Ja, bedeutet es.
Erfahrungsgemäß gibt es viele, die in kleinem Rahmen minen und das nicht machen. Ob das irgendwann mal nach hinten los geht, weiß niemand. Empfehlen kann man das daher nicht.
Wenn Du jetzt erst nur testen willst, dann ist das wie Du schon schreibst kein Gewerbe (dauerhaft). Wenn Du allerdings weitermachst, solltest Du kurzfristig ein Gewerbe anmelden.
Ich empfehle auch, einen vernünftigen Gesellschaftsvertrag mit deinem Kumpel zu machen. Muss nicht "wild" sein, aber ein paar Punkte würde ich schon aufnehmen.
Wenn Du Schwierigkeiten mit der Anmeldung eines Gewerbes und der Buchhaltung hast, können Dir die Kollegen von Winheller gerne helfen oder Du meldest Dich bei mir (kontakt in der Signatur).
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Würdest du das genau so deinem Klienten verkaufen und ihm erklären, er könne das einfach mitbringen? Exakt! Den wenn du falsch liegst, wird es richtig teuer und der Neustart in Deutschland beginnt mit einer Vorstrafe. Nein, Verbotsirrtum § 17 StGB. Und Aktien, Sparbriefe, Wertpapiere, etc werden wie Geld behandelt. Btc hat ja den Status eines Zahlungsmittels bekommen. Einer Recheneinheit und seit wann darf die BaFin mit Ihrer Rechtsauffassung strafrechtliche Normen ändern. Würde btc wirklich Einfuhrsteuerfrei sein, Das ist ein umsatzsteuerlicher Begriff, das führt nur zu Missverständnissen. wäre das ein geniales Schlupfloch um völlig legal Einkommen aus anderen Staaten dem dortigen Steuer zu entziehen und in Deutschland als versteuertes Einkommen steuerfrei zu machen. Nein, die Zahlungsströme haben nicht mit den Einkünften zu tun. Ich kann mit dem Geldtransfer auch nicht mich irgendwelchen Steuern entziehen. Evtl. kann ich damit etwas verschleiern, aber ein legales oder geniales Schlupfloch ist das nicht. Das wäre mindestens so attraktiv wie cum-cum oder cum-ex Steuergeschäfte. Ja, Coins sind das Cum-Ex der kleinen Leute ;-) PS: nein EC-Karte und PIN sind etwas anderes. Da liegt das Geld auf der Bank und die Karte ist nur ein Schlüssel zum Tresor. Beim Bitcoin IST der Schlüssel der Tresor. Das sehe ich anders. Für mich ist der private key ebenfalls der Schlüssel, um auf der Chain eine Veränderung vornehmen zu können. Der Private Key ist ohne Chain wertlos. Die Chain beinhaltet den Wert und wenn ich den Private Key knacke, dann komme ich an die Werte heran, so wie wenn man einen Tresor knackt. Andernfalls müsste ich ja bei jedem Grenzübertritt meine Vermögensverhältnisse offenbaren, nur weil ich z.B. irgendwo einen private key auf dem Handy habe.
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Das kostet halt (nicht nur die BaFin-Lizenznebenkosten, sondern auch das ganze Bargeldgeschubse und die Automaten) und ATM sind von den Gebühren her auch knusprig, als dass es keine Notlösung wäre.
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und vieles wiederholt sich...
ein wiki wäre besser :-)
Wenn dann aber Steuern und Recht in einem Board.
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Die API von Quoine ist schon drin, aber kann man dort schon handeln? Ich bekomme immer den Hinweis, dass 2FA noch nicht aktiviert ist. Ist ein bisschen ot, aber trotzdem, kann jemand helfen?
Kannst du noch mal genauer erklären, was du meinst? Falls die Frage war, ob Quoine schon von Coinlend unterstützt wird: Nein noch nicht, aber wird in Zukunft kommen. Ich wollte fragen, ob man schon bei Quoine handeln kann. Ich habe es bisher aus obigen Gründen nicht geschafft.
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Chefin, bedenke bitte 2 Punkte:
1. Ist BTC Geld im Sinne des § 12a ZollVG? Meiner Meinung nach nicht.
2. Wenn die Coins irgendwo auf der Blockchain liegen, was genau wird "eingeführt"? Man bringt ja idR. nur seinen private key mit. Das ist ähnlich, wie wenn man mit seiner EC-Karte + Pin über die Grenze geht.
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So ganz nebenbei: Gibt es eingentlich nach einem erfolgreichen ICO (mit mehreren Mln Dollar z.b.) eine Art Rechenschaftsbericht ? Oder hoffen einfach alle, dass sie mit einem Plus rausgehen (Coin auf Exchange, Coin steigt, keiner fragt nach!?). Klar wird oftmals vorher die Aufteilung des einzusetzenden Geldes angegeben, aber mehr auch nicht.
Nein, das ist im Moment keine gesetzliche Pflicht. Daher rühren sich jetzt auch schon die ein oder anderen staatlichen Stellen und versuchen ICOs unter die Aufsichtspflicht zu bringen. Das ist zwar lästig und dürfte für viele Ideen das Aus bedeuten, aber wenn ich mir anschaue, was jetzt so alles halbgares durchgeprügelt wird...
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Wir haben ganz oft die Umkehr der Beweislast. Aber im Verwaltungsrechtsverfahren, d.h. auch im Steuerverfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz.
D.h., der Fiskus muss die Besteuerungsgrundlagen feststellen. Das kann er aber nicht ohne die Mithilfe des Steuerpflichtigen. Und wenn der Steuerpflichtige seine Pflicht zur Mithilfe verletzt, dann wirkt das im Ergebnis oft so, als wäre er beweispflichtig.
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Bevor du nem ATM die Gebühren in den Rachen wirfst, kannst Du mir für einen local trade gerne eine PM schicken.
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Nun ja, das Finanzamt möchte den Sachverhalt nachvollziehen und auch nicht einfach ein paar Tausend EUR unversteuert lassen. Es geht da noch nicht einmal so ums "Beweisen".
Erfahrungsgemäß hilft meistens ein klärendes Gespräch. Wenn das nicht hilft, eine Erläuterung vom Steuerberater.
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Was meinst du genau mit es wurde nicht verlangt? Ich meine damit, dass ich noch nie erlebt habe, dass der Fiskus generell steuerfreie Einkünfte (die nicht der Progression unterliegen) erklärt haben möchte. Manchmal, wenn es grenzwertig war (ob steuerfrei oder nicht) dann wollte man sich das anschauen. Oder wenn die Einkunftsquelle nicht klar war (besagten 100.000 EUR Zufluss bei einem Studenten usw.)
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@molopolo
Ich wäre sehr an dem Inhalt des Verfahren interessiert.
Kannst Du mir den Schriftwechsel (anonymisiert) zukommen lassen?
Vielen Dank
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Die API von Quoine ist schon drin, aber kann man dort schon handeln? Ich bekomme immer den Hinweis, dass 2FA noch nicht aktiviert ist. Ist ein bisschen ot, aber trotzdem, kann jemand helfen?
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Bin ich in dem Video auch drüber gestolpert. Im Gesetz habe ich hierfür keinen Anhaltspunkt gefunden. In den Kommentaren auch nicht. Aus der Praxis kann ich sagen, dass dies bisher vom Fiskus auch nicht verlangt wurde. War idR. auch eher nebensächlichen.
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Gutes Video um einen grundsätzlichen Überblick zu bekommen. Inhaltlich richtig, ein paar "Tricks" fehlen, aber dafür empfiehlt sich ohnehin ein StB.
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Mich würde außerdem noch interessieren, ob man die Käufe und/oder Verkäufe nach Tag gruppieren/summieren und jeweils einen Durchschnittspreis, aus diesen Trades, für jeden Tages-Pool erstellen darf? Hoffe iudica und rquermann haben da Infos zu.
Ich habe schon Durchschnittspreise pro Jahr (!) für Fremdwährungen gemacht und einen vernünftigen Kurs für den Steuerpflichtigen gewählt. Dem Sachbearbeiter war das im konkreten Fall egal. Wenn es allerdings darauf ankommt, wird man um einen stundenaktuellen Kurs nicht umhinkommen. Z.B. wenn ich Daytrader bin und innerhalb eines Tages meine Positionen glatt stelle. Dann habe ich natürlich bei einem Durchschnittskurs nie Gewinn.
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hallo, ist etwas "offtopic",
Ich weiß, entschuldigung dafür. Hab es hier reingeschrieben, weil ihr hier Ahnung habt. Danke!
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Danke, aber damit tauchen die pattern irgendwo in der Adresse auf und nicht explizit am Anfang und Ende :-(
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hallo, ist etwas "offtopic", aber ist es eigentlich möglich eine vanity address zu erstellen, bei der am Anfang und Ende eine definierte Zeichenfolge steht? Etwa 1 Happysfsdjfksldfsdfsf trade
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