem Veräusserungsgeschaft ist außerhalb der Haltefrist von 1 Jahr steuerfrei.
- ...
- Das ganze muss dem Finanzamt nicht gemeldet werden, hat aber nur Vorteile da somit eine sachdienliche Auflistung besteht die das Finanzamt quasi abnickt.
- Im Fall ein Prüfung kann man dann ganz einfach diese Aufstellung hernehmen und damit alles erklären.

dass das FA gerne vorauseilenden gehorsam wünscht und über alles informiert sein will ist bekannt. wenn alles entsprechend dokumentiert ist wird es auch im falle einer steuerprüfung anerkannt werden müssen und somit besteht m.E. kein grund dem FA etwas zu melden was man nicht zu melden verpflichtet ist.

deerado
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 11
Merit: 0


View Profile
May 07, 2017, 06:41:26 AM
 #25

Kann jemand mal etwas dazu schreiben wie der Nachweis erfolgen muss? Über Walletadressen ja wohl nicht?

Ich hätte jetzt nachgewiesen wann ich Geld in BTC investiert habe. Daraus würde sich dann ergeben wann ich wie viele BTC verkaufen kann. Wenn ich altcoins kaufe dokumentieren ich auch hier den Kauftag woraus sich erneut der früheste Tag des Verkaufs ergäbe. Sehe ich da was falsch?
Gyrsur
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2856
Merit: 1520


Bitcoin Legal Tender Countries: 2 of 206


View Profile WWW
May 07, 2017, 07:24:36 AM
Last edit: May 07, 2017, 08:06:36 AM by Gyrsur
 #26

Kann jemand mal etwas dazu schreiben wie der Nachweis erfolgen muss? Über Walletadressen ja wohl nicht?

Ich hätte jetzt nachgewiesen wann ich Geld in BTC investiert habe. Daraus würde sich dann ergeben wann ich wie viele BTC verkaufen kann. Wenn ich altcoins kaufe dokumentieren ich auch hier den Kauftag woraus sich erneut der früheste Tag des Verkaufs ergäbe. Sehe ich da was falsch?

siehst Du m.E. richtig. der knackpunkt ist: wie soll der nachweis gegenüber dem FA erfolgen?

das wird vom prüfenden FA abhängen solange kein präzedenzfall mit einem steuergerichtsentscheid in deutschland geschaffen wurde.

es wird wohl der nachweis aus der einzelnen kaufs- und verkaufs-börse gefordert sein.

daher empfiehlt das FA von flyer88 auch verkäufe von bitcoins/altcoins (§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte) in der steuerklärung anzugeben wenn sie mehr als ein jahr gehalten wurden obwohl man dazu nicht verpfichtet ist. "segnet" es der prüfende beamte des FA ab wäre man auf der sicheren seite nach dieser argumentation.

molecular hatte mal herausgearbeitet wo man "Private Veräußerungsgeschäfte" (unterjährig pflicht) in der steuererklärung anzugeben hat:

Das ganze besteht am Ende ja nur aus ein paar Zahlen pro Jahr.

Aus einer Antwort auf eine Frage von mir sieht man, was da FA zunächst zu Augen bekommt:


Die Anschaffungskosten werden zum Anschaffungszeitpunkt berechnet und im Verkaufsjahr berücksichtigt nach der Formel:
                Veräußerungspreis
            ./. Verkaufsnebenkosten
            ./. Anschaffungskosten
            ./. Anschaffungsnebenkosten
             = Gewinn/Verlust


das ganze natürlich summarisch.

Kommt dann in dieses hübsche Formular:




EDIT: Anlage_SO_2016.pdf




und noch ein beitrag von molecular:

Laut FAZ scheint das so zu sein: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/steuertipps/steuertipp-steuern-auf-bitcoins-12711783.html

Ich quote mal das ganze ding:

Quote
Die Internetwährung Bitcoin kommt immer mehr in Mode. Sie ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern eine Rechnungseinheit, die als privates Zahlungsmittel verwendet werden kann („virtuelles Geld“). Die Bitcoins erhalten einen Wert, weil einige Händler und Dienstleister diese als Zahlungsmittel akzeptieren. Angesichts eines in den vergangenen Monaten stark steigenden Kurses erwerben Anleger Bitcoins aber nicht nur zur späteren Verwendung als Zahlungsmittel, sondern auch zur Kapitalanlage. Das hat steuerliche Folgen.

Gewinne aus Anlagen in Bitcoins sind steuerpflichtig, wenn diese innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert werden. Dann liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor und der Gewinn unterliegt dem persönlichen Steuersatz. Der Abgeltungsteuersatz kommt nicht zur Anwendung. Im Gegensatz zu anderen Anlagen, zum Beispiel Aktien oder Anleihen, behält das Kreditinstitut die Steuer nicht ein. Der Anleger muss folglich den steuerpflichtigen Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung in der Anlage SO deklarieren.

Wurde aus den Bitcoins innerhalb der Jahresfrist ein Verlust erzielt, so sollte auch dieser in der Steuererklärung deklariert werden. Der Verlust kann jedoch nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust ist in Euro zu ermitteln, indem die angeschafften und veräußerten Bitcoins mit den jeweiligen Kursen in Euro konvertiert werden.

Unter einer Anschaffung wird der entgeltliche Erwerb der Bitcoins von einem Dritten verstanden. Sie liegt dann vor, wenn Bitcoins mit Euro oder durch den Verkauf von Kapitalanlagen (oder anderer Gegenstände) erworben werden. Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt.

Steuerregeln gelten auch für Fremdwährungsguthaben

Die Voraussetzungen für eine Anschaffung gelten spiegelbildlich für die Veräußerung. Liegen für einen Bitcoin nicht sowohl die steuerlichen Voraussetzungen der Anschaffung als auch der Veräußerung vor, so ist ein Gewinn nicht steuerpflichtig. Auf die Frist kommt es dann nicht an. Dies bedeutet, dass der Gewinn aus Bitcoins, die durch Mining entstanden sind, auch innerhalb der Jahresfrist nicht steuerpflichtig ist.

Wie ist der Gewinn zu ermitteln, wenn Bitcoins zu verschiedenen Zeitpunkten und zu unterschiedlichen Kursen erworben wurden? In diesen Fällen bedarf es einer Verbrauchsfolge, um festzulegen, welche Anschaffung der jeweiligen Veräußerung zugeordnet wird. Zu dieser Frage hat sich die Finanzverwaltung bisher nicht geäußert. In ähnlichen Fällen wird in der Regel die Fifo-Methode verwendet, nach der die zuerst angeschafften Bitcoins als zuerst veräußert gelten. Ungeklärt ist auch die Frage, ob die Verbrauchsfolge auf Ebene des einzelnen elektronischen Portemonnaie („wallet“) oder übergreifend anzuwenden ist.

Die dargestellten steuerlichen Regeln gelten auch für Fremdwährungsguthaben, also Guthaben bei Kreditinstituten in anderen Währungen als dem Euro. Zur Ermittlung des Gewinns ist der angeschaffte und veräußerte Fremdwährungsbetrag jeweils mit dem Tageskurs in Euro zu konvertieren und die Differenz in Euro zu ermitteln. Zins- und Dividendengutschriften in Fremdwährung führen nach Ansicht des Bundesfinanzhofes zu keiner Anschaffung der Fremdwährung. Aus diesen Fremdwährungsbeträgen können folglich auch bei Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung keine steuerpflichtigen Gewinne resultieren. Zu beachten ist zudem, dass sich die sogenannte Spekulationsfrist auf zehn Jahre verlängert, wenn aus dem Fremdwährungsguthaben Zinserträge erzielt werden.

Ein sehr guter Artikel. Hervorhebungen von mir.


deerado
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 11
Merit: 0


View Profile
May 07, 2017, 10:10:24 AM
 #27

Hey Gyrsur,

danke für die Antwort und den Verweis.

siehst Du m.E. richtig. der knackpunkt ist: wie soll der nachweis gegenüber dem FA erfolgen?

Ich würde den Erwerb an der Börse durch meine Überweisung und einer Kopie der Erwerbshistorie auf der Börse nachweisen. Ich sehe nicht wie man es anders wasserdichter machen kann Sad

Was mir jetzt nicht wirklich klar ist: was passiert, wenn ich nach mehr als einem Jahr Altcoins mit meinen Bitcoins erwerbe? Rein logisch gesehen würde das ja ebenfalls eine Veräußerung darstellen, auf die die Jahresgrenze zutrifft. Ich frage mich aber, wie ich den Kaufpreis abbilden soll. Ja wohl nicht in Bitcoin. Wobei: vielleicht in BTC nach €-Tageskurs. Und wenn ich dann verkaufen will muss ich in einigen Fällen ja zunächst über andere Währungen bzw BTC tauschen. In dem Fall wäre der Gegenwert zum Zeitpunkt des Verkaufs das was ich nach mehrfachen Tauschen in € auf einem Konto liegen haben.

Gyrsur
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2856
Merit: 1520


Bitcoin Legal Tender Countries: 2 of 206


View Profile WWW
May 07, 2017, 10:34:29 AM
Last edit: May 07, 2017, 12:43:23 PM by Gyrsur
 #28

Hey Gyrsur,

danke für die Antwort und den Verweis.

siehst Du m.E. richtig. der knackpunkt ist: wie soll der nachweis gegenüber dem FA erfolgen?

Ich würde den Erwerb an der Börse durch meine Überweisung und einer Kopie der Erwerbshistorie auf der Börse nachweisen. Ich sehe nicht wie man es anders wasserdichter machen kann Sad

Was mir jetzt nicht wirklich klar ist: was passiert, wenn ich nach mehr als einem Jahr Altcoins mit meinen Bitcoins erwerbe? Rein logisch gesehen würde das ja ebenfalls eine Veräußerung darstellen, auf die die Jahresgrenze zutrifft. Ich frage mich aber, wie ich den Kaufpreis abbilden soll. Ja wohl nicht in Bitcoin. Wobei: vielleicht in BTC nach €-Tageskurs. Und wenn ich dann verkaufen will muss ich in einigen Fällen ja zunächst über andere Währungen bzw BTC tauschen. In dem Fall wäre der Gegenwert zum Zeitpunkt des Verkaufs das was ich nach mehrfachen Tauschen in € auf einem Konto liegen haben.

ja, ich würde auch denken, dass das FA immer den €-Tageskurs des jeweiligen wirtschaftsguts (bitcoins/altcoins) ansetzt. sie werden wohl immer in Euro umrechnen auch wenn auf der börse ein direktes kaufen von altcoins mit Euro gar nicht möglich ist. so wie ich es verstanden habe ist Bitcoin und jeder einzelne Altcoin ein wirtschaftsgut für sich welches man nicht vermischen darf.


EDIT: jemand hatte gerade diesen link gepostetet aber dann seinen post wieder gelöscht:

http://www.steuer-schutzbrief.de/bitcoins.html

das deckt sich mit dem wir wir es oben herausgearbeitet haben bis auf die frage ob LIFO erlaubt ist oder nicht.

Eichelmann
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 9
Merit: 0


View Profile
May 08, 2017, 11:05:06 AM
 #29

Quote
Gewinne aus Anlagen in Bitcoins sind steuerpflichtig, wenn diese innerhalb eines Jahres angeschafft und wieder veräußert werden. Dann liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor und der Gewinn unterliegt dem persönlichen Steuersatz. Der Abgeltungsteuersatz kommt nicht zur Anwendung. Im Gegensatz zu anderen Anlagen, zum Beispiel Aktien oder Anleihen, behält das Kreditinstitut die Steuer nicht ein. Der Anleger muss folglich den steuerpflichtigen Gewinn in seiner Einkommensteuererklärung in der Anlage SO deklarieren.

Wurde aus den Bitcoins innerhalb der Jahresfrist ein Verlust erzielt, so sollte auch dieser in der Steuererklärung deklariert werden. Der Verlust kann jedoch nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Der steuerpflichtige Gewinn oder Verlust ist in Euro zu ermitteln, indem die angeschafften und veräußerten Bitcoins mit den jeweiligen Kursen in Euro konvertiert werden.

Unter einer Anschaffung wird der entgeltliche Erwerb der Bitcoins von einem Dritten verstanden. Sie liegt dann vor, wenn Bitcoins mit Euro oder durch den Verkauf von Kapitalanlagen (oder anderer Gegenstände) erworben werden. Demgegenüber dürfte keine Anschaffung vorliegen, wenn die Bitcoins durch „Mining“ entstanden sind. Dabei werden durch Einsatz einer Software auf dem Computer neue Bitcoins erzeugt.

Demnach müssten geminte Bitcoins nach einer Haltedauer von 1 Jahr steuerfrei sein?!

Die Ausgaben für Mining Hardware & Strom sind Anschaffungskosten ?!

PC Hardware über 410€ muss laut Steuerrecht über 3 Jahre linear abgeschrieben werden. Trifft dies hierbei auch zu?

Angenommen man tauscht geminte Bitcoins in Euro um innerhalb des ersten Jahres.
Wenn man nur so viel umtauscht, wie auch die Höhe der Anschaffungskosten der Hardware war (entweder 33,3% Abschreibung oder 100% ?!) und Kosten für den Strom, sodass man auf einen Gewinn/Verlust von 0€ kommt.
Wenn man dann die restlichen geminten Bitcoins länger als 1 Jahr hält, sind die dann Steuerfrei?

Danke für eure Meinung!  Smiley
Zicore47
Sr. Member
****
Offline Offline

Activity: 471
Merit: 262


View Profile
May 08, 2017, 12:30:30 PM
 #30

Soweit ich es nachgelesen habe besteht beim Mining eine Gewinnerzielungsabsicht und es handelt sich dann um "Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb"

Quelle: https://www.smartsteuer.de/blog/2015/06/29/bitcoin-virtuelle-waehrung-reale-steuern/

Cointracking und Steuertool - Cointracking and tax reports: Cointracking.info
Spare 10% mit diesem link. Save 10% on purchases with this link.
bitcoinminer42 (OP)
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 1904
Merit: 1185


notorious shrimp!


View Profile
May 09, 2017, 10:21:45 AM
 #31

Soweit ich es nachgelesen habe besteht beim Mining eine Gewinnerzielungsabsicht und es handelt sich dann um "Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb"

Quelle: https://www.smartsteuer.de/blog/2015/06/29/bitcoin-virtuelle-waehrung-reale-steuern/

Richtig... da werden Werte erschaffen... Also ein ganz normaler Gewerbebetrieb...
Wichtig! Gewinn zu versteuern beim Entstehen des Coins... nicht beim Veräussern
bitcoinminer42 (OP)
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 1904
Merit: 1185


notorious shrimp!


View Profile
May 09, 2017, 10:22:37 AM
 #32


der liebe Staat fängt aber nicht an zu überlegen wo man sparen kann sondern wo er mehr einnehmen kann indem er den druck auf die schwächsten glieder erhöht. warum werden denn vorhaben ewig verschleppt die dem bürgerwohl dienen?


Du verwechselst glaub Staat mit Regierung mein Lieber...
Gyrsur
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2856
Merit: 1520


Bitcoin Legal Tender Countries: 2 of 206


View Profile WWW
May 09, 2017, 11:13:04 AM
 #33


der liebe Staat fängt aber nicht an zu überlegen wo man sparen kann sondern wo er mehr einnehmen kann indem er den druck auf die schwächsten glieder erhöht. warum werden denn vorhaben ewig verschleppt die dem bürgerwohl dienen?


Du verwechselst glaub Staat mit Regierung mein Lieber...

ja, Herr Korinthenkacker.  Wink

shuuk
Full Member
***
Offline Offline

Activity: 144
Merit: 100


View Profile
May 09, 2017, 12:04:58 PM
 #34

hmm und was ist wenn ich damals zu Anfangszeit von BTC 1000€ in BTC  (pro BTC 0,001 Dollar) investiert habe, dass ganze über Mt.Gox getan habe und die BTC jetzt auf meiner Wallet habe?

Wie soll da ein nachweiß erfolgen ?
bitcoinminer42 (OP)
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 1904
Merit: 1185


notorious shrimp!


View Profile
May 09, 2017, 12:34:25 PM
 #35

hmm und was ist wenn ich damals zu Anfangszeit von BTC 1000€ in BTC  (pro BTC 0,001 Dollar) investiert habe, dass ganze über Mt.Gox getan habe und die BTC jetzt auf meiner Wallet habe?

Wie soll da ein nachweiß erfolgen ?

Zeitpunkte hast du auch in deiner Wallet...
Buchungen auf deinem Bankkonto...
Buchwerte siehst du in den Charts...

du musst halt etwas Plausiebles zusammenschustern...
Da ich schon öfters mit Steuerprüfern und dem Finanzamt zu tun habe kann ich sagen das man mit denen
reden kann... Wenn du jetzt nicht mit irgend einer Luftnummer kommst die sich so überhaupt nicht belegen lässt oder
offensichtliche Falschangaben lieferst klärt sich das bei einem Gespräch am besten...

bitcoinminer42 (OP)
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 1904
Merit: 1185


notorious shrimp!


View Profile
May 09, 2017, 12:37:43 PM
 #36


der liebe Staat fängt aber nicht an zu überlegen wo man sparen kann sondern wo er mehr einnehmen kann indem er den druck auf die schwächsten glieder erhöht. warum werden denn vorhaben ewig verschleppt die dem bürgerwohl dienen?


Du verwechselst glaub Staat mit Regierung mein Lieber...

ja, Herr Korinthenkacker.  Wink

Das ist aber wichtig... Beleidigt jemand den Staat fühle ich mich auch angegriffen...
Und unsere Bundesregierung kommt wirklich manchmal auf dumme Ideen die dann das Verfassungsgericht wieder einfangen kann...

Und ein Staat muss und darf nicht wirtschaftlich denken... Nachhaltigkeit wäre hier die Losung...


Acura3600
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 2960
Merit: 1243



View Profile
May 09, 2017, 12:48:30 PM
 #37

@bitcoinminer42

Mich würde interessieren wie man vorgehen soll wenn man BTC's z.b. Auf einer Börse zu liegen hat über 1 Jahr, man dort aber nicht auscashen kann anhand einer Banküberweisung.
Quasi nur Coin deposits / withdawals vorhanden..

Das Problem wäre doch wenn ich die Coins die schon "nachweislich" länger dort als ein Jahr auf der Exchange zu liegen habe, die dann für den Verkauf auf bitcoin.de transferiere , so wäre doch wieder die Haltefrist "resetet" - oder wo liegt mein Denkfehler ?
bitcoinminer42 (OP)
Legendary
*
Offline Offline

Activity: 1904
Merit: 1185


notorious shrimp!


View Profile
May 09, 2017, 01:20:43 PM
 #38

nö... sind ja weiterhin bitcoins...

du musst halt die Kette nachweisen können.
Ist doch ganz einfach... wenn du aktien vom Depot A nach Depot B verschiebst musst du ja auch keine Gewinne versteuern...

Interessant wäre das Thema Verlustvortrag/Verlustverrechnungstöpfe...

hat hier jemand Erfahrung?
flyer88
Hero Member
*****
Offline Offline

Activity: 1177
Merit: 500


View Profile WWW
May 10, 2017, 03:47:33 PM
Last edit: May 10, 2017, 04:08:29 PM by flyer88
 #39

Danke Gyrsur für die Erklärungen. Hab das Auslagern in einen anderen Thread jetzt erst entdeckt.

Wenn jeder Altcoin als ein selbständiges Wirtschaftsgut angesehen wird, kann ich den Verlust aus Coin A also gegen Coin B gegenrechnen und geltend machen?

Und worauf bezieht sich der Freibetrag? Auf den reinen Gewinn eines Wirtschaftsgutes/Coins oder dem Ergebnis aus Verlust/Gewinn aller Wirtschaftsgüter/Coins?

Danke schonmal.
cowryHQ
Newbie
*
Offline Offline

Activity: 52
Merit: 0


View Profile WWW
May 11, 2017, 06:19:53 AM
 #40

Ja, eine horizontale Gewinn-/Verlustrechnung zwischen (plain) coins ist möglich. Zwischen colored coins meistens.

Freibetrag bezieht sich auf alle privaten Veräußerungsgeschäfte: Coins aber auch sonstige (nicht gewerbliche) Verkäufe usw.
Pages: « 1 [2] 3 4 5 »  All
  Print  
 
Jump to:  

Powered by MySQL Powered by PHP Powered by SMF 1.1.19 | SMF © 2006-2009, Simple Machines Valid XHTML 1.0! Valid CSS!