Hallo liebe bitcointalk Community!
Hier schreibt Marc von twlvxtwlv, wir sind die Ersteller der Scooter NFTs.
Ich bin gerade über diesen Thread gestolpert und habe mich kurzerhand angemeldet, um das einfach mal direkt zu beantworten
Die Frage ist absolut gerechtfertigt und sehr interessant. Tatsächlich gehen wir auf alle Punkte in den zwei Dokumenten "General Terms and Conditions" und "Terms of Sale" ein, welche auch unten in der Beschreibung der NFTs zu finden sind.
Die rechtlichen Aspekte von NFTs sind hochgradig brisant und bisher wenig reguliert, weshalb hier auch viele Künstler leider unbeabsichtigt Fehler machen.
Hier mal zusammengefasst für unseren Fall der Scooter NFTs:
1. Das NFT Artwork und das Album "God Save The Rave" gibt es beide digital als Download dazu. Hierfür sind die entsprechenden Links im Unlockable Content versteckt und werden nach dem Kauf zugänglich gemacht. Diese Links bleiben natürlich auch in der Zukunft aktiv, das heißt jeder Besitzer des NFTs kann sich die Dateien so oft er mag runterladen.
2. Die physischen "Goodies" gibt es nur ein mal pro NFT, und zwar für den ersten, der danach fragt. Eine genau Anleitung zum Erhalt der Artikel ist wiederum im Unlockable Content hinterlegt.
Das bedeutet, wenn der erste Besitzer des NFTs die Goodies in Anspruch nehmen will, meldet er sich bei uns mit dem hinterlegten Code und seiner Wallet Nummer. Wir können ja exakt feststellen, wem das NFT zum Zeitpunkt der Anfrage tatsächlich gehört.
Falls sich der Besitzer aber dazu entscheidet, das NFT weiterzuverkaufen und die Goodies vorher nicht in Anspruch nehmen will, so muss er das beim Wiederverkauf klar kommunizieren, das liegt eindeutig in seiner Verantwortung.
Genauso natürlich, wenn er das NFT verkaufen will aber vorher das Goodie schon erhalten hat, so muss er dann klar kommunizieren, dass das NFT also nur noch die Downloads enthält, nicht mehr aber die physischen Gegenstände.
Wenn es noch Fragen zu den Scooter NFTs gibt, helfe ich natürlich gerne weiter!
Liebe Grüße,
Marc
Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Cool, dass du dich extra angemeldet hast.