In der deutschen Rechtswissenschaft hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein freier Beruf ist. Hieraus ergeben sich die folgenden Merkmale:
>nach außen gerichtete Tätigkeit,...
https://de.wikipedia.org/wiki/GewerbeSolange es keine nach außen gerichtete Tätigkeit ist, kann man es auch Privat machen.
Den Gewinn=Einkünfte-Kosten müsste man aber ohnehin beim ALG Amt angeben.
In Deutschland lohnt sich mining in der Regel nicht.
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