Da interessiert mich jetzt aber Deine Argumentation.
Du hast die besagten 0.7 BTC für 1750€ erworben und nach einem Monat für 2500€ veräußert,
inwiefern machst Du da eigentlich keinen Gewinn?
Ich habe mir das so gedacht: Ich habe 2500€ reingesteckt und 2500€ wieder rausgeholt ... 2500€-2500€=0€, also kein Gewinn ... natürlich habe ich ja noch die 0,3 BTC (als Gewinn) aber die kann man doch zu dem Zeitpunkt eigentlich nicht als Gewinn berechnen, da die theoretisch am nächsten Tag 0 € wert sein könnten oder verschwunden sein könnten usw. ... wirklich ein Gewinn wird das doch erst wenn man's zu Geld macht (Fiat), hätte ich jetzt mal so gedacht ...
Ich kaufe mit den Bitcoins, die ich am 01.01.2017 gekauft hab, Altcoins. Dann am 02.01.2018 tausche ich die Altcoins wieder in Bitcoins und verkaufe diese dann für Euros. Was ist dann? Muss ich Steuern zahlen?
Ja.
Auf evtl. Gewinne beim Verkauf der Bitcoins für Altcoins musst Du Steuern zahlen.
Auf evtl. Gewinne beim Verkauf der Altcoins für Bitcoins musst Du Steuern zahlen.
Auf evtl. Gewinne beim Verkauf der Bitcoins für Euros musst Du Steuern zahlen.
Willst Du das vermeiden, darfst Du für die 2017 gekauften Bitcoins erst 2018 Altcoins kaufen,
für die 2018 gekauften Altcoins erst 2019 Bitcoins kaufen und
für die 2019 gekauften Bitcoins erst 2020 wieder Euros kaufen.
Wobei ich natürlich davon ausgehe, daß der jeweilige Kurs auch steigt, für Verluste zahlt man ja eher wenig Steuern.
hat vielleicht jemand was offizielles
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 23 Private Veräußerungsgeschäfte (im Sinne der "
Arten der sonstigen Einkünfte" §22 2) sind ..
..Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Vielen Dank für die Antwort
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